Indien (de)
- Hauptstadt:
- New Delhi
- Int. Kennzeichen:
- IN
- Sprache
- Hindi, Urdu, Tamil, Bengali und andere; Englisch 'assoziierte Sprache'
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 Rupie (IR) = 100 Paise (P)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +4,5 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +3,5 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, in einigen Regionen Gleichstrom, starke Spannungsschwankungen (Zwischenstecker erforderlich); es gibt häufig Stromabschaltungen.
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 25.02.2013)
Besondere Hinweise
PARTIELLE REISEWARNUNG! Vor Reisen in die ländlichen Gebiete von Jammu und Kaschmir (außer Ladakh) wird gewarnt.
Besondere Vorsicht ist derzeit im Bundesstaat Jammu und Kaschmir geboten, nachdem es im Gefolge der Hinrichtung eines aus Kaschmir stammenden Terroristen in mehreren Städten Kaschmirs zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften gekommen ist.
Latente Terrorgefahr
In ganz Indien, besonders aber in den Großstädten kommt es immer wieder zu Terroranschlägen, es wird daher empfohlen, generell erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, auf Märkten, in der Nähe von Regierungsgebäuden, religiösen Stätten, Flughäfen, Bahnhöfen und sonstigen Orten von touristischem Interesse walten zu lassen, und die Medienbeerichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Die Terroranschläge seit 2007:
Am 21.02.2013 explodierten in einem belebten Marktvietel im Osten Hyderabads (Andhra Pradesh) zwei Sprengladungen. Mehr als 100 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt, zum jetzigen Stand gab es 14 Tote. Ausländer sind nicht betroffen.
Am 7. September 2011 explodierte in New Delhi im Eingangsbereich des High Court ein Sprengsatz; es gab zahlreiche Tote und Verletzte, Ausländer kamen nach vorliegenden Informationen nicht zu Schaden.
Am 13. Juli 2011 sind in Mumbai auf dem im Süden gelegenen Zaveri Basar (Jewellery Market), in unmittelbarer Nähe des im nördlichen Zentrum der Stadt gelegenen Dardar Bahnhofes sowie auf der Charni Road in der Nähe des Opernhauses drei Bomben explodiert. Laut Polizei forderten die Anschläge mindestens 21 Tote, über 140 Personen wurden verletzt. Ausländer waren nicht betroffen.
Am 25.05.2011 explodierte in New Delhi vor dem High Court (in der Nähe des India Gate) eine Bombe. Durch ein technische Panne explodierte nur ein kleiner Teil des Sprengstoffes wodurch nur geringer Sachschaden entstand und keine Personen verletzt oder getötet wurden.
Am 7. Dezember 2010 kam es in Varanasi, Bundesstaat Uttar Pradesh zu einem Bombenattentat, bei dem es einen Toten und 37 Verletzte gab. Offiziellen Quellen zu Folge ist der Anschlag den Indischen Muhadschin zuzuordnen.
Am 19. September 2010 wurden in Old Delhi 2 taiwanesische Touristen von 2 Attentätern von einem fahrenden Motorrad aus angeschossen.
Am 17. Mai 2010 wurde im Distrikt Dantewada/ Chhattisgarh ein mit Zivilisten und Polizisten besetzter Bus von Naxaliten gesprengt; dabei kamen 44 Personen ums Leben. Bereits am 6. April 2010 waren bei einem Hinterhalt im gleichen Distrikt 75 Polizisten ermordet worden.
In Pune gab es am 13. Februar 2010 in einem Café, das auch von zahlreichen Ausländern besucht wurde, einen Bombenanschlag mit neun Todesopfern. Dies bestätigt die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
Am 27. Oktober 2009 brachten bewaffnete Angehörige der militanten maoistischen Gruppierung „Volkskomitee gegen Polizeigewalt“ (PCAPA) den Rajdhani-Expresszug mit über 1200 Passagieren auf dem Weg von Bhubaneswar (Bundesstaat Orissa) nach New Delhi für mehrere Stunden in ihre Gewalt. Noch vor Eintreffen der Polizei verschwanden die Entführer im unwegsamen Gelände.
Im Bundesstaat Assam kommt es seit geraumer Zeit immer wieder zu Bombenanschlägen.
Am 26. November 2008 waren bei von Terrorkommandos gezielt auf Touristen verübten Anschlägen in Mumbai an sieben verschiedenen Plätzen 166 Tote und zahlreiche Verletzte zu beklagen. Die Terroranschläge richteten sich erstmals gezielt auch gegen Ausländer.
Am 30. Oktober 2008 kam es zu einer Serie von elf zeitgleichen Bombenanschlägen in fünf Städten im Bundesstaat Assam mit über 60 Toten und mehreren Hundert zum Teil Schwerverletzten.
