Marokko (de)
- Hauptstadt:
- Rabat
- Int. Kennzeichen:
- MA
- Sprache
- Amtssprache Arabisch und diverse Berbersprachen
- Gängige Fremdsprachen:
- Französisch, im Norden des Landes Spanisch
- Währung:
- 1 Dirham (MAD) = 100 Centimes ©
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -1 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 10.06.2013)
Besondere Hinweise
Die militärische Intervention in Mali wurde von Marokko unterstützt. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass Terrororganisationen auch Ziele in Marokko ins Visier nehmen. In unmittelbarem Zusammenhang mit der Malikrise ist es zu keinen konkreten Terrorakten in Marokko gekommen. Die Sicherheitsbehörden haben zuletzt mehrfach Zellen ausgehoben, denen Kontakte zur internationalen Terrorszene und Anschlagsvorbereitungen zur Last gelegt werden. Der Sicherheitsapparat ist deshalb sensibilisiert und übt besondere Wachsamkeit im Landesinneren sowie auch im Grenzgebiet zu Algerien und Mauretanien. Vor Unternehmungen in abgelegenen Bereichen wird gewarnt.
In der Vergangenheit haben in Marokko wiederholt Anschläge stattgefunden; im April 2011 richtete sich ein Terroranschlag in Marrakech gegen ausländische Touristen. Derartige Gefahren werden von den marokkanischen Sicherheitsbehörden weiterhin sehr ernst genommen. Es wird besondere Aufmerksamkeit im Nahebereich von Sehenswürdigkeiten angeraten.
In den Städten finden laufend Demonstrationen statt, um Forderungen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich zu Ausdruck zu geben. Wiederholt kommt es dabei zu Ausschreitungen. Reisenden wird sowohl vor Reiseantritt als auch während der Reise empfohlen, lokale Quellen vor Ort zu konsultieren und Menschenansammlungen (Demonstrationen, Begräbnisse etc.) zu meiden.
Sicherheit
Vor Reisen in alle Saharagebiete - vor allem in die Grenzregionen mit Algerien und Mauretanien - wird gewarnt.
Von individuellen Fahrten in die Grenzgebiete zu Algerien bzw. die Randgebiete der Sahara sollte Abstand genommen werden. Vor Reisen in und durch die Sahara wird weiterhin nachdrücklich gewarnt. Österreichische Reisende in diesem Gebiet werden ersucht, sich mit der nächstgelegenen österreichischen Vertretungsbehörde oder dem Bürgerservice des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten unter der Tel.Nr. +43 50 11 50-4411 bzw. +43 1 90115-4411 in Verbindung zu setzen.
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Bisher waren in Marokko folgende Terroranschläge zu verzeichnen: Casablanca im Mai 2003 mit 40 Toten, Casablanca im April und Mai 2007 mit 8 Toten, Meknes im August 2007 und zuletzt Marrakech im April 2011 mit 17 Toten und 20 Verletzten.
Die als Terrororganisation eingestufte AQIM (AL QAIDA im Islamischen Maghreb - eine Teilorganisation von Al Qaida) übernahm die Verantwortung für Entführungsfälle von Ausländern in der gesamten Region - darunter auch für zwei österreichische Touristen im Februar 2008 - verbunden mit Lösegeldforderungen.
In der konsularisch schwer zu betreuenden Westsahara kommt es im Zusammenhang mit Ausschreitungen und Protesten immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei, bei welchen Sach- und Personenschaden sowie Verhaftungen die Folge sind.
Delikte wie Taschendiebstähle und andere Formen des Diebstahls kommen in Tourismuszentren vor. Bei einem Überfall wird davon abgeraten, Widerstand zu leisten. Grundsätzlich sollten Wertsachen und Dokumente an einem sicheren Ort verwahrt werden.
Handel und Besitz von Suchtgift wird in Marokko mit strengen Haftstrafen geahndet. Vor allem im Rif-Gebirge, aber auch in anderen Landesteilen (Touristenzentren) wird Haschisch zum Kauf angeboten.
Lokale Sitten und Gebräuche sollten respektiert werden, vor allem während des Fastenmonats Ramadan und an religiösen Orten. Der Eintritt in Moscheen ist - mit Ausnahme der Hassan II Moschee in Casablanca - für Nicht-Moslems verboten. Mit Rücksicht auf das moslemische Schicklichkeitsempfinden wird empfohlen, allzu freizügige Kleidung zu vermeiden.
