Iran (de)
- Hauptstadt:
- Teheran
- Int. Kennzeichen:
- IR
- Sprache
- Persisch, Lokalsprachen in den Provinzen (hauptsächlich Aserbaidschanisch, Kurdisch, Arabisch)
- Gängige Fremdsprachen:
- primär Englisch
- Währung:
- 1 Rial (IRR =100 ), gerechnet wird meist in 'Toman' (1 Toman = 10 Rial) IRR
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- + 2,5 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- + 1,5 h
- Information zur Zeitdifferenz:
- + 2,5 h; vom 22. bis 26. März 2011 (jeweils einschließlich) beträgt der Zeitunterschied MEZ - Iran 3,5 Stunden; d.h. Iran = MEZ +3,5 Stunden
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 21.05.2013)
Besondere Hinweise
Angesichts der Disqualifikation von Ayatollah Hashemi-Rafsanschani, ehemaliger Staatspräsident und dzt. Vorsitzender des ‘Schlichtungsrates‘, und von Esfandiar Rahim-Maschai als Präsidentschaftskandidaten durch den Wächterrat ist besondere Vorsicht angezeigt. Kritische Menschenansammlungen sowie große Aufgebote von Sicherheitskräften und daraus resultierende Situationen können nicht ausgeschlossen werden.
Die kommende Präsidentschaftswahl vom 14. Juni 2013, deren 2. Wahlgang ein paar Wochen später nicht ausgeschlossen ist, hat zu schweren Einschränkungen bei Einreise und Aufenthalt von AusländerInnen geführt. Für die Zeit ab dem 22. Mai für rund 2 Monate scheint die Erteilung von iranischen Visas und Aufenthaltsberechtigungen massiv reduziert zu werden.
Da AusländerInnen in der Öffentlichkeit einschließlich vieler Medien oft als Spione und Unruhestifter dargestellt werden, wird ÖsterreicherInnen in der Vor- und Nach-Wahlzeit besondere Vorsicht angeraten. Menschenansammlungen und aktuell sensible Plätze sollten gemieden werden. Dort kann insbesondere das Fotografieren, unter Umständen auch nur die Anwesenheit und zu Verhaftungen führen.
Weiters erzeugte die hohe Inflation in Verbindung mit dem Verfall des Außenwertes des iranischen Rials erhöhte Spannungen in der Bevölkerung und hat zu Streiks, Demonstrationen und Ausschreitungen geführt. Islam-kritische Äußerungen und Publikationen im Westen rufen regelmäßig breiten Unmut hervor und können zu spontanen oder gezielten Angriffen auf westliche Einrichtungen und Personen führen.
In diesem Zusammenhang wird auch an die Stürmung und Verwüstung beider Komplexe der britischen Botschaft in Teheran am 29.11.11 erinnert. Das von Regimekreisen öffentlich – auch von offiziellen Seiten – verbreitete Bild der AusländerInnen als Spione kann zu unvorhersehbaren Schwierigkeiten für AusländerInnen führen. Die Botschaft bietet an, dass sich ÖsterreicherInnen, die sich im Iran auch nur kurzfristig aufhalten, bei der Botschaft registrieren - am besten elektronisch - und in der Folge Datenänderungen bzw. Ausreise mitteilen.
Seit Ende Mai 2012 wurde das Auftreten von Krim-Kongo-Fieber-Fällen in einem Großteil der Provinzen des Landes bekannt.
In mehreren Städten Irans kam es in den letzten Jahrenwiederholt zu politischen Demonstrationen, wobei es in der Vergangenheit in mehreren Fällen auch Tote und Verletzte gab, sowie auch AusländerInnen verhaftet und auch verurteilt wurden. Besondere Sensibilität der Sicherheitskräfte wurde hinsichtlich der Anwesenheit von AusländerInnen in Demonstrationsnähe sowie hinsichtlich Foto- und Filmaufzeichnungen bemerkt. Wiederholt, wenn auch nicht oft, gibt es Bombenattentate gezielt gegen iranische Einzelpersonen (Autobomben) bzw. gegen Menschenansammlungen religiösen und politischen Charakters.
In den letzten Jahren es auch zu größeren Explosionen in militärischen Einrichtungen und bei Pipelines.
