Jordanien (de)
- Hauptstadt:
- Amman
- Int. Kennzeichen:
- JO
- Sprache
- Arabisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 Jordan-Dinar (JD) = 1000 Fils (FLS)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +1 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, europäische Rundstecker
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 18.10.2011)
Besondere Hinweise
Seit Anfang Februar 2011 kommt es in Jordanien vermehrt zu Demonstrationen und Streiks, die vereinzelt von Gewalttaten begleitet werden. Weitere Demonstrationen mit größerer Teilnehmerzahl werden erwartet. Dabei sind gewalttätige Zusammenstöße möglich. Es wird daher geraten, sich grundsätzlich von solchen Kundgebungen und Menschenansammlungen fernzuhalten.
Sicherheit
Erhöhte Sicherheitsgefährdung:
Von Reisen ins Grenzgebiet zu Syrien und zum Irak wird abgeraten.
Die vorübergehend gesperrten Grenzübergänge von Syrien nach Jordanien sind wieder geöffnet und passierbar. Die Sicherheitslage im Haschemitischen Königreich Jordanien ist derzeit stabil. Dennoch besteht seit dem zweiten Golfkrieg und der Irakinvasion 2003 eine erhöhte Gefahr von Terroranschlägen; den komplexen Verhältnissen im Nahen Osten und namentlich in der Republik Irak sowie in den besetzten Palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) muss stets Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse und aufschwellende Konflikte in Nachbarländern können sich rasch auf Jordanien auswirken.
Die Sicherheitslage im Irak ist instabil. Vor Reisen auf dem Landweg von Jordanien in den Irak wird nach wie vor abgeraten.
Auch Grenzübergänge zu den Nachbarländern, insbesonders zu Israel stellen ein Gefahrenpotential dar.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einer erhöhten Sicherheitsgefährdung begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Medien bzw. über Ihren Reiseveranstalter genauestens über die Sicherheitslage vor Ort zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen. Kundgebungen und große Menschenansammlungen jeder Art, vor allem auch nach dem Freitagsgebet, sollten vermieden werden.
Im Jordantal (Amtsbezirke Balqa und Irbid) sowie im syrischen Grenzgebiet (Amtsbezirk Mafrak) gibt es noch vereinzelte Minenfelder. Respektieren Sie unbedingt die Absperrungen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.
Kriminalität
Diebstähle, besonders in der Altstadt von Amman, nehmen zu. Raubüberfälle sind eher selten. Sehens- würdigkeiten und größere Hotels werden von Sicherheitskräften bewacht. Beachten Sie dennoch die üblichen Vorsichtsmaßnahmen.
Allein reisenden Frauen wird zu erhöhter Vorsicht empfohlen; es wird auch angeraten, sich wenn möglich durch vertrauenswürdige Personen begleiten zu lassen oder Taxis zu benutzen.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnliche, Dienst,- und Diplomatenpässe.
- Visum erhältlich: Königlich-Jordanische Botschaft in Wien (für mehrmalige Einreisen bzw. Kontaktnahme betreffend Auflagen für längere Aufenthalte).
Visa für die einmalige Einreise (Visagebühr zahlbar ausschließlich in jordanischer Währung, J.D. 20,00): an allen jordanischen Flughäfen sowie an den Grenzübergängen mit Syrien. - Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Mind. 6 Monate bei Einreise
- Miteintragung von Kindern: bis zum 12. Lebensjahr
- Cremefarbiger Notpass: wird nicht akzeptiert
- Sonstiges: Reisende müssen die gesicherte Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können. Was Einreisen aus anderen Ländern betrifft, sollte gleichfalls bei der Königlich-Jordanischen Botschaft in Wien angefragt werden.
Die Ausreisegebühr beträgt jeweils JD 30,00, die dem Preis des Flugtickets aufgeschlagen wird. Keine Ausreisegebühr ist an den Grenzübergängen über Land zu leisten. Die Gültigkeit des Einreisevisums beträgt 4 Wochen. Bei Aufenthalten, die diesen Zeitraum übersteigen, muss vor Ablauf des Visums bei der nächstge- legenen Polizeidienststelle eine Verlängerung beantragt werden, ansonsten ist für jeden Tag der Überschreitung eine Verwaltungsgebühr zu zahlen.
Für die Visumsverlängerung muss ein Gesundheitszeugnis (u.a. AIDS-Test) vorgelegt werden. Dieses ist bei einem Gesundheitszentrum (Teil des Gesundheitsministeriums) in der Garden Street (Wasfi Al Tal Street) in Amman erhältlich. Visa-Verlängerungen bei Aufenthalten bis zu 6 Monaten sind bei der Abteilung für Aufenthalt und Ausländische Angelegenheiten des Innenministeriums erhältlich. Ein Aufenthalt länger als 6 Monate muss ebenso beim Innenministerium unter Vorlage des Gesundheitszeugnisses sowie eines Arbeitsvertrages, Photos beantragt werden.
