Iran (de)
- Hauptstadt:
- Teheran 
- Int. Kennzeichen:
- IR 
- Sprache
- Persisch, Lokalsprachen in den Provinzen (hauptsächlich Aserbaidschanisch, Kurdisch, Arabisch) 
- Gängige Fremdsprachen:
- primär Englisch 
- Währung:
- 1 Rial (IRR =100 ), gerechnet wird meist in 'Toman' (1 Toman = 10 Rial) IRR 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- + 2,5 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- + 1,5 h 
- Information zur Zeitdifferenz:
- + 2,5 h bzw. während kurzer Perioden 1,5 h, da im Iran nicht zur selben Zeit auf Sommerzeit umgestellt wird. 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 21.07.2010
In der Vergangenheit kam es in mehreren Städten Irans wiederholt zu politischen Demonstrationen, wobei es in mehreren Fällen Tote und Verletzte gab sowie AusländerInnen verhaftet und auch verurteilt wurden. Auch in der Zukunft wird mit derartigen Demonstrationen gerechnet. Es wird dringend angeraten sich von Demonstrationen und Menschenansammlung großräumig fernzuhalten.
Nachdem iranische Staatsangehörige vom Geheimdienstministerium im Herbst 2009 öffentlich vor "ungewöhnlichen" Kontakten mit AusländerInnen und ausländischen Botschaften gewarnt wurden, wird verstärkt gegen AusländerInnen und deren iranische Kontaktpersonen vorgegangen.
Sicherheit
Hohe Sicherheitsgefährdung für das gesamte Land
Aufgrund von Entführungsfällen, Selbstmordanschlägen und Bombenexplosionen in den Grenzregionen Sistan, Beluschistan, Kurdistan und Khusestan wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in diese Gebiete abgeraten. Zuletzt starben am 18.10.2009 bei einem Selbstmordanschlag auf Kommandanten der iranischen Revolutionsgarden in der Provinz Sistan-Belutschistan 42 Menschen, darunter viele Zivilisten. In Nord-Teheran wurde am 12.01.2010 ein Universitätsprofessor mittels einer ferngezündeten Bombe auf der Straße getötet. Auch in anderen Städten kommt es vereinzelt immer wieder zu (Bomben-)Attentaten gegen bestimmte Personen.
Vor Individualreisen in die Kurdengebiete im Nordosten wird grundsätzlich abgeraten. In den Grenzge- bieten zu Afghanistan und Pakistan besteht ein erhebliches Risiko von Entführungen und Überfällen, weshalb von Reisen am Landweg nach Pakistan und Afghanistan abgeraten wird.
Hinweisschilder, die auf militärisches Sperrgebiet hinweisen, sind auf jeden Fall zu beachten! Dies gilt in besonderem Maß für die Strecke Semnan – Mo-Alleman-Jandaq durch die Dasht-e-Kavier Wüste.
Bei Bootstouren im Persischen Golf ist unbedingt darauf zuachten, dass man sich nicht in iranische Hoheitsgewässer begibt. Zuletzt wurden im November 2009 fünf britische Staatsbürger, die mit ihrem Boot in die iranischen Gewässer eingedrungen sein sollen, verhaftet.
Bei Grenzverletzungen - illegale Einreise - ist mit unter Umständen längeren Gefängnisaufenthalten zu rechnen.
Personen sollten sich, v.a. bei längeren Iran-Aufenthalten (z.B. beruflich) bei der österreichischen Bot- schaft melden und ihre Erreichbarkeit bekannt geben (Website-Eintragungsmöglichkeit unter www.auslandsregistrierung.at).
