Kroatien (de)
- Hauptstadt:
- Agram (Zagreb)
- Int. Kennzeichen:
- HR
- Sprache
- Kroatisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Deutsch, Englisch
- Währung:
- 1 Kuna (HRK) = 100 Lipa
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 16.11.2012)
Besondere Hinweise
Das Kampieren außerhalb der Campingplätze ist in Kroatien gesetzlich verboten und wird mit einem relativ hohen Bußgeld geahndet.
Vor der Verwendung eines einmal als verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepasses im Falle der Wiederauffindung wird dringend abgeraten. Gestohlen oder verloren gemeldete Reisedokumente werden zur Fahndung ausgeschrieben und auch im Falle eines Widerrufes der Ausschreibung kann es zu Schwierigkeiten/Einreiseverweigerungen führen.
Sicherheit
Kroatien ist grundsätzlich als sicheres Reiseziel zu bewerten. Die Kriminalitätsrate ist relativ niedrig.
Allerdings wurde über die Sommermonate 2010 ein Anstieg von Diebstahlsdelikten speziell in der Region ISTRIEN verzeichnet (z.B. Geld, Reisepässe, Handtaschen aus versperrten PKWs). Es erscheint dringend angeraten, keine Wertsachen im Auto liegen zu lassen. Außerdem sollten beim Baden am Strand keine amtlichen Dokumente (Reisepass, Führerschein, etc.) mitgenommen werden. Es empfiehlt sich Dokumente sicher zu verwahren (z.B. Hotels: Zimmersafe).
Gemäß einer Mitteilung des kroatischen Innenministeriums sind hauptsächlich in der Region ISTRIEN gefälschte 200 bzw. 1000 Kuna-Banknoten im Umlauf. Es wird empfohlen besondere Achtsamkeit beim Wechseln in kroatische Kuna walten zu lassen.
Reiseleiter und Buschauffeure sollten aufgrund von wiederholten Diebstählen von Reisebussen die Busse auch nachts nicht unbeaufsichtigt abstellen. Die Reiseteilnehmer mögen ihr Gepäck, vor allem aber technische Geräte, keinesfalls in den Bussen lassen.
Minen: Es ist darauf hinzuweisen, dass nach Angaben des kroatischen Zentrums für Entminung in den bis 1995 umkämpften Gebieten der Republik Kroatien auf eine Gesamtfläche von ca. 1.147 km² immer noch ca. 240.000 Landminen liegen.
Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Minenwarnschilder in den verminten Gebieten oftmals durch Unwetter zerstört wurden, nicht mehr als solche zu erkennen sind oder gänzlich fehlen. Grundstücke mit verlassenen Häusern und leer stehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb der ausgewiesenen Gebiete Sprengsätze vorhanden sein können. In Slawonien, dem festländischen Dalmatien und auf der Insel Vis sollten feste Straßen und Wege nicht verlassen, Wald- sowie Wiesenflächen entlang der Straßen und Wege nicht betreten bzw. offensichtlich nicht bewohnte Häuser - vor allem solche außerhalb der Wohngebiete - unbedingt gemieden werden. Es wird jedenfalls geraten, auf die diesbezüglichen Ratschläge und Warnungen der einheimischen Bevölkerung zu hören. Die Insel Vis war bis 1990 militärisches Sperrgebiet und wurde erst danach Touristen zugänglich gemacht. Entlang des militärischen Areals wurden weitere Sprengsätze gefunden.
Betroffen sind insbesondere folgende Gebiete:
Ostslawonien (30-50 km vor der Grenze zu Serbien sowie an der Grenze zu Ungarn - Drau- und Donau- Uferböschungen, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci)
Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica)
Das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien sowie entlang des ehemaligen Frontverlaufs Richtung Süden (der Raum südlich von Sisak, die Strecke zwischen Sisak und Karlovac, die Strecke östlich von Ogulin, Richtung Otočac und Gospić, der Bereich des Velebit-Gebirges zwischen Gospić und Obrovac, das Hinterland von Zadar sowie in Richtung Šibenik sowie die Umgebung von Drniš Richtung Peručko jezero und bosnische Grenze)
Da Minen oftmals dicht am Straßenrand verlegt wurden, wird in diesen Gebieten dringend davor gewarnt, die Straßen und Wege zu verlassen.