Gebühren für Gesundheitszeugnis: JD 30,00,
Gebühren für Visa-Verlängerung (länger als 3 Monate): JD 30,00
Einreise aus Israel
Am Grenzübergang King Hussein/Allenby Bridge und Sheikh Hussein Bridge im Norden erhält man ein 4-wöchiges Visum für die Einreise nach Jordanien. Im Zweifelsfall sind die Visumsbestimmungen/Einreisebestimmungen bei der jeweiligen jordanischen Botschaft zu klären. Israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten! Nach Möglichkeit den Grenzbeamten um Stempelerteilung auf ein extra Blatt bitten.
Grenzübertritt von und aus der Westbank
Die Öffnungszeiten am Grenzübergang King Hussein/Allenby Bridge werden von Zeit zu Zeit geändert. Personen, die beabsichtigen nach und von der Westbank zu reisen, müssen vor ihrer Abreise in Österreich von der israelischen Botschaft die entsprechenden Bewilligungen einholen (insbesonders bei Einreise mit PKW mit österreichischem Kennzeichen, wobei der Zulassungsinhaber des PKWs allerdings nicht mit reist). Die Genehmigung zur Ausreise aus der Westbank ist ausschließlich von den dortigen israelischen Behörden abhängig. Ausreisewillige unterliegen dem freien Ermessen der dortigen Behörden, ob diese die Ausreise genehmigen oder nicht. Die Einreise nach Jordanien über die beiden Grenzübergänge hängt neben der Öffnung der Grenze auch von einer Genehmigung der zuständigen israelischen Zentralbehörden ab.
Die Österreichische Botschaft Amman kann österreichischen StaatsbürgerInnen nur im Notfall und nur hinsichtlich der Einreise nach Jordanien - nicht bei der Ausreise aus Israel (hier gibt es keine Einflussmöglichkeiten)- behilflich sein.
Einfuhr
Mitgeführte Devisen sowie Landeswährung müssen ab einem Betrag von JD 15.000,-- deklariert werden. Persönlicher Schmuck sowie andere wertvolle Gegenstände bedürfen ebenfalls einer Dekla- ration ab einem Wert von JD 15.000. Kreditkarten werden in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise angenommen. Geldwechsel (z.B. Euros, USD) ist bei Banken und autorisierten Wechselstellen möglich (z.B. am Flughafen Queen Alia vor dem Passkontroll-Schalter); die Verwendung von Bankomatkarten ist bei Banken fallweise möglich. Mit Kreditkarten kann bei Geldautomaten bestimmter Banken abgehoben werden.
Reisebedarf inkl. Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200 gr. Tabak. Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten.
PKW
Bei Einfuhr eines PKWs werden an der Grenze ein internationaler Führerschein sowie eine internationale Zulassung und Triptyk oder Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) verlangt. Diese Dokumente sind gegen Gebühren bei den österreichischen Automobilclubs erhältlich. Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel–PKWs ist für Privatpersonen ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.
Ausfuhr
Das Reisegepäck, soweit es nicht dem persönlichen Verbrauch dient, muss wieder ausgeführt werden. Die Ausfuhr der Landeswährung und Devisen muss ab einem Betrag von 15.000,-- jordanischen Dinar deklariert werden. Die Ausfuhr von Antiquitäten ist, abgesehen von einer ausnahmsweise erteilten Ge- nehmigung, generell verboten; bei Orientteppichen ist jedenfalls eine Genehmigung einzuholen. Beim Kauf von Gegenständen, welche u.U. als Antiquitäten eingestuft werden könnten (z.B. div. Einkäufe am Souk/Basar, sollte unbedingt eine (möglichst in englischer Sprache gehaltene) Rechnung verlangt werden. Sollten dennoch diesbezügliche Probleme bei der Ausreise auftreten bzw. als Antiquitäten ein- gestufte Gegenstände konfisziert werden, empfiehlt sich die Notiz des Namens sowie der Dienst- nummer des zuständigen Beamten. Im Falle von Konfiszierungen sollte auch eine entsprechende Bestätigung verlangt werden. Manchmal wird von den Sicherheitsorganen am Flughafen das Öffnen von Gepäcksstücken angeordnet; insbesondere beim Vorzeigen des Inhaltes von Brieftaschen etc. wird dabei zu größtmöglicher Vorsicht geraten. Die Ausfuhr von Muscheln, Korallen, Steinen, versteinertem Holz sowie von antiken Gold- und Silberarbeiten in größeren Mengen ist verboten.
