Mali (de)
- Hauptstadt:
- Bamako
- Int. Kennzeichen:
- ML
- Sprache
- Französisch, Bambara, Maninka, Songhay, Fulfulde, andere einheimische Sprachen
- Währung:
- CFA Franc
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -1 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -2 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 20.06.2013)
Besondere Hinweise
REISEWARNUNG!
Es wird vor allen Reisen nach Mali gewarnt. Allen in Mali aufhältigen Österreichern wird die Ausreise empfohlen.
Als Reaktion auf die am 07.01.2013 von radikal islamistischen Kräften gestartete Offensive gegen Bamako griff Frankreich militärisch in den Konflikt ein. Mittlerweile sind auch westafrikanische Truppenteile im Land und beteiligen sich an der Sicherung der befreiten Gebiete. Während sich die Kampfhandlungen ins spärlich besiedelte Grenzgebiet verlagert haben, kam es in den Städten des Nordens wiederholt zu Feuergefechten mit den verbliebenen islamistischen Kräften sowie zu einer Häufung von Suizidattacken.
Aufgrund der Kampfhandlungen wurde im ganzen Land der Notstand ausgerufen und eine nächtliche Ausgangssperre verhängt. Es besteht eine erhöhte Terror- und Entführungsgefahr für das gesamte Staatsgebiet.
Sicherheit
REISEWARNUNG!
Am 21.03.2012 kam es in der Hauptstadt Bamako zu einer Machtübernahme durch Militärs. Wenngleich derzeit eine zivile Übergangsregierung eingesetzt ist, bleibt die Lage weiterhin unübersichtlich.
Der seit Anfang April 2012 von Aufständischen (Touareggruppierungen, teilweise auch von radikal islamistischen Kräften, die der Terrororganisation "Al-Qaida im islamischen Maghreb" /AQIM nahestehen) besetzte Norden konnte zu einem großen Teil zurückerobert werden. Die effektive Kontrolle und Wiederherstellung der staatlichen Ordnung in diesen Gebieten ist allerdings noch nicht gegeben. Terrorzellen sind weiterhin in der gesamten Gegend aktiv. Aufgrund der Kampfhandlungen und der volatilen Sicherheitslage sind große Teile der Bevölkerung sowohl im Land, als auch in den Nachbarländern auf der Flucht. Verschärft wird die Situation durch die bereits seit längerem bestehende Nahrungsmittelkrise in der Sahelzone.
Bereits vor dem Putsch im März 2012 und der Besetzung der nördlichen Regionen bestand eine hohe Entführungsgefahr westlicher Staatsangehöriger in Aktionsgebieten von Terrorgruppen wie AQIM und MUJAO, die sich insbesondere seit November 2011 schlagartig erhöht hatte. Am 24./25.November 2011 wurden bei zwei Überfällen, in Timbuktu und in Hombori, also auch südlich des Niger-Flusses, insgesamt 5 westliche Ausländer entführt, einer wurde erschossen. Im April 2012 wurden 7 algerische Diplomaten in der Stadt Gao von AQIM entführt, kurz darauf vorübergehend auch eine schweizerische Staatsbürgerin in Timbuktu. Die bis dato letzte Entführung eines westlichen Staatsbürgers fand am 20. November 2012 im von der Übergangsregierung kontrollierten Teil des Landes statt. Trotz der verstärkten Präsenz ausländischer Truppen im Land besteht weiterhin für das gesamte Staatsgebiet eine erhöhte Entführungsgefahr.
Am 7. Jänner 2011 waren in Niamey (Niger) zwei Franzosen in einem Restaurant entführt und während einer fehlgeschlagenen Befreiungsaktion von ihren Entführern ermordet worden. Mitte September 2010 wurden sieben Mitarbeiter der französischen Firma AREVA in Arlit, im Norden Nigers, entführt und in den Norden Malis verschleppt. Ende Mai 2009 wurde ein entführter britischer Tourist vom AQIM getötet, nach einer fehlgeschlagenen französischen Rettungsaktion wurde im Juli 2010 ein französischer NGO-Mitarbeiter von AQIM getötet.
Ein Attentatsversuch auf die französische Botschaft in Bamako am 7. Jänner 2011 ging glimpflich aus, zeigte aber die bestehende Gefährdungslage auch in Bamako auf.
Nach der Revolution in Libyen waren zahlreiche Waffen in Nachbarländer geschmuggelt worden.
Anfang Februar 2012 kam es in Bamako und anderen Städten im Süden vorübergehend zu Demonstrationen und Übergriffen gegen Angehörige der Touareg-Bevölkerungsgruppe. Besonders riskant sind alle Gebiete nördlich und östlich des Niger-Flusses (= sämtliche Saharagebiete), einschließlich des Grenzgebietes zu Niger im Osten des Landes sowie auch die Städte Timbuktu und Gao. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Wüstenfestivals (Essakane, Essouk, Tessalit, Bourem, Tin Aouker, Anderamboukane) dieser Reisewarnung unterliegen. Im Gebiet zwischen Mopti und Timbuktu kommt es immer wieder zu von kriminellen Banden verübten Raubüberfällen. Im Oktober 2001 wurde auf jener Strecke ein Konvoi österreichischer Touristen überfallen, wobei zwei malische Begleitpersonen erschossen wurden. Auf die jüngsten Entführungen wird verwiesen.
Die Österreichische Botschaft Dakar kann in Not geratenen Österreichern, solange sie sich in einem Land aufhalten, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, wenn überhaupt, nur in sehr eingeschränktem Umfang konsularische Hilfestellung leisten.
Einreise
- Visumpflicht: Ja, für Gewöhnliche, Dienst- und Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes.
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über den Ablauf des Visums gültig sein.
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig! Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Cremefarbiger Notpass: keine Angaben
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung, ab einem Betrag von CFA 25.000,-- Deklarationspflicht. Euro und Travellerschecks werden gewechselt. Kreditkarten (nur Visa, Barabhebungen ausschließlich bei der BMCD in Bamako) beschränkt einsetzbar. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 1000 Zigaretten, 250 Zigarren, 2 Kilo Tabak sowie 2 Liter Alkohol). Die Einfuhr von Pflanzen bedarf einer Genehmigung.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landes Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Die Ausfuhr von Pflanzen bedarf einer Genehmigung.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Wüstenklima im Norden. Im Süden tropisches Savannenklima ohne Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Die Regenzeit dauert von Juni bis Oktober, die anschließende Trockenzeit ist bis Februar eher kühler, dann heiß.
Gesundheit
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Lokal stehen Taxis oder Mietwagen zur Verfügung. Busverbindungen, Eisenbahn nach Dakar/Senegal, Flussschifffahrt in den Herbst-/ Wintermonaten. Bei Autofahrten sind die Zulassung und der zwischenstaatliche Führerschein mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden, wo auch ein Laissez passez touristique erhältlich ist.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist zwar in Mali legal, wird jedoch weitgehend von der Öffentlichkeit nicht akzeptiert.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
