Mauritius (de)
- Hauptstadt:
- Port Louis
- Int. Kennzeichen:
- MU
- Sprache
- Creole, Französisch, Hindi
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 Mauritius Rupie (MR) = 100 cents
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +3 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +2 h
- Elektrischer Strom:
- 200-240 Volt/50 Hertz, runde bzw. eckige dreipolige Stecker (Zwischenstecker erforderlich)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 09.03.2012)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Westeuropäischer Standard. Beachten Sie vor allem in der Hauptstadt die üblichen Vorsichtsmass- nahmen gegen Kleinkriminalität (wie Taschendiebstähle) und deponieren Sie Ihre Wertsachen im Hotelsafe. Ärmere Wohngebiete und einsame Strände, wo es gelegentlich zu kriminellen Übergriffen auf Touristen kommt, sind nach Einbruch der Dunkelheit zu meiden. Die Strände der teilweise sehr luxuri- ösen Hotelkomplexe sind abgesichert.
Einreise
- Visumspflicht: Nein (Visumsfreier Aufenthalt für touristische Zwecke bis zu 3 Monate)
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
- Miteintragung von Kindern: wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr akzeptiert, doch wird ein zusätzlicher Lichtbildausweis für die Kinder verlangt (z.B. Personalausweis). Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen verlieren ab 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Es wird dringend empfohlen für Kinder schon jetzt einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen.
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können. Eine Verlängerung des Aufenthaltes bis zu 6 Monaten ist bei Nachweis ausreichender finanzieller Mittel möglich. Für die Verlängerung ist das "Passport and Immigration Office" in Port Louis zuständig.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von MR 700,-, die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt (jedoch deklarationspflichtig). Es empfiehlt sich die Mitnahme von €, US Dollar in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak sowie 1 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein oder Bier). Die Einfuhr von Lebensmitteln, Pflanzen und Pflanzenteilen ist verboten.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von MR 350,-, die Mitnahme von Fremdwährung bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Hinsichtlich Waren sind keine Beschränkungen bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Subtropisches Klima mit einem Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Die Regenzeit dauert von Novem- ber bis April, zwischen September und Mai kommt es zu tropischen Wirbelstürmen.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr und ent- sprechenden Sonnenschutz zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Gesundheit
Die medizinische Qualität reicht nicht an das generelle westeuropäische Niveau heran, medizinische Grundversorgung ist jedoch gegeben.
Chikungunya:
Zu Jahresbeginn kam es vermehrt zu Infektionen mit dem Chikungunya-Virus in La Réunion, Seychellen und Mauritius.
Aufgrund des bestehenden Infektionsrisikos wird weiterhin geraten, höchste Vorsicht walten zu lassen und sich vor Mückenstichen als prophylaktische Maßnahme zu schützen. Hinweise über die Gefahr von Tropenkrankheiten finden Sie beim Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 8343) bzw. der WHO.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A & B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reise- medizin Wien (Tel. 01/ 403 83 43) Malariaprophylaxe für Individualtouristen, bei längeren Aufenthalten in und bei Rundreisen durch einige sehr ländliche Gebiete wird empfohlen.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu ach- ten. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankun- gen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversiche- rung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird empfohlen. Dies gilt vor allem auch für Kranken- transportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Busverbindungen. Taxis sind günstig und können auch tageweise gebucht werden. Die Tarife sollten unbedingt vor Fahrbeginn ausgehandelt werden. Mietwagen stehen zur Verfügung (je nach Firma Mindestalter 21 bis 23 Jahre).
Der österreichische Führerschein wird anerkannt. Personen, die älter als 60 Jahre sind, müssen ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgehrt, dass sie zum Lenken von Fahrzeugen geeignet sind.
Die Straßen sind eng und kurvenreich, weshalb besondere Vorsicht angebracht ist. Linksverkehr.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen sind verboten. Diese sind überwie- gend als "widernatürlicher Geschlechtsverkehr" oder "grob unanständige Handlung" definiert. Strafver- folgung ist gelegentlich auch über den Tatbestand der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" bzw. "un- züchtiger Handlungen" möglich. Das Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Er- wachsenen, verbunden meist mit starker gesellschaftlicher Tabuisierung und Ächtung, führt grundsätz- lich zu einer Diskriminierung der Angehörigen sexueller Minderheiten. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Wird der gleichgeschlechtliche Geschlechtsverkehr an einer minderjährigen oder körperlich oder geistigen behinderten Person vollzogen, kann eine Haftstrafe von nicht unter zwei Jahren verhängt werden.
Sexuelle Handlungen (hetero- und homosexuell) in der Öffentlichkeit sind strafbar ("grob unanständige Handlung" bzw. "Erregung öffentlichen Ärgernisses"). Hinsichtlich des Zusammenwohnens unverheira- teter Paare sind keine Erfahrungswerte, jedoch auch keine Probleme bekannt.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Voll- ständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