Nähere Informationen sowie eine Landkarte mit den eingezeichneten gefährdeten Bereichen können der Homepage des kroatischen Entminungsdienstes HCR entnommen werden.
Gebiete, in welchen Minen vermutet werden, sind durch Warnschilder mit der Aufschrift „Mine – Mines“ gekennzeichnet. Gebiete, in welchen gerade eine Entminung durchgeführt wird, sind durch gelbe Plastikbänder abgesperrt.
Keine Gefahr besteht in der Regel bei Aufenthalten und Reisen in unmittelbarer Nähe der Küste, auf den Inseln und der Halbinsel Istrien sowie im Großraum Zagreb.
Die Nationalparks in den betroffenen Gebieten können ohne Gefahr besucht werden, es wird jedoch empfohlen, die für Besucher vorgesehenen bzw. markierten Wege nicht zu verlassen.
Infolge der trockenen Macchia ist in den Sommermonaten auch die Gefahr von Waldbränden gegeben. Bei Campingplätzen, die nicht in Strandnähe liegen, ist daher besondere Vorsicht angebracht.
Einreise
- Visumspflicht: nein ( freier Aufenthalt: 3 Monate / Halbjahr ab Ersteinreise)
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass bzw. gültiger Personalausweis
- Passgültigkeit: darf bis zu 5 Jahre abgelaufen sein
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig! Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Österreichische Staatsbürger, die via Kroatien durch jugoslawische Nachfolgestaaten (z.B. Serbien) reisen möchten, benötigen einen gültigen österreichischen Reisepass, der bei der Wieder- ausreise (aus jugoslawischen Nachfolgestaaten) noch mindestens drei Monate gültig sein muss.
Gruppenreisen von Minderjährigen, welche von Reisebüros oder anderen juristischen Personen organisiert wurden, sind mit Klassenfahrten gleichgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einreise per Boot/Jacht von Slowenien nach Kroatien die Grenzabfertigung durch die Hafenbehörden Koper, Izola oder Piran durchlaufen werden muss.
Gewährt in Kroatien eine juristische (Firmen, Hotels, Campingplätze ...) oder natürliche Person (Freunde, Verwandte ...) Fremden Unterkunft, so hat sie diese binnen 24 Stunden ab dem Tag der Unterkunftsgewährung behördlich zu melden.
Touristen, die sich in eigenen Immobilien aufhalten, haben sich binnen 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Einreise in die Republik Kroatien selbstständig zu melden.
Bei Einreise per Boot/Jacht gilt eine Frist von 12 Stunden (Hafenmeister).
Ein Verstoß gegen diese Meldepflicht wird mit Geldstrafen geahndet.
Einfuhr
Die Einfuhr von Bargeld in Kuna ist für ausländische Reisende bis zum Betrag von HRK 15.000,00 erlaubt. Fremdwährung und Schecks dürfen ohne Beschränkung ein- und ausgeführt werden, die Ein- und Ausfuhr von Beträgen ab der Höhe von umgerechnet HRK 40.000,00 ist mündlich zu deklarieren. Fremdwährungen werden in Banken, Wechselstuben, Postämtern sowie in den meisten Hotels und auf Campingplätzen gewechselt, Reiseschecks werden von Banken eingelöst, Kreditkarten werden in zahlreichen Geschäften, Restaurants und fast allen Hotels akzeptiert. Die Behebung von Kuna mittels Kredit- oder Maestrokarten ist bei allen Bankomaten in Städten und Touristenzentren möglich.
