Mexiko (de)
- Hauptstadt:
- Ciudad de Mexico (Mexiko-Stadt)
- Int. Kennzeichen:
- MX
- Sprache
- Spanisch, zahlreiche Indiosprachen (insgesamt ca. 56, davon u.a. Maya und Nahuatl/Aztekisch)
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 Peso (mex$) = 100 Centavos
- Information zur Zeitdifferenz:
- Sommerzeit in Mexiko ab 01.04. bis 28.10.2012
- Elektrischer Strom:
- 120 Volt Wechselstrom, 60 Hertz, Flachstecker oder dreipolige Stecker (Zwischenstecker erforderlich)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 17.05.2013)
Besondere Hinweise
In Mexiko kommt es nach wie vor zu erbitterten Kämpfen zwischen operierenden Drogenkartellen sowie Drogenkartellen und dem mexikanischen Militär. Von 2006 bis 2012 kamen über 100.000 Menschen ums Leben, wobei der Konflikt u.a. durch Narkoterrorismus, Attentate (auch auf prominente Politiker), Journalistenmorde und große Grausamkeit (Enthauptungen, Folter, Verstümmelungen,…) geprägt ist. Über 50.000 Soldaten versehen neben den Polizeikräften Sicherheitsaufgaben in besonders gefährdeten Regionen.
Von Reisen nach Chihuahua, Sinaloa, Tamaulipas, Guerrero und Durango wird abgeraten. Zu erhöhter Vorsicht wird auch bei Reisen in die Staaten Veracruz und Michoacán, sowie in Monterrey (Nuevo León) aufgerufen.
Mit 30. April 2010 wurde eine Visumspflicht bzw. ein spezieller Aufenthaltstitel für Menschenrechtsaktivisten und Wahlbeobachter eingeführt. Siehe dazu auch nachstehendes Kapitel "Einreise".
Wirbelstürme können insbesondere in der Zeit von Juni bis November auftreten, wobei der Höhepunkt der Saison erfahrungsgemäß zwischen Mitte August und Mitte Oktober liegt.
Große Windgeschwindigkeiten, heftige Niederschläge und extreme Brandung stellen für Menschen, die sich in den betroffenen Regionen aufhalten, eine ernste Gefahr dar. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des National Hurricane Center.
Besondere Hinweise: Mexiko liegt in einer Erdbebenzone. Es können im Land immer wieder Erdstöße verspürt werden. Weitere Informationen (auf Englisch) zu Erdbeben erhalten Sie beim Nationalen US- Geologieinstitut.
Sicherheit
Hohes Sicherheitsrisiko
Seit einigen Jahren sind die Drogenkartelle in einem blutigen Verteilungskampf involviert, der bisher auch zahlreiche Opfer in der Bevölkerung verursachte. Ende 2006 hat die Regierung den Krieg gegen die Drogenkartelle ausgerufen, mittlerweile sind tausende Soldaten in vielen Bundesstaaten als Sicherheitskräfte eingesetzt. Die Gewaltwelle konnte bisher jedoch nicht gestoppt werden und hat sich auf zahlreiche weitere Bundesstaaten ausgeweitet.
Das Phänomen des Narkoterrorismus nimmt an Bedeutung zu. Am 15. Juli 2010 kam es zum ersten Mal zum Einsatz einer Autobombe in Ciudad Juarez. Seitdem wurden auch Bomben bzw. Granaten in den Bundesstaaten Jalisco, Veracruz, Nuevo Leon, Tamaulipas, Quintana Roo und Estado de Mexico (Ciudad Satelite - Vorort im Norden von Mexiko-Stadt) eingesetzt.
Die Sicherheitslage in der Wirtschafts- und Universitätsmetropole Monterrey hat sich aufgrund der Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Drogenbanden seit Ende 2009 erheblich verschärft. Die Anzahl der österreichischen Austauschstudenten hat sich daher drastisch verringert. Vor diesem Hintergrund wird bei Aufenthalten im Großraum der Stadt Monterrey zu erhöhter Vorsicht aufgerufen.
Das gilt auch für die Touristenstadt Acapulco. Durch den Kampf von Drogenkartellen untereinander kommt es immer wieder zu Morden und Schießereien.
