Irak (de)
- Hauptstadt:
- Bagdad
- Int. Kennzeichen:
- IQ
- Sprache
- Arabisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 irakischer Dinar (ID) = 1000 Fils
- Information zur Zeitdifferenz:
- MEZ +2 h, MESZ +3 h, bei irakischer Sommerzeit (April bis September) +2 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, englische Stecker (Zwischenstecker erforderlich)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 10.02.2012)
Besondere Hinweise
REISEWARNUNG !
Vor touristischen Reisen in den Irak wird gewarnt. Für nichttouristische Reisen gilt, dass die Sicherheitslage trotz kontinuierlicher Entspannung in den letzten beiden Jahren in Teilen des Landes als gefährlich einzustufen ist. Sollten Reisen in den Irak unvermeidlich sein, sollten die regional unterschiedlichen Sicherheitsbedingungen beachtet werden.
Die Österreichische Botschaft in Bagdad wurde aus Sicherheitsgründen geschlossen.
Die konsularischen Agenda für den Amtsbereich Irak werden von der Österreichischen Botschaft Amman wahrgenommen.
In Not geratenen Österreichern kann, solange sie sich auf irakischem Staatsgebiet befinden, keine konsularische Hilfestellung geleistet werden. Die Österreichische Botschaft in Jordanien, welche - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - derzeit die konsularischen Aufgaben für den Irak wahrnimmt, ebenso wie die Vertretungsbehörden in den weiteren Nachbarstaaten Iraks (Syrien, Türkei, Iran, Saudi Arabien und Kuwait) können Österreichern, die im Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzüber- gang Hilfestellung leisten.
Nordirak/Region Kurdistan: Die Reisewarnung gilt für das gesamte Staatsgebiet, daher auch für den Nordirak und die Region Erbil und Umgebung, auch wenn die Sicherheitssituation dort vergleichsweise besser als in anderen Teilen des Iraks erscheint. Reisen in die Region können nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten in Betracht gezogen werden. Insbesondere Einrichtungen der kurdischen Regionalregierung und politischer Parteien sind immer wieder Ziele terroristischer Attacken.
Vor Reisen in das unmittelbare türkisch-irakische Grenzgebiet wird aufgrund türkischer Militäroperationen gegen Stellungen der kurdischen Arbeiterpartei PKK gewarnt. Auch an der Grenze zwischen Iran und Kurdistan im Irak kann es zu Auseinandersetzungen mit iranischen Militärs kommen.
Einreisebestimmungen
Österreichische Staatsbürger, die sich trotz Reisewarnung in den Irak begeben wollen, sollten die Österreichische Botschaft Amman vor Antritt der Reise über die geplanten Reisedaten informieren:
Österreichische Botschaft Amman
Mithalf Al-Fayez Street 36
Jalal Amman
P.O.Box:830795
Amman 11183
Jordanien
Tel.: +962/6/4601101
Tel.: +962/6/4601102
Fax: +962/6/4612725
e-Mail: Amman-ob(atz)bmeia.gv.at
Für Reisen in den Irak besteht Visumpflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung (Irakische Botschaft in Wien) beantragt werden. Die Visumpflicht gilt für das gesamte Staatsgebiet des Irak, also auch für die föderative Region Kurdistan/Nordirak.
Die regionalen kurdischen Behörden erlauben allerdings bei der direkten Einreise und dortigem Aufenthalt, für eine Dauer von bis zu 10 Tagen, die visumfreie Einreise. Eine Verlängerung ist möglich, diese muss aber beantragt werden. Bei Zuwiderhandlung muss mit Geldstrafen und sogar mit zeitweiliger Ausreiseverweigerung gerechnet werden.
Im Falle einer Weiterreise, beispielsweise von Erbil nach Bagdad, ist ausnahmslos das Visum der irakischen Auslandsvertretung vorzuweisen, das nur vor der Einreise bei der irakischen Botschaft beantragt werden kann.
Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Wien. Siehe http://www.iraqembassy.at/deutsch/page7.htm
Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen verlieren ab 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Es wird dringend empfohlen, für Kinder schon jetzt einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen.
Einreise mit Kfz
Die kurdischen Behörden behalten sich bei der Einreise in die föderative Region Kurdistan mit einem ausländischen Kfz vor, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs bis zur Wiederausreise mit dem Kfz einzubehalten. Dem Passinhaber wird darüber eine Bescheinigung ausgehändigt. Diese Bescheinigung berechtigt allerdings nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung muss mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden gerechnet werden. Die Rückgabe des Reisepasses erfolgt erst bei Wiederausfuhr des Kfz
Sollte trotz bestehender Reisewarnung eine Einreise in den Irak unternommen werden müssen, wird empfohlen mit dem Reise-Versicherungsanbieter vorab abzuklären, ob hierfür Versicherungsschutz besteht. Krankentransportflüge sind de facto nicht durchführbar, da zurzeit eine Landeerlaubnis für zivile Luftfahrtunternehmen kaum erhältlich ist.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt. Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung.
