Malawi (de)
- Hauptstadt:
- Lilongwe
- Int. Kennzeichen:
- MW
- Sprache
- Chichewa
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 Malawi Kwacha (MK) = 100 Tambala (t)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +1 h
- Elektrischer Strom:
- 230 bis 240 Volt britische Stecker (Zwischenstecker erforderlich)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 13.02.2012)
Besondere Hinweise
Erhöhte Sicherheitsgefährdung
Sicherheit
Reisende werden zu Vorsicht und Meidung aller Ansammlungen aufgerufen, da es im Juli 2011 zu Demonstrationen mit Verletzten und Todesopfern gekommen ist.Weitere Proteste sind aufgrund der sozialen Lage nicht auszuschließen.
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. In den Großstädten und touristi- schen Zentren ist aufgrund von steigender Kriminalität im ganzen Land Vorsicht geboten; vor allem die Städte Lilongwe, Blantyre sowie die Touristenziele Senga Bay, Nkhata Bay, und Cape Maclear sind davon betroffen. Besondere Vorsicht in Lilongwe ist am Busbahnhof und am Kenyatta Drive geboten. Ansteigen von Hauseinbrüchen in reichen Wohngegenden der Städte. Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten. Dokumente sollten photokopiert werden.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnliche, Dienst- und Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Botschaft der Republik Malawi in Berlin
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein.
- Miteintragung von Kindern: wird nicht akzeptiert. Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen verlieren ab 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Es wird dringend empfohlen für Kinder schon jetzt einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen.
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können. Reisende aus Gelbfiebergebieten müssen einen Nachweis über eine Gelbfieberimpfung vorweisen.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährung (jedoch deklarationspflichtig). Da es aktuell einen Devisen- mangel gibt, sind die Einfuhrerklärung sowie Umtauschquittungen als Nachweise aufzubewahren. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar und Pfund Sterling in bar oder Reiseschecks. Reiseschecks können lediglich in den größeren Städten eingelöst werden. Ausländische Besucher müssen ihre Hotelkosten in Devisen bezahlen. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch 200 Zigaretten oder 225 Gramm Tabak sowie 1 Liter Spirituosen, 1 Liter Bier und 1 Liter Wein). Die Einfuhr von Drogen aller Art ist verboten. Jagdwaffen dürfen mit entsprechen- der Genehmigung eingeführt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu Malawi Kwacha 3.000,00 pro Person, die Mitnahme von Fremdwährung bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt. Bei Ausreise mit Nicht-IATA-Fluglinien (z.B. Charterflug) sind am Flughafen USD 30,00 Flughafengebühr in bar zu zahlen. Die Flughafengebühr für internationale Flüge ist bei allen IATA-Flug- linien im Ticketpreis inkludiert.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Je nach der Höhenlage variiert das Klima, es reicht von Feuchtsavannen im Süden über Trocken- savannen bis zu tropischem und subtropischem Wüstenklima im Norden. Auf den Hochplateaus ist das Klima relativ gemäßigt. Es gibt keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- u. Trockenzeit. Von Mai bis September ist das Wetter kühl und regenlos. Die Monate September und Oktober sind heiß und trocken, die Regenzeit dauert von November bis April. Bei anhaltendem Regen ist das Fortkommen auf ungeteerten Straßen schwierig.
Ratschläge
In den tropischen Bereichen sowie den Höhenlagen sollten vor allem in der Eingewöhnungsphase größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Gesundheit
Sollte ein Krankenhausaufenthalt unbedingt notwendig werden, wären nur Missionskrankenhäuser zu empfehlen.
Geschlechtskrankheiten und insbesondere HIV/AIDS sind weit verbreitet in Malawi. Schwimmen oder Waten in stehenden oder langsam fließenden Gewässern ist wegen akuter Ansteckungsgefahr durch Bilharzia strikt zu vermeiden. Nach einem Aufenthalt in von Tsetse-Fliegen verseuchten Gebieten müssen allfällige Schlafkrankheits-Symptome (länger andauernde Schwellungen nach Biss, vor allem in der Nackengegend) genau beobachtet und sofort behandelt werden.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten allen Reisenden zu empfehlen). Reisende aus Gelbfiebergebieten müssen einen Nachweis über eine Gelbfieberimpfung vorweisen. Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Institut für Reise- medizin Wien (Tel. 01/ 403 83 43) jedoch für Individualtouristen und Camper sowie Rundreisende eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und eitrige Gehirnhautentzündung, für Individualtouristen und Camper zusätzlich gegen Hepatitis B und Tollwut. Malariaprophylaxe für das ganze Land wird angeraten.
Vorsicht
Da Gelsen (Mücken) Überträger verschiedener Krankheiten (u.a. Malaria, Dengue-Fieber, …) sind, wird umfassender Gelsenschutz empfohlen. Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medika- mente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Besondere Vorschriften
In Malawi wird viel Marihuana (Malawi Gold) angebaut und verkauft. Dies ist aber illegal und wird mit drastischen Strafen geahndet, die auch über Touristen verhängt werden. Auch bei kleinen Mengen ist mit unbedingtem Freiheitsentzug zu rechnen.
Das Kaufen von ungeschliffenen Edelsteinen ist illegal. Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit geahndet. Die Todesstrafe wird verhängt, aber seit 1994 nicht mehr vollzogen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversiche- rung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Kranken- transportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Bei Autofahrten sind der zwischenstaatliche Führerschein und die Zulassung sowie eventuell ein Carnet de Passage mitzuführen.
Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden. Taxis sind gewöhnlich nur vor Hotels und auf den Flughäfen zu finden. Es empfiehlt sich daher die Benützung eines Mietwagens. Das Benutzen von Minibussen ist zwar billig, sollte aber vermieden werden. Die meisten Pisten sind in einem guten Zustand. Allerdings ist beim Fahren (insbesondere bei Nacht) Vorsicht geboten, da die lokalen Verkehrsverhältnisse keinesfalls mit Österreich vergleichbar sind und insbesondere verlassene und unbeleuchtete Fahrzeuge eine beträchtliche Gefahrenquelle darstellen. Vorsicht ist geboten vor sogenannten „tour guides“, auch sollten in Bussen von Mitreisenden angebotene Süßigkeiten, Getränke etc., nicht angenommen werden, da in letzter Zeit Fälle auftraten, bei denen ausländische Fahrgäste auf diese Weise unter Drogen gesetzt und ausgeraubt wurden. Achtung, in Malawi herrscht Linksverkehr. Seit 1. Juli 2006 werden Geschwindigkeits- und Alkoholtests auf Malawis Straßen durchgeführt.
Engpässe in der Treibstoffversorgung können zu langen Wartezeiten an Tankstellen führen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist illegal in Malawi und wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verpönt und werden auch manchmal geahndet. Küssen wird nicht als sexuelle Handlung betrachtet. Zusammenwohnen von Paaren (verheiratet oder nicht) in Hotels oder Lodges ist kein Problem. Nacktbaden ist nicht erlaubt
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Voll- ständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
