Moldau (de)
- Hauptstadt:
- Chisinau
- Int. Kennzeichen:
- MD
- Sprache
- Moldauisch, (=Rumänisch/Amtssprache), Russisch, Ukrainisch, Sprachen der Minderheiten
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 Leu (MDL) = 100 Bani
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +1 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, keine Sicherheitsstecker
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 18.01.2013)
Besondere Hinweise
Gemeinsame Visaantragsstelle
Die ungarische Botschaft in Chisinau unterhält eine “Gemeinsame Visaantragsstelle“ (Common Visa Application Centre), an der Visa für Österreich (Schengenvisa) beantragt werden können.
Sicherheit
Zwar gehört die Republik Moldau zu den ärmsten Ländern Europas und organisierte Kriminalität (Menschenhandel, Drogenschmuggel) ist ein Problem, im öffentlichen Leben ist für den Großteil der Bevölkerung hiervon jedoch wenig zu bemerken. Die Sicherheitslage ist insbesondere in den großen Städten (Chisinau, Balti, Bender/Tighina) unbedenklich, allerdings sind die Straßen bei Dunkelheit oft schlecht beleuchtet. Es sollte aufgrund der Möglichkeit von Taschendiebstahl nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten fotokopiert werden. Geld sollte nur in Banken oder Wechselstuben umgetauscht werden, keinesfalls bei Geldwechslern auf der Straße.
Gängige Kreditkarten sowie Euro und Dollar werden üblicherweise in Hotels und besseren Restaurants akzeptiert. Bei Bezahlung per Kreditkarte werden jedoch oft hohe Gebühren verrechnet (bis zu 5-7%). Die Kreditkarte sollte während der Transaktion nicht aus den Augen gelassen werden, um die Anfertigung von Kopien zu vermeiden. Die Verwendung von österreichischen Bankomatkarten (EC/Maestro) führt manchmal zu Fehlermeldungen der Bankomaten und ist nicht flächendeckend möglich. Auf eventuelle Spuren von Manipulation an Bankomaten sollte geachtet werden und die Bankomatkarte sofort gesperrt werden, falls diese vom Automaten eingezogen wird.
Korruption ist in Moldau ein Problem. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist (Bestechungsgeld). Es wird empfohlen, bei Missbrauchsverdacht auf Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu bestehen und/oder ein Gespräch mit dem Vorgesetzten zu verlangen.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Transnistrien:
Aufgrund der Nicht-Anerkennung des separatistischen Landesteiles Transnistrien durch die internationale Gemeinschaft und der daraus resultierenden spärlichen Kontakte zu den transnistrischen Behörden liegen keine verlässlichen Informationen über die dortige Sicherheitslage vor.
Von Reisen in oder dem Transit durch Transnistrien wird daher ausdrücklich abgeraten.
Laut Untersuchungen der Internationalen Atomenergieorganisation (IAE0) weist das Gebiet um Ribnita im Norden Transnistriens, wo verseuchtes Material aus Tschernobyl vergraben worden sein soll, erhöhte Radioaktivitätswerte auf.
Einreise
- Visumspflicht: Nein (Die Aufenthaltsdauer darf die Zeitspanne von 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten ab der ersten Einreise jedoch nicht überschreiten.)
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig! Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Sonstiges: Bei Einreise auf dem Landweg und Aufenthalt in Moldau von mehr als 3 Tagen in privater Unterkunft sollten sich ausländische Staatsbürger registrieren (bei Einreise über Flughafen bzw. Unterkunft in einem Hotel geschieht die Registrierung automatisch). Registrierungsstellen: Department of Information Technologies (Adresse: 42 Pushkin Street, Chisinau; Tel.: +373 22 504 656) oder eine lokale Passbehörde.
Bei Verlust des Reisepasses in der Republik Moldau, sollte eine Anzeige bei der nächsten Polizeistelle erfolgen und darüber eine Bestätigung verlangt werden. Zur Ausreise wird ein Notreisedokument benötigt, das jede Botschaft eines EU-Mitgliedsstaates in der Republik Moldau ausstellen kann. . Auskünfte dazu kann die Österreichische Botschaft in Chisinau erteilen (die jedoch ein Büro der ADA ist und selbst keine konsularische Befugnis besitzt). Auch die Österreichische Botschaft in Bukarest gibt Informationen über die richtige Vorgangsweise.
