Mexiko (de)
- Hauptstadt:
- Ciudad de Mexico (Mexiko-Stadt)
- Int. Kennzeichen:
- MX
- Sprache
- Spanisch, zahlreiche Indiosprachen (insgesamt ca. 56, davon u.a. Maya und Nahuatl/Aztekisch)
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 Peso (mex$) = 100 Centavos
- Information zur Zeitdifferenz:
- Sommerzeit in Mexiko 2011: ab 03.04. bis 30.10.
- Elektrischer Strom:
- 120 Volt Wechselstrom, 60 Hertz, Flachstecker oder dreipolige Stecker (Zwischenstecker erforderlich)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 27.01.2012)
Besondere Hinweise
Seit kurzem kommt es wieder zu einem Ansteigen des Influenzavirus H1N1 („Schweinegrippe“), größere Menschenansammlungen sollten daher eher vermieden werden. Bei Grippesymptomen (plötzlich hohes Fieber, Husten, Atemnot) sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden.
In Mexiko kommt es derzeit zu erbitterten Kämpfen zwischen den dort operierenden Drogenkartellen sowie zwischen den Drogenkartellen und dem mexikanischen Militär. Über 15200 Menschen sind im Jahr 2010 im Drogenkrieg getötet worden, seit Dezember 2006 wurden über 40.000 Menschen ermordet. Von Reisen nach Chihuahua, Sinaloa, Tamaulipas, Guerrero und Durango wird abgeraten.
Mit 30. April 2010 wurde eine Visumspflicht bzw. ein spezieller Aufenthaltstitel für Menschenrechtsaktivisten und Wahlbeobachter eingeführt. Siehe dazu auch nachstehendes Kapitel "Einreise".
Wirbelstürme können insbesondere in der Zeit von Juni bis November auftreten, wobei der Höhepunkt der Saison erfahrungsgemäß zwischen Mitte August und Mitte Oktober liegt.
Große Windgeschwindigkeiten, heftige Niederschläge und extreme Brandung stellen für Menschen, die sich in den betroffenen Regionen aufhalten, eine ernste Gefahr dar. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des National Hurricane Center.
Sicherheit
Hohes Sicherheitsrisiko
Seit einigen Jahren sind die Drogenkartelle in einem blutigen Verteilungskampf involviert, der bisher auch zahlreiche Opfer in der Bevölkerung verursachte. Ende 2006 hat die Regierung den Krieg gegen die Drogenkartelle ausgerufen, mittlerweile sind mehr als 45000 Soldaten vor allem in den nördlichen Bundesstaaten eingesetzt. Die Gewaltwelle konnte bisher jedoch nicht gestoppt werden und hat sich auf zahlreiche weitere Bundesstaaten ausgeweitet. Zwischen 2005 und 2010 starben laut den mexikanischen Behörden bereits über 83.400 Menschen im Drogenkrieg, allein zwischen Jänner und Juli 2011 wurden über 6.600 Menschen umgebracht. Laut Angaben der Regierung ist die Zahl der Entführungen zwischen 2006 und 2010 um 200% gestiegen.
Das Phänomen des Narkoterrorismus nimmt an Bedeutung zu. Am 15. Juli 2010 kam es zum ersten Mal zum Einsatz einer Autobombe in Ciudad Juarez. Seitdem wurden auch Bomben bzw. Granaten in den Bundesstaaten Jalisco, Veracruz, Nuevo Leon, Tamaulipas, Quintana Roo und Estado de Mexico (Ciudad Satelite - Vorort im Norden von Mexiko-Stadt) eingesetzt.