Vom Verlassen der Hauptverbindungsstrecke Laayoune - Dakhla - mauretanische Grenze wird dringend abgeraten. Die Grenzgebiete zu Mauretanien sind zum Großteil vermint. Der einzig offene Grenzübergang von Marokko nach Mauretanien Guerguarat/Nouadhibou (Grenzposten PK 55) führt über eine Sandpiste durch vermintes Gebiet. Jegliches Verlassen dieser Piste ist lebensgefährlich.
Einreise
- Visumpflicht: Nein (Visumfreier Aufenthalt für touristische Zwecke bis zu 3 Monate)
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss für die Aufenthaltsdauer gültig sein.
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig! Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
Sonstiges: Bürger mancher EU-Staaten müssen den marokkanischen Behörden einen über die Aufenthaltsdauer hinaus gültigen Reisepass vorweisen, manche Fluglinien verlangen daher von allen EU-Bürgern eine Gültigkeitsdauer von drei oder sechs Monaten und verweigern im schlimmsten Fall die Mitnahme des Reisenden. Eine Verlängerung des Aufenthalts in Marokko ist mit begründetem Antrag unter Nachweis der finanziellen Mittel und gegebenenfalls Arbeitsvertrag in Marokko bei der Ausländerpolizei zu beantragen. Bei Aufenthaltsüberschreitung muss mit Abschiebung gerechnet werden. Die Landgrenze zu Mauretanien ist bei Guerguarat/Nouadhibou (Grenzposten PK 55) in beiden Richtungen offen, jene zu Algerien durchgehend geschlossen. Bei Vorhandensein eines israelischen Einreisevisums im Reisepass ist unter Umständen mit genauerer Überprüfung bei der Einreise zu rechnen. Bei einer Einreise mit KFZ hat auch die Ausreise wieder per KFZ zu erfolgen, andernfalls ist der Nachweis der ordnungsgemäßen Verzollung (auch bei Unfallwagen) zu erbringen. Außerdem muss bei Einreise eine eigene Grüne Karte für das KFZ von der Versicherung ausgestellt werden. Bei dieser Grünen Karte wird das Länderkennzeichen für Marokko gesondert eingetragen. Für die Zeit der Reise wird die Versicherungsprämie erhöht. Wird die Karte vergessen oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, muss man bei Einreise nach Marokko eine Grenzversicherung abschließen.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten. Fremdwährung kann unbegrenzt eingeführt werden. Es wird empfohlen, Beträge von umgerechnet mehr als MAD 15.000,- bei der Einreise zu deklarieren. Neben Euro empfiehlt sich die Mitnahme von Kreditkarten (Visa oder Mastercard), die von vielen Hotels, aber auch Supermärkten und manchen Geschäften der Bazare akzeptiert werden. Bankomatkarten (mit dem entsprechenden Pin-Code) können auf den Flughäfen, sowie in den größeren Städten bei Bargeldautomaten verwendet werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak sowie 1 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen). Funkgeräte sind bei der Einreise genehmigungspflichtig. Radios, tragbare Fernsehgeräte und Notebooks sollten bei der Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von Jagdwaffen bedarf einer Genehmigung der Sicherheitsbehörden. Waffen mit gezogenem Lauf werden nicht genehmigt.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Verbleibende Landeswährung kann bis zur Höhe des bei der Einreise umgewechselten Betrages in Fremdwährung rückgetauscht werden (die Wechselbestätigung der Banken ist vorzulegen). Die Ausfuhr von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Die Ausfuhr von Schildkröten ist verboten. Bezüglich der Ausfuhr von Haustieren wird auf die Gefahr von Tollwutbefall und auf die österreichischen Einfuhrbestimmungen verwiesen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Entlang der nördlichen Atlantikküste herrscht ein maritimes Klima mit warmen Sommern und milden Wintern bei stets hoher Luftfeuchtigkeit, im Norden Mittelmeerklima. Im Landesinneren und im Süden wird es zunehmend heißer und trockener. Charakteristisch für Rabat und weite Gebiete Marokkos ist der in unregelmäßigen Abständen auftretende Wüstenwind (Chergui), der in der Regel für einige Tage hohe Temperaturen (manchmal bis 45° Celsius) bringt. Die Wintermonate können sowohl an der Küste (wegen der hohen Luftfeuchtigkeit) als auch im Landesinneren (Schneefall!) empfindlich kalt sein.