Transnistrien:
Die Ein- bzw. Durchreise durch Transnistrien ist zwar grundsätzlich erlaubt/möglich, es wird jedoch ausdrücklich davon abgeraten.
Da Österreich – genau wie die gesamte internationale Gemeinschaft – den separatistischen Landesteil Transnistrien nicht als eigenständigen Staat anerkennt, kann auf dem Gebiet Transnistriens eine konsularische Betreuung durch die österreichische Botschaft in Bukarest nicht gewährleistet werden. Es gibt auch keinerlei transnistrische Vertretungsbehörden in Österreich.
Insbesondere eine Einreise durch Transnistrien aus der Ukraine kommend kann, neben großem Zeitaufwand, zu Komplikationen führen, da an diesen Grenzübergängen keine Kontrollen durch offizielle moldauische Behörden erfolgen und somit riskiert wird, von den moldauischen Behörden als illegal Eingereister angesehen zu werden. Darüber hinaus wird von der Einhebung teilweise stark überhöhter „Einreisegebühren“ (Bestechungsgeld), insbesondere von zahlungskräftigen Ausländern, durch die transnistrischen Behörden berichtet.
Bei Reisen von der Republik Moldau in die Ukraine wird ebenfalls empfohlen, eine Durchfahrt durch Transnistrien zu vermeiden und stattdessen den Grenzübergang Palanca im Süden Moldaus bzw. Otaci/ Moghiliv-Podilski im Norden zu benutzen.
Einfuhr
Bei der Einreise in die Republik Moldau ist eine Zollerklärung auszufüllen, die bei der Ausreise vorzu- weisen ist. Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einer Summe im Gegenwert von € 10.000,-- aber zu deklarieren. Die Obergrenze für die Einfuhr der moldauischen Landeswährung sind MDL 2.500,-- in bar. Die Mitnahme von Benzin in Kanistern ist verboten. Die Einfuhr von Waffen aller Art ist untersagt. Pro Person dürfen 1 Liter Wein oder Spirituosen, 200 Stk. Zigaretten sowie elektronische Geräte und Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Lebensmittel dürfen zur Deckung des persönlichen Bedarfs mitgeführt werden.
Ausfuhr
Es darf nicht mehr Fremdwährung ausgeführt werden, als bei der Einfuhr deklariert wurde. Die Landeswährung darf bis zu einem Betrag von MDL 2.500,-- ausgeführt werden. Kunstgegenstände und Antiquitäten dürfen nur mit Genehmigung ausgeführt werden. Eine über den Reiseproviant hinausgehende Ausfuhr von Nahrungsmitteln ist verboten, ebenso die Ausfuhr von Benzin in Reservekanistern.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Kontinentales Klima mit sehr warmen, bisweilen unbeständigen Sommern und kalten Wintern.
Gesundheit
Ärztliche Versorgung und Krankenhäuser entsprechen, v.a. im ländlichen Raum, weitgehend nicht dem westeuropäischen Standard (unzureichenden Versorgung mit Medikamenten, veraltete Ausstattung, Mangel an Fachpersonal und vor allem Mangel an Hygiene) Vor sich abzeichnenden Spitalsaufenthalten sollte möglichst die Heimreise angetreten werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reisekrankheiten sowie Einwegspritzen beinhalten, wird empfohlen. In der Republik Moldau treten weiterhin Fälle von Tuber- kulose auf.
Leitungswasser sollte in der Republik Moldau nicht konsumiert werden, Mineralwasser ist jedoch überall erhältlich.
