Kenia (de)
- Hauptstadt:
- Nairobi
- Int. Kennzeichen:
- KE
- Sprache
- Kisuaheli, Englisch
- Währung:
- 1 Kenya-Shilling (K.Sh.) = 100 cents (c)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +2 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +1 h
- Elektrischer Strom:
- 220/240 Volt, 50 Hertz Wechselstrom, dreipolige Stecker (Zwischenstecker erforderlich)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 27.03.2013)
Besondere Hinweise
Präsidentschaftswahlen 2013
„Für 30.03.2013 ist die Bekanntgabe des höchstgerichtlichen Urteils zu den kürzlich abgeschlossenen Präsidentschaftswahlen in Kenia geplant. Im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung kann es sporadisch und regional eingeschränkt unter Umständen zu – mitunter auch gewalttätigen – Demonstrationen und Kundgebungen kommen.
Es wird dringend empfohlen sich von allen politischen Manifestationen entfernt zu halten, die Entwicklung der Lage im Land während der nächsten Tage regelmässig und genau zu verfolgen und – im Falle von Ausschreitungen im eigenen Nahbereich – Hotels und Unterkünfte bis zum Abflauen der Situation nicht zu verlassen.“
Partielle Reisewarnung für das Gebiet an der Grenze zu Somalia
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit partieller Reisewarnung und/oder einem hohen Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Am 16. Oktober 2011 überschritt die kenianische Armee die Grenze zu Somalia, um im Süden des Landes die sog. Al-Shabaab-Miliz zu bekämpfen. Seitdem kommt es zu kriegerischen Auseinandersetzungen im Süden Somalias sowie zu immer häufigeren Terroranschlägen gegen öffentliche Einrichtungen (inklusive Kirchen, Regierungsgebäude, Einkaufszentren, Busstationen und Busse) in den Grenzregionen und den großen Städten Kenias. Folgende Gebiete an der kenianisch-somalischen Grenze sollten daher wegen der Gefahr terroristischer Anschläge, bzw. wegen des Risikos von Entführungen westlicher Ausländer unter allen Umständen gemieden werden: Garissa, Mandera, El-Wak, Wajir, Liboi, Dadaab.
Hohes Sicherheitsrisiko für das Küstengebiet, insbesondere von Lamu bis hin zur somalischen Grenze
Nachdem bereits am 11. September 2011 zwei britische Touristen in einer Ferienanlage nördlich von Lamu nahe der Grenze zu Somalia überfallen wurden, wobei der Mann getötet und seine Frau nach Somalia verschleppt wurde, kam es am 1. Oktober 2011 zu einem weiteren Überfall auf eine Strandanlage im Lamu-Archipel nahe der Stadt Lamu selbst (Insel Manda), wo eine französische Staatsangehörige gekidnappt und ebenfalls nach Somalia verschleppt wurde. Weitere Übergriffe auf westliche Staatsangehörige können, solange die kenianische Armee in Kampfhandlungen in Somalia verwickelt ist, auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Immer wieder kommt es auch zu ethnisch und politisch bedingten Unruhen in Mombasa, der Region entlang des Tana Rivers und anderen Küstenregionen. Touristische Einrichtungen sind durch die Ausschreitungen in der jüngsten Vergangenheit nicht betroffen gewesen, es wird jedoch geraten sich von Demonstrationszügen, Polizeiaktionen und größeren Menschenansammlungen (z.B. auch politische Veranstaltungen im Rahmen des beginnenden Wahlkampfs) fern zu halten.
Hohes Risiko von Terroranschlägen:
Vor allem in Ballungszentren, und hier wiederum im Großraum Nairobi bzw. in Mombasa, besteht aufgrund der kenianischen Militäraktion im Süden Somalias eine hohe Gefahr von Terroranschlägen. Die Al-Shabaab-Miliz hat mehrmals öffentlich angekündigt, Racheaktionen auf kenianischem Gebiet durchführen zu wollen. Immer wieder kam es in der Vergangenheit in Nairobi und Mombasa, aber auch im Grenzgebiet zu Somalia, zu Granatanschlägen an öffentlichen Orten, wie beispielsweise Bars oder Busstationen, bei denen mehrere Tote und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden. Besondere Vorsicht ist daher auf öffentlichen Plätzen, vor öffentlichen Gebäuden, bei größeren Menschenansammlungen sowie in von Ausländern frequentierten Einkaufszentren, Restaurants und Bars geboten. Sollte man zufällig in die Nähe eines Bombenanschlags kommen, so sollte man den Tatort unverzüglich verlassen, da nachfolgende Bombenanschläge (nach Eintreffen von Hilfsmannschaften) häufig sind.