Gesundheit
Die medizinische Versorgung entspricht nicht dem europäischen Standard. In den Privatkliniken der größeren Städte (vor allem Casablanca und Rabat) findet man mitunter eine Qualität der medizinischen Versorgung ähnlich wie in Europa, sie nimmt aber proportional zu der Entfernung von den Zentren ab. Die Versorgung mit Medikamenten in ländlichen Gebieten ist beschränkt. Die Verbreitung von HIV/Aids erreicht unter Einbeziehung der hohen Dunkelziffer etwa europäische Zahlen.
Im Großraum Agadir besteht Tollwutgefahr. Reisenden in dieses Gebiet wird geraten, sich präventiv gegen Tollwut impfen zu lassen bzw. sich auch von fremden Haustieren (Hunde und Katzen) fernzuhalten. Durch den illegalen Import von Hunden aus Marokko sind bereits einige Tollwutfälle in Europa aufgetreten.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluß einer Reise- bzw. Zusatzversicherung für den Krankheitsfall zur Deckung allfälliger Arzt-, Spitals- und Krankentransportkosten wird unbedingt angeraten. Dies gilt vor allem auch für Krankenrückholtransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Bei Einreise mit dem eigenem KFZ wird der Abschluß einer Kasko- und Insassenversicherung dringend angeraten. Nähere Informationen über die Höhe der Versicherungsprämien erhalten Sie über die Info-Hotline 0711 420 45 45 (österreichweit) des Österreichischen Versicherungsverbandes. Die Deckungssummen und Zahlungsmoral marokkanischer Haftpflichtversicherer sind gering. Als Ausländer ist bei der Verschuldensfrage mit Nachteilen aufgrund fehlender Sprach- und Ortskenntnisse zu rechnen. Bei Verkehrsunfällen mit Sachschaden wird ein Unfallbericht ausgefüllt, die Polizei bzw. Gendarmerie schreitet in der Regel nur bei Personenschaden ein.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Marokko verfügt über moderne Autobahnen und ein ausgebautes und überwiegend gut erhaltenes Straßennetz. Alle wichtigen Ortschaften sind auf Asphaltstraßen zu erreichen. Es bestehen regelmäßige Busverbindungen zwischen allen größeren Städten sowie internationale Verbindungen nach Europa. Taxis sind in großer Anzahl verfügbar und auch über Land relativ preisgünstig. Bahnlinien verbinden Tanger - Casablanca - Marrakech bzw. Casablanca - Rabat - Fes - Oujda. Größere Entfernungen können mittels Inlandsflugverbindungen bewältigt werden.
Das Unfallrisiko im Straßenverkehr ist hoch. Mit dem eigenen Fahrzeug sollten Fahrten während der Nachstunden außerhalb der Städte vermieden werden, da durch Fahrzeuge ohne Beleuchtung, Fußgänger, Tiere etc., die sich auf den Verkehrsflächen aufhalten, eine hohe Gefährdung besteht. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass bei Verkehrsunfällen außerhalb der Ballungsräume das Eintreffen ärztlicher Hilfe dauern kann und die medizinische Versorgung entsprechend eingeschränkt ist.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung, bei Anmietung eines Leihwagens ist ein internationalerer Führerschein mitzuführen. Im Falle eines Unfalls stehen folgende Notrufnummern zur Verfügung: Rettung: Tel.: 150, Polizei: Tel.: 190, Gendarmerie: Tel.: 177, Autobahn-Notruf: Tel.: 5050.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sowie pädophile Handlungen sind in Marokko Straftatbestände. Die sexuelle Ausbeutung von Kindern, auch wenn sie im Ausland begangen wird, wird strafrechtlich auch in Österreich verfolgt (siehe Kindesmissbrauch im Zusammenhang mit Tourismus).
Jeglicher Anschein von missionarischer Tätigkeit ist zu vermeiden. Missionierung (Proselytismus) ist in Marokko Straftatbestand, wird gerichtlich geahndet oder kann zur sofortigen Ausweisung aus dem Land führen. So wurden im März 2010 über 50 u.a. europäische und US-amerikanische Staatsangehörige aufgrund von Proselytismusvorwürfen aus Marokko ausgewiesen.
Marokkanisches Tourismusbüro: Kärntner Ring 17/2/23, 1010 Wien, Tel. 01-512 53 26, e-mail: marokkotourismus(at)aon.at
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