Eine besondere Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche ist unbedingt zu empfehlen, wobei vor allem die iranischen Bekleidungsvorschriften für Frauen jedweder Religion beachtet werden müssen:
- langärmeliger, bis über die Knie reichender, hochgeschlossener Mantel, der sämtliche Körperformen verdecken soll
- undurchsichtige Strümpfe oder lange, weite Hosen
- eine Kopfbedeckung, die Haare, Hals und Ohren verhüllt
- kein Make-Up
- Händeschütteln zwischen Mann und Frau ist verpönt
Männer dürfen keine kurzen Hosen tragen. Kurze Hemdsärmel - ebenso wie Krawatten - stellen mittlerweile kein Problem mehr dar.
Weiters sind auch das strikte Alkoholverbot und das Verbot von sexuellem Kontakt zwischen Unverheirateten zu beachten.
Es wird weiters geraten, beim Fotografieren besonders vorsichtig zu sein. Jedenfalls nicht fotografiert werden darf bzw. soll: Uniformierte und deren Fahrzeuge, öffentliche Gebäude, militärische Anlagen, Flughäfen und Flugzeuge, Hafenanlagen und Schiffe aber auch Demonstrationen. In der Vergangenheit kam es zu Verhaftungen westlicher Ausländer, da angeblich solche oder ähnliche Gegenstände foto- grafiert wurden. Ebenso verboten ist das Fotografieren aus Flugzeugen während des Fluges. Auch österreichische Touristen wurden deswegen bereits mehrere Stunden lang festgehalten, obwohl sie vom Bordpersonal die Erlaubnis zum Fotografieren hatten. Allgemein sei festgehalten, dass Über- wachungsmaßnahmen verschärft wurden, dazu gehören auch die Überwachung von Telefonaten, SMS und e-mails.
Es liegen der Botschaft zwar keine Berichte von Aggressionen gegen österreichische Staatsbürger vor, dennoch besteht ein gewisses Bedrohungspotenzial für ausländische (westliche) Firmen und Ein- richtungen. Es gab allerdings in der Vergangenheit Fälle von zum Teil gewalttätigen anti-westlichen Demonstrationen und Anschlägen, einmal auch gegen die österreichische Botschaft. Aktionen von Einzeltätern können wie überall nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher zu erhöhter Aufmerk- samkeit und zu möglichst unauffälligem Verhalten geraten.
Einreise
- Visumspflicht: Ja (gewöhnlicher, weinroter Pass); Österreichische Touristen mit gewöhnlichem österr. Reisepass können grundsätzlich an den Flughäfen Imam Khomeini & Mehrabad (beide Teheran), Shiraz, Täbriz und Mashad ein 14-Tage-Touristenvisum bekommen, das im Iran ein- mal verlängerbar ist (ohne Rechtsanspruch, in einigen Fällen wurde das Visum am Flughafen im Iran nicht erteilt, weshalb von dieser Form der Visumsbeantragung abgeraten wird). Vorzu- legen sind: ÖRP, Rückflugticket, 1 Passfoto, ausgefülltes Antragsformular; Kosten: € 50,-, für jeden im Pass eingetragenen Begleiter US-$ 10,-. Diese Gebühr kann auch in Euro bezahlt werden, der tatsächlich zu bezahlende Betrag wird vom aktuellen Wechselkurs abhängig gemacht.
ja: Dienst- und Diplomatenpass - Visum erhältlich: Iranische Botschaft Wien oder über Internet/E-Mail: Visabeantragungsformular (es empfiehlt sich, die englischsprachige Variante zu wählen)
Personen, die ihr iranisches Visum nicht über eine iranische Auslandsvertretung oder Agentur vor Einreise erhalten haben, wird dringend geraten, eine „pre-arrival eVisa confirmation“ einzuholen – Info siehe Internetportal des iranischen Außenministeriums www.evisa.mfa.gov.ir. - Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: bei der Einreise noch mindestens 6 Monate
- Cremefarbiger Notpass: wird nicht akzeptiert
- Miteintragung von Kindern: bis zum 18. Lebensjahr
- Sonstiges: Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Ausländer, die sich ohne gültiges Visum im Iran auf- halten, müssen Rial 300.000,-- (lt. Wechselkurs vom Juni 2010 ca. Euro 24,--) pro Tag des illegalen Aufenthalts Strafe bezahlen. Bei Verstößen gegen die iranischen Einreisebe- stimmungen können bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden.