Die Einfuhr von bestimmten rezeptpflichtigen Medikamenten ist an der Grenze mit diesbezüglicher Verschreibung vom Arzt anzugeben, bitte informieren Sie sich bei Ihrem Hausarzt vor Antritt Ihrer Reise.
Für die Einfuhr von Haustieren (Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder) nach Kroatien werden folgende Dokumente benötigt:
- einen blauen EU-Heim-/Haustierpass (Pet-Pass),
- einen Mikrochip und
- eine gültige Tollwutimpfung (Wiederholungsimpfung jünger als ein Jahr)
Ausfuhr
Touristen haben in Kroatien die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer (PDV) rückerstattet zu bekommen, wobei folgende Vorgangsweise einzuhalten ist:
Der Rechungsbetrag muss seit 01.01.2010 über HRK 740,00 liegen. Beim Einkauf ist der Reisepass vorzulegen und der Verkäufer hat ein TAX-FREE-Formular auszufüllen. Bei der Ausreise aus Kroatien muss dieses TAX-FREE-Formular durch den kroatischen Zoll abgestempelt werden, wobei kontrolliert wird, ob die Ware tatsächlich ausgeführt wird und noch nicht in Verwendung stand. Die Mehrwertsteuer-Rückerstattung erfolgt unter Vorlage des abgestempelten Formulares entweder in den TAX-FREE-Büros (Bearbeitungsgebühr !) direkt an der Grenze oder im jeweiligen Geschäft in Kroatien. Die Mehrwertsteuer (PDV) in Kroatien beträgt 25%.
Die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen ohne Genehmigung des Ministeriums für Kultur ist verboten.
Bei der Ausfuhr von Trüffeln aus Kroatien wird eine Ausfuhrgenehmigung der kroatischen Behörden benötigt bzw. müssen die Trüffeln, auch wenn sie im freien Handel erworben wurden (und verarbeitet sind), in jedem Fall beim Grenzübertritt dem zuständigen Zolldienst gemeldet werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Im Landesinneren überwiegend gemäßigt kontinental, teilweise auch Gebirgsklima, an der Küste mediterranes Klima.
Ratschläge
Detaillierte Informationen für Kroatien-Urlauber können Sie auch auf der Informationsseite des kroatischen Tourismusverbandes abrufen.
Vom „Sammeln“ von fossilen Fundstücken und archäologischen Gegenständen (in küstennahen Gewässern), aber auch naturgeschützten/wertvollen Muscheln – wie z.B.: Große Steckmuschel (Pinna nobilis) - EU-weit unter Schutz gestellt! – muss dringend abgeraten werden. Je nach Schwere des Delikts werden sehr hohe Geld-, aber auch Haftstrafen verhängt.
Gesundheit
Die medizinische Qualität in den öffentlichen Krankenhäusern reicht nicht immer an das generelle westeuropäische Niveau heran, die Versorgung in größeren Städten, Touristenzentren und Privatkliniken ist besser. Einige Gegenden Kroatiens sind als meningitisgefährdet gekennzeichnet, besonders in den Wäldern Nordkroatiens besteht gesteigerte Gefahr von Zeckenbissen. Eine entsprechende Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningoencephalitis), die v.a. durch Zeckenbiss übertragen wird, ist bei Wanderungen sowie Land- und Jagdaufenthalten anzuraten. Bei den im Jahr 2002 vereinzelt aufgetretenen Meningitisfällen handelte es sich jedoch um gutartig verlaufende Sommer-Meningitiserkrankungen. An dieser virösen Infektion kann man nach dem Genuss von infizierten Speisen wie z.B. rohem Obst in der Schale, Speiseeis od. Wasser erkranken. Daher wird zur besonderen hygienischen Sorgfalt und Vorsicht bei der Einnahme solcher Speisen od. Getränke geraten.