Angesichts dieser besonders dramatischen Sicherheitsentwicklungen wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in folgende Gebiete dringend abgeraten:
- Ciudad Juárez und Umgebung
- Bergzone (Sierra Madre Occidental) der Bundesstaaten Chihuahua, Durango, Sinaloa und Sonora. Die “Barranca del Cobre” zwischen Chihuahua und Sinaloa sollte exklusiv im Rahmen einer organisierten Tour besucht werden
- Die Gebiete im Bajo Valle del Río Bravo, dem Grenzstreifen zwischen Texas und Bundesstaat Tamaulipas (zwischen Nuevo Laredo und Playa Bagdad) und die diesbezüglichen Straßenverbindungen, sowie die Zone von San Fernando und Burgos
- Ciudad Victoria und Reynosa, Bundesstaat Tamaulipas
- Stadt und Umgebung von Tampico, Tamaulipas, und deren Strassen bis Ciudad Mante und die Huasteca potosina
- Im metropolitanen Raum Monterreys, die Bezirke Santiago, Juárez, Cadereyta, Salinas Victoria, Escobedo, Apodaca, San Nicolás de los Garza, Guadalupe, Santa Catarina y García, sowie Cumbres, Norte y Sur del municipio de Monterrey. Allfällige Besuche nur tagsüber.
- Die ländlichen Gebiete der Bundesstaaten von Tamaulipas, Nuevo León, der comarca de La Laguna (zwischen Coahuila und Durango), Coahuila, Chihuahua, Durango, und Sonora, sowie deren Straßenverbindungen
- Bundesstaat Michoacán und Veracruz
- Bundesstaat Zacatecas
- Bundesstaat Guerrero (insbesonders Acapulco) sowie die Bergregion entlang der Pazifikküste
Reisen in folgende Gebiete sollten nur mit größter Vorsicht und wenn möglich nur bei Tag unternommen werden:
- Saltillo, Bundesstaat Coahuila
- Die Städte Los Mochis, Bundesstaat Culiacán, und Mazatlán im Bundesstaat Sinaloa
- Hermosillo, Cd. Obregón, Guaymas und Puerto Peñasco im Bundesstaat Sonora
- Die Stadt Tiajuana, Playas de Rosarito und die Strecken nach Tecate und Mexicali
- Bundesstaat Morelos (Hauptstadt Cuernavaca)
- Mexiko DF und Bundesstaat Mexiko (vor allem auch aufgrund der hohen Kriminalität)
- Die Bezirke von Torreón y Parras, Bundesstaat Coahuila und Gómez Palacio und Cd. Lerdo, Bundesstaat Durango
- Die Stadt Chihuahua und andere Teile des Bundesstaats Chihuahua wie Cuauhtémoc und Hidalgo del Parral
- Die Stadt Durango
Auch im Rest des Landes ist große Vorsicht angebracht!
Bei der Reise über Land in ländlichen und städtischen Gebieten ist es möglich, Straßenkontrollen anzutreffen, normalerweise werden diese vom Militär durchgeführt. Es wird empfohlen, allen Weisungen zu folgen und mit den Behörden zu kooperieren. Leider kann es auf den Autobahnen/Überlandsstraßen auch zu „Kontrollen“ (retenes) durch schwer bewaffnete bürgerliche „Selbstverteidigungsgruppen“ bzw. kriminelle Banden kommen, u.a. im Norden des Landes sowie in den Bundesstaaten Guerrero und Michoacan. Unter diesen Umständen muss mit äußerster Vorsicht vorgegangen werden: man sollte nicht fliehen und auch nicht beschleunigen, sondern anhalten, wenn dies verlangt wird. Die Wahrscheinlichkeit, unbehelligt weiter zu kommen, ist höher, wenn den Weisungen Folge geleistet wird. Angesichts der schweren Bewaffnung bieten gegebenenfalls auch gepanzerte Fahrzeuge keinen ausreichenden Schutz.
Von Einzel- bzw. Bus-Überlandsfahrten, vor allem in der Nacht oder in abgelegene Gebiete, sollte aufgrund der allgemeinen Kriminalität und anderer Formen der Gewalt besser Abstand genommen werden. In letzter Zeit kam es auch vermehrt zu bewaffneten Überfällen auf der Busstrecke zwischen Mexiko Stadt und Teotihuacan. Aber auch Überfälle auf Reisegruppen und Autobusse, deren Passagiere ausgeraubt werden, kommen mit einiger Regelmäßigkeit vor. Sollte es zu einem Überfall kommen, so wird geraten, auf jede Form der Gegenwehr zu verzichten. Zudem sollte, auch bei Fahrten auf Autobahnen, nur Halt an belebten Rastplätzen und Tankstellen gemacht werden.
