Litauen (de)
- Hauptstadt:
- Vilnius
- Int. Kennzeichen:
- LT
- Sprache
- Litauisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Russisch, Englisch, Deutsch
- Währung:
- 1 Litas (LTL) = 100 centas (ct)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +1 h
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 10.02.2012)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Westeuropäischer Standard.
Es besteht erhöhte Diebstahlsgefahr. Nur wenig Bargeld sollte mitgeführt und Dokumente sollten fotokopiert werden. Bei Überlandfahrten mit dem Pkw ist Vorsicht geboten. Um das Diebstahlsrisiko zu vermindern, wird die Benützung bewachter Parkplätze angeregt, ebenso sollten keine Wertgegen- stände oder Dokumente im Fahrzeug (auch nicht im Kofferraum) zurückgelassen werden. Radio- konsolen sollten, falls möglich, stets aus dem Fahrzeug herausgenommen werden.
Campingreisenden wird die Benützung bewachter Campingplätze empfohlen.
Beim Besuch von Nachtlokalen und Diskotheken ist Vorsicht beim Genuß von unverlangt angebotener Getränke angebracht.
Einreise
- Visumspflicht: Nein
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass ; Personalausweis
- Passgültigkeit: Der Reisepass oder Personalausweis muss für die Aufenthaltsdauer gültig sein.
- Miteintragung von Kindern: wird nicht akzeptiert, Kinder benötigen einen eigenen Reisepass oder Personalausweis.
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Sonstiges: Seit 15. Oktober 2003 wird bei der Einreise nach Litauen eine in Österreich ausgestellte Grüne Karte im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung anerkannt, jedoch nur dann, wenn auf der Grünen Karte LT eingetragen und nicht durchgestrichen ist.
Einfuhr
Seit 1. Mai 2004 wird die Einfuhr bzw. Ausfuhr von Landes bzw. Fremdwährung aus EU-Mitgliedstaaten nach Litauen bzw. aus Litauen nach EU-Mitgliedstaaten nicht mehr kontrolliert.
Für Nicht-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Drittstaaten) gilt derzeit folgende Regelung:
Die Einfuhr von Landes- bzw. Fremdwährung (im Gegenwert) von mehr als EUR 10.000,00 ist schriftlich dem litauischen Zoll anzuzeigen (Deklarationspflicht). Die Einfuhr von Bargeld aus Drittstaaten nach Litauen ist ansonsten unbeschränkt möglich.
USD und Euro können als Zahlungsmittel mitgeführt werden, ebenso Travellerschecks oder Kredit- karten. Mastercard-Eurocard ist die gängigste akzeptierte Kreditkarte, vereinzelt werden American Express oder VISA- Card akzeptiert. An vielen Geldausgabeautomaten kann mit der österreichischen Bankomatkarte oder Kreditkarten mit Bankomat- Funktion Bargeld in Landeswährung bis zu einem Tagesbetrag von 1.200,- LTL (Litai), das sind umgerechnet rund 350,- Euro, behoben werden.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Detaillierte Informationen können der englischen Version der litauische Zollbehörden entnommen werden. Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Einreise, wobei die Vorlage der entsprechenden Genehmigungen bei der Einreise erforderlich ist. Die Einfuhr von Haustieren unterliegt der Vorlage der allgemeinen Impf- nachweise, insbesondere gegen Tollwut. Litauen ist Mitgliedsstaat des Washingtoner Artenschutzsab- kommens, sodass die darin enthaltenen Bestimmungen über die Einfuhr bestimmter Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie daraus gewonnener Produkte einzuhalten sind.
Litauen ist seit 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union. Es gelten die zollrechtlichen Regelung für Reisen innerhalb der Gemeinschaft. Nähere Informationen - auch betr. geltender Einfuhrbestimmungen bzw. -beschränkungen - unter Bundesmministerium für Finanzen (siehe Zoll).
Reisen mit Haustieren:
Mit Einführung des EU-Heimtierausweises (1. Oktober 2004) müssen Tiere bei Reisen ins EU-Ausland zur Identifizierung eine deutlich erkennbare Tätowierung oder einen Mikrochip tragen. Ab 2011 ist dann ausschließlich die Kennzeichnung durch einen Chip zulässig, der etwa so groß wie ein Reiskorn ist und unter die Haut an der linken Halsseite injiziert wird.
Für gekennzeichnete Tiere, die vor dem 3. Juli 2004 geimpft wurden, bleibt der bisher verwendete inter- nationale Impfpass noch bis zum Ablauf der Impfungen als Reisedokument gültig.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Landes- bzw. Fremdwährung (im Gegenwert) von mehr als EUR 10.000,00 ist schriftlich dem litauischen Zoll anzuzeigen (Deklarationspflicht). Die Ausfuhr von Bargeld aus Litauen nach Dritt- staaten ist ansonsten unbeschränkt möglich.
Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen
Klima
Kontinentales Klima mit sehr kalten und oft schneereichen Wintern.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.
Gesundheit
Europäischer Standard
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.Bei Aufenthalten in den waldreichen Gebieten sollte der Schutz gegen FSME-Infektion gewährleistet sein (Zeckenschutzimpfung) bzw. auf die Tollwut- gefahr geachtet werden.
Vorsicht
Leitungswasser sollte grundsätzlich nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankun- gen beinhaltet, wird empfohlen.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozial- versicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Kranken- versicherungskarte (EKVK). Nähere Informationen zur Sozialversicherung in Litauen können dem litauischen Gesundheitsministerium (english version) entnommen werden.
Im Hinblick auf einen allfällig notwendigen Heimtransport nach Österreich ist nach Rücksprache mit dem österreichischen Versicherungsträger allenfalls der Abschluss einer Zusatzversicherung zu über- legen, die die Kosten für Krankentransporte (Flüge) abdeckt.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Autobusse und Eisenbahnen.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Es gilt ein Alko- hollimit von 0,4 Promille. Auch tagsüber muss ganzjährig mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht gefahren werden. Das Mitführen eines Autofeuerlöschers ist vorgeschrieben. Bei Verlassen des Fahrzeuges aufgrund einer Panne oder eines erzwungenen Halts während der Dunkelheit sind eine Warnweste oder Reflektoren an der Kleidung zu tragen. Besondere Vorsicht bei Teilnahme am Straßenverkehr, vor allem bei Nachtfahrten. Grundsätzlich besteht ein erhöhtes Unfallrisiko auch aufgrund der riskanten Fahrweise der anderen Verkehrsteilnehmer.
Winterreifenpflicht - Winterreifen sind in der Zeit von 1. November bis 1. April verpflichtend vorge- schrieben. Tempolimit - wenn nicht anders angegeben - innerorts 50 km/h, überland 90 km/h und auf Autobahnen 110 km/h. Auf Landstraßen mit Schotterbelag (gravel roads) besteht ein Tempolimit von 70 km/h. Auf Schnellstraßen (z.B. Vilnius-Kaunas) besteht in der Zeit von 1.4. bis 1.11. ein Tempolimit von 110 km/h, in der Zeit von 1.11. bis 1.4. ein Tempolimit von 100 km/h.
Für alle Fahrzeugtypen (auch PKW) wird auf der Kurischen Nehrung eine Straßenbenützungsgebühr als Umweltschutzabgabe erhoben.
Gültigkeit und Umschreiben österreichischer Führerscheine:
- Österreichische Führerscheine sind auch in Litauen gültig. Eventuelle Befristungen sind zu beachten.
- In anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgestellte Führerscheine sind in Litauen ebenfalls gültig. Hiebei ist auf die Gültigkeitsdauer der jeweiligen nationalen Fahrerlaubnis zu achten.
- Bei Bedarf können Führerscheine der EU-Mitgliedsstaaten bei der zuständigen litauischen Führerscheinbehörde REGITRA ohne weitere Theorieprüfung auf litauische Führerscheine umgetauscht werden.
- Führerscheine, die nicht in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurden, sind in Litauen 185 Kalendertage gültig. Zum Umtausch dieser Führerscheine ist eine theoretische Prüfung abzu- legen.
Information für Bus- und LKW-Fahrer:
Für die Benützung von höherrangigen Straßen (main roads) wird seit 31. Mai 2005 eine Straßenbe- nützungsgebühr (User Charge) eingehoben.
Ab 1. Juli 2007 ist diese Straßenbenützungsgebühr in Form des Kaufs einer Vignette zu entrichten. Die Höhe der Gebühr bleibt unverändert. Die Vignette ist an Tankstellen und besonders gekennzeichneten Verkaufsstellen erhältlich
Lithuanian Road Administration bietet nähere Informationen zu den gebührenpflichtigen Straßenab- schnitten und zur Höhe der zu entrichtenden Gebühr.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexuelle Handlungen sind in Litauen nicht strafbar.
Der Handel, Besitz und Konsum von Drogen sind in Litauen nicht erlaubt und werden mit hohen Strafen geahndet.
In Litauen gilt die 0,4-Promille-Grenze. Fahren unter Alkoholeinfluss wird mit hohen Strafen bis zum Ent- zug des Führerscheins und allenfalls Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet.
Die Ausübung, Inanspruchnahme und Förderung von Prostitution ist in Litauen strafbar. Mit Polizeikon- trollen in einschlägigen Beherbergungs- und/oder Bewirtungsinstitutionen, etc. ist jederzeit zu rechnen.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Voll- ständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
