Mongolei (de)
- Hauptstadt:
- Ulaanbaatar
- Int. Kennzeichen:
- MN
- Sprache
- Mongolisch (Khalkha); Russisch, Kasachisch und andere Sprachen der Minderheiten
- Gängige Fremdsprachen:
- Russisch, Englisch, auch Deutsch
- Währung:
- 1 Tugrug (Tugrik; Thg) = 100 Mungh
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +7 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +6 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 16.02.2011)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Für die Mongolei besteht momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis betreffend terroristische Anschläge.
Auf Märkten, in Einkaufszentren und an touristischen Sehenswürdigkeiten sollte man sich vor Taschen- dieben in Acht nehmen. Angesichts der zunehmenden Zahl von Raubüberfällen sollte man besonders nach Einbruch der Dunkelheit in Ulan Bator nicht allein durch die Stadt gehen und insbesondere schlecht beleuchtete Orte meiden
Die Verwendung offizieller und relativ günstiger Taxis wird empfohlen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften gibt es nicht. Fotografierverbot besteht in der Nähe von militäri- schen und Sicherheitseinrichtungen. Bei Reisen in die Grenzregionen sind besondere Genehmigungen der Grenzorgane erforderlich. Autofahrer sollten beachten, dass Fahren nach Alkoholgenuss generell verboten ist (0,0-Promille-Grenze), Kontrollen häufig sind und Zuwiderhandlung empfindlich bestraft werden.
Der Besitz von Drogen und psychotropen Substanzen ist verboten und im Falle eines Schuldspruches drohen lange Haftstrafen unter äußerst elementaren Bedingungen.
Homosexualität ist zwar gesetzlich nicht verboten, jedoch ein Tabu-Thema unter Mongolen.
Einreise
Reisende benötigen ein Visum, das bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes beantragt werden muss. Visa für ausländische Touristen können nur dann am Flughafen ausgestellt werden, wenn die Mongolei im Ursprungsland keine konsularische Vertretungsbehörde hat. Ansonsten sind die Visa im Ursprungsland zu beantragen (Bearbeitungsdauer ca. 30 Tage)
Für Reisende, die sich länger als 30 Tage in der Mongolei aufhalten, besteht Meldepflicht. Die Registrie- rung ist beim Foreign Citizens’ Bureau in Ulan Bator innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft vorzunehmen. Vor Ausreise ist eine polizeiliche Abmeldung erforderlich sowie ein Ausreisevisum, welches durch die Konsularabteilung im mongolischen Außenministerium ausgestellt wird. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Zurückweisung bei der Ausreise und einer Verwaltungsstrafe zu rechnen.
Bitte beachten Sie, dass österreichische Staatsbürger in die Mongolei prinzipiell nur über den Flughafen Ulan Bator sowie an den jeweiligen Bahngrenzübergängen zwischen China bzw. Russland einreisen können. Die anderen Landgrenzübergänge (14 zu Russland und fünf zu China) sind nur für russische bzw. chinesische Staatsangehörige bestimmt. Falls die Benützung dieser Grenzübergänge durch in China oder Russland wohnhafte österreichische Staatsbürger beabsichtigt ist, empfiehlt es sich, die Frage des Grenzübertritts anlässlich der Visaantragsstellung bei der zuständigen mongolischen Ver- tretungsbehörde zu klären.
Bei Einreise mir dem Auto muss in der Regel eine Kaution hinterlegt werden, deren Höhe sich nach dem Wert des Fahrzeugs richtet. Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Außenministerium vorher hievon unterrichtet wird.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, jedoch deklarationspflichtig. Nicht deklarierte Devisen können bei der Ausreise konfisziert werden. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollar in bar oder Reiseschecks. Kreditkarten werden nicht immer angenommen. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu ge- hören auch 600 Zigaretten sowie 2 Liter Alkohol). Zoll- und Devisendeklarationen müssen bei der Aus- reise wieder vorgewiesen werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt.
Jedoch wird insbesondere bei der Ausreise sehr häufig und streng nach Antiquitäten, wertvollen Mine- ralien, Metallen und Jagdtrophäen gesucht. Jäger dürfen ihre persönlichen Jagdwaffen inklusive Munition ein- und wieder ausführen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Extrem kontinentales Klima mit sehr kalten und trockenen Wintern. Es kommt zu Schneestürmen, die Temperatur kann bis zu minus 40° Celsius betragen. Die durchschnittliche Höhenlage ist 1.500m.
Ratschläge
Aufgrund der Extremtemperaturen und der Höhenlage sollte der Lebensstil zu allen Jahreszeiten entsprechend angepaßt werden (vor allem auch warme Kleidung mitnehmen).
Gesundheit
Generell ist davon auszugehen, dass die medizinische Versorgung und die Ausstattung der Kranken- häuser nicht dem westeuropäischen Standard entsprechen.
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Leitungswasser sollte abgekocht und Obst und Gemüse vor der Verwendung reichlich gewaschen werden.
In der Mongolei gibt es endemische Pestgebiete. Gefahr der Übertragung besteht jedoch nur bei direktem Kontakt mit infizierten Nagern (vor allem Murmeltieren, deren Jagd jedoch aus Artenschutz- gründen verboten ist), mit unverarbeiteten Produkten, die aus ihnen hergestellt wurden, oder durch Stiche infizierter Flöhe dieser Nagetiere.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Der deutsche Regionalarzt für Ostasien emp- fiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeit- aufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Hygieneprobleme u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Beratung durch einen erfahrenen Reise- bzw. Tropenmediziner wird empfohlen.
Vorsicht
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluß einer Zusatzversiche- rung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Kranken- transportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen. Lokal kommen praktisch nur Taxis in Frage. Die Straßenverhältnisse sind schlecht, die Straßen großteils nicht asphaltiert. Die Flugverbin- dungen sind oft unregelmäßig und im Winter durch Schneestürme erschwert. Das Eisenbahnnetz hat nur einen beschränkten Umfang.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Zur Strafbarkeit homosexueller Handlungen liegen derzeit keine Informationen vor.
Das Außenministerium, welches über keine Berufsvertretungsbehörde in der Mongolei verfügt, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