Besondere Vorsicht ist bei Drogenkriminalität angebracht. Rauschgiftdelikte werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Die Haftbedingungen in mexikanischen Gefängnissen stellen v.a. für Europäer eine hohe Belastung dar. Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben. Lassen Sie schon aus diesem Grund Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt. Seien Sie vorsichtig bei Personen, die während Ihrer Reise Ihr Vertrauen erwecken wollen. Nehmen Sie auf keinen Fall Aufträge (etwa Mitnahme von Geschenken für Dritte) entgegen.
Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ist strengstens untersagt und kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.
Badende sollten sich bewusst sein, dass die Küstenregionen Mexikos eine starke Strömung und einen sehr hohen Wellengang aufweisen können.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem hohen Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
In den Großstädten ist trotz einiger Anstrengungen der Sicherheitsbehörden aufgrund der hohen Kriminalität besondere Vorsicht geboten. Mexiko-Stadt hat den Ruf, eine der unsichersten Städte der Welt zu sein. Die häufigsten Verbrechen, deren Opfer auch Ausländer werden können, sind Diebstahl, Raub und erpresserische, vorübergehende Entführung um Geld zu erpressen (Abhebung von Bankomaten, Konten etc.). Es sollte daher nur wenig Bargeld mitgeführt werden. Besondere Vorsicht wird bei allen Bank- und Geldwechseltätigkeiten angeraten. Es sollten deshalb Abhebungen immer bei Tageslicht durchgeführt werden bzw. Foyers in Banken aufgesucht werden. Die Täter, aber auch die Sicherheitskräfte, zeichnen sich in der Regel durch hohe Gewaltbereitschaft aus. Bei Überfällen sollte jeglicher Widerstand vermieden werden, das Führen und die Verwendung von Schusswaffen durch Kriminelle sind stark angestiegen. Dokumente sollten fotokopiert werden. Verzichten Sie auf auffälligen Schmuck und nehmen Sie Geld und Wertsachen nur im erforderlichen Umfang mit. Gewisse Stadtviertel sollten vor allem in den späten Nachtstunden gemieden werden. Vor „falschen“ Polizisten wird gewarnt. In Mexiko-Stadt sollten nur Taxis von offiziellen Taxiständen (Sitios) benützt werden. Bei auf freier Strecke angehaltenen Taxis besteht besonders nach Einbruch der Dunkelheit die Gefahr ausgeraubt zu werden. Im Falle eines Verbrechens sollte die Österreichische Botschaft umgehend informiert werden.
Einreise
- Visumspflicht: Nein (Visumsfreier Aufenthalt für touristische Zwecke bis zu 180 Tage)
- Visum erhältlich: zuständige Vertretungsbehörde
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig! Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
- Sonstiges: Reisende benötigen eine Touristenkarte (genannt „FMT“) für die Einreise, die vom Reisebüro, im Flugzeug, bei mexikanischen Botschaften bzw. Konsulaten oder auch am Flughafen (vor dem Einreiseschalter) oder sowie beim Grenzübertritt ausgegeben wird. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug-, Anschlussflug- bzw. Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
- Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA ist es vorgekommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt wurden, da innerhalb des Grenzstreifens von 30 km auf der mexikanischen Seite keine Grenzkontrollen stattfinden. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden die nächste Migrationsbehörde aufzusuchen, um sich die Karte stempeln zu lassen. Sollte dies nicht gemacht worden sein, kann unter Auflage einer geringen Strafzahlung die Ausreise am Flughafen gestattet werden.
- Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage der mexikanischen Einwanderungsbehörde „Instituto Nacional de Migración“.
Bei Durchreise inklusive Flughafen-Transit durch die Vereinigten Staaten wird auf die geänderten Einreise- bzw. Durchreisebestimmungen hingewiesen (verpflichtende ESTA-Registrierung für alle Reisenden, Regelungen betreffend Reisepässe ohne biometrische Merkmale, Kinder benötigen einen eigenen Reisepass).
Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Für darüber hinausgehende Aktivitäten (u.a. im Bereich Wahlbeobachtung und Menschenrechte) wird eine spezielle Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Visum benötigt. Das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis (Residente temporal) muss vom zukünftigen Arbeitgeber bei der mexikanischen Einwanderungsbehörde (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Der Antragsteller muss in weiterer Folge an einer mexikanischen Vertretungsbehörde (nicht wohnsitzgebunden) vorsprechen. Sollte das Visum gewährt worden sein, muss dieses in Mexiko innerhalb von 30 Tagen gegen eine Aufenthaltskarte getauscht werden.
Alleinreisende Kinder oder Kinder, die mit Personen reisen, die keine Erziehungsberechtigung haben, benötigen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Idealerweise sollte diese Genehmigung ins Spanische übersetzt sein. Die Fluglinien sollten über einen Modelltext verfügen.
Erfolgt die Ein- oder Ausreise über Land und ist der Aufenthalt länger als 7 Tage wird eine Ein- bzw. Ausreisegebühr in der Höhe von Pesos 295.- verlangt (Ausnahmen: Kinder unter 2 Jahren, Aufenthalt weniger als 7 Tage, Inhaber von mex. Aufenthaltstiteln).
Bitte achten Sie stets auf den eigenen Pass, da dessen Verlust erhebliche Probleme mit sich bringt (u.a. kann die mexikanische Polizei eine Passverlustanzeige bei der Wiederausreise verlangen). Kopie des Passes anfertigen und gesondert aufbewahren! Bei Personenkontrollen wird nicht nur nach dem Reisepass gefragt, sondern auch nach der mexikanischen Aufenthaltserlaubnis (Touristenkarte FMT, bzw. FM 2/3). Man sollte seine mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit bei sich führen, damit man nachweisen kann, dass man sich legal im Land aufhält, andernfalls besteht die Möglichkeit, dass man von der Einwanderungsbehörde zunächst in Gewahrsam genommen wird, bis man seinen legalen Aufenthalt nachweisen kann.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten unterrichtet worden ist. Aus diesem Grund sollte immer auch die Botschaft des jeweiligen Ziellandes kontaktiert werden. Nur dort können Sie rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 10.000,-- US Dollar (darüber deklarationspflichtig), die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt (aber deklarationspflichtig).
Alle gängigen Kreditkarten werden akzeptiert, allerdings kommt es in Einzelfällen zu Zahlungsschwierigkeiten mit ausländischen Kreditkarten. Außerdem kann an Geldautomaten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, Bargeld mit der entsprechenden Bankomatkarte gezogen werden. Allerdings wurde in letzter Zeit bekannt, dass viele europäische Bankomatkarten nicht funktionierten. Dies sollte mit der entsprechenden Hausbank abgeklärt werden.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Dazu gehören auch 1 Laptop (oder Notebook), 3 Handys, 2 Fotokameras oder Videokameras, 2 (tragbare) Sportgeräte, 2 Musikinstrumente plus Zubehör. Außerdem wahlweise 20 Päckchen Zigaretten, 25 Zigarren oder 200 Gramm Tabak sowie 3 Liter Alkohol (jeglicher Art) und 6 Liter Wein für Personen ab 18 Jahren.
Medikamente für den persönlichen Gebrauch können eingeführt werden; psychotropische Substanzen brauchen jedoch zusätzlich eine entsprechende ärztliche Verschreibung (eine Liste der darunter fallenden Substanzen finden Sie auf der Webseite der mexikanischen Zollbehörde, Link s.u.).
Nähere Auskunft erhalten Sie auf der Homepage der mexikanischen Zollbehörde.
Die Einfuhr von Lebensmitteln und von Pflanzen und Blumen ist verboten.