Aufgrund des großen Stadt/Land Armutsgefälles kann das Warenangebot in kleineren Städten und Dörfern oft klein und in der Qualität unterdurchschnittlich sein. In der Regel sind in Supermärkten erworbene Lebensmittel unbedenklich, jedoch bei Einkäufen auf den weit verbreiteten Märkten und Strassenmärkten Vorsicht geboten.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Das am 1.12.2012 in Kraft getretene bilaterale Abkommen über soziale Sicherheit regelt nur die anzuwendenden Rechtsvorschriften bzw. den Bereich der Pensionsversicherung, der einen weitgehenden Schutz im Bereich der Pensionen durch die Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen sicherstellt. Der Bereich der Krankenversicherung ist im Abkommen ausgenommen, wodurch es hier keine gegenseitige Anerkennung oder Abrechnung von Leistungen gibt. Im Krankheitsfall sind die Kosten selbst vor Ort auszulegen. Vom österreichischen Krankenversicherungsträger werden grundsätzlich 80% der Kosten, die er einem Vertragspartner im Inland (Arzt/Ärztin, Krankenhaus usw.) für den jeweiligen Fall bezahlt hätte, rückerstattet. Der Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung, die allenfalls auch Krankenrücktransporte abdeckt, ist daher zu empfehlen.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Eisenbahnverbindungen bestehen in die größeren Städte sowie nach Bukarest, Kiew und Moskau. Eine von den meisten Moldauern gebrauchte, aber etwas beschwerliche Alternative sind Überlandbusverbindungen. In den Städten gibt es Busse, Trolleybusse (Oberleitungsbusse), Sammeltaxis und Taxis. Achtung: Sammeltaxis dürfen auch gegen die Einbahn fahren und sind oft schnell unterwegs.
Der Fahrstil moldauischer Autofahrer ist oft vom „Recht des Stärkeren“ geleitet und nimmt in der Regel wenig Rücksicht auf Fußgänger. Fußgängern wird daher defensives Verhalten angeraten, auch das Vorhandensein von Schutzwegen veranlasst Autofahrer oftmals nicht zum Stehenbleiben.
Bei Autofahrten mit dem eigenen PKW sind der Führerschein und der Zulassungsschein mitzuführen. Die grüne Versicherungskarte ist vorgeschrieben. Es gilt 0,0 Promille. Treibstoff, auch bleifreies Benzin, ist an den zahlreichen Tankstellen verfügbar. Der Abschluss einer Kasko- und zusätzlichen Unfallversicherung ist zu empfehlen. Bei Verkehrsunfällen ist mit einem Ausreiseverbot von gewöhnlich 30 Tagen (Konfinierung) zu rechnen. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wird entschieden, ob die Konfinierung aufgehoben oder eine Strafverfolgung eingeleitet wird. In der Republik Moldau herrscht Rechtsverkehr. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten betragen: - in Städten und geschlossenen Ortschaften 60 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften (Überland) 90 km/h. In der Republik Moldau gibt es keine Autobahnen, es besteht Gurtanlegepflicht sowie Licht bei Tag. Nützliche Telefonnummern: Polizei - 902, Rettung - 903, Feuerwehr - 901
Überlandstraßen sind teilweise in sehr schlechtem Zustand, bei Dunkelheit praktisch nicht beleuchtet sowie spärlich befahren. Auf Menschen und Tiere auf den Strassen, vor allem während der Dunkelheit, ist besonders zu achten.
Österreichische Staatsbürger, die in der Republik Moldau ihren österreichischen Führerschein umschreiben lassen wollen werden ersucht, sich mit der Österreichischen Botschaft Bukarest in Verbindung zu setzen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexuelle Handlungen sind in Moldau nicht strafbar. Da die gesellschaftliche Akzeptanz jedoch gering ist, wird empfohlen, in der Öffentlichkeit Zurückhaltung an den Tag zu legen.
Betreffend Energie- und Wasserversorgung gibt es ein großes Stadt-Land Gefälle. Während in den großen Städten (Chisinau, Balti, Bender/Tighina) die Versorgung in der Regel einwandfrei ist, mangelt es in kleineren Städten und v.a. Dörfern oft an Fließwasser und Kanalisation (Selbstversorgung der Haushalte durch Brunnen außerhalb des Hauses und Senkgruben). Während der russisch-ukrainischen Gaskrise zu Jahresbeginn 2009 waren die Städte Bender und Tiraspol in Transnistrien stark betroffen (es gab tageweise kein Gas).
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