Am 13. September 2008 fünf Anschläge auf Märkte und stark frequentierte Plätze in New Delhi.
Im Juli 2008 erfolgten Bombenanschlagsserien auf belebten Straßen und Märkten in Bangalore (Bundesstaat Karnataka) sowie in Ahmedabad und Surat im Bundesstaat Gujarat.
Am 13. Mai 2008 erfolgte eine Serie von Bombenanschlägen auf verschiedene Einrichtungen in Jaipur-Rajastan, u.a. auch in der Nähe von Einrichtungen, die von Touristen frequentiert werden.
Im Februar 2007 ereignete sich ein Bombenanschlag mit zahlreichen Toten auf den Samjhauta-Express, der von New Delhi via Amritsar nach Lahore in Pakistan fährt. Reisenden wird von der Benützung des symbolträchtigen Zuges – eine von nur zwei Zugverbindungen zwischen Indien und Pakistan – abgeraten.
Sicherheit
PARTIELLE REISEWARNUNG!
Vor Reisen in die ländlichen Gebiete von Jammu und Kaschmir (außer Ladakh) wird gewarnt, da eine hohe Gefahr von terroristischen Anschlägen besteht. Obwohl Indien und Pakistan Anfang 2004 ihre bilateralen Gespräche wieder aufgenommen haben, bleibt die Sicherheitslage entlang der Grenze zwischen den beiden Staaten instabil. Die meisten Gewaltaktionen ereignen sich zwischen militanten Aufständischen und Sicherheitskräften auf dem Lande und entlang der Line of Control. Normalerweise sind die Gewaltaktionen nicht gegen Touristen gerichtet, dennoch können auch diese zu Opfern von Anschlägen werden. Gefahr geht auch von Landminen in den Grenzgebiete aus, sowie von Kidnapping.
Seit 11. Juni 2010 kommt es in mehreren Städten in Kashmir (Srinagar, Baramulla, Sopore, Anantnag, Kulgam, Pulwama) immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und militanten Aufständischen mit zahlreichen Toten und Verletzten. Es kommt immer wieder zu Verkehrsbehinderungen durch Bahnhofblockaden und Straßensperren, wodurch z.B. auch die Zufahrt zum Flughafen von Srinagar für längere Zeit gesperrt war.
Hohe Sicherheitsgefährdung in den westlichen Teilen von Ladakh und in den Gebieten entlang der indisch-pakistanischen Grenze sowie in den Bundesstaaten des Nordostens!
Aufgrund der hohen Sicherheitsgefährdung in den westlichen Teilen von Ladakh wird von Reisen in die Grenzgebiete und in die Gegend westlich von Lamayuru, sowie von Reisen auf der Strasse von Lamayuru nach Kargil, abgeraten.
Von Reisen in der unmittelbaren Nachbarschaft zur pakistanischen Grenze in den Bundesstaaten Rajasthan und Punjab sowie in die Gebiete westlich der Orte Jaisalmer, Bikaner und Amritsar wird abgeraten. Die Grenze zwischen Indien und Pakistan sollte nur bei offiziellen Grenzübergangsstellen überschritten werden. Es empfiehlt sich der Grenzübergang Wagah.
In mehreren Bundesstaaten des Nordostens sind militante Gruppen tätig. Von nicht notwendigen Reisen nach Assam, Manipur, Nagaland und Tripura wird daher abgeraten. Zwar richten sich die Aktivitäten militanter Gruppen nicht direkt gegen Ausländer, doch können unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen. In den Bundesstaaten Nagaland und vor allem Assam ist ein Anstieg von Terroraktivitäten (Bombenanschläge) zu registrieren. Im Grenzgebiet zwischen den beiden nordöstlichen Teilstaaten Assam und Meghalaya kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Völkergruppen, die bereits zahlreiche Todesopfer gefordert und mehrere zehntausend Menschen aus ihren Wohngebieten vertrieben haben.
In den östlichen und südöstlichen Bundesstaaten, von Bihar, West Bengalen über Jharkhand, Orissa, Chhattisgarh, Maharashtra, Madhya Pradesh und Andra Pradesh bis zum nördlichen Tamil Nadu, besteht ein erhöhtes Risiko von Gewalttaten und Kriminalität durch gewalttätige Extremistengruppen (Naxaliten). Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in diese Gebiete und besonders Reisen in die Gebiete der Ureinwohner wird daher abgeraten, da die Gefahr von Entführungen besteht. Die Kämpfe zwischen den Sicherheitskräften und den Naxaliten haben in den letzten Jahren wieder an Intensität zugenommen, und es kam zu einer Häufung spektakulärer Attentate der Maoisten gegen zivile Ziele wie Eisenbahnverbindungen und Busse, aber auch gegen Sicherheitskräfte der Regierung, bei denen alleine seit Jahresbeginn 2010 ca. 100 Polizisten getötet worden sind.
