Israel (de)
- Hauptstadt:
- Jerusalem; die Annexion von Ostjerusalem ist international nicht anerkannt
- Int. Kennzeichen:
- IL
- Sprache
- Hebräisch, Arabisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch, Russisch, Spanisch, Französisch, Deutsch
- Währung:
- 1 neuer Shekel (NIS) = 100 Agorot
- Information zur Zeitdifferenz:
- MEZ +1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, dreipoliger Stecker (Zwischenstecker erforderlich)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 14.06.2013)
Besondere Hinweise
Nach der jüngsten Krise um den Gazastreifen wurde am 21.11.2012 eine Waffenruhe vereinbart, die vorläufig eingehalten wird.
Vor Reisen in den Gazastreifen wird weiter dringend gewarnt.
Bei den vom 9. bis 21. November verlaufenen intensiven Auseinandersetzungen kam es auf beiden Seiten zu Toten, Verletzten und Sachschäden. Dabei wurden auch Raketen größerer Reichweite eingesetzt, die Ziele im Süden Tel Avivs und Jerusalems trafen. Das Ertönen eines Sirenenalarms ist ernst zu nehmen und der nächstgelegene Schutzraum oder ein Gebäudeinneres aufzusuchen.
Am 21.11.2012 wurden bei einem Bombenattentat auf einen Linienbus in Tel Aviv mehr als 20 Personen verletzt.
Reisende werden aufgefordert, die Lageentwicklung aufmerksam zu verfolgen. Von Aufenthalten im israelischen Grenzgebiet zum Gazastreifen muss trotz der Waffenruhe bis auf Weiteres abgeraten werden.
Im Zusammenhang mit dem innersyrischen Konflikt kommt es im Raum der demilitarisierten Zone auf den Golanhöhen und teilweise auf israelischem Gebiet zu vereinzelten Querschlägen von Raketen, Granaten und Handfeuerwaffen. Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien wird daher abgeraten.
Sicherheit
Erhöhtes Sicherheitsrisiko im gesamten Land. Hohes Sicherheitsrisiko in folgenden Gebieten: Grenzgebiete zu Libanon, Syrien/Golanhöhen, Gazastreifen, Ägypten/Sinai
PARTIELLE REISEWARNUNG für den Gazastreifen sowie für die Westbank; siehe dazu: Informationen zu den Gebieten der Palästinensischen Behörde
Insbesondere Orte mit Symbolcharakter (religiöse Stätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastrukturen) sowie Wirtschafts- und Tourismuszentren könnten als vorrangige Ziele von Terroristen in Frage kommen. Orte, an denen sich viele Menschen aufhalten, sollten daher vermieden werden. Ebenso ist bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel - insbesondere von Stadtbussen - erhöhte Vorsicht geboten.
Auf dem Flughafen Ben Gurion werden strenge Befragungen und Kontrollen des mitgeführten Gepäcks durchgeführt. Dabei können gelegentlich Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Einreise nach sowie der Ausreise aus Israel auftreten.
Reisende sollten höchste Wachsamkeit walten lassen und folgende Vorsichtsmaßnahmen unbedingt beachten:
- Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einer hohen Sicherheitsgefährdung begibt, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese während des Aufenthaltes fortlaufend zu überprüfen.
- Warnungen sind ernst zu nehmen und Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
- Ein gültiges Reisedokument ist jederzeit mitzuführen.
- Städtische Ballungszentren, Menschenansammlungen, Großkaufhäuser, Märkte, Straßencafés/-restaurants, Fußgängerzonen, Nachtclubs u. ä. sind als potentielle Terrorziele mit besonderer Vorsicht zu frequentieren.
- Öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere Stadtbusse können Ziele von Terroranschlägen darstellen.
- Von Reisen in das israelische Grenzgebiet zum Gazastreifen wird weiter abgeraten, da die Gefahr von Beschuss durch palästinensische Raketen nicht ausgeschlossen werden kann.
- Von Reisen in unmittelbare Nähe des in Bau befindlichen so genannten Sicherheitszaunes wird abgeraten.
- Eilat am Roten Meer ist problemlos zugänglich. Jedoch sollte die Anreise nicht über die sogenannte „Route 12“ oder über die Wüste Negev erfolgen, sondern der Weg über das Tote Meer gewählt werden. Zuletzt hatte es im April 2013 einen Anschlag im Raum Eilat gegeben, doch sind seither die Sicherheitsvorkehrungen zur ägyptischen Grenze verstärkt worden. Der gesamte Grenzverlauf Israel –Ägypten sollte vermieden werden.
- Die Altstadt von Jerusalem (Grabeskirche, Klagemauer, Österreichisches Hospiz) ist problemlos zugänglich. Obwohl der Tempelberg/Al Haram al-Sharif auch für Nicht-Muslime zu gewissen Besuchszeiten im Normalfall geöffnet ist, wird Touristen von einem Besuch an Freitagen und hohen Feiertagen abgeraten, da kleinste Vorfälle zu Unruhen führen können.
- Beim Besuch religiöser Stätten und orthodoxer jüdischer Viertel (z.B. Meah Sha’arim in Jerusalem) ist auf entsprechende Kleidung und Verhaltensregeln zu achten.
- Grenzübergänge: allgemein kann es bei allen Grenzübergängen – von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), von Bet Shean nach Jordanien (Sheikh Hussein) und vom Westjordanland nach Jordanien (Allenby Bridge) – immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen oder einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es wird daher empfohlen, sich rechtzeitig vor Ort über die Öffnung zu informieren.