Zur Einreise auf dem Landweg mit dem PKW werden folgende Kraftfahrzeugdokumente benötigt:
· Der Internationale Führerschein (z.B. beim ÖAMTC erhältlich) in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und einem internationalen Zulassungsschein sind vorgeschrieben.
· Ein Carnet de Passage (z.B. beim ÖAMTC erhältlich) ist für die zollfreie Einfuhr des eigenen Kfz bis zu 3 Monaten erforderlich. Für Anhänger ist ein eigenes Carnet de Passage erforderlich.
· Ein Inventarverzeichnis für Wohnwagen und Gepäckanhänger ist mitzuführen.
Einfuhr
Die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, doch deklarationspflichtig.
Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder EURO in bar. Reiseschecks und internationale Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Vor dem Wechsel von €- und US $-Banknoten sollte auf die Qualität der Scheine geachtet werden (keine Einrisse, Verunreinigungen oder sonstige Beschädigungen), da sie sonst von der jeweiligen Bank eventuell nicht angenommen werden.
Wechselbestätigungen von Banken sollten aufgehoben werden, damit bei größeren Anschaffungen die reguläre Umwechslung der Devisen überprüft werden kann.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.
Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch (-Produkten) sowie von Waffen jeglicher Art ist strikt verboten. Bücher, Video- und Audiokassetten werden auf ihre Vereinbarkeit mit den strengen islamischen Normen geprüft. Musikinstrumente dürfen nur mit Spezialgenehmigung importiert werden. Höherwertige technische Geräte sowie Sportausrüstung sollten bei der Einreise deklariert werden.
Ausfuhr
Die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt.
Die Ausfuhr von Antiquitäten - einschließlich 'antiker' Teppiche - ist verboten, es sei denn, eine offizielle Genehmigung wird erteilt.
Ansonsten dürfen pro Person maximal 24 m2 an Teppichen ausgeführt werden. Die einschlägigen Bestimmungen können jedoch jederzeit ohne Publizität geändert werden. Es ist daher empfehlenswert, sich bei der Einreise vor Ort zu informieren, um unliebsame Überraschungen möglichst zu vermeiden.
Verstöße gegen das Artenschutzabkommen können mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art sowie von Kaviar in nicht staatlich autorisierten Verpackungen wird gewarnt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Der Iran erstreckt sich dank seiner Ausdehnung (rund 20 mal so groß wie Österreich) über mehrere Klimazonen. Im Hochgebirge kalte Winter und heiße, trockene Sommer.
Am Persischen Golf feucht-heißes Klima im Sommer mit Monsuneinfluss von Juli bis Oktober, im Winter mild. Am Kaspischen Meer mild und niederschlagsreich im Winter, heiß und schwül im Sommer. Im zentralen Wüstengebiet: extrem kontinentales Wüstenklima. Teheran leidet unter besonders hoher Luftverschmutzung.
Ratschläge
In den tropischen Zonen sollten vor allem in der Eingewöhnungsphase größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab. Vor den gelegentlich illegal erhältlichen 'selbst gebrannten' Alkoholika wird auch aus gesundheitlichen Gründen gewarnt.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem mittel-europäischen Standard.
Jahreszeitbedingt kann es v.a. in den Sommermonaten lokal zum Auftreten von Cholera kommen. In diesem Fall wird empfohlen, z.B. nur Wasser aus original verschlossenen Flaschen zu trinken und auf den Verzehr von ungeschältem/unbehandeltem Obst und Gemüse zu verzichten.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Institut für Tropenmedizin Wien (Tel. 01/ 403 83 43) jedoch für Individual- touristen und Camper eine vorbeugende Impfung gegen Cholera, Hepatitis B und Tollwut.