Angesichts dieser besonders dramatischen Sicherheitsentwicklungen wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in folgende Gebiete dringend abgeraten:
- Ciudad Juárez und Umgebung
- Bergzone (Sierra Madre Occidental) der Bundesstaaten Chihuahua, Durango, Sinaloa und Sonora. Die “Barranca del Cobre” zwischen Chihuahua und Sinaloa sollte exklusiv im Rahmen einer organisierten Tour besucht werden
- Die Gebiete im Bajo Valle del Río Bravo, dem Grenzstreifen zwischen Texas und Bundesstaat Tamaulipas (zwischen Nuevo Laredo und Playa Bagdad) und die diesbezüglichen Straßenverbindungen, sowie die Zone von San Fernando und Burgos
- Ciudad Victoria, Bundesstaat Tamaulipas
- Stadt und Umgebung von Tampico, Tamaulipas, und deren Strassen bis Ciudad Mante und die Huasteca potosina
- Im metropolitanen Raum Monterreys, die Bezirke Santiago, Juárez, Cadereyta, Salinas Victoria, Escobedo, Apodaca, San Nicolás de los Garza, Guadalupe, Santa Catarina y García, sowie Cumbres, Norte y Sur del municipio de Monterrey. Allf. Besuche nur Tagsüber
- Die Bezirke von Torreón y Parras, Bundesstaat Coahuila und Gómez Palacio und Cd. Lerdo, Bundesstaat Durango
- Die Stadt Chihuahua und andere Teile des Bundesstaats Chihuahua wie Cuauhtémoc und Hidalgo del Parral
- Die Stadt Durango
- Die ländlichen Gebiete der Bundesstaaten von Tamaulipas, Nuevo León, der comarca de La Laguna (zwischen Coahuila und Durango), Coahuila, Chihuahua, Durango, und Sonora, sowie deren Straßenverbindungen
- Bundesstaat Michoacán
- Bundesstaat Zacatecas
- Bundesstaat Guerrero (insbesonders Acapulco)
Reisen in folgende Gebiete sollten nur mit größter Vorsicht und wenn möglich nur bei Tag unternommen werden:
- Saltillo, Bundesstaat Coahuila
- Die Städte Los Mochis, Bundesstaat Culiacán, und Mazatlán im Bundesstaat Sinaloa
- Hermosillo, Cd. Obregón, Guaymas und Puerto Peñasco im Bundesstaat Sonora
- Die Stadt Tiajuana, Playas de Rosarito und die Strecken nach Tecate und Mexicali
- Bundesstaat Morelos
- Mexiko DF und Bundesstaat Mexiko
- Bundesstaat Oaxaca
- Bundesstaat Chiapas
- Bundesstaat Veracruz
Auch im Rest des Landes ist große Vorsicht angebracht!
Von Einzel- bzw. Bus-Überlandsfahrten, vor allem in der Nacht oder in abgelegene Gebiete, sollte aufgrund der allgemeinen Kriminalität und anderer Formen der Gewalt besser Abstand genommen werden. Aber auch Überfälle auf Reisegruppen und Autobusse, deren Passagiere ausgeraubt werden, kommen mit einiger Regelmäßigkeit vor. Sollte es zu einem Überfall kommen, so wird geraten, auf jede Form der Gegenwehr zu verzichten.
Besondere Vorsicht ist bei Drogenkriminalität angebracht. Rauschgiftdelikte werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Die Haftbedingungen in mexikanischen Gefängnissen stellen v.a. für Europäer eine hohe Belastung dar. Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben. Lassen Sie schon aus diesem Grund Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt. Seien Sie vorsichtig bei Personen, die während Ihrer Reise Ihr Vertrauen erwecken wollen. Nehmen Sie auf keinen Fall Aufträge (etwa Mitnahme von Geschenken für Dritte) entgegen.
Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ist strengstens untersagt und kann sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Badende sollten sich bewusst sein, dass die Küstenregionen Mexikos eine starke Strömung und einen sehr hohen Wellengang aufweisen können.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem hohen Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
In den Großstädten ist trotz einiger Anstrengungen der Sicherheitsbehörden aufgrund der hohen Kriminalität besondere Vorsicht geboten. Mexiko-Stadt hat den Ruf, eine der unsichersten Städte der Welt zu sein. Die häufigsten Verbrechen, deren Opfer auch Ausländer werden können, sind Diebstahl, Raub und erpresserische, vorübergehende Entführung um Geld zu erpressen (Abhebung von Bankomaten, Konten etc.). Es sollte daher nur wenig Bargeld mitgeführt werden. Besondere Vorsicht wird bei allen Bank- und Geldwechseltätigkeiten angeraten. Es sollten deshalb Abhebungen immer bei Tageslicht durchgeführt werden bzw. Foyers in Banken aufgesucht werden. Die Täter, aber auch die Sicherheitskräfte, zeichnen sich in der Regel durch hohe Gewaltbereitschaft aus. Bei Überfällen sollte jeglicher Widerstand vermieden werden, das Führen und die Verwendung von Schusswaffen durch Kriminelle sind stark angestiegen. Dokumente sollten fotokopiert werden. Gewisse Stadtviertel sollten vor allem in den späten Nachtstunden gemieden werden. Vor „falschen“ Polizisten wird gewarnt. In Mexiko-Stadt sollten nur Taxis von offiziellen Taxiständen (Sitios) benützt werden. Bei auf freier Strecke angehaltenen Taxis besteht besonders nach Einbruch der Dunkelheit die Gefahr ausgeraubt zu werden. Im Falle eines Verbrechens sollte die Österreichische Botschaft umgehend informiert werden.