Es wird geraten, Reisehinweise auf dieser Website, Informationen auf der Botschaftswebsite sowie Medienberichte zu verfolgen und sofern außergewöhnliche Ereignisse berichtet oder – wie z.B. Demonstrationen - angekündigt werden, diese Gebiete großflächig zu meiden. Vor allem wird dringend empfohlen, Reisepass (mit Visa bzw. Aufenthaltsgenehmigung) und relevanten Unterlagen sowie ein Mobiltelefon bei sich zu haben, um sich entsprechend ausweisen und notfalls die Botschaft kontaktieren zu können (konsularische Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit für ÖsterreicherInnen in Notsituationen: 0912-387.37.93 bzw. +98.912-387.37.93).
Es wird dringend angeraten, sich von Demonstrationen und Menschenansammlung großräumig fernzuhalten und keine Foto- und Filmaufzeichnungen (auch mittels Mobiltelefonen) von verbotenen Objekten einschließlich Uniformierter sowie von Menschenansammlungen zu machen.
Nachdem iranische Staatsangehörige vom Geheimdienstministerium im Herbst 2009 öffentlich vor "ungewöhnlichen" Kontakten mit AusländerInnen und ausländischen Botschaften gewarnt wurden, wird mittels Verhaftungen und Urteilen z.B. wegen Spionage verstärkt gegen AusländerInnen und deren iranische Kontaktpersonen vorgegangen. Mit staatlichem Abhören von Gesprächen und Telekommunikationsverkehr einschließlich E-Mails muss gerechnet werden.
Weiters sollten das hohe Erdbebenrisiko praktisch im ganzen Land sowie die veraltete Flugzeugflotte und eine extreme Luftverschmutzung v.a. in Teheran als mögliche Gefährdung in Betracht gezogen werden. Verletzungen der iranischen Rechtsvorschriften zu Drogen, sexuellen Kontakten zwischen nicht miteinander Verheirateten, Alkoholbesitz und Visa-/Aufenthaltsfragen werden – auch gegenüber AusländerInnen – streng geahndet.
Sicherheit
Hohe Sicherheitsgefährdung
Aufgrund von Entführungsfällen, Selbstmordanschlägen und Bombenexplosionen in den Grenzregionen Sistan, Beluschistan, Kurdistan und Khusestan wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in diese Gebiete abgeraten. Auch in Teheran und anderen Städten kommt es vereinzelt immer wieder zu (Bomben-)Attentaten bzw. Attentatsversuche gegen bestimmte Personen und anlässlich religiöser Zeremonien oder politischer Kundgebungen.
Vor Individualreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten wird grundsätzlich abgeraten. In den Grenzgebieten zu Afghanistan und Pakistan besteht ein erhebliches Risiko von Entführungen und Überfällen, weshalb von Reisen am Landweg nach Pakistan und Afghanistan abgeraten wird.
Hinweisschilder, die auf militärisches Sperrgebiet hinweisen, sind auf jeden Fall zu beachten! Dies gilt in besonderem Maß für die Strecke Semnan - Mo-Alleman-Jandaq durch die Dasht-e-Kavier Wüste.
Bei Bootstouren im Persischen Golf ist unbedingt darauf zu achten, dass man sich nicht in iranische Hoheitsgewässer begibt. Zuletzt wurden im November 2009 fünf britische Staatsbürger, die mit ihrem Boot in die iranischen Gewässer eingedrungen sein sollen, verhaftet.
Bei Grenzverletzungen – illegale Einreise – ist mit unter Umständen längeren Gefängnisaufenthalten zu rechnen.
Personen sollten sich, v.a. bei längeren Iran-Aufenthalten (z.B. beruflich), bei der österreichischen Botschaft melden und ihre Erreichbarkeit bekannt geben (Website-Eintragungsmöglichkeit unter www.auslandsregistrierung.at).
