Japan (de)
- Hauptstadt:
- Tokio
- Int. Kennzeichen:
- JP
- Sprache
- Japanisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch (allerdings nicht sehr verbreitet; in Großstädten und bei wichtigen öffentlichen Verkehrsmitteln sind die Aufschriften jedoch in Englisch)
- Währung:
- Yen (¥)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +8 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +7 h
- Elektrischer Strom:
- 100 Volt/50 Hertz (Ostjapan) bzw. 60 Hertz (Westjapan), Zwischenstecker erforderlich
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 08.05.2013)
Besondere Hinweise
Partielle Reisewarnung
Das Außenministerium warnt ÖsterreicherInnen vor Aufenthalten in den von den japanischen Behörden ausgewiesenen Evakuierungs- und Sperrzonen. Die Evakuierungszone um das Kraftwerk Fukushima Daiichi umfasst einen Umkreis von 30km sowie darüber hinaus die Gemeinden Katsurao, Namie, Iitate sowie Teilgebiete der Gemeinden Kawamata und Minami-soma. Eine Umgebung von 20km um das Kraftwerk wurde zur Sperrzone erklärt. Den Anweisungen der lokalen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten. Reisen in den übrigen Teilen Japans sind unbedenklich.
Bargeldbehebung:
Seit April 2013 bestehen Probleme mit der Behebung von Bargeld an Automaten mit Karten der Anbieter Mastercard, Maestro und Cirrus.
Sicherheit
Westeuropäischer Standard
Einreise
- Visumspflicht: keine, weder für Inhaber von gewöhnlichen Reisepässen, noch von Dienst- und Diplomatenpässen
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: gültiger Reisepass
- Passgültigkeit: für die gesamte beabsichtigte Aufenthaltsdauer
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Seit 20. November 2007 wird bei der Einreise nach Japan von jedem Reisenden ein Fingerabdruck genommen sowie ein Digitalfoto des Gesichtes angefertigt. Bei der Einreise erhält der Tourist eine Einreiseerlaubnis mit einer Gültigkeit von drei Monaten in den Reisepass gestempelt. Bei beabsichtigtem längerem Aufenthalt ist vor Ablauf der drei Monate beim Immigration Office eine Verlängerung der Einreiseerlaubnis zu beantragen. Für die Verlängerung ist eine Verwaltungsabgabe in der Höhe von Yen 4.000,00 zu entrichten.
Einfuhr
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt erlaubt. Es besteht jedoch eine Deklarationspflicht für Beträge von über einer Million Yen. Es empfiehlt sich die Mitnahme von € oder US Dollar in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten. Barabhebungen sind bei Geldautomaten der Japan Post, Seven Bank oder Citi Bank mit Kreditkarte oder Bankomatkarte möglich. Gegenstände für den persönlichen Bedarf, Geschenke bis zu einem Wert von 200.000,-- Yen, wahlweise 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 Gramm Tabak sowie 3 Flaschen Alkohol (zu 0,75 Liter) können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Pflanzen oder Fleisch darf nur mit einer gesundheitsamtlichen Bescheinigung des Herkunftslandes erfolgen. Beschränkung bei Parfüm: 2 Unzen. Alle angeführten Limitierungen gelten pro Person (über 19 Jahre). Hinsichtlich der Mitnahme von Haustieren sind Quarantänebestimmungen zu beachten.
Die Einfuhr von illegalen Drogen wird mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Die Haftbedingungen in japanischen Gefängnissen sind hart.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 5 Millionen Yen, die Mitnahme von Fremd- währung unbegrenzt erlaubt. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Im Norden und in den Bergen gemäßigtes Klima, im Süden eher feucht-subtropisch. Das Klima in Tokio ist grundsätzlich wärmer als in Wien, im Winter trocken bei Tiefsttemperaturen bis ca. 0 Grad Celsius und im Sommer feucht-heiß bei Höchsttemperaturen bis ca. 40 Grad Celsius. Im Herbst können Taifune auftreten.
Ratschläge
Keine besonderen Ratschläge.
Gesundheit
Europäischer Standard im Gesundheitswesen. In Japan ist nach wie vor die eitrige Gehirnhautentzündung endemisch, die durch Stechmücken übertragen wird. Medikamente sind jederzeit erhältlich, doch im Allgemeinen schwächer dosiert als in Österreich.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Vorsicht
Die Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist ratsam. In der südjapanischen Präfektur Miyazaki sind vereinzelt Fälle der Legionärskrankheit nach Besuchen von traditionellen Badehäusern aufgetreten.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Österreich und Japan hinsichtlich der gegenseitigen Abrechnung von medizinischen Behandlungskosten. Die österreichischen Krankenkassensätze decken beim individuellen Rückerstattungsantrag Behandlungskosten in Japan in der Regel nicht ab. Der Abschluss einer Reisekranken- und Unfallversicherung einschließlich Krankentransportkosten wird daher dringend empfohlen.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, dichtes Eisenbahnnetz (inklusive Hochgeschwindigkeitszüge). In den Städten Busverbindungen, in den Großstädten auch U-Bahnen (allerdings zu den Hauptstoßzeiten überfüllt). Der Pkw-Individualverkehr ist sowohl in den Städten wie auch über Land sehr dicht und daher langsam. Die bloße Übersetzung des österreichischen Führerscheins berechtigt nicht zum Lenken eines Kraftfahrzeugs in Japan. Dazu ist der Internationale Führerschein erforderlich. Der Internationale Führerschein muss auf Grundlage des Genfer Abkommens über den Straßenverkehr ausgestellt sein. Bei längerfristigem Aufenthalt in Japan kann der österreichische Führerschein in einen japanischen umgeschrieben werden, sobald eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung vorliegt.
Achtung: In Japan herrscht Linksverkehr. Es gilt striktes Alkoholverbot für Verkehrsteilnehmer.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Die Einfuhr, der Besitz und der Vertrieb von Drogen in Japan gelten schon bei geringen Mengen als schwere Delikte, die mit langjährigen Haftstrafen bei harten Haftbedingungen geahndet werden.
Homosexualität ist in Japan heute legal. Jedoch ist die Ausarbeitung etwaiger Gleichstellungsgesetze derzeit in Japan nicht geplant. Die japanische Regierungsbehörde folgt der Anweisung, zur Heirat notwendige Urkunden auf "Heterosexualität" zu prüfen und die Bearbeitung gegebenenfalls abzulehnen.
In Japan bestehen keine expliziten Antidiskriminierungsgesetze. Homosexualität wird in Japan toleriert, es herrscht die Tradition der Respektierung des Privatlebens seiner Mitmenschen. Für die meisten Japaner steht die Privatsphäre ihrer Mitmenschen, einschließlich ihres Sexuallebens, nicht zur Dis- kussion.
Das Außenministerium weist darauf hin, daß es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinforma- tionen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Homepage der Japanischen Botschaft Wien in deutscher Sprache mit vielen hilfreichen links
