Mauretanien (de)
- Hauptstadt:
- Nouakchott
- Int. Kennzeichen:
- MR
- Sprache
- Amtssprache Arabisch, daneben Hassaniya
- Gängige Fremdsprachen:
- Französisch
- Währung:
- 1 Ouguiya (UM, nicht konvertibel) = 5 Khoums (KH)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -1 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -2 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 14.02.2013)
Besondere Hinweise
REISEWARNUNG!
Es wird vor allen Reisen nach Mauretanien gewarnt.
Sicherheit
Reisewarnung für Mauretanien
Die unsichere Lage im Norden Malis verschärft durch die militärische Intervention internationaler Streitkräfte strahlt auch nach Mauretanien aus. Daneben besteht weiterhin die sich ausweitende Entführungsgefahr durch terroristische Gruppen. In Not geratenen Österreichern kann, wenn überhaupt, nur in sehr eingeschränktem Umfang konsularische Hilfestellung geleistet werden.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnliche, Dienst- und Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes.
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss für die Aufenthaltsdauer gültig sein.
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig! Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Die Landesgrenzen zu Marokko, Mali und Senegal sind in beiden Richtungen offen, die Landesgrenze zu Algerien (Tindouf) ist von mauretanischer Seite derzeit – Änderungen sind jederzeit möglich – offen. Bei Vorhandensein eines israelischen Einreisevisums im Reisepass ist unter Umständen mit genauerer Überprüfung bei der Einreise zu rechnen.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, Fremdwährungen können unbeschränkt eingeführt werden, sind aber deklarationspflichtig. Neben EURO in bar empfiehlt sich die Mitnahme von Kreditkarten, wenngleich sie nicht immer akzeptiert werden ('American Express' in Hotels, 'Eurocard', 'Mastercard' und 'Visa'in Banken). Die wenigen internationalen Geldautomaten in Nouakchott sind selten funktionstüchtig. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 250g Tabak). Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist strengstens verboten.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Die Importdeklaration muss vorgewiesen werden. Keine Beschränkungen sind hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Wüstenklima mit häufigen Sandstürmen. Die Tagestemperaturen betragen in den Sommermonaten bis zu 48° Celsius und können im Winter in den Nachtstunden bis auf 5°Celsius fallen.
Gesundheit
Das Gesundheitswesen entspricht in keiner Weise europäischem Standard. Speziell in ländlichen Gebieten ist eine medizinische Versorgung nicht gewährleistet.
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr und entsprechenden Sonnenschutz zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Reiseversicherung bzw. einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall zur Deckung von allfälligen Arzt-, Spitals- und Krankentransportkosten wird dringend angeraten. Dies gilt vor allem auch für Krankenrückholtransportflüge (Flugambulanz), die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Siehe auch Kapitel Sicherheit. Bei Autofahrten sind der internationale Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung an der Grenze muss nicht abgeschlossen werden, ist aber empfehlenswert. Carnet ist nicht mehr erforderlich, das KFZ wird auch nicht mehr in den Reisepass eingetragen. Mauretanien ist verkehrsmäßig noch wenig aufgeschlossen. Nur ein geringer Teil des Straßennetzes (Nouakchott-Nouadhibou, Nouakchott-Nema, Nouakchott-Rosso, Nouakchott-Atar ) ist asphaltiert. Das Straßennetz umfaßt ca.2.500 km asphaltierte Verbindungen und ca. 6.000 km Pisten. Eine 670 km lange Eisenbahnlinie verbindet Tazadit mit dem Hafen Nouadhibou und dient vorwiegend dem Eisenerztransport. Bei Bedarf ist ein Transport von KFZ und Passagieren bis Choom möglich.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist in Mauretanien verboten und wird gegebenenfalls mit hohen Strafen belegt. Frauen wird zu dezenter Kleidung geraten.
Als Bürger eines EU-Staates können sich Österreicher in Notfällen an die Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten wenden (z.B. die deutsche Botschaft, B.P. 372, Nouakchott, Tel.: 00 222 5251729, 5251032, Fax: 00222 5251722).
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