Eine besondere Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche ist unbedingt zu empfehlen, wobei vor allem die iranischen Bekleidungsvorschriften für Frauen jedweder Religion und Staatsange- hörigkeit beachtet werden müssen:
- ein langärmeliger, bis über die Knie reichender, hochgeschlossener Mantel, der v.a. weibliche Körperformen verdecken soll
- eine lose Oberkleidung, welche sowohl das Dekolleté als auch Unterarme und Handknöchel bedeckt
- undurchsichtige Strümpfe oder lange, weite Hosen, welche auch die Fußknöchel bedecken
- eine Kopfbedeckung, die Haare, Hals und Ohren verhüllt
- kein Make-Up (wird regional und je nach persönlicher Einstellung unterschiedlich gehandhabt)
- Händeschütteln zwischen Mann und Frau ist verpönt – wird je nach persönlicher Einstellung unterschiedlich gehandhabt, jedoch sollte der Mann von einer diesbezüglichen Initiative gegenüber einer ihm unbekannten Frau Abstand nehmen
Männer dürfen keine kurzen Hosen tragen. Kurze Hemdsärmel – ebenso wie Krawatten – stellen mittlerweile kein Problem mehr dar.
Weiters sind auch das strikte Alkoholverbot und das Verbot von sexuellem Kontakt zwischen nicht miteinander Verheirateten zu beachten.
Es wird weiters geraten, beim Fotografieren besonders vorsichtig zu sein. Jedenfalls nicht fotografiert werden dürfen bzw. sollen: Uniformierte und deren Fahrzeuge, öffentliche Gebäude, militärische Anlagen, Flughäfen und Flugzeuge, Hafenanlagen und Schiffe aber auch Demonstrationen. In der Vergangenheit kam es zu Verhaftungen westlicher Ausländer, da – angeblich – solche oder ähnliche Gegenstände fotografiert wurden. Ebenso verboten ist das Fotografieren aus Flugzeugen während des Fluges. Auch österreichische Touristen wurden deswegen bereits mehrere Stunden lang festgehalten, obwohl sie vom Bordpersonal die Erlaubnis zum Fotografieren hatten. Allgemein sei festgehalten, dass Überwachungsmaßnahmen verschärft wurden, dazu gehört auch die Überwachung von Telefonaten, SMS und e-mails.
Es liegen der Botschaft zwar keine Berichte von Aggressionen gegen österreichische Staatsbürger vor, dennoch besteht ein gewisses Bedrohungspotenzial für ausländische (westliche) Firmen und Einrichtungen. Es gab allerdings in der Vergangenheit Fälle von zum Teil gewalttätigen anti-westlichen Demonstrationen und Anschlägen, einmal auch gegen die österreichische Botschaft. Aktionen von Einzeltätern können wie überall nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher zu erhöhter Aufmerksamkeit und zu möglichst unauffälligem Verhalten geraten.
Gesperrte Gebiete
Für alle ausländische Staatsangehörige sind folgende Gebiete gesperrt (für afghanische und irakische Staatsangehörige noch weitere):
Provinz: Verbotene Gebiete:
West Aserbaidschan: Grenzstädte der Provinz
Ilam: Mehran, Dehloran und Grenzstädte
Teheran: Bezirk Khojair (der 13. Bezirk Teherans)
Süd Khorason: Ferdows, Sarayan und Grenzstädte
Khuzestan: Abadan, Khorramshahr und Dashte Azadegan - Der Aufenthalt nicht-iranischer Staatbürger, die einen Pass und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben, ist in Abadan und Khoramshahr erlaubt.
Semnan: In Garmsar am Anfang von Gasre Bahram, Versuchsgebiet Meraj 1, Damghan, von der Jandagh-Straße bis zum Versuchsgebiet Seraj
Sistan und Beluchistan: Zabol, Hirmand, Zahak und Grenzgebiete von Khash, Iranshahr, Sarawan und Chabahar
Kurdistan: Zentrum von Sagez, Baneh, Mariwan und Grenzstädte (außer Besuchsstädte)
Kermanshah: Grenzstädte der Provinz
Einreise
- Visumspflicht: Ja.
ACHTUNG NEU: Ab Mitte Oktober 2011 hat jede/r Visa-AntragstellerIn an der iranischen Botschaft eine für den Iran gültige Unfall- und Krankenversicherung nachzu- weisen. Österreichische Touristen mit gewöhnlichem österr. Reisepass können grundsätzlich an den internationalen Flughäfen ein 14-Tage-Touristenvisum bekommen, das im Iran einmal verlängerbar ist (ohne Rechtsanspruch, in letzter Zeit kam es bei Personen, die über keine „Pre arrival eVisa confirmation“ verfügten, zu einem restriktiveren Vorgehen und auch zur Verweige- rung der Einreise, weshalb von dieser Form der Visumsbeantragung abgeraten wird). Vorzulegen sind: österr. Reisepass, Rückflugticket, 1 Passfoto, ausgefülltes Antragsformular Kosten: EUR 50,-- , für jeden im Pass eingetragenen Begleiter USD 10,--. Diese Gebühr kann auch in Euro bezahlt werden, der tatsächlich zu bezahlende Betrag wird vom aktuellen Wechselkurs abhängig gemacht.