Einreise
Österreichische StaatsbürgerInnen, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne Visum einreisen. Der Reisepass muss allerdings bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Reisende benötigen weiters eine Touristenkarte (genannt „FMT“) für die Einreise, die vom Reisebüro, im Flugzeug oder beim Grenzübertritt ausgegeben wird. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Es ist schon vorgekommen, dass die Karte bei Grenzübertritt nicht gestempelt wurde und die Reisenden in der Folge eine Geldstrafe bezahlen mussten. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Für einen längerfristigen Aufenthalt kann bei mexikanischen Botschaften bzw. Konsulaten oder auch am Flughafen (vor dem Einreiseschalter) eine Touristenkarte mit Gültigkeit für bis zu 6 Monate erworben werden. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug-, Anschlussflug- bzw. Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können. Der bei der Einreise abgestempelte Abschnitt der Touristenkarte muss zur Ausreise abgegeben werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage der mexikanischen Einwanderungsbehörde „Instituto Nacional de Migración“.
Die Einreise von im Pass der Eltern miteingetragenen Kindern ist grundsätzlich möglich, es kann aber fallweise zu Schwierigkeiten mit den Grenzbehörden und damit verbundenen Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Für darüber hinausgehende Aktivitäten (u.a. im Bereich Wahlbeobachtung und Menschenrechte) wird eine spezielle Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Visum benötigt, die bzw. das vor der Einreise über die mexikanischen Vertretungen im Ausland oder nach Einreise als Tourist in Mexiko je nach der beabsichtigten Tätigkeit beim mexikanischen Innenministerium (Gobernación, Abt. Instituto Nacional de Migración) beantragt werden muss. In beiden Fällen wird eine Kontaktnahme mit der zuständigen mexikanischen Botschaft empfohlen.
Bei Durchreise inklusive Flughafen-Transit durch die Vereinigten Staaten wird auf die geänderten Einreise- bzw. Durchreisebestimmungen hingewiesen (verpflichtende ESTA-Registrierung für alle Reisenden, Regelungen betreffend Reisepässe ohne biometrische Merkmale, Kinder benötigen einen eigenen Reisepass).
Bitte achten Sie stets auf den eigenen Pass, da dessen Verlust erhebliche Probleme mit sich bringt (u.a. kann die mexikanische Polizei eine Passverlustanzeige bei der Wiederausreise verlangen). Kopie des Passes anfertigen und gesondert aufbewahren! Bei Personenkontrollen wird nicht nur nach dem Reisepass gefragt, sondern auch nach der mexikanischen Aufenthaltserlaubnis (Touristenkarte FMT, bzw. FM 2/3). Man sollte seine mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit bei sich führen, damit man nachweisen kann, dass man sich legal im Land aufhält, andernfalls besteht die Möglichkeit, dass man von der Einwanderungsbehörde zunächst in Gewahrsam genommen wird, bis man seinen legalen Aufenthalt nachweisen kann.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 10.000,-- US Dollar (darüber deklarationspflichtig), die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt (aber deklarationspflichtig). Es empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld (Euro oder US-Dollar, Travellerschecks, Kredit- oder Bankomatkarten). Euroschecks werden nicht akzeptiert.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Dazu gehören auch 1 Laptop (oder Notebook), 3 Handys, 2 Fotokameras oder Videokameras, 2 (tragbare) Sportgeräte, 1 Zelt plus Zubehör, 2 Musikinstrumente plus Zubehör. Außerdem wahlweise 20 Päckchen Zigaretten, 25 Zigarren oder 200 Gramm Tabak sowie 3 Liter Alkohol (jeglicher Art) und 6 Liter Wein für Personen ab 18 Jahren.
Medikamente für den persönlichen Gebrauch können eingeführt werden; psychotropische Substanzen brauchen jedoch zusätzlich eine entsprechende ärztliche Verschreibung (eine Liste der darunter fallenden Substanzen finden Sie auf der Webseite der mexikanischen Zollbehörde, Link s.u.).
Nähere Auskunft erhalten Sie auf der Homepage der mexikanischen Zollbehörde.
