Korsika
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 16.02.2011)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Nach der Aufhebung der (auch zuvor nicht respektierten) Waffenruhe der korsischen Separatisten am 18.07.2003 ist in den letzten Jahren die Zahl der Sprengstoffanschläge auf öffentliche Einrichtungen und vereinzelt auch auf touristische Anlagen deutlich gestiegen. Die Anschläge sind politisch motiviert und richten sich bisher nicht direkt gegen ausländische Touristen. Da Ziel der Anschläge jedoch in zunehmendem Maße auch von Touristen frequentierte Einrichtungen sind (z.B. Flughafen) kann die Gefährdung von Personen nicht ausgeschlossen werden.
Wie überall sollten Reisende auch auf Korsika sich zum Schutz vor Eigentumsdelikten entsprechend vorsichtig verhalten. Dies gilt insbesondere beim Wandern, Camping sowie beim Übernachten in Wohnwägen.
Einreise
- Visumspflicht: nein
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
- Passgültigkeit: kann bis zu 5 Jahren abgelaufen sein
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: keine Angaben
Sonstiges: Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Reisedokumente erstatten Sie bitte sofort polizei- liche Anzeige. Mit der darüber erhaltenen Bestätigung können Sie innerhalb einer Woche die Heimreise nach Österreich antreten. Bei Benützung eines Flugzeugs informieren Sie sich bei Ihrer Fluglinie, welche Schritte Sie wegen der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen unternehmen müssen.
Einfuhr
Es gelten die gleichen Einfuhrbestimmungen wie für Frankreich allgemein.
Ausfuhr
Es gelten die gleichen Ausfuhrbestimmungen wie für Frankreich allgemein.
Klima
mediterranes Klima
Ratschläge
Keine besonderen Ratschläge.
Gesundheit
Europäischer Standard im Gesundheitswesen. Die Badewasserqualität an den französischen Stränden und Binnengewässern kann auf der homepage der EU über Wasserqualität abgefragt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema (in französischer Sprache):
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
Die Mitnahme einer Reiseapotheke mit regelmäßig benötigte Arzneimittel ist ratsam.
Im Sommer kann es zu Waldbränden kommen: mitunter sind auch touristische Gebiete betroffen. In der Folge muss mit Verkehrsbehinderungen und notwendigenfalls auch Evakuierungen gerechnet werden.
Besucher gefährdeter Waldgebiete sollten sich entsprechend verhalten und den Weisungen der Behörden vor Ort unbedingt Folge leisten. Rauchen oder offenes Feuer in gefährdeten Waldgebieten ist zu vermeiden. Über den Ausbruch eines Feuers sind sofort die Feuerwehr und die lokalen Behörden zu verständigen.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Bei Krankhausaufenthalten ist ein Selbstbehalt zu bezahlen. Frei praktizierende Ärzte verlangen immer eine sofortige Bezahlung des Honorars; die Kosten werden dann von der Krankenkasse nach Abzug eines Selbstbehalts refundiert.
Verkehr
Aufgrund von Streiks in den Häfen rund um Marseille kommt es derzeit auf Korsika zu Engpässen bei der Versorgung mit Treibstoff.
Die Städte Ajaccio, Bastia und Porto-Vecchio sind besonders betroffen.
Mit einer Besserung der Situation durch Kraftstoff-Lieferungen von der Nachbarinsel Sardinien ist nicht vor Mittwoch zu rechnen.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Fährverbindungen zum Festland, Inlandsflugnetz, Busverbindungen, Zugverbindungen u.a. zwischen Bastia, Casamozza, Ajaccion und Calvi, innerstädtische Verkehrsmittel.
Auf Korsika gelten grundsätzlich die gleichen Verkehrsbestimmungen wie in Frankreich. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist zu empfehlen. Es gilt 0,5 Promille. Fast alle französischen Autobahnen sind mautpflichtig. Die französische Polizei bzw. Gendarmerie kommt nur zu Unfällen mit sehr schweren Sachschäden oder wenn Personen verletzt worden sind.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Österreichische Botschaft Paris
Touristeninformation "Maison de la France"
für Informationen auf Deutsch "Österreich" auf der Startseite anklicken
Internet: www.franceguide.com
weitere Touristeninformationen (auch auf Deutsch):