Achtung: Journalisten und Personen, die im Iran arbeiten, studieren bzw. längere Zeit leben wollen, müssen dies bei Visumsbeantragung bei der iranischen Botschaft entsprechend mitteilen, damit ihnen nicht irrtümlich ein Touristenvisum erteilt wird, was später im Iran zu ERHEBLICHEN Schwierigkeiten führen würde. Sobald für Inhaber des „Arbeitsvisums F“ im Iran der Prozess zur Erlangung des entsprechenden iranischen Aufenthaltstitels/Arbeitsvisums eingeleitet worden ist, kann der Iran bis zum Abschluss dieses Verfahrens nicht mehr verlassen werden. In diesem Fall wird entsprechende vorherige Kontaktnahme und vorherige Absprache mit der iranischen Partnerfirma VOR dem Beginn dieses Verfahrens empfohlen.
- Visum erhältlich: Bei der Iranischen Botschaft Wien; Personen, die ihr iranisches Visum nicht über eine iranische Auslandsvertretung vor Einreise erhalten haben, wird dringend geraten, eine „pre-arrival eVisa confirmation“ einzuholen – Info siehe Internetportal des iranischen Außenministeriums , auch unter diesem Link abrufbar . (Websiten manchmal nicht verfügbar)
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: bei der Einreise noch mindestens 6 Monate
- Cremefarbiger Notpass: wird nicht akzeptiert
Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zeitaufwand zu rechnen. Ausländer, die sich ohne gültiges Visum im Iran aufhalten, müssen für jeden Tag des illegalen Aufenthalts hohe Strafen bezahlen. Bei Verstößen gegen die iranischen Einreisebestimmungen können bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden.
Zur Einreise auf dem Landweg mit dem PKW werden folgende Kraftfahrzeugdokumente benötigt:
· Der österreichische Führerschein oder Internationale Führerschein (z.B. bei ÖAMTC oder ARBÖ erhältlich) in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und einem internationalen Zulassungsschein sind vorgeschrieben.
· Ein "Carnet de Passage" (z.B. bei ÖAMTC oder ARBÖ erhältlich) ist für die zollfreie Einfuhr des eigenen KFZ bis zu 3 Monaten erforderlich. Für Anhänger ist ein eigenes "Carnet de Passage" erforderlich.
· Ein Inventarverzeichnis für Wohnwagen und Gepäckanhänger ist mitzuführen.
Einfuhr
Ab Mitte November 2012 dürfen ausländische und iranische Reisende nur mehr 5 Mio. IRR und maximal 150 Gramm an Gold(schmuck) einführen.
Seit Oktober 2012 ist die Einfuhr von Devisen pro Reisendem auf 5.000 US$ bzw. den Gegenwert in einer anderen Währung beschränkt. Reisende, die mehr Devisen einführen, müssen bei einer Bank im Zollbereich z.B. des Flughafens eine entsprechende Erklärung abgeben. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder EURO in bar. Reiseschecks und internationale Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Es ist nicht möglich, mit Bankomat- oder Kreditkarten Bargeld zu beheben. Durch den Ausschluss Irans vom internationalen Zahlungsverkehrssystem SWIFT sind grundsätzlich keine Überweisungen auf diesem Weg möglich.
Vor dem Wechsel von EUR- und USD-Banknoten sollte auf die Qualität der Scheine geachtet werden (keine Einrisse, Verunreinigungen oder sonstige Beschädigungen), da sie sonst von der jeweiligen Bank eventuell nicht angenommen werden.
Wechselbestätigungen von Banken sollten aufgehoben werden, damit bei größeren Anschaffungen die reguläre Umwechslung der Devisen überprüft werden kann.