Die Tollwutgefahr liegt im europäischen Schnitt und betrifft in erster Linie Tiere.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Vorsicht
An der Küste von Kroatien werden gelegentlich Haie gesichtet. Bitte halten Sie sich an die Warnhinweise an den Stränden und schwimmen Sie nicht über die vorgesehenen Markierungen für Schwimmer hinaus.
Vorsicht ist auf den Straßen in Küstennähe bei Regen geboten. Durch die schlechte Asphaltqualität kommt es bei regennasser Straße häufig zu Unfällen.
Die Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Vor Antritt der Reise muss ein zwischenstaatlicher Betreuungsschein gelöst werden – das Formular A/HR 3. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in jedem Fall in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Straßenverkehr
Gutes, derzeit noch im Ausbau befindliches Autobahn – und Schnellstraßennetz, für welches eine Benützungsgebühr (Maut) zu entrichten ist. Reisende sollten entweder kroatische Kuna, Euro (folgende Münzen: 50 Cent, ein und zwei Euro Münzen bzw. Euro-Scheine; Retourgeld wird in Kuna zum Tageswert ausbezahlt) bzw. eine Bankomat- oder Kreditkarte mit sich führen.
Eine Autobahnverbindung von Split nach Dubrovnik wird derzeit errichtet.
Durch die weitgehende Fertigstellung dieser Autobahnen wird jedenfalls ein Mehr an Sicherheit auf diesen von vielen Österreichern benutzten Verkehrsverbindungen geschaffen; der Zeitgewinn wird allerdings durch die (vor allem in der Urlaubssaison zeitweise nicht unbeträchtlichen) Wartezeiten an den Mautstellen beeinträchtigt.
Am 29.05.2007 wurde das letzte Teilstück der Autobahn Zagreb-Macelj (slowenische Grenze) von Krapina bis Macelj dem Verkehr übergeben. 3,7 km (zwischen Krapina und Djurmanec) sind noch nicht Vollautobahn, sondern nur "Autostraße" (mit Gegenverkehr). Hier ist in der Tourismusspitze mit größeren Staus und Verzögerungen zu rechnen.
Es wird empfohlen vor der Reise nach Kroatien die Gültigkeitsdauer des österreichischen Pickerls zu prüfen. Denn es kommt vor, dass die in Österreich gültige Viermonatsfrist nach Ablaufen des Pickerls im Ausland nicht anerkannt wird. In Österreich dürfen Autos bis zu vier Monate nach Ablauf des Pickerls auf der Straße fahren. Andere Länder haben andere Regeln und kürzere Fristen, weswegen immer wieder österreichische Autofahrer im Ausland - auch in KROATIEN - angehalten werden. Dabei kommt es zu Geldstrafen oder gar zur Sicherstellung des Autos. Wird das Auto beschlagnahmt, kann es einige Tage dauern bis der Urlauber es wiederbekommt. Manchmal wird auch bereits an der Grenze die Einreise verweigert.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist nicht verpflichtend, wird jedoch zum Nachweis des Versicherungsschutzes empfohlen. Das Abblendlicht ist auch bei Tag einzuschalten. Die kroatische PS- und Geschwindigkeitsbeschränkungen für junge Autofahrer bis 24 Jahren gelten nicht für österreichische Staatsbürger.
Seit 01.01.2006 gilt auch in Kroatien die „Warnwestenpflicht“. Neben dem Warndreieck und der Autoapotheke ist ein 2. Warndreieck für Anhänger sowie ein Ersatzlampenset verpflichtend.
Am 27.04. 2008 hat das Parlament die Nullpromilleregelung geändert. Sie gilt nur mehr für Lenker unter 24 Jahren. Für Lenker über 24 Jahren wurde die Grenze auf 0,5 Promille angehoben. Das Strafmaß für Verkehrsunfälle aufgrund von Alkoholisierung wurde jedoch verschärft.
