Marokko (de)
- Hauptstadt:
- Rabat
- Int. Kennzeichen:
- MA
- Sprache
- Amtssprache Arabisch und diverse Berbersprachen
- Gängige Fremdsprachen:
- Französisch, im Norden des Landes Spanisch
- Währung:
- 1 Dirham (MAD) = 100 Centimes ©
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -1 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 22.11.2011)
Besondere Hinweise
Im Zuge des „Arabischen Frühlings“ finden in Marokko seit dem 20. Februar 2011 laufend Demonstrationen in zahlreichen Städten statt. Vereinzelt kam es zu Zusammenstößen, Ausschreitungen und auch zu Plünderungen. Die gegenwärtige Lage ist in der gesamten Region schwer einzuschätzen, weshalb vor allem Individualreisenden sowohl vor Reiseantritt als auch während der Reise eindringlich empfohlen wird, sowohl die Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten als auch lokale Quellen vor Ort laufend zu konsultieren.
Der Terroranschlag vom 28.04.2011 in Marrakech richtete sich gegen ausländische Touristen. Aushebungen weiterer Terrorzellen haben mehrmals Anschlagspläne gegen touristische Ziele bestätigt.
Es wird besondere Aufmerksamkeit bei Menschenansammlungen (Demonstrationen, Begräbnissen, etc.) und Sehenswürdigkeiten angeraten.
Partielle Reisewarnung (Saharagebiete)
Sicherheit
Vor Reisen in alle Saharagebiete - vor allem in die Grenzregionen mit Algerien und Mauretanien - wird gewarnt.
Von individuellen Fahrten in die Grenzgebiete zu Algerien bzw. die Randgebiete der Sahara sollte Abstand genommen werden. Vor Reisen in und durch die Sahara wird weiterhin nachdrücklich gewarnt. Österreichische Reisende in diesem Gebiet werden ersucht, sich mit der nächstgelegenen Österreichischen Vertretungsbehörde oder dem Bürgerservice des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten unter der Tel.Nr. +43 50 11 50-4411 bzw. +43 1 90115-4411 in Verbindung zu setzen.
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Bisher waren in Marokko folgende Terroranschläge zu verzeichnen: Casablanca im Mai 2003 mit 40 Toten, Casablanca im April und Mai 2007 mit 8 Toten, Meknes im August 2007 und zuletzt Marrakech im April 2011 mit 17 Toten und 20 Verletzten.
Die als Terrororganisation eingestufte AQIM (AL QAIDA im Islamischen Maghreb - eine Teilorganisation von Al Qaida) übernahm die Verantwortung für Entführungsfälle von Ausländern in der gesamten Region - darunter auch für zwei österreichische Touristen im Februar 2008 - verbunden mit Lösegeldforderungen.
Im der konsularisch schwer zu betreuenden Westsahara kam es im November 2010 (Räumung eines Protestcamps bei Laayoune und anschließend in Laayoune mit 12 Toten), und im Oktober 2011 (Ausschreitungen nach einem Fußballspiel in Dakhla mit 7 Toten) zu ernsten Zwischenfällen.
Die Sicherheitsverhältnisse in Marokko können als gut bezeichnet werden, Delikte wie Taschendiebstähle und andere Formen des Diebstahls kommen in Tourismuszentren vor. Bei einem Überfall wird davon abgeraten, Widerstand zu leisten. Grundsätzlich sollten Wertsachen und Dokumente an einem sicheren Ort verwahrt werden.
Handel und Besitz von Suchtgift wird in Marokko mit strengen Haftstrafen geahndet. Vor allem im Rif-Gebirge, aber auch in anderen Landesteilen (Touristenzentren) wird Haschisch zum Kauf angeboten.
Lokale Sitten und Gebräuche sollten respektiert werden, vor allem während des Fastenmonats Ramadan und an religiösen Orten. Grundsätzlich ist der Eintritt in eine Moschee - bis auf wenige Ausnahmen - für Nicht-Moslems verboten. Um Belästigungen zu minimieren, wird Frauen das Tragen dezenter Kleidung empfohlen.
Vom Verlassen der Hauptverbindungsstrecke Laayoune - Dakhla - mauretanische Grenze wird dringend abgeraten. Die Grenzgebiete zu Mauretanien sind zum Großteil vermint und somit lebensgefährlich. Der einzig offene Grenzübergang nach Mauretanien Guerguarat/Nouadhibou (Grenzposten PK 55) führt über eine Sandpiste durch vermintes Gebiet. Jegliches Verlassen dieser Piste ist lebensgefährlich.