Laut iranischer Zentralbank müssen von IranerInnen für alle Devisen ab dem 4. Februar 2012 offizielle Kaufnachweise vorgelegt werden können. Devisen von IranerInnen, für die kein Kaufnachweis vorliegt, müssen bis zum 4. Februar entweder auf ein Devisenkonto eingezahlt oder (zum Sekundärkurs) bei einer Bank in Rial umgetauscht werden. Diese Regelung gilt auch für österreichisch-iranische Doppelstaatsbürger – s. auch „Besondere rechtliche Bestimmungen – Sonstiges“
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch (-Produkten) sowie von Waffen jeglicher Art und jeglicher Publikationen, die strenge iranische Moralvorstellungen verletzten könnten, ist strikt verboten. Bücher, Video- und Audiokassetten werden unter Umständen auf ihre Vereinbarkeit mit den strengen islamischen Normen geprüft. Musikinstrumente dürfen nur mit Spezialgenehmigung importiert werden. Höherwertige technische Geräte sowie Sportausrüstung sollten bei der Einreise deklariert werden.
Ausfuhr
Die Devisenausfuhr aus dem Iran ist seit Mitte Oktober 2012 auf USD 5.000 pro Reisenden bzw. den Gegenwert in einer anderen Währung beschränkt. Bei der Ausfuhr können nur dann Beträge über 5000 US$ ausgeführt werden, wenn eine entsprechende Genehmigung bzw. die bei der Einfuhr erworbene Einfuhrbestätigung vorgelegt wird. Die erlaubte Menge an IRR, die bei der Ausreise mitgeführt werden kann, ist auf 5 Mio. Rial pro Person beschränkt, an Gold(schmuck) dürfen max. 150 Gramm pro Person ausgeführt werden.
Da es kurzfristig zu weiteren Bestimmungsänderungen kommen kann, wird Reisenden empfohlen, sich über die aktuellen Bestimmungen bei den zuständigen Behörden vorab zu informieren. Im gleichen Pass eingetragene Mitreisende dürfen lediglich USD 500,- ausführen.
Die Ausfuhr von Antiquitäten – einschließlich 'antiker' Teppiche – ist verboten, es sei denn, eine offizielle Genehmigung wird erteilt.
Ansonsten darf pro Person ein Teppich mit einer Größe von maximal 6 m2 und einem Alter von maximal 30 Jahren ausgeführt werden. Für größere bzw. ältere Teppiche wird eine Exportbewilligung benötigt. Die einschlägigen Bestimmungen können jedoch jederzeit ohne Publizität geändert werden. Es ist daher empfehlenswert, sich bei der Einreise vor Ort zu informieren, um unliebsame Überraschungen möglichst zu vermeiden.
Verstöße gegen das Artenschutzabkommen können mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art sowie von Kaviar in nicht staatlich autorisierten Verpackungen wird gewarnt. (Zu Kaviar bestehen auch – quantitative – EU-Einfuhrrestriktionen.)
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Der Iran erstreckt sich dank seiner Ausdehnung (rund 20 mal so groß wie Österreich) über mehrere Klimazonen. Im Hochgebirge kalte Winter und heiße, trockene Sommer.
Am Persischen Golf feucht-heißes Klima im Sommer mit Monsuneinfluss von Juli bis Oktober, im Winter mild. Am Kaspischen Meer mild und niederschlagsreich im Winter, heiß und schwül im Sommer. Im zentralen Wüstengebiet: extrem kontinentales Wüstenklima. Teheran leidet unter besonders hoher Luftverschmutzung.
Ratschläge
In den tropischen Zonen sollten vor allem in der Eingewöhnungsphase größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger (im Iran streng verbotener) Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab. Vor den gelegentlich illegal erhältlichen 'selbst gebrannten' Alkoholika wird auch aus gesundheitlichen Gründen gewarnt.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem mitteleuropäischen Standard. Besonders außerhalb Teherans ist dies der Fall.
Auf jeden Fall wird empfohlen, z.B. nur Wasser aus original verschlossenen Flaschen zu trinken und auf den Verzehr von ungeschältem bzw. nicht gekochtem Obst und Gemüse zu verzichten.
Bei medizinischen Behandlungen wird in aller Regel auf Vorauszahlung bestanden – dies gilt auch für dringende bzw. selbst lebensnotwendige Operationen.