Die Einfuhr von Lebensmitteln und von Pflanzen und Blumen ist verboten.
Es können pro Person drei Haustiere zollfrei eingeführt werden (dazu zählen u.a. Hund, Katze, Kanarienvogel, Wellensittich, Hamster, Schildkröten), sofern sie ein vom Amtstierarzt frühestens eine Woche vor der geplanten Abreise ausgestelltes Gesundheits- und Impfzeugnis (span. Certificado Zoosanitario de Exportación) besitzen. Das Gesundheits- und Impfzeugnis muss auf einem Arztpapier ausgestellt werden und darf höchstens eine Gültigkeit von 10 Tagen haben. Das Zeugnis muss folgendes beinhalten: Name und Adresse des Importeurs, Identifizierung und zukünftige Adresse des Haustiers, Tollwutimpfung (Datum, Dauer - außer bei Haustieren, die jünger als 3 Monate sind), Bestätigung, dass es parasitenfrei ist. Dieses Zeugnis muss an der Grenze in Original und in Kopie vorgezeigt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag im Gegenwert USD 10.000,--, die Mitnahme von Fremdwährung bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Der Export von (wildwachsenden) Kakteen sowie Korallen ist strengstens verboten. Gegenstände von archäologischem Wert und Gold (außer Goldschmuck)dürfen nicht ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Das Klima variiert je nach Höhenlage, unterhalb von 800m subtropisch, mit hoher Luftfeuchtigkeit, über 2000m (z.B. Mexiko-Stadt !) kalte Zone, dazwischen gemäßigtes Klima. Heftige kurze Regenschauer hauptsächlich in der Zeit von Juni bis September.
Ratschläge
Sowohl die Höhenlage als auch die tropischen Bedingungen in den niederen Lagen stellen eine große Belastung für den Organismus dar, daher sollten vor allem in der Eingewöhnungsphase größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Zone auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab. Vor allem in Mexiko-Stadt ist auf die schlechten klimatischen Bedingungen aufgrund des starken Smoggehaltes der Luft zu achten.
Bevorzugen Sie Getränke in geschlossenen Flaschen und lassen Sie sich diese immer erst am Tisch öffnen. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.
Gesundheit
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere körperliche Belastungen vermieden werden. Außerdem ist auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Dies gilt insbesondere für Höhenlagen (Mexiko Stadt auf 2.300m, Puebla 2.175m, Morelia 1.900m etc.). Der Sauerstoffmangel stellt größere Anforderungen an Herz und Kreislauf. Körperliche Anstrengungen, Alkohol und Rauchen sollten in diesen Höhenlagen möglichst vermieden werden.
Auf Grund der klimatischen Verhältnisse ist damit zu rechnen, dass in den Regenwaldgebieten des Südens Malaria auftritt. Als malariafrei gelten die Höhenlagen, die Städte, die Küstenregionen sowie die Ressorts für Touristen. Relativ häufig ist die durch Insekten übertragene Dengue-Virus-Infektion, die auch in Tourismuszentren an den Küsten vorkommt. Diese Krankheit tritt speziell während oder nach Regenzeiten auf. Zur Behandlung muss ein Krankenhaus aufgesucht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der AuslandsösterreicherInnen-Website unter der Rubrik Gesundheit.
Das medizinische Niveau der Krankenhäuser, vor allem der Privatkliniken, ist im Großen und Ganzen zufriedenstellend. Eine zusätzliche Krankenversicherung wird dringend angeraten, da die Privatkliniken sehr teuer sind (siehe Rubrik Versicherung). Gewisse lokale Unzulänglichkeiten lassen es jedoch als ratsam erscheinen, bei schwerwiegenden Erkrankungen in die Vereinigten Staaten auszuweichen. Medikamente sind im Allgemeinen gut erhältlich.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A & B, Typhus), empfiehlt das Institut für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 83 43) jedoch für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und Tollwut. Malariaprophylaxe für die südlichen Landesteile/ Grenzgebiete zu Guatemala und Belize wird angeraten.
Vorsicht
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Leitungswasser sollte im ganzen Land nicht getrunken werden. Obst und Gemüse sollten einer gründlichen Reinigung mit geklärtem Wasser und allgemein erhältlichen Desinfektionspillen unterzogen werden. Die Einnahme von Speisen und offenen Getränken in kleineren, bescheidenen Restaurants oder an Straßenrändern ist für Europäer risikoreich. Vom Genuss einheimischer Spezialitäten (ungekochte Meeresfrüchte) und Ähnlichem sollte wegen des Cholera- und Typhusrisiko, vor allem im Sommer, Abstand genommen werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Aufgrund der Höhenlage ist unter Umständen auch ein Kreislaufmittel erforderlich.