Österreichische Führerscheine gelten für den gesamten Urlaubsaufenthalt in der Republik Kroatien. Österreichische Staatsbürger, die in Kroatien vorübergehend Aufenthalt nehmen oder sich dauerhaft in der Republik Kroatien niederlassen wollen, müssen innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung den gültigen österreichischen Führerschein gegen einen kroatischen umtauschen. Das Umschreibungsverfahren erfolgt im Innenministerium der Republik Kroatien und auf Antrag des Führerscheinbesitzers. Dem Antrag sind der gültige österreichische Führerschein und eine ärztliche Bestätigung, die nicht älter als sechs Monate sein darf, beizulegen. Die zuständige Abteilung des kroatischen Innenministeriums behält bei der Ausgabe des kroatischen Führerscheins den österreichischen Führerschein ein und retourniert ihn auf diplomatischem Weg an die Ausstellungsbehörde.
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins ist es im Gesetz nicht vorgesehen, dass Ausländer ein Motorfahrzeug lediglich gegen Vorweis einer polizeilichen Diebstahls- oder Verlustanzeige in Betrieb nehmen dürfen. In der Praxis jedoch konnten KFZ-Lenker, denen ihr Führerschein abhanden gekommen war und die mit einer polizeilichen Verlustanzeige ausgestattet waren, ungehindert die Heimreise über die kroatisch-slowenische Grenze in den EU-Raum durchführen.
Detaillierte Verkehrsinformationen können auch der Homepage des kroatischen Automobilclubs entnommen werden; e-Mail: info(at)hak.hr
Eigentümer, die ihre Campingbusse ganzjährig auf kroatischem Territorium abstellen wollen, müssen diese verzollen und die entsprechende Mehrwertsteuer begleichen. Den Wert des Wohnwagens bestimmt das Zollamt am Tag der Verzollung.
Verkehr auf See
Die Marinepolizei des kroatischen Innenministeriums und die Inspektoren des kroatischen Seefahrtsministeriums haben - "nach erfolgreicher Bekämpfung des illegalen Charterns" - ihr Augenmerk auf illegales Tauchen und auf den Betrieb ausländischer Tauch- und Sportlehrer gerichtet. Auch für Tauch-, Segel-, etc. Wassersportschulen und Lehrer wird darauf hingewiesen, dass sie als Ausländer in Kroatien eine Lizenz beantragen, d.h. dort eine kroatische Firma gründen müssen.
Um das illegale Chartern in den kroatischen Adriagewässern einzudämmen, müssen ausländische Sport- und Freizeitjachten und -boote seit Anfang 2005 eine Vignette und eine beglaubigte Passagierliste vorweisen.
Die kroatische Verordnung über die Voraussetzungen über die Ankunft und den Aufenthalt von ausländischen Jachten und Booten in der Republik Kroatien (Bundesgesetzblatt Nr. 2/2005 und 34/2005) besagt, dass ausländische Boote bis zu einer Länge von 3m oder länger sowie Boote kürzer als 3m mit einer Motorstärke von 5kw oder stärker vignettenpflichtig sind. Informationen finden Sie auf der Webseite des kroatischen Seefahrtsministeriums .
Für ein Boot/ eine Jacht wird jährlich nur eine Vignette ausgestellt.
Um die Vignette zu bekommen, muss man eine für den in der Vignette eingetragenen Zeitraum vorgesehene Passagierliste beglaubigen lassen. (Die Passagierliste wird mit dem Vignettenabschnitt beglaubigt.) Weitere Passagiere können sukzessive in die Passagierliste aufgenommen werden und vom jeweiligen Hafenamt genehmigt werden.
Die Passagierliste darf maximal 230 Prozent der Personenanzahl aufweisen, welche für das jeweilige Seefahrzeug als zulässige Anzahl erlaubt ist.