Einreise
Österreichische Staatsbürger können für touristische Zwecke bis zu 3 Monate visumsfrei nach Marokko einreisen. Der Reisepass muss während des Aufenthaltes gültig sein. Bürger mancher EU-Staaten müssen einen länger gültigen Reisepass vorweisen, manche Fluglinien verlangen daher von allen EU-Bürgern eine Gültigkeitsdauer von drei oder sechs Monaten und verweigern im schlimmsten Fall die Mitnahme des Reisenden. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist mit begründetem Antrag unter Nachweis der finanziellen Mittel und gegebenenfalls Arbeitsvertrag in Marokko bei der Ausländerpolizei zu beantragen. Bei Aufenthaltsüberschreitung muss mit Abschiebung gerechnet werden. Die Landgrenze zu Mauretanien ist bei Guerguarat/Nouadhibou (Grenzposten PK 55) in beiden Richtungen offen, jene zu Algerien durchgehend geschlossen. Bei Vorhandensein eines israelischen Einreisevisums im Reisepass ist unter Umständen mit genauerer Überprüfung bei der Einreise zu rechnen. Bei einer Einreise mit KFZ hat auch die Ausreise wieder per KFZ zu erfolgen, andernfalls ist der Nachweis der ordnungsgemäßen Verzollung (auch bei Unfallwagen) zu erbringen. Außerdem muss bei Einreise eine eigene Grüne Karte für das KFZ von der Versicherung ausgestellt werden. Bei dieser Grünen Karte wird das Länderkennzeichen für Marokko gesondert eingetragen. Für die Zeit der Reise wird die Versicherungsprämie erhöht. Wird die Karte vergessen oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, muss man bei Einreise nach Marokko eine Grenzversicherung abschließen.
In den Reisepass miteingetragenen Kindern wurde von manchen Fluglinien die Beförderung nach Marokko verweigert. Laut Auskunft der marokkanischen Behörden werden Miteintragungen von Kindern in österreichische Reisepässe jedoch problemlos akzeptiert.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten. Fremdwährung kann unbegrenzt eingeführt werden. Es wird empfohlen, Beträge von umgerechnet mehr als DH 15.000,- bei der Einreise zu deklarieren. Neben Euro empfiehlt sich die Mitnahme von Kreditkarten (Visa oder Mastercard), die von vielen Hotels, aber auch Supermärkten und einigen Bazaren akzeptiert werden. Bankomatkarten (mit dem entsprechenden Pin-Code) können auf den Flughäfen, sowie in den größeren Städten bei Bargeldautomaten verwendet werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak sowie 1 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen). Funkgeräte sind bei der Einreise genehmigungspflichtig. Radios, tragbare Fernsehgeräte und Notebooks sollten bei der Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von Jagdwaffen bedarf einer Genehmigung der Sicherheitsbehörden. Waffen mit gezogenem Lauf werden nicht genehmigt.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Verbleibende Landeswährung kann bis zur Höhe des bei der Einreise umgewechselten Betrages in Fremdwährung rückgetauscht werden (die Wechselbestätigung der Banken ist vorzulegen). Die Ausfuhr von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Die Ausfuhr von Schildkröten ist verboten. Bezüglich der Ausfuhr von Haustieren wird auf die Gefahr von Tollwutbefall und auf die österreichischen Einfuhrbestimmungen verwiesen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Entlang der nördlichen Atlantikküste herrscht ein maritimes Klima mit warmen Sommern und milden Wintern bei stets hoher Luftfeuchtigkeit, im Norden Mittelmeerklima. Im Landesinneren und im Süden wird es zunehmend heißer und trockener. Charakteristisch für Rabat und weite Gebiete Marokkos ist der in unregelmäßigen Abständen auftretende Wüstenwind (Chergui), der in der Regel für einige Tage hohe Temperaturen (manchmal bis 45° Celsius) bringt. Die Wintermonate können sowohl an der Küste (wegen der hohen Luftfeuchtigkeit) als auch im Landesinneren (Schneefall!) empfindlich kalt sein.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden, insbesondere die von den Garküchen auf offener Strasse angebotenen Gerichte (Salmonellengefahr). Die hohe Luftfeuchtigkeit in Rabat und an der Atlantikküste macht für Krankheiten der Atemwege anfällig. Daher sollten Personen, die an Asthma, chronischer Bronchitis, Rheuma oder Arthritis leiden, vor einem längeren Aufenthalt ärztlichen Rat einholen.
Gesundheit
Die medizinische Versorgung entspricht nicht dem europäischen Standard. In den Privatkliniken der größeren Städte (vor allem Casablanca und Rabat) ist die Qualität der medizinischen Versorgung noch einigermaßen zufriedenstellend, sie nimmt aber proportional zu der Entfernung von den Zentren ab. Die Versorgung mit Medikamenten in ländlichen Gebieten ist beschränkt. Die Verbreitung von HIV/Aids erreicht unter Einbeziehung der hohen Dunkelziffer etwa europäische Zahlen.