Malariaprophylaxe für die südlichen Landesteile (März bis November) wird angeraten.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist zu achten. Leitungswasser sollte, außer vielleicht in Teheran, am besten nicht oder nur abgekocht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen, da westliche Medikamente regelmäßig nicht zur Verfügung stehen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzver- sicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport ist unentbehrlich. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Wegen der großen Distanzen kommt primär das Flugzeug als Verkehrsmittel in Frage. Es bestehen aber auch lokale Autobuslinien und ein - nicht flächendeckendes - Eisenbahnnetz. Bei der Reise mit dem eigenen PKW sind extremes Klima, große Entfernungen, oft schlechte Straßen, undisziplinierte Fahr- weise und Mangel an Werkstätten (selbst für in Europa gängige PKW) und geeigneter Tankstellen zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich daher, lokal einen PKW mit Chauffeur zu mieten.
Diesel-PKW werden nicht zugelassen. Seit Herbst 2009 scheint es erforderlich zu sein, dass bei Ein- reise mit einem dieselbetriebenen KFZ der Erwerb einer sogenannten Diesel-Tankkarte obligatorisch ist, wobei die Preise je Grenzübergang schwanken sollen.
Innerhalb der Städte dominieren wegen des mangelhaften öffentlichen Verkehrssystems weitgehend Taxis, welche entweder privat oder zumeist gemeinschaftlich von bis zu 4 Passagieren benutzt werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Iraner sind mit Beginn des iranischen Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden, bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres im Iran wehrpflichtig. Alle im Ausland lebenden Iraner müssen sich dazu bei der zu- ständigen iranischen Vertretungsbehörde im Ausland (Iranische Botschaft) registrieren lassen. Unter bestimmten Umständen kann diesen Personen einmal im Jahr eine Einreise in den Iran ohne Militärdienstverpflichtung gewährt werden. Details wären unbedingt bei der zuständigen iranischen Vertretung im Ausland (Iranische Botschaft) zu erfragen. Iraner wie auch österreichisch-iranische Doppelstaatsbürger, die ohne Ausnahmegenehmigung in den Iran einreisen und wehrpflichtig ist, erhalten bis zur Ableistung ihres Wehrdiensts eine Ausreise- sperre.
Ehefrauen erhalten bei ihrer Eheschließung mit einem iranischen Staatsangehörigen im Iran bzw. bei iranischer Anerkennung ihrer ausländischen Eheschließung automatisch die iranische Staats- angehörigkeit. Gemeinsame Kinder erwerben durch Geburt kraft Abstammung von ihrem iranischen Vater die iranische Staatsangehörigkeit. Gemäß iranischem Recht hat der Ehemann das Recht, den Aufenthaltsort seiner Ehefrau und seiner Kinder zu bestimmen. Um den Iran verlassen zu können, benötigen die Ehefrau eines Iraners bzw. die Kinder eines Iraners die Zustimmung des Ehemannes bzw. jene des Vaters - und dies unabhängig davon, ob sie noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.
Die iranischen Behörden behandeln Personen, die sowohl die österreichische als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen während ihres Aufenthalts im Iran ausschließlich als iranische Staats- angehörige. Wenn Personen Zweifel daran haben, ob sie auch die iranische Staatsbürgerschaft besitzen, sollten diese die Frage vor Einreise in den Iran mit einer iranischen Vertretungsbehörde im Ausland (Botschaft) klären.
Die Botschaft hat nur äußerst beschränkte Möglichkeiten österreichisch-iranischen Doppelstaats- bürgern konsularische Unterstützung zu leisten.
Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu be- achten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden. Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Unzüchtiges Verhalten nach iranischem Verständnis wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Grundsätzlich stellt die Österreichische Botschaft Teheran an Durchreisende zur Erlangung von Visa für z.B. Pakistan, Indien oder China keine Bestätigung über die österreichische Staatsbürgerschaft aus. Reisende werden ersucht, sich die benötigten Visa rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen diplomatischen Vertretung in Österreich zu besorgen.