Sicherheit
Erhöhtes Sicherheitsrisiko für das gesamte Land, partielle Reisewarnung für das Gebiet an der Grenze zu Somalia
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit partieller Reisewarnung und/oder einem hohen Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Von Besuchen in den Slumvierteln Nairobis (Mathare-Valley, Kibera, etc.) und anderen Großstädten wird abgeraten.
In den Großstädten wie z.B. Nairobi, Mombasa, Kisumu, aber auch in den Badeorten an der Küste besteht aufgrund der vorherrschenden Kriminalität erhöhtes Sicherheitsrisiko. Im Falle eines Überfalles sollte unter keinen Umständen Widerstand geleistet werden, da die Gewaltbereitschaft sehr hoch ist. Es kommt vermehrt zu immer professioneller organisierten und durchgeführten Entführungen mit Lösegeldforderungen, von denen auch westliche Ausländer betroffen sind. Oft werden Entführungsopfer über längere Zeit festgehalten, um mit deren Bankkarten Geldbeträge abheben zu können. Besondere Vorsicht bei der Behebung von Geldbeträgen am Geldautomaten oder Nutzung von Kreditkarten ist daher geboten.
Von Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Bei Spaziergängen und Fahrten sollte nur wenig Bargeld mitgenommen sowie - wenn möglich - Dokumente nur in Kopien mitgeführt werden. Schmuck und Geld sollten keinesfalls zur Schau gestellt werden. Insbesondere in den Städten der Stadt sollen Türen und Fenster des Autos immer versperrt bleiben – auch dann wenn (von Tätern teilweise absichtlich) kleinere Unfälle bzw. Sachschäden am Auto (z.B. Abbrechen oder Umbiegen der Seitenspiegel oder Antennen, Touchieren des Autos von hinten usw.) herbeigeführt werden.
Wanderungen sollten – insbesondere außerhalb der Nationalparks (Achtung: nur in wenigen Nationalparks ist Wandern erlaubt und möglich!) - generell nur in Begleitung eines bewaffneten und ortskundigen Führers unternommen werden. Wandern Sie nicht mit Wanderführern, die ihnen nicht schon länger als vertrauenswürdig bekannt sind oder die nicht dem Kenya Wildlife Service (KWS), ihrem Reisebüro oder ähnlichen Institutionen angehören.
Von Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen wird wegen der hohen Unfallgefahr grundsätzlich abgeraten (schlecht gewartete Fahrzeuge, zu hohe Geschwindigkeit in Verbindung mit schlechten Straßenverhältnissen, Alkohol am Steuer). Die Planung von Überlandfahrten mit dem eigenen Fahrzeug sollte so erfolgen, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Manche Überlandstraßen sollten nur in Begleitung einer Polizeieskorte befahren werden.
Bereits bei der Reiseplanung sollte die Möglichkeit einer sich schnell ändernden Sicherheitslage in Betracht gezogen werden. Der Reisevorsorge (Bekanntgabe der Erreichbarkeiten an die zuständige Österreichische Botschaft in Nairobi, Mitnahme der Erreichbarkeiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, Tel.: 0043-5-01150-4411 und der zuständigen Österreichischen Botschaft in Nairobi. Tel +254-20-406 00 22 bis 24, Reiserücktritts- und Unfallversicherung usw.) ist grundsätzlich erhöhtes Augenmerk zu schenken.
Überfälle von Piraten aus Somalia können auch in den Gewässern um die Seychellen und Madagaskar, sowie vor Kenia und Tansania nicht ausgeschlossen werden. Für aktuelle Informationen wird auf die Website des IMB Piracy Reporting Centre verwiesen.
Einreise
- Visumpflicht: Ja, für gewöhnliche, Dienst,- und Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Das Visum ist grundsätzlich bei der zuständigen kenianischen Botschaft in Wien zu beantragen. Österreichische Staatsbürger erhalten jedoch bei der Einreise (Flughafen, Grenzübergang) gegen eine Gebühr von 50 USD oder 40 EUR ein entsprechendes Einreisevisum (einfache Einreise, bis zu 90 Tagen gültig) ausgestellt. Es wäre jedoch darauf zu achten, dass das Druckdatum von USD Scheinen nicht vor dem Jahr 2004 liegt, da es sonst möglicherweise zu Problemen bei der Annahme kommen könnte.