Wenn sich bei einer Kontrolle eine nicht auf der Passagierliste eingetragene Person auf dem Boot/ der Jacht befindet oder wenn die Passagierliste nicht ordnungsgemäß mit der Vignette beglaubigt wurde, wird davon ausgegangen, dass sich um Kabotage handelt, was die Verhängung von Strafsanktionen sowie die Beschlagnahmung des Bootes/ der Jacht zur Folge hat.
Im Falle einer Kontrolle müssen folgende Dokumente im Original vorgelegt werden:
Vignette
beglaubigte Crew- und Passagierliste
Zulassung des Bootes / der Jacht
Bootsführerschein /Schiffspatent
Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Drittpersonen
Nachweis über das Eigentum des Fahrzeuges oder Vollmacht für die Benützung des Seefahrzeuges.
Die Vercharterung von Schiffen und Jachten von nichtkroatischen Eigentümern in den kroatischen Binnen- und Territorialgewässern ist nur unter der Bedingung gestattet, dass die Schiffe vorher in die kroatischen Register für Schiffe bzw. Jachten eingetragen (d.h. umgeflaggt) wurden. Schiffe und Jachten zu Sport- und Freizeitzwecken dürfen grundsätzlich nicht verchartert werden.
Eigentümer, die ihr Boot/ ihre Jacht außerhalb einer Marina ganzjährig in Kroatien lassen wollen, benötigen einen entsprechenden Genehmigungsbescheid durch die zuständige Zollbehörde.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Es wird darauf hingewiesen, dass die Mindeststrafe für Handel mit Drogen in der Republik Kroatien drei Jahre Haft sind, welche auch bei minimalen Mengen gilt.
Es gibt keinerlei rechtliche Restriktionen für das Zusammenleben homosexueller Paare.
Weiters ist zu beachten, dass Hunde nur an eigens dafür gekennzeichneten Stellen den Strand bzw. das Meer betreten dürfen, um Zwischenfälle mit Kindern zu vermeiden.
Laut Gesetz besteht in Kroatien Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Plätzen. Kampfhunde sind in Kroatien nicht bzw. nur mit Genehmigung der kroatischen Behörden zulässig.
In Tourismusorten wird der Aufenthalt von insgesamt mehr als 15 Personen, die nicht der engeren Familie angehören, in Ferienhäusern und -wohnungen im Zeitraum vom 15.06. - 15.09. als gewerbliche Unterkunftsleistung erachtet. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung (Narodne novine Nr. 138/06 Art. 32) kann es zu einer behördlichen Versiegelung des Hauses/der Wohnung oder zur Verhängung einer Geldstrafe kommen.
Aufenthaltstaxe:
Für die ständige Nutzung von Ankerstätten in Tourismus- und Nautikhäfen werden Aufenthaltstaxen üblicherweise im Rahmen eines Pauschalbetrages eingehoben. Begibt sich eine Person, die bereits einen solchen Pauschalbetrag gezahlt hat, in einen anderen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Privat- quartier, Campingplatz) so hat sie die Aufenthaltstaxe dort nochmalig gesondert zu begleichen.
Behinderte Personen sind in Kroatien von der Zahlung der Aufenthaltstaxe befreit. Die betreffende Person hat lediglich einen Behindertenausweis ihres Heimatlandes als Nachweis der Behinderung vorzulegen.
Grundstückserwerb durch Österreicher in Kroatien
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Bau nur dann legal errichtet werden kann, wenn das Grundstück bereits vor Baubeginn rechtlich einwandfrei im Grundbuch eingetragen ist und die erforderliche Baugenehmigung vorliegt. Über Bauten, die ungeachtet dieser Voraussetzungen errichtet wurden, wird in der Regel der Abriss verfügt.
Generell wird empfohlen, vor einem Grundstückserwerb in Kroatien einen einschlägig qualifizierten kroatischen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter Grundstückserwerb in Kroatien durch österreichische Staatsbürger
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Kroatischer Tourismusverband
auch in deutscher Sprache
Kroatischer Entminungsdienst HCR
in kroatischer und englischer Sprache
auch in deutscher Sprache
