Mali (de)
- Hauptstadt:
- Bamako 
- Int. Kennzeichen:
- ML 
- Sprache
- Französisch, Bambara, Maninka, Songhay, Fulfulde, andere einheimische Sprachen 
- Währung:
- CFA Franc 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -1 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -2 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom 
Besondere Hinweise
Letzte Änderung: 27.07.2010
Die Terrororganisation "Al-Quaida im islamischen Maghreb" (AQIM) ist im Norden Malis und den an- grenzenden Regionen der Nachbarländer aktiv. Zuletzt wurde am 25. November in Ménaka (Nordosten, Grenzgebiet zu Niger) ein französischer NGO-Mitarbeiter entführt, in derselben Gegend, in der schon im Jänner 2009 vier europäische Touristen entführt worden waren. Weitere gewaltsame Terroraktionen (vor allem Entführungsversuche) dieser Gruppe, gegen westliche Staatsangehörige sind zu befürchten. Ende Mai 2009 wurde ein entführter britischer Tourist vom AQIM getötet. Im Juni/ Juli 2009 kam es zu Kampfhandlungen mit Todesopfern auf beiden Seiten zwischen der malischen Armee und AQIM-Ein- heiten im Norden des Landes. Bei Reisen in Mali sollten laufend Informationen über die jeweils herrschenden Verhältnisse in den geplanten Reisezielen bzw. Reiserouten eingeholt werden.
Sicherheit
Hohe Sicherheitsgefährdung/Partielle Reisewarnung!
Vor Reisen in alle Gebiete nördlich und östlich des Niger-Flusses (= sämtliche Saharagebiete), ein- schließlich des Grenzgebietes zu Niger im Osten des Landes, wird eindringlich gewarnt. Diese Warnung umfasst auch die Städte Timbuktu und Gao; selbst Reisen in Gebiete nördlich der Linie Leré - Youvaru - Timbuktu - Bourem - Gao - Ouatagouna sollten daher unbedingt unterbleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Wüstenfestivals von Essakane und Essouk in diesen einer Reisewarnung unterliegenden Regionen befinden.
Auch von Reisen in das mauretanische Grenzgebiet im Nordwesten ab Nioro du Sahel (Linie Nioro du Sahel-Nara-Nampala-Léré) wird abgeraten. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, auch das Gebiet nördlich von Mopti, das sich noch südlich des Nigerflusses befindet, zu meiden. Von Reisen nach Burkina Faso auf der Straße über Koro nach Ouahiguya in Mali wird ebenfalls dringend abgeraten. Reisende nach Mali sollen auf die Straße von San (Mali) nach Bobo Dialassou (Burkina Faso) ausweichen.
Im Gebiet zwischen Mopti und Timbuktu kommt es immer wieder zu von kriminellen Banden verübten Raubüberfällen. Im Oktober 2001 wurde auf der oe. Strecke ein Konvoi österreichischer Touristen überfallen, wobei zwei malische Begleitpersonen erschossen wurden.
Die Österreichische Botschaft Dakar kann in Not geratenen Österreichern, solange sie sich in den Gebieten aufhalten, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, wenn überhaupt, nur in sehr eingeschränktem Umfang konsularische Hilfestellung leisten.
Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche wird dringend empfohlen. Es sollte nur wenig Bargeld mitgeführt und Dokumente photokopiert werden. Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten - bei Überlandfahrten wegen des damit verbundenen Unfallrisikos und in städti- schen Siedlungen wegen der Gefahr von Raubüberfällen. Das Photographieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Einreise
Reisende benötigen ein Visum, das bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes beantragt werden muss. Der Reisepass muss bei der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) nachweisen können.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung, ab einem Betrag von 25.000,-- FCFA-Francs Deklarationspflicht. Euro und Travellerschecks werden gewechselt. Kreditkarten (nur Visa, Barab- hebungen ausschließlich bei der BMCD in Bamako) beschränkt einsetzbar. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 1000 Zigaretten, 250 Zigarren, 2 Kilo Tabak sowie 2 Liter Alkohol). Die Einfuhr von Pflanzen bedarf einer Genehmigung.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landes Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Die Ausfuhr von Pflanzen bedarf einer Genehmigung.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Wüstenklima im Norden. Im Süden tropisches Savannenklima ohne Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Die Regenzeit dauert von Juni bis Oktober, die anschließende Trockenzeit ist bis Februar eher kühler, dann heiß.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Impfungen
Bei der Einreise ist eine Gelbfieberimpfungen verpflichtend vorgeschrieben. Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus) empfiehlt das Institut für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 83 43) für Individualtouristen und Camper sowie Rund- reisende zusätzliche, vorbeugende Impfungen gegen Cholera, Meningokokken, Hepatitis B und Tollwut. Malariaprophylaxe für das ganze Land wird angeraten.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Die Mitnahme einer Reise- apotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversiche- rung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Kranken- transportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Lokal stehen Taxis oder Mietwagen zur Verfügung. Busverbindungen, Eisenbahn nach Dakar/Senegal, Flussschifffahrt in den Herbst-/ Wintermonaten. Bei Autofahrten sind die Zulassung und der zwischen- staatliche Führerschein mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden, wo auch ein Laissez passez touristique erhältlich ist.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist zwar in Mali legal, wird jedoch weitgehend von der Öffentlichkeit nicht akzeptiert.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Voll- ständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