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: 6 Monate bei Einreise
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig! Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Einfuhr
Die Mitnahme von Fremdwährung und Landeswährung ist unbegrenzt erlaubt. Beträge ab umgerechnet 5.000 USD sind bei der Einreise deklarationspflichtig. Geldwechsel sollte nur bei autorisierten Stellen erfolgen. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Travellerschecks und Kreditkarten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Wertvolle Gegenstände sind zu deklarieren und können teilweise nur gegen Stellung einer Kaution eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen, Frischfleisch, Pflanzen und Obst ist verboten.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährung ist erlaubt. Beträge ab umgerechnet 5.000 USD sind bei der Ausreise deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Gold und Diamanten ist verboten. Eine besondere Genehmigung ist für Jagdtrophäen, Felle und Häute erforderlich.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Der Klimazone entsprechend gibt es keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. An der Küste tropisches Monsunklima (Regenzeit: Juni bis November). Im Hochland gemäßigtes Klima mit kühlen Nächten (Regenzeit: November und März bis Mai).
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem westeuropäischen Standard. Die Zahl HIV-infizierter Personen unter der Lokalbevölkerung ist sehr hoch, Vorsichtsmaßnahmen werden daher dringend empfohlen. Reisenden werden eine Malariaprophylaxe und strenge Vorsichtsmaßnahmen dringend empfohlen: Wirksamer Insektenschutz, den ganzen Körper abdeckende Kleidung, Insektensprays zum Imprägnieren der Kleidung, Hotels mit Aircondition und Moskitonetze bei Übernachtungen im Zelt. Fieberhafte Symptome, auch wenn sie erst nach erfolgter Rückkehr in Österreich auftreten, sollten dringend bezüglich einer Malariainfektion abgeklärt werden.
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr und entsprechenden Sonnenschutz zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten. Es wird empfohlen, entweder nur in versiegelten Flaschen erhältliches Wasser (Mineralwasser) zu trinken oder aber Leitungswasser vor Genuss mindestens 10 Minuten abzukochen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Reiseversicherung (Zusatzversicherung) für den Krankheitsfall, Krankentransport und Rückholung nach Österreich wird dringend empfohlen. Diese Reiseversicherungen werden von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten.
Verkehr
In Kenia gilt Linksverkehr. Die Hauptverkehrsstraßen sind häufig mangels entsprechender Erhaltung und vor allem durch Schäden infolge von Überschwemmungen in schlechtem Zustand. Die Straße zwischen Nairobi und Mombasa wurde in den letzten Monaten erneuert, es gibt nur auf kurzen Teilstrecken noch Baustellen, welche allerdings wie im gesamten Land meist schlecht abgesichert sind. Die Strecke gilt aufgrund des Schwerverkehrs und dem riskanten Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer – bei jedem Überholmanöver ist besondere Vorsicht geboten – als besonders unfallgefährdet. Hinzu kommen unbeleuchtete Fahrzeuge, die nach Pannen auf der Straßenmitte abgestellt sind. Unbedingt zu vermeiden sind die Überlandbusse, die sehr häufig in tödliche Verkehrsunfälle verwickelt sind. Bei Autofahrten mit dem eigenen Fahrzeug sind ein internationaler Führerschein zusammen mit dem österreichischen nationalen Führerschein, die Zulassungspapiere sowie ein "Carnet de Passage" unbedingt erforderlich. Für die Anmietung eines Leihautos sind ebenfalls der nationale österreichische sowie der internationale Führerschein erforderlich. Eine Haftpflichtversicherung (Third Party) ist obligat. Fahren im angetrunkenen Zustand ist ein schweres Delikt. Ein Benützen der öffentlichen Verkehrsmittel (Matatu-Kleinbusse, Bus) wird nicht empfohlen. Es sollten nur lizenzierte Taxis vor Hotels/ Flughäfen benutzt werden.
Seit kurzem gelten in Kenia für alle Arten von Verkehrsdelikten drakonische Strafen (bis hin zur sofortigen Verhaftungen und Geldstrafen weit jenseits der 1.000 EUR. Dies gilt auch für relativ geringe Vergehen) Die Verkehrskontrollen werden rigoros und im gesamten Land durchgeführt. Dabei kann es vereinzelt auch zu Willkür-Maßnahmen der Polizei kommen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
In Kenia sind homosexuelle Handlungen verboten und werden mit hohen Gefängnisstrafen geahndet. Die gemeinsame Unterkunft unverheirateter Paare in Hotelzimmern stellt kein Problem dar.
Die sexuelle Ausbeutung von Kindern, auch wenn sie im Ausland begangen wird, ist strafbar und wird rechtlich in Österreich verfolgt (siehe "Kindesmissbrauch im Zusammenhang mit Tourismus").
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
