Montenegro (de)
- Hauptstadt:
- Podgorica
- Int. Kennzeichen:
- ME
- Sprache
- Montenegrinisch/Serbisch, lokal auch Albanisch, Bosnisch, Kroatisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch, Deutsch
- Währung:
- 1 Euro = 100 Cent
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 22.01.2013)
Besondere Hinweise
In den heißen Sommermonaten (Juni bis September) kommt es im ganzen Land immer wieder zu Waldbränden. Laut Information des lokalen Krisenstabes ist die momentane Situation unter Kontrolle. Aktualisierte Online-Informationen werden von den Behörden Montenegros derzeit nicht zur Verfügung gestellt.
Sicherheit
Guter Sicherheitsstandard
Einreise
- Visumspflicht: Nein (bis zu einem Aufenthalt von 3 Monaten bei Einreise mit Reisepass, 1 Monat bei Einreise mit Personalausweis)
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass; Personalausweis
- Passgültigkeit: Der Reisepass oder Personalausweis muss bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein.
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig! Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Sonstiges: Ausländer sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft bei der Polizei zu melden, wenn sie vorhaben, mindestens 3 Tage in Montenegro zu bleiben. Bei Aufenthalt in einem Hotel oder anderen kommerziellen Unterkunftsmöglichkeiten übernimmt das Hotel bzw. der Vermieter die Meldepflicht. Bei privater Unterbringung wäre das Formular N13 (erhältlich in Buchhandlungen, Obr. br. 13) auszufüllen (Angaben zur Person, Dauer des Aufenthalts usw.) und bei der nächsten Polizeistation bestätigen zu lassen. Sie erhalten dann einen bestätigten Abschnitt, welcher während der Dauer des Aufenthalts mitzuführen ist.
Einfuhr
Zollfrei eingeführt werden dürfen Gegenstände für den persönlichen Gebrauch. Gemäß den monte- negrinischen Zollbestimmungen haben ausländische Reisende mit Wohnsitz im Ausland anlässlich ihrer Einreise nach Montenegro den montenegrinischen Zollorganen mündlich alle Gegenstände bekannt zu geben, die über den Rahmen des gewöhnlichen Reisegepäcks hinausgehen. Bei Notebooks, Video, Handys und anderen elektrischen Geräten sollte eine schriftliche Bestätigung des Zollorgans verlangt und bis zur Ausreise aufbewahrt werden.
Amateurradiostationen dürfen nicht ohne Erlaubnis der montenegrinischen Agentur für Telekommuni- kation eingeführt werden.
Die Einfuhr von Waffen und Munition, außer zu organisierten Jagd- oder Sportzwecken, ist verboten.
Bestimmungen über die Beschränkung zur Einfuhr von Lebensmitteln:
Die Mitnahme von Lebensmitteln im persönlichen Reisegepäck für den eigenen Verbrauch während der Reise ist gestattet. Für andere Lebensmittel werden an den Grenzübergängen Informationsschilder auf- gestellt (Baby- und Kindernahrung, Diätkost, usw.). Folgende Mengen können importiert werden:
- Alkoholische Getränke in der Originalverpackung: 2 Liter
- Spirituosen in der Originalverpackung: 1 Liter
- Frische Früchte und Gemüse (ausgenommen Kartoffel), insgesamt max. 5 kg
- Die Einfuhr von Fleisch- Fisch und Milchprodukten ist verboten
Eingeführt werden dürfen weiters:
- 200 Stk. Zigaretten oder
- 50 Zigarren oder
- 100 Zigarillos oder
- 250g Tabak, insgesamt
- 1 Parfum bis 50g
- 1 Eau de Toilette bis 0,25l.
Die Einfuhr von lebenden Tieren (Haustieren), Produkten tierischer oder pflanzlicher Herkunft ist ver- boten, außer es kann ein Zertifikat über den Gesundheitszustand bzw. Sicherheit der Produkte vorge- wiesen werden.
