Jemen (de)
- Hauptstadt:
- Sana'a
- Int. Kennzeichen:
- YE
- Sprache
- Arabisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 Yemen-Rial (YRL) = 100 Fils
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +2 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 22.12.2012)
Besondere Hinweise
Auf Grund der der unvorhersehbaren Sicherheitslage gilt eine Reisewarnung für den ganzen Jemen.
Allen ÖsterreicherInnen wird die Ausreise aus dem Jemen dringend empfohlen!
Am 21.12.2012 wurden in Sana´a drei westliche Ausländer entführt, darunter ein Österreicher.
Sicherheit
Auf Grund der anhaltenden Unruhen und der unvorhersehbaren Sicherheitslage gilt eine Reisewarnung für den ganzen Jemen.
Allen ÖsterreicherInnen wird die UMGEHENDE Ausreise aus dem Jemen DRINGEND empfohlen!
In der Vergangenheit kam es vermehrt zu terroristischen Anschlägen. Am 26. April und am 6. Oktober 2010 wurden auf Diplomaten der britischen Botschaft in Sana’a erfolglose Anschläge verübt. Im Juni 2009 wurde eine Gruppe von neun Ausländer im Norden des Jemen entführt, 3 von ihnen wurden kurz danach tot aufgefunden. Zwei (Kinder) wurden am 18. Mai 2010 von saudischen Truppen in Grenznähe befreit, der Aufenthalt der anderen vier Personen ist weiterhin unbekannt. Im März 2009 fielen 4 koreanische Touristen einem Selbstmordattentat in Shibam (Hadramaut) zum Opfer, im September 2008 ereignete sich ein schwerer Terroranschlag auf die US-Botschaft in Sana'a (10 Tote), im März 2008 wurde die US-Botschaft mit Mörsergranaten beschossen. Bei einem Angriff auf einen Konvoi belgischer Touristen kamen im Januar 2008 zwei Belgier und zwei Jemeniten ums Leben. Von Reisen in die Provinz Hadramaut wird weiterhin ganz abgeraten.
Seit dem Selbstmordattentat vom 2. Juli 2007 auf eine Reisegruppe (7 spanische Touristen, ihr jemenitischer Fahrer und der Täter wurden getötet und mehrere Personen zum Teil schwer verletzt) wird bis auf weiteres vor Reisen in die Provinz Marib gewarnt.
Seit der zweiten Jahreshälfte 2005 kommt es in den Provinzen Shabwa und Marib wiederholt zu Entführungen von Ausländern, darunter in einem Fall auch Österreicher. In allen Fällen waren Ausländer von einem Stamm festgehalten worden, um von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen. Entführungen können jedoch grundsätzlich im ganzen Land stattfinden, auch in den Städten. Die jüngsten Fälle betrafen zwei amerikanische Touristen und ihren Fahrer (24. Mai 2010) und zwei chinesische Mitarbeiter einer Erdölfirma (16. Mai 2010). 2009 gab es, abgesehen von dem Entführungsfall vom Juni 2009 (siehe oben), insgesamt 5 Entführungen, von denen 17 Ausländer und 2 jemenitische Begleitpersonen betroffen waren. Diese Entführungsopfer wurden nach einigen Tagen unversehrt freigelassen.
Überfälle von Piraten aus Somalia können auch in den Gewässern vor dem Jemen nicht ausgeschlossen werden. Schiffsführern wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen und sich beim Maritime Security Centre unter folgendem Link zu registrieren. Für aktuelle Informationen wird auf die Website des IMB Piracy Reporting Centre verwiesen.
Die Deutsche Botschaft Sana’a ist wie folgt zu erreichen: P.O. Box 2562, Sana’a, Tel.: 00967-1-413174, Fax: 00967-1-413179.
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Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnliche, Dienst,- und Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: e-mail: konsular(at)yemenembassy.at
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: 6 Monate bei Ausreise
- Cremefarbiger Notpass: wird nicht akzeptiert
Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, jedoch deklarationspflichtig (ab USD 3.000,--). Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten (Visa oder AMEX). Wechseln kann man bei Geldwechslern (bester Kurs), bei den Fahrern und Guides (annehmbar), bei den Banken und im Hotel (offizieller Bankenkurs). Travellerschecks werden nur in Hotels der Luxusklasse, von einigen Silberhändlern und auf der Bank (äußerst langwierig) angenommen. Am besten ist Bargeld, denn auch Kreditkarten werden nur in Luxushotels akzeptiert. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Darunter fallen auch 1 Liter Alkohol und Tabak für den persönlichen Gebrauch. Ansonsten ist die Einfuhr von Alkohol und Tabak verboten; weiters dürfen Rauschgift, Tiere (ausgenommen Haustiere), erotische Filme oder Zeitschriften, politische Bücher oder Zeitschriften sowie hochsensible elektronische Kommunikationsgeräte nicht eingeführt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Die Ausfuhr von antiken Gegenständen ist verboten.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Es gibt keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Am Roten Meer tropisch-feuchtes Klima mit Haupthitzeperiode von Mai bis September, im Hochland gemäßigteres Klima. Regenzeit von März bis Mai und Juli/ August.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Gesundheit
Krankenhäuser und Apotheken des Landes weisen einen sehr einfachen Standard auf und sind wirklich nur eine Notlösung. Viele Medikamente wie etwa Insulin sind oft nur über den Schwarzmarkt erhältlich. In den tiefer liegenden Gebieten am Roten Meer sowie dem Arabischen Golf kommt Malaria vor. Aus den Küstenregionen werden gelegentlich Fälle von Dengue Fieber gemeldet.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Ebenso die Mitnahme von Hygieneartikeln.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Vor Abschluss einer solchen Versicherung sollte beim Versicherer erfragt werden, welche Leistungen er im Jemen tatsächlich erbringen kann. Die medizinische Versorgung einschließlich des Krankentransportsystems ist unzureichend und entspricht zumeist keinesfalls westeuropäischem Standard.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz. Zwischen größeren Orten verkehren Sammeltaxis und teilweise Schnellbusse, innerhalb der Städte Taxis (bei denen der Preis unbedingt im Voraus vereinbart werden muss). In größeren Städten ist die Anmietung von Pkws mit und ohne Fahrer möglich. Für Ausflugsfahrten empfiehlt sich die Anmietung eines Geländewagens mit verlässlichem Fahrer (schlechte Straßenverhältnisse, mangelhafte Beschilderung, Sicherheitsgründe).
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Recht der Republik Jemen basiert auf der Scharia. Homosexualität ist daher verboten und kann mit Haftstrafen, im schlimmsten Fall mit der Todesstrafe, bestraft werden. (Hetero)sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit widersprechen jedenfalls dem lokalen Empfinden von Moral und Sitte und können je nach Anlassfall bestraft werden.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
