Luxemburg (de)
- Hauptstadt:
- Luxemburg
- Int. Kennzeichen:
- LU
- Sprache
- Letzeburgisch, Deutsch, Französisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1EURO = 100 Cent
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 10.02.2012)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Westeuropäischer Standard
Einreise
- Visumspflicht: Nein
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass ; Personalausweis
- Passgültigkeit: Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen oder gültiger Personalausweis.
- Miteintragung von Kindern: wird akzeptiert. Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen verlieren ab 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Es wird dringend empfohlen für Kinder schon jetzt einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen.
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Kreditkarten werden im allgemeinen akzeptiert. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Luxemburg ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Atlantisch-gemäßigtes Klima mit sehr viel Regen und Nebel, die Temperaturunterschiede sind eher gering.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.
Gesundheit
Europäischer Standard, doch wird bei schwierigen Krankheits- oder Operationsfällen häufig auf aus- ländische Institutionen verwiesen.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
Die Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die regelmäßig benötigte Arzneimittel beinhaltet, ist ratsam.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozial- versicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Kranken- versicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Eisenbahnen, Busverbindungen. Bei Autofahrten sind der öster- reichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist zu empfehlen. Es gilt 0,5 Promille. Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins kann mit einer polizeilichen Verlustanzeige maximal 3-4 Wochen gefahren werden, wobei bemerkt werden muss, dass es dafür keine explizite gesetzliche Regelung gibt. Ein Ersatzführerschein ist umgehend zu beantragen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexuelle Handlungen sind in Luxemburg nicht strafbar.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es keine Gewähr für die Voll- ständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Touristen-Information (in Englisch und Französisch)
