Libyen (de)
- Hauptstadt:
- Tripolis (inoffiziell)
- Int. Kennzeichen:
- LY
- Sprache
- Arabisch
- Gängige Fremdsprachen:
- vereinzelt Englisch, seltener Italienisch
- Währung:
- 1 libyscher Dinar (LYD) = 1000 Dirham Der libysche Dinar ist nicht konvertibel
- Information zur Zeitdifferenz:
- keine
- Elektrischer Strom:
- 220 V, starke Stromschwankungen
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 29.04.2013)
Besondere Hinweise
Reisewarnung
Vor Reisen nach Libyen wird gewarnt.
Sicherheit
Derzeit stellen vor allem das Vorhandensein und auch der Einsatz einer großen Zahl von Schusswaffen insbesondere durch diverse Milizen eine erhebliche Gefährdung dar. Es kommt in allen Landesteilen, auch im ruhigeren Großraum Tripolis, häufig zu bewaffneten Auseinandersetzungen, Schusswechseln und auch Explosionen von Granaten. Die staatlichen Sicherheitsorgane können aktuell keinen ausreichenden, zuverlässigen Schutz bieten; bewaffnete Milizen und Kriminelle sind für Auswärtige oftmals nicht unterscheidbar. Es ist ein Ansteigen der Kriminalität festzustellen. Nachts sollte das Verlassen der Wohnung bzw. des Hotels vermieden werden. Terroranschläge und geplante Entführungen können nicht ausgeschlossen werden.
Es wird dringend geraten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, da diese rasch in Gewalt ausarten.
Vor allen Reisen in sämtliche Saharagebiete wird speziell gewarnt. In den ehemaligen Kampfgebieten stellen darüber hinaus zahllose Landminen und nicht detonierte Sprengkörper eine hohe Gefahr dar. Die Provinzen Ghadames, Ghat, Al Shati, Ubari (=Awbari), Murzuq, Sebha und Kufra wurden zum Militärsperrgebiet erklärt. Die Grenzübergänge in diesen Provinzen zu den Nachbarländern Algerien, Niger, Tschad, und Sudan sind vorübergehend geschlossen. Sämtliche Grenzübergänge nach Ägypten sind nur für libysche und ägyptische Reisepassinhaber eingeschränkt passierbar, für alle anderen Passinhaber geschlossen. Die Grenzübergänge nach Tunesien werden aufgrund lokaler Ereignisse ohne Vorankündigung bzw. ohne Information der libyschen Zentralbehörden zeitweise geschlossen.
Für konsularische Notfälle sowie zur Unterstützung von österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ist die Österreichische Botschaft Tripolis außerhalb der Dienststunden unter der Telefonnummer +218 91 373 8607 zu erreichen. Sollte aus technischen Gründen keine Verbindung zustande kommen, ist das Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten rund um die Uhr unter der Tel. Nr. +43 50 11 50 4411 – Mail: bereitschaftsdienst@bmeia.gv.at – erreichbar.
Einreise
•Visumspflicht: Ja, für Gewöhnliche, Dienst- und Diplomatenpässe
•Visum erhältlich: Libysche Botschaft. Die dafür erforderlichen Unterlagen und aktuellen Regelungen sind von der libyschen Botschaft in Wien zu erfragen (Tel: +43 1 367 7639, Mail: office@libyanembassyvienna.at).
Es werden keine Visa mehr bei der Einreise an den libyschen Flughäfen erteilt.
•Reisedokumente: Reisepass
•Passgültigkeit: Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über den Ablauf des Visums gültig sein.
•Cremefarbiger Notpass: wird nicht akzeptiert
•Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig! Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Einfuhr
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen und Alkohol sind verboten. Das Gepäck wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise kontrolliert. Es wird geraten, bei Bedarf die libysche Botschaft in Wien bezüglich der aktuellsten zollrechtlichen Bestimmungen zu kontaktieren.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Erd- und Gesteinsproben, Steinen, Antiquitäten (darunter fallen auch Tonscherben) ist verboten.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Besondere rechtliche Bestimmungen – Sonstiges
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden ist untersagt; es wird deshalb empfohlen, in deren Nähe das Fotografieren zu unterlassen.
Homosexuelle Handlungen stehen unter strenger Strafandrohung.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