Im Großraum Agadir besteht Tollwutgefahr. Reisenden in dieses Gebiet wird geraten, sich präventiv gegen Tollwut impfen zu lassen bzw. sich auch von fremden Haustieren (Hunde und Katzen) fernzuhalten. Durch den illegalen Import von Hunden aus Marokko sind bereits einige Tollwutfälle in Europa aufgetreten.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Institut für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 83 43) jedoch für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten in entlegenen Gebieten eine vorbeugende Impfung gegen eitrige Gehirnhautentzündung (Meningokokken - Meningitis) und Tollwut. Malariaprophylaxe für einige kleine Regionen im Südwesten wird angeraten.
Vorsicht
Im allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuß von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählen auch Denguefieber und Malaria, die in einzelnen Provinzen (Südwesten), nicht aber in Städten und Touristenorten auftreten. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluß einer Reise- bzw. Zusatzversicherung für den Krankheitsfall zur Deckung allfälliger Arzt-, Spitals- und Krankentransportkosten wird unbedingt angeraten. Dies gilt vor allem auch für Krankenrückholtransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Bei Einreise mit dem eigenem KFZ wird der Abschluß einer Kasko- und Insassenversicherung dringend angeraten. Nähere Informationen über die Höhe der Versicherungsprämien erhalten Sie über die Info-Hotline 0711 420 45 45 (österreichweit) des Österr. Versicherungsverbandes. Die Deckungssummen und Zahlungsmoral marokkanischer Haftpflichtversicherer sind gering. Als Ausländer ist bei der Verschuldensfrage mit Nachteilen aufgrund fehlender Sprach- und Ortskenntnisse zu rechnen. Bei Verkehrsunfällen mit Sachschaden wird ein Unfallbericht ausgefüllt, die Polizei bzw. Gendarmerie schreitet in der Regel nur bei Personenschaden ein.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Marokko verfügt über Autobahnverbindungen und ein ausgebautes und zum Teil gut erhaltenes Straßennetz. Alle wichtigen Ortschaften sind auf Asphaltstraßen zu erreichen. Es bestehen regelmäßige Busverbindungen zwischen allen größeren Städten sowie internationale Verbindungen nach Europa. Taxis sind in großer Anzahl verfügbar und auch über Land relativ preisgünstig. Eine Bahnlinie verbindet Tanger - Casablanca - Marrakech bzw. Casablanca - Rabat - Fes - Oujda. Größere Entfernungen können mittels Inlandsflug bewältigt werden.
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommen, dem schlechten technischen Zustand der Fahrzeuge, fehlender Antizipation und schlechter Fahrkenntnisse vieler Verkehrsteilnehmer sowie deren Negieren elementarster Straßenverkehrsregeln ist das Unfallrisiko ziemlich hoch.
Mit dem eigenen Fahrzeug sollten Fahrten während der Nachstunden außerhalb der Städte vermieden werden, da durch Fahrzeuge jeder Art ohne Beleuchtung, Fußgänger, Tiere etc. eine zusätzliche Gefährdung besteht. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass bei Verkehrsunfällen außerhalb der Ballungsräume mit dem Eintreffen ärztlicher Hilfe in angemessener Zeit nicht gerechnet werden kann und die medizinische Versorgung entsprechend beschränkt ist.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung, bei Anmietung eines Leihwagens ist ein internationalerer Führerschein mitzuführen. Im Falle eines Unfalls stehen folgende Notrufnummern zur Verfügung: Rettung: Tel.: 15, Polizei: Tel.: 19, Gendarmerie: Tel.: 177
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko Straftatbestände. Pädophile Handlungen werden in Marokko und auch in Österreich strafrechtlich verfolgt. Jeglicher Anschein von missionarischer Tätigkeit ist zu vermeiden. Proselytismus ist in Marokko Straftatbestand, wird gerichtlich geahndet oder kann zur sofortigen Ausweisung aus dem Land führen. So wurden im März 2010 über 50 u.a. europäische und US-amerikanische Staatsangehörige aufgrund von Proselytismusvorwürfen aus Marokko ausgewiesen.
Die sexuelle Ausbeutung von Kindern, auch wenn sie im Ausland begangen wird, ist strafbar und wird rechtlich in Österreich verfolgt (siehe "Kindesmissbrauch im Zusammenhang mit Tourismus").
Marokkanisches Tourismusbüro: Kärntner Ring 17/2/23, 1010 Wien, Tel. 01-512 53 26, e-mail: marokkotourismus(at)aon.at
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
