Mali (de)
- Hauptstadt:
- Bamako
- Int. Kennzeichen:
- ML
- Sprache
- Französisch, Bambara, Maninka, Songhay, Fulfulde, andere einheimische Sprachen
- Währung:
- CFA Franc
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -1 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -2 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 30.11.2011)
Besondere Hinweise
Partielle Reisewarnung
Die Terrororganisation "Al-Qaida im islamischen Maghreb" (AQIM) ist im Norden Malis und den angrenzenden Regionen der Nachbarländer aktiv, wobei der Aktionsradius ausgeweitet wurde. Allgemein wird derzeit von einer hohen Entführungsgefahr westlicher Staatsangehöriger im Aktionsgebiet von AQIM ausgegangen, die sich seit November 2011 schlagartig erhöht hat. Zuletzt wurden am 24./25.November 2011 bei zwei Überfällen, in Timbuktu und in Hombori, also auch südlich des Niger-Flusses, insgesamt 5 westliche Ausländer entführt, einer wurde erschossen. Am 7. Jänner 2011 waren in Niamey (Niger) zwei Franzosen in einem Restaurant entführt und während einer fehlgeschlagenen Befreiungsaktion von ihren Entführern ermordet worden. Mitte September 2010 wurden sieben Mitarbeiter der französischen Firma AREVA in Arlit, im Norden Nigers, entführt und in den Norden Malis verschleppt. Ende Mai 2009 wurde ein entführter britischer Tourist vom AQIM getötet, nach einer fehlgeschlagenen französischen Rettungsaktion wurde im Juli 2010 ein französischer NGO-Mitarbeiter von AQIM getötet. In den letzten Monaten kam es auf malischem Staatsgebiet zwischen der mauretanischen Armee und AQIM-Einheiten im Norden des Landes mehrfach zu Kampfhandlungen mit Todesopfern. Ein Attentatsversuch auf die französische Botschaft in Bamako am 7. Jänner 2011 ging glimpflich aus, zeigte aber die bestehende Gefährdungslage auf.
Nach der Revolution in Libyen sind zahlreiche Waffen in Nachbarländer geschmuggelt worden. Die Grenzen Libyens zu den Nachbarländern sind nur schwer zu überwachen. Es ist daher zu befürchten, dass Waffen und Sprengstoffe auch nach Mali gelangt sind und, verbunden mit einer großen Zahl von arbeitslosen Rückkehrern, ein Gefahrenpotential darstellt
Bei nicht vermeidbaren Reisen in Mali sollten laufend Informationen über die jeweils herrschenden Verhältnisse in den geplanten Reisezielen bzw. Reiserouten eingeholt werden.
Sicherheit
Hohe Sicherheitsgefährdung/Partielle Reisewarnung!
Vor Reisen in alle Gebiete nördlich und östlich des Niger-Flusses (= sämtliche Saharagebiete), einschließlich des Grenzgebietes zu Niger im Osten des Landes, wird eindringlich gewarnt. Diese Warnung umfasst auch die Städte Timbuktu und Gao; selbst Reisen in Gebiete nördlich der Linie Leré-Youvaru-Timbuktu-Bourem-Gao-Ouatagouna sollten daher unbedingt unterbleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich sämtliche Wüstenfestivals (Essakane, Essouk, Tessalit, Bourem, Tin Aouker, Anderamboukane) in diesen einer Reisewarnung unterliegenden Regionen befinden. Darüber hinaus wird derzeit vor allen Reisen in den Verwaltungsbezirk Mopti (einschließlich Djenné und Dogonland) und die anschließenden Gebiete bis Gao gewarnt. Im Gebiet zwischen Mopti und Timbuktu kommt es immer wieder zu von kriminellen Banden verübten Raubüberfällen. Im Oktober 2001 wurde auf der oe. Strecke ein Konvoi österreichischer Touristen überfallen, wobei zwei malische Begleitpersonen erschossen wurden. Auf die og. jüngsten Entführungen wird verwiesen.
Auch besonders von Reisen in das mauretanische Grenzgebiet im Nordwesten ab Niorodu Sahel (Linie Nioro du Sahel-Nara-Nampala-Léré) wird abgeraten. Reisende nach Burkina Faso sollten auf die Straße von San (Mali) nach Bobo Dialassou (Burkina Faso) ausweichen.
Angesichts der sich ausweitenden Entführungsgefahr wird generell von allen anderen nicht unbedingt erforderlichen Reisen außerhalb der Hauptstadt Bamako und Umgebung abgeraten. Eine Kontaktierung der Österreichischen Botschaft Dakar vor Reisen nach Mali wird empfohlen.
Die Österreichische Botschaft Dakar kann in Not geratenen Österreichern, solange sie sich in den Gebieten aufhalten, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, wenn überhaupt, nur in sehr eingeschränktem Umfang konsularische Hilfestellung leisten.
Am 02.05.2011 wurde der Al-Kaida-Chef Usama bin Laden von US-Einsatzkräften in Pakistan getötet. Mit einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage ist zu rechnen.
Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche wird dringend empfohlen. Es sollte nur wenig Bargeld mitgeführt und Dokumente photokopiert werden. Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten - bei Überlandfahrten wegen des damit verbundenen Unfallrisikos und in städtischen Siedlungen wegen der Gefahr von Raubüberfällen. Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Einreise
Reisende benötigen ein Visum, das bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes beantragt werden muss. Der Reisepass muss bei der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) nachweisen können.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung, ab einem Betrag von CFA 25.000,-- Deklarationspflicht. Euro und Travellerschecks werden gewechselt. Kreditkarten (nur Visa, Barabhebungen ausschließlich bei der BMCD in Bamako) beschränkt einsetzbar. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 1000 Zigaretten, 250 Zigarren, 2 Kilo Tabak sowie 2 Liter Alkohol). Die Einfuhr von Pflanzen bedarf einer Genehmigung.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landes Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Die Ausfuhr von Pflanzen bedarf einer Genehmigung.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Wüstenklima im Norden. Im Süden tropisches Savannenklima ohne Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Die Regenzeit dauert von Juni bis Oktober, die anschließende Trockenzeit ist bis Februar eher kühler, dann heiß.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Impfungen
Bei der Einreise ist eine Gelbfieberimpfungen verpflichtend vorgeschrieben. Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus) empfiehlt das Institut für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 83 43) für Individualtouristen und Camper sowie Rund- reisende zusätzliche, vorbeugende Impfungen gegen Cholera, Meningokokken, Hepatitis B und Tollwut. Malariaprophylaxe für das ganze Land wird angeraten.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Lokal stehen Taxis oder Mietwagen zur Verfügung. Busverbindungen, Eisenbahn nach Dakar/Senegal, Flussschifffahrt in den Herbst-/ Wintermonaten. Bei Autofahrten sind die Zulassung und der zwischenstaatliche Führerschein mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden, wo auch ein Laissez passez touristique erhältlich ist.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist zwar in Mali legal, wird jedoch weitgehend von der Öffentlichkeit nicht akzeptiert.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