Infektiöse Gelbsucht, Cholera, Typhus, Krim-Kongo-Fieber und Schweinegrippe (auch Todesfälle) treten fallweise auf. Regional können folgende Krankheiten auftreten: Malaria im Süden des Landes, Bilharziose und Hakenwurm im Norden / am Kaspisches Meer.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist zu achten. Leitungswasser sollte, außer vielleicht in Teheran, am besten nicht oder nur abgekocht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen, da westliche Medikamente regelmäßig nicht zur Verfügung stehen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport ist unentbehrlich. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Wegen der großen Distanzen kommt zunächst das Flugzeug als Inlandsverkehrsmittel in Frage, allerdings bestehen dabei Risken infolge der seit Jahrzehnten bestehenden Flugzeug- und Ersatzteil-Importrestriktionen (wiederholt Flugzeugabstürze). Es gibt auch lokale Autobuslinien mit z.T. guten Inter-City-Verbindungen und ein – nicht flächendeckendes – Eisenbahnnetz unterschiedlicher Zugqualitäten. Bei der Reise mit dem eigenen PKW sind z.T. extremes Klima, große Entfernungen, oft schlechte Straßen, undisziplinierte Fahrweise und Mangel an Werkstätten (selbst für in Europa gängige PKW) und geeigneten Tankstellen zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich daher, lokal einen PKW mit Chauffeur zu mieten.
Diesel-PKW werden nicht zugelassen. Seit Herbst 2009 scheint es erforderlich zu sein, dass bei Einreise mit einem dieselbetriebenen KFZ der Erwerb einer sogenannten Diesel-Tankkarte obligatorisch ist, wobei die Preise je Grenzübergang schwanken sollen.
Die Qualität von im Iran angebotenen Treibstoffen entspricht nicht den europäischen Standards.
Innerhalb der Städte dominieren wegen des mangelhaften öffentlichen Verkehrssystems weitgehend Taxis, welche entweder privat oder zumeist gemeinschaftlich von bis zu 4 Passagieren benutzt werden. In Großstädten gibt es zunehmend gute U-Bahnsysteme.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Iraner sind mit Beginn des iranischen Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden, bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres im Iran wehrpflichtig. Alle im Ausland lebenden Iraner müssen sich dazu bei der zuständigen iranischen Vertretungsbehörde im Ausland (Iranische Botschaft) registrieren lassen. Unter bestimmten Umständen kann diesen Personen einmal im Jahr eine Einreise in den Iran ohne Militärdienstverpflichtung gewährt werden. Details wären unbedingt bei der zuständigen iranischen Vertretung im Ausland (Iranische Botschaft) zu erfragen. Iraner wie auch österreichisch-iranische Doppelstaats- bürger, die ohne Ausnahmegenehmigung in den Iran einreisen und wehrpflichtig ist, erhalten bis zur Ableistung ihres Wehrdiensts eine Ausreisesperre.
Nicht-iranische Ehefrauen erhalten bei ihrer Eheschließung mit einem iranischen Staatsangehörigen die iranische Staatsangehörigkeit. Besondere praktische Bedeutung hat dies bei einer Eheschließung im Iran bzw. bei iranischer Anerkennung ihrer ausländischen Eheschließung. Gemeinsame Kinder erwerben durch Geburt kraft Abstammung von ihrem iranischen Vater die iranische Staatsangehörigkeit. Gemäß iranischem Recht hat der Ehemann das Recht, den Aufenthaltsort seiner Ehefrau und seiner Kinder zu bestimmen. Um den Iran verlassen zu können, benötigen die Ehefrau eines Iraners bzw. die Kinder eines Iraners die Zustimmung des Ehemannes bzw. jene des Vaters – und dies unabhängig davon, ob sie noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.
Die iranischen Behörden behandeln Personen, die sowohl die österreichische als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, während ihres Aufenthalts im Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Wenn Personen Zweifel daran haben, ob sie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, sollten diese die Frage vor Einreise in den Iran mit einer iranischen Vertretungsbehörde im Ausland (Botschaft) klären.
Die Botschaft hat nur äußerst beschränkte Möglichkeiten österreichisch-iranischen Doppelstaatsbürgern konsularische Unterstützung zu leisten.
Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Intime Kontakte zwischen nicht miteinander Verheirateten sind verboten und können geahndet werden. Ehebruch – und Vergewaltigung – ist mit der Todesstrafe bedroht, welche auch in der Form einer öffentlichen Steinigung durchgeführt werden kann. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Unzüchtiges Verhalten nach iranischem Verständnis wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