Es können pro Person drei Haustiere zollfrei eingeführt werden (dazu zählen u.a. Hund, Katze, Kanarienvogel, Wellensittich, Hamster, Schildkröten), sofern sie ein vom Amtstierarzt frühestens eine Woche vor der geplanten Abreise ausgestelltes Gesundheits- und Impfzeugnis (span. Certificado Zoosanitario de Exportación) besitzen. Das Gesundheits- und Impfzeugnis muss auf einem Arztpapier ausgestellt werden und darf höchstens eine Gültigkeit von 10 Tagen haben. Das Zeugnis muss folgendes beinhalten: Name und Adresse des Importeurs, Identifizierung und zukünftige Adresse des Haustiers, Tollwutimpfung (Datum, Dauer - außer bei Haustieren, die jünger als 3 Monate sind), Bestätigung, dass es parasitenfrei ist. Dieses Zeugnis muss an der Grenze in Original und in Kopie vorgezeigt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag im Gegenwert USD 10.000,--, die Mitnahme von Fremdwährung bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Der Export von (wildwachsenden) Kakteen sowie Korallen ist strengstens verboten. Gegenstände von archäologischem Wert und Gold (außer Goldschmuck)dürfen nicht ausgeführt werden.
Bereits die Entfernung unter Artenschutz stehender Pflanzen (insbesondere Kakteen) aus ihrem natürlichen Umfeld ist in Mexiko unter Strafe (Geld-/Gefängnisstrafe) gestellt; dies gilt auch für den Versuch der Mitnahme aus Mexiko nach Österreich. Auch zum Verkauf angebotene Pflanzen können unter Artenschutz stehen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Das Klima variiert je nach Höhenlage, unterhalb von 800m subtropisch, mit hoher Luftfeuchtigkeit, über 2000m (z.B. Mexiko-Stadt !) kalte Zone, dazwischen gemäßigtes Klima. Heftige kurze Regenschauer hauptsächlich in der Zeit von Juni bis September.
Gesundheit
Sowohl die Höhenlage als auch die tropischen Bedingungen in den niederen Lagen stellen eine große Belastung für den Organismus dar, daher sollten vor allem in der Eingewöhnungsphase größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Zone auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab. Vor allem in Mexiko-Stadt ist auf die schlechten klimatischen Bedingungen aufgrund des starken Smoggehaltes der Luft zu achten.
Dies gilt insbesondere für Höhenlagen (Mexiko Stadt auf 2.300m, Puebla 2.175m, Morelia 1.900m etc.). Der Sauerstoffmangel stellt größere Anforderungen an Herz und Kreislauf. Körperliche Anstrengungen, Alkohol und Rauchen sollten in diesen Höhenlagen möglichst vermieden werden.
Auf Grund der klimatischen Verhältnisse ist damit zu rechnen, dass in den Regenwaldgebieten des Südens Malaria auftritt. Als malariafrei gelten die Höhenlagen, die Städte, die Küstenregionen sowie die Ressorts für Touristen. Relativ häufig ist die durch Insekten übertragene Dengue-Virus-Infektion, die auch in Tourismuszentren an den Küsten vorkommt. Diese Krankheit tritt speziell während oder nach Regenzeiten auf. Zur Behandlung muss ein Krankenhaus aufgesucht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der AuslandsösterreicherInnen-Website unter der Rubrik Gesundheit.
In Teilen Mexikos tritt regelmäßig Dengue-Fieber auf. Die Krankheit breitet sich in der Regenzeit v.a. in tiefer gelegenen Gebieten stark aus. Die Krankheitsüberträger sind Stechmücken, insbesonders "Aedes Airitus". Die Erkrankung ähnelt in ihrer harmlosen Form einer Grippe und klingt normalerweise nach ca. 1 Woche wieder ab. Symptome sind Bauchbeschwerden, Erbrechen, Blutungen der Nase und des Zahnfleisches, Ohnmachtzustände und Abgeschlagenheit. Bei Auftreten solcher oder ähnlicher Symptome sollte unverzüglich der Arzt aufgesucht werden. Vor Selbstbehandlung mit Acethyl-Salicyl-säurehältigen Medikamenten, wie z.B. Aspirin, wird seitens der Gesundheitsbehörden abgeraten. Der Krankheitsverlauf, vor allem bei der mit Blutungen verbundenen Krankheitsvariante, kann in seltenen Fällen tödlich enden. Es wird Reisenden empfohlen, bei Besuchen im betroffenen Gebiet strenge Vorsichtsmaßnahmen zu treffen: Wirksamer Insektenschutz, den ganzen Körper abdeckende Kleidung, Hotels mit Klimaanlage und/oder nächtens Moskitonetze. Eine Impfung gegen die Krankheit gibt es nicht.