Folgende Kleinmengen pflanzlicher Produkte sind zur Einfuhr erlaubt:
- Max. 1 Bouquet oder 1 Strauß Schnittblumen oder gepflückte Pflanzen
- Blumen- oder Gemüsesamen in der Originalverpackung, max. 100g
- Blumenzwiebel oder Setzlinge für Zierpflanzen, max. 3kg
- Max. 3 Stk. Zimmer- oder Topfpflanzen (ausgenommen Bonsai)
- Max. 10 Stk. Balkonblumen oder Zierbüsche
- Verpackte frische Früchte und Gemüse (mit Ausnahmen von Kartoffeln): 5 kg
- Trockene Früchte, Trockengemüse, getrocknete Pilze, Kaffee, Gewürze, Tee: insgesamt 1 kg
Die Einfuhr von Landeswährung (EUR) und/oder Fremdwährung bis zu einem Gesamtgegenwert von EUR 10.000,- sind ohne Deklaration erlaubt. Kreditkarten und ähnliche bargeldlose Zahlungsmittel müssen bei der Einreise dem Zoll gemeldet werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Landeswährung (EUR) und/oder Fremdwährung bis zu einem Gesamtgegenwert von EUR 10.000,- sind ohne Deklaration erlaubt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Mediterranes Klima an der Küste mit durchschnittlich wärmeren Temperaturen und Mittelmeervegeta- tion. Im gebirgigen Norden kontinentales Klima mit ausgiebigen Schneefällen im Winter.
Gesundheit
Die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern entspricht nicht dem europäischen Standard, so dass eine angemessene Betreuung von Notfall-Patienten manchmal nur notdürftig gesichert ist.
Die hygienischen Verhältnisse entsprechen meist nicht dem europäischen Standard. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
In Montenegro gibt es zahlreiche, auch giftige Schlangenarten. In der warmen Jahreszeit wird daher bei Wanderungen in den Bergen und im hohen Gras entsprechendes Schuhwerk empfohlen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Die österreichische „Grüne Versicherungskarte“ ist gültig und bei der Einreise an den Grenzübergängen vorzuweisen. Die Länderkennung für Montenegro MNE muss auf der Karte explizit angeführt sein, die serbische Länderkennung SRB ist nicht mehr ausreichend. Sollte keine „Grüne Versicherungskarte“ vorliegen, muss an den Grenzübergängen eine Kfz-Haftpflichtversicherung (Kosten für PKW: EUR 15,00, gültig für 15 Tage; EUR 41,00, gültig für 1 Monat) abgeschlossen werden.
Alkoholgrenze: 0,3 Promille; Kindersitze bis zum Alter von 5 Jahren verpflichtend; Winterreifenpflicht v. 15.11.-30.3. Geschwindigkeitslimit: grundsätzlich 50km/h im Stadtverkehr und 80 km/h außerhalb des Stadtgebietes.
Das auf den Straßen Montenegros vorherrschende Fahrverhalten ist im Allgemeinen aufgrund einer höheren Risikobereitschaft der Straßenverkehrsteilnehmer demjenigen in Österreich nicht vergleichbar. Umsichtiges Verhalten im Straßenverkehr ist daher dringend angeraten.
Bei Verkehrsübertretungen von Ausländern kann es zu Festnahmen kommen, bei Unfällen, vor allem mit Personenschaden, erfolgt meist eine Inhaftierung.
Im Falle von Behördenhandlungen in Folge eines Straßenverkehrsvorfalls kann mit einem fairen Verfahren nicht immer gerechnet werden. Diesbezüglich wird österreichischen Staatsbürgern daher empfohlen, mit der Österreichischen Botschaft in Podgorica Kontakt aufzunehmen.
Einige Straßenabschnitte sind in Montenegro mautpflichtig: so z.B. der Tunnel Sozina (zwischen Podgorica und Sutomore) sowie Straßen in den diversen Nationalparks.
Die Autofähre in der Bucht von Kotor ist ebenfalls kostenpflichtig. Betriebszeiten: ununterbrochen 5.00-24.00 Uhr; stündlich 24.00-5.00 Uhr
Abfahrt von Kamenari zwischen 24.00-5.00 Uhr: Zu jeder vollen Stunde (0:00, 1:00…)
Abfahrt von Lepetani zwischen 24.00-5.00 Uhr: Zu jeder halben Stunde (0:30, 1:30…)
24-Stundenhotline (englisch und montenegrinisch) des montenegrinischen Autofahrerclubs AMSCG (Auto moto savez Crne Gore): +382 20 234 999
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Bilaterale Straßengüterverkehrs- und Sozialversicherungsabkommen, Straßenpersonen- , Verkehrs- und Investitionsschutzabkommen sowie Vereinbarungen zur wirtschaftlichen, landwirtschaftlichen, industriellen, technischen und technologischen Zusammenarbeit waren mit der Staatenunion Serbien und Montenegro in Kraft und gelten seit der Unabhängigkeit Montenegros vom Juni 2006 zwischen Österreich und Montenegro gemäß BGBI III Nr. 124/2007 weiter.
In Montenegro gibt es derzeit keine spezifischen, gesetzlichen Regelungen zur gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist jedoch als gering einzustufen.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