Einreise
- Visumspflicht: nein (Aufenthalt bis zu 3 Monate)
- Visum erhältlich: Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass eine Einreiseerlaubnis in den Pass gestempelt wird, die die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann diese Einreiseerlaubnis auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn keine solche Einreiseerlaubnis vorgewiesen werden kann.
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: mindestens 6 Monate bei Einreise
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Für Personen, die in die palästinensischen Gebiete (Westjordanland und Gazastreifen) weiterreisen wollen, kommt es immer wieder schon bei der Einreise nach Israel zu langen Wartezeiten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten, insbesondere bei der Wiedereinreise nach Israel aus den palästinensischen Gebieten, wird empfohlen, sich zeitgerecht bei den israelischen Behörden über die konkrete Umsetzung und Implikationen dieser Regel zu informieren.
Einreisen und Ausreisen aus den Palästinensischen Gebieten (Westjordanland und Gazastreifen) können von der Österr. Botschaft Tel Aviv nicht sichergestellt werden.
Die Einreise nach Israel aus dem Gazastreifen via Erez-Checkpoint ist nur möglich, wenn die Ausreise aus Israel nach Gaza ebenso dort erfolgte.
Die Österr. Botschaft Tel Aviv ist ausnahmslos nur für die israelische Seite der Grenzkontrollen zum Gazastreifen zuständig. Hilfestellungen der Österr. Botschaft Tel Aviv in Bezug auf Gaza sind, wenn überhaupt, nur sehr begrenzt möglich und erstrecken sich nicht auf Kontakte mit den für Gaza zuständigen palästinensischen Behörden. Sollten aus der Hilfestellung der Österr. Botschaft Tel Aviv Kosten erwachsen, werden diese per Konsulargebührenbescheid vorgeschrieben werden.
Personen, die nach Gaza über Rafah (Ägypten) einreisen, müssen auf Grund der geltenden israelischen Einreisebestimmungen ausnahmslos wieder über Rafah (Ägypten) ausreisen. Eine Hilfestellung durch die Österr. Botschaft Tel Aviv ist nicht möglich.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten).
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Dazu gehören für Personen ab 17 Jahren auch alkoholische Getränke (2 Liter Wein und 1 Liter Alkohol) sowie Tabak (nicht mehr als 250 Gramm). Wertvolle Gegenstände müssen bei der Einreise deklariert werden, der Zoll kann eine Zollhinterlegung fordern (insbesondere für Videokameras oder PCs). Geschenke dürfen bis zu einem Wert von USD 150,00 eingeführt werden. Die Einfuhr von frischen Früchten, Fleisch, Pflanzen und Medikamenten (außer mit zugelassenem Rezept) sowie Waffen ist verboten.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Der Rücktausch der Landeswährung ist gegen Vorlage der Wechselbestätigung bis zu einem Gegenwert von USD 500,00 möglich. Das Reisegepäck muss vollständig wiederausgeführt werden. Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
In den Küstengebieten sind die Sommer heiß und feucht (hohe Luftfeuchtigkeit), die Winter allgemein mild und regnerisch. Im Landesinneren und den Bergregionen trockener und kühler. In den Wüstengebieten muss mit großen Temperaturschwankungen gerechnet werden.
Gesundheit
Europäischer Standard im Gesundheitswesen, mitunter Mängel im sanitären Bereich.
Im August 2011 traten in Israel West-Nil-Fieber-Fälle auf (solche Erkrankungen mussten im gleichen Zeitraum auch in Albanien, Griechenland , Rumänien und der Russischen Föderation beobachtet werden). Der Homepage des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC - ecdc.europa.eu) können regelmäßig ergänzte Informationen über West-Nil-Virus bzw. die Verbreitung von West-Nil-Fieber entnommen werden.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Für den Krankheitsfall besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird daher nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Busverbindungen sowie ein eher spärlich ausgebautes Eisenbahnnetz. Innerstädtisch Busse. Es gibt zahlreiche Mietwagenfirmen mit im Vergleich zu Europa günstigen Mietwagentarifen. Am Shabbat (von Freitag nach Sonnenuntergang bis Samstag nach Sonnenuntergang) verkehren keine öffentlichen Verkehrsmittel; von Autofahrten in jüdisch-orthodoxen Vierteln ist während des Shabbat Abstand zu nehmen. Während des (zeitlich flexiblen) hohen religiösen Feiertages Yom Kippur gilt ein generelles Fahrverbot. Bei Autofahrten in Israel (und nach Ägypten und Jordanien) sind ein internationaler oder der österreichische Führerschein und die Zulassung (beide mit englischer Übersetzung) mitzuführen. Bei Reisen in Richtung Ägypten zusätzlich Carnet de Passages. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist verpflichtend. Es gilt 0,5 Promille. Außerhalb von Ortschaften ist vom 1. November bis zum 31. März Abblendlicht tagsüber Pflicht.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Fotografieren militärisch bedeutsamer Anlagen (Flugplätze, Grenzposten, Bahnhöfe u.a.) ist verboten.
In Anbetracht der kulturellen Vielfalt, vorherrschender Sitten, Gebräuche und Religionen in Israel wird besonderer Bedacht beim zwischenmenschlichen Verhalten in der Öffentlichkeit nahe gelegt, da sonst mit Strafen gerechnet werden muss.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