Während der Regenzeit (Juni bis November) kann auch der West-Nile-Virus auftreten. Grundsätzlich sollte man in den tropischen Regionen Mexikos bei Aufenthalten im Freien Insektenschutzmittel verwenden sowie langärmlige Hemden und lange Hosen tragen.
Das medizinische Niveau der Krankenhäuser, vor allem der Privatkliniken, ist im Großen und Ganzen zufriedenstellend. Eine zusätzliche Krankenversicherung wird dringend angeraten, da die Privatkliniken sehr teuer sind (siehe Rubrik Versicherung). Gewisse lokale Unzulänglichkeiten lassen es jedoch als ratsam erscheinen, bei schwerwiegenden Erkrankungen in die Vereinigten Staaten auszuweichen. Medikamente sind im Allgemeinen gut erhältlich.
Diese Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Es wird empfohlen, ausschließlich "Sitio"-Taxis mit fixem Standort zu benützen; der Fahrpreis sollte möglichst vorher vereinbart werden), Sammeltaxis (Mikrobusse) können benützt werden. Abzuraten ist hingegen von Fahrten mit frei zirkulierenden Taxis. Mexiko Stadt hat zudem eine eigene Rufnummer eingerichtet, bei der bei Einstieg des Taxis die Nummernschilder des Taxis sowie der Name des Taxifahrers registriert werden können: Tel.: 55 33 55 33.
Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften.
Als Alternative bietet sich das umfangreiche und kostengünstige Überlandbusnetz an. Busfahrten in den Bussen der 1. Klasse entsprechen gutem europäischem Standard. Busse der 2. und 3. Klasse sollten aus Sicherheitsgründen gemieden werden.
Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von Juni bis Oktober wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen.
Mietfahrzeuge befinden sich zum Teil in einem bedenklichen technischen Zustand. Bei der Übernahme sollten die Funktionsfähigkeit und der äußere Zustand des Fahrzeugs gründlich geprüft und in einem Protokoll festgehalten werden. Grundsätzlich sollten Fahrzeuge der allseits bekannten Mietwagenfirmen gemietet werden. Zweirädrige Fahrzeuge sollten aufgrund der Verkehrssicherheit eher nicht angemietet werden.
Nachtfahrten in abgelegenen Gebieten sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Autodiebstahl ist in Mexiko stark angestiegen.
Zu Urlaubsreisen mit Wohnmobil/Campingwagen kann wegen der ungenügenden Zahl von bewachten Campingplätzen nicht geraten werden.
In Mexiko gibt es keine flächendeckende Versicherungspflicht für PKW-Halter. In 14 der 32 mexikanischen Bundesstaaten, darunter in Yucatan und in Mexiko Stadt, existiert eine Versicherungspflicht (Haftpflicht) auch für den Fahrer eines PKW; bei Verstößen können Geldbußen verhängt und der PKW beschlagnahmt werden. Gleichzeitig ist jedoch auch in den Staaten mit Versicherungspflicht nicht sichergestellt, dass Versicherungsschutz tatsächlich besteht. Um Rechtsverstöße zu vermeiden und im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein, sollte bei der Anmietung eines PKW immer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Da weniger als 50 % der PKW in Mexiko versichert sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung.
Österreichische Führerscheine werden in den ersten 6 Monaten des Aufenthalts anerkannt. Allerdings wird das Mitführen eines internationalen Führerscheins empfohlen. Der Reisepass sollte mitgeführt werden. Grundsätzlich kann der österreichische Führerschein problemlos umgeschrieben werden.
Eine Haftpflichtversicherung sollte an der Grenze abgeschlossen werden. Es gilt 0,0 Promille.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Obwohl Homosexualität keine strafbare Handlung ist, sind Diskriminierungen im Alltag gegeben. Restriktive Bestimmungen bezüglich (hetero)sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit bzw. des Zusammenwohnens unverheirateter Paare in Hotels sind nicht bekannt.
Die sexuelle Ausbeutung von Kindern, auch wenn sie im Ausland begangen wird, ist strafbar und wird rechtlich in Österreich verfolgt (siehe "Kindesmissbrauch im Zusammenhang mit Tourismus").
Der Erwerb eines Mobiltelefons oder einer SIM-Karte in Mexiko ist nur möglich, wenn die persönlichen Daten des Erwerbers gespeichert werden.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