Einfuhr nach Österreich: Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen (Website des Bundesministeriums für Finanzen).
Klima
Kontinentales Wüstenklima mit heißen Sommern und geringen Niederschlägen im Süden und Osten. Im Hochland gemäßigt warme Zone, im Winter auf dem Hochplateau (Amman bis Petra) zum Teil ausgiebiger Schneefall möglich. Im Jordangraben subtropisches Klima mit hohen Temperaturen. In Amman kann es nachts auch in der Sommerperiode von Juni bis September sehr kühl und windig werden.
Ratschläge
Es wird empfohlen, Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindungen anzupassen. Eine besondere Rücksichtnahme auf die lokalen Sitten und traditionellen Gebräuche ist zu empfehlen.
Gesundheit
Der medizinische Standard in den öffentlichen Krankenhäusern gilt allgemein und insbesondere im Vergleich mit anderen arabischen Ländern als gut. Aufgrund der mangelnden Ausbildung des Pflegepersonals entspricht die Krankenpflege besonders in den öffentlichen Kliniken allerdings nicht immer westeuropäischem Niveau. Privatkliniken haben einen besseren Standard. In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung weniger gut, Medikamente sind jedoch meist ausreichend erhältlich.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichen- den Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks (z.B. Vertrauensarzt der Botschaft), wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen (z.B. wie häufiges Händewaschen) ist besonders zu achten. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit (Mai - September) auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr (z.B. Wasser, verdünnte Fruchtsäfte) zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden.
Kontaktieren Sie bei Krankheit oder Unfall den Vertrauensarzt der Botschaft: Kontakt s.u. Rubrik „Weitere wichtige Informationen“.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reise- medizin Wien (Tel. 01 - 403 8343) jedoch für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten eine vorbeugende Impfung gegen Tollwut. Malariaprophylaxe ist nicht notwendig.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzver- sicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird empfohlen. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Überlandbusse, Taxis und Mietwagen.
Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut, wobei die Achse Amman-Aqaba über eine (noch durch einige Baustellen unterbrochene) vierspurige Schnellstrasse verfügt. Touristenziele wie Petra, Wadi Rum, Jarash sind über zum Teil neue Panoramastraßen gut erreichbar. Abend- und Nachtfahrten sollten wegen der unzureichenden Beleuchtung der Fahrzeuge in Jordanien und oft unbeleuchtet auf der Fahrbahn abgestellten LKW vermieden werden.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein sowie die Zulassung und ein Carnet de Passage für mitgebrachte Fahrzeuge mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung (Grenzversicherung) ist obliga- torisch.
Auf unberechenbares Fahrverhalten vieler Verkehrsteilnehmer sollte dringend geachtet werden. Fahrten in die Wüste sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Überlebenswichtig sind dabei ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmittel, Treibstoff und Ersatzteile.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist in Jordanien illegal, bei öffentlichen Handlungen muss mit Verhaftung und Gefängnisstrafen gerechnet werden.
Der Bezug von Doppelzimmern/Zusammenwohnen unverheirateter Paare in Hotels etc ist generell verboten wird, wird aber gewöhnlich im Falle von Ausländern, die sich ansonsten unauffällig verhalten, geduldet.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Österreich. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Majestätsbeleidigung wird unter Strafe gestellt.
Es wird empfohlen, Ihre Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindungen anzupassen. Eine besondere Rücksichtnahme auf die lokalen Sitten und traditionellen Gebräuche ist zu empfehlen.
Alkohol am Steuer ist strikt verboten (Null-Promille-Grenze). Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen.
Alkohol sollte, wenn überhaupt, nur mäßig und örtlich beschränkt abseits von der lokalen Bevölkerung in jenen Hotels oder Restaurants konsumiert werden, die über eine entsprechende Lizenz verfügen.
Kriminalität
Diebstähle, besonders in der Altstadt von Amman, nehmen zu. Raubüberfälle sind eher selten. Sehenswürdigkeiten und größere Hotels werden von Sicherheitskräften bewacht. Beachten Sie dennoch die üblichen Vorsichtsmaßnahmen.
Allein reisenden Frauen wird erhöhte Vorsicht empfohlen.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Nützliche Telefonnummern in Jordanien:
Notruf für Polizei, Rettung und Feierwehr: 911
Informationen zum Haschemitischen Königshaus:
Landes- und Reiseinformationen für Jordanien