In Teilen Mexikos tritt regelmäßig Dengue-Fieber auf. Die Krankheit breitet sich in der Regenzeit v.a. in tiefer gelegenen Gebieten stark aus. Die Krankheitsüberträger sind Stechmücken, insbesonders "Aedes Airitus". Die Erkrankung ähnelt in ihrer harmlosen Form einer Grippe und klingt normalerweise nach ca. 1 Woche wieder ab. Symptome sind Bauchbeschwerden, Erbrechen, Blutungen der Nase und des Zahnfleisches, Ohnmachtzustände und Abgeschlagenheit. Bei Auftreten solcher oder ähnlicher Symptome sollte unverzüglich der Arzt aufgesucht werden. Vor Selbstbehandlung mit Acethyl-Salicyl-säurehältigen Medikamenten, wie z.B. Aspirin, wird seitens der Gesundheitsbehörden abgeraten. Der Krankheitsverlauf, vor allem bei der mit Blutungen verbundenen Krankheitsvariante, kann in seltenen Fällen tödlich enden. Es wird Reisenden empfohlen, bei Besuchen im betroffenen Gebiet strenge Vorsichtsmaßnahmen zu treffen: Wirksamer Insektenschutz, den ganzen Körper abdeckende Kleidung, Hotels mit Klimaanlage und/oder nächtens Moskitonetze. Eine Impfung gegen die Krankheit gibt es nicht. Nähere Informationen erteilt das Institut für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 83 43).
Besondere Hinweise: Mexiko liegt in einer Erdbebenzone. Es können im Land immer wieder Erdstöße verspürt werden. Weitere Informationen (auf Englisch) zu Erdbeben erhalten Sie beim Nationalen US- Geologieinstitut.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Es wird empfohlen, ausschließlich "Sitio"-Taxis mit fixem Standort zu benützen; der Fahrpreis sollte möglichst vorher vereinbart werden), Sammeltaxis (Mikrobusse) können benützt werden. Abzuraten ist hingegen von Fahrten mit frei zirkulierenden Taxis. Mexiko Stadt hat zudem eine eigene Rufnummer eingerichtet, bei der bei Einstieg des Taxis die Nummernschilder des Taxis sowie der Name des Taxifahrers registriert werden können: Tel.: 55 33 55 33.
Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften.
Als Alternative bietet sich das umfangreiche und kostengünstige Überlandbusnetz an. Busfahrten in den Bussen der 1. Klasse entsprechen gutem europäischem Standard. Busse der 2. und 3. Klasse sollten aus Sicherheitsgründen gemieden werden.
Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von Juni bis Oktober wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen.
Mietfahrzeuge befinden sich zum Teil in einem bedenklichen technischen Zustand. Bei der Übernahme sollten die Funktionsfähigkeit und der äußere Zustand des Fahrzeugs gründlich geprüft und in einem Protokoll festgehalten werden. Grundsätzlich sollten Fahrzeuge der allseits bekannten Mietwagenfirmen gemietet werden. Zweirädrige Fahrzeuge sollten aufgrund der Verkehrssicherheit eher nicht angemietet werden.
Nachtfahrten in abgelegenen Gebieten sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Autodiebstahl ist in Mexiko stark angestiegen.
Österreichische Führerscheine werden in den ersten 6 Monaten des Aufenthalts anerkannt. Allerdings wird das Mitführen eines internationalen Führerscheins empfohlen. Der Reisepass sollte mitgeführt werden. Grundsätzlich kann der österreichische Führerschein problemlos umgeschrieben werden.
Eine Haftpflichtversicherung sollte an der Grenze abgeschlossen werden. Es gilt 0,0 Promille.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Obwohl Homosexualität keine strafbare Handlung ist, sind Diskriminierungen im Alltag gegeben. Restriktive Bestimmungen bezüglich (hetero)sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit bzw. des Zusammenwohnens unverheirateter Paare in Hotels sind nicht bekannt.
Die sexuelle Ausbeutung von Kindern, auch wenn sie im Ausland begangen wird, ist strafbar und wird rechtlich in Österreich verfolgt (siehe "Kindesmissbrauch im Zusammenhang mit Tourismus").
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