Reisebeschränkungen
Für folgende Gebiete gibt es Einreisebeschränkungen: Unionsterritorien und Bundesstaaten im Nordosten, Sikkim, Lakkadiven-, Nikobaren- und Andamanen-Inseln.
Sondergenehmigungen der indischen Regierung sind für Reisen nach Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Assam, Manipur und Mizoram sowie für die Inselgruppen der Andamanen und Nikobaren notwendig. Anträge müssen rechtzeitig (mehrere Monate vorher!) gestellt werden. In Indien können solche Anträge bei den Verbindungsbüros der Unionsstaaten, für die eine Genehmigung erforderlich ist, oder bei den "Foreigners Regional Registration Offices" gestellt werden. Individualreisen und geführte Reisegruppen in diese Gebiete werden jedoch kaum gestattet und müssen mindestens 4 Personen umfassen. Sie müssen auf eine bestimmte Reiseroute und zeitlich (meist auf 10 Tage) beschränkt werden. Besonders für Reisen in grenznahe Bezirke zu Myanmar, China und Pakistan wird die Ausstellung von derartigen Permits sehr restriktiv gehandhabt.
Touristische Denkmäler und Attraktionen – wie z.B. das Taj Mahal oder der Goldene Tempel von Amritsar – unterliegen strengen Sicherheitsvorkehrungen seitens der indischen Armee.
In den Großstädten sollten aufgrund der starken Kriminalität nur wenig Bargeld mitgeführt und Reisedokumente photokopiert werden. Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten. Insbesondere weiblichen Reisenden wird empfohlen, auch in der heißen Jahreszeit allzu spärliche Bekleidung zu vermeiden, wenn sie unerwünschte Aufmerksamkeit vermeiden wollen.
Im Raum Agra/Jaipur wird vor Trickbetrügern gewarnt, welche durch psychologisch geschickte Vorgangsweise Reisende dazu bringen, von Ihren Kreditkarten erhebliche Summen für fiktive Schmuckkäufe abzubuchen.
Am Flughafen New Delhi sollten ausnahmslos vorausbezahlte Taxis – der Ticketschalter ist vor dem Ausgang der Ankunftshalle – verwendet werden, da widrigenfalls hohe Diebstahls- und Betrugsgefahr besteht.
Auf den Bahnhöfen New Delhis versuchen Schlepper mit dem Hinweis, dass die Buchungs- oder Reservierungsschalter der Eisenbahn geschlossen seien, Reisende in private Reisebüros zu locken. Die Schlepper treten dabei auch glaubwürdig als Eisenbahnpersonal auf. Die entsprechenden Schalter sind jedoch praktisch nie geschlossen. Nehmen Sie derartige Informationen auch nur von Eisenbahnpersonal am Schalter entgegen. In diesen Reisebüros werden Reisende oftmals auf psychologisch sehr geschickte Weise dazu überredet, Touren nach Kaschmir zu buchen, in deren Verlauf sich die Reisenden dann Betrugsversuchen und massivem Druck zu hohen Geldausgaben ausgesetzt sehen.
Trekkern wird angeraten, Trekking-Touren nur mit vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern durchzuführen. Vor individuellen Trekkingtouren wird gewarnt. Trekking-Touren sollten nur mit entsprechender Ausrüstung angetreten werden.
Frauen wird von Alleinreisen durch Indien abgeraten.
Einreise
- Visumspflicht: Ja
- Visum erhältlich: BLS – International Visa Service – Austria, Hegelgasse 17, Top 9
1010 Wien (Nähe Schwarzenbergplatz) - Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate bei Ausreise
- Cremefarbiger Notpass: Keine Angaben
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Bei der Beantragung des Visums ist die Art der Reise zu berücksichtigen; detaillierte Informationen dazu sind unter Botschaft der Republik Indien zu finden.
Wichtig: Bitte überprüfen Sie vor der Einreise das Ablaufdatum Ihres Visums für Ihren Aufenthalt in Indien. Ein Aufenthalt nach Ablauf der Gültigkeit des Visums gilt als illegal (Overstay) und wird von den indischen Behörden streng – unter Umständen mit mehrwöchiger Haftstrafe – geahndet. Lt. Erlass des indischen Ministeriums für Handel und Industrie vom 20.08.2009 werden Geschäftsvisa "Business Visa " (B) nur noch für kurzfristige Geschäftsreisen erteilt. Alle längerfristig in Indien tätigen Personen be- nötigen ein Arbeitsvisum "Employment Visa" (E). Die derzeit in Indien aufhältigen Ausländer, welche unter diese Neuregelung fallen, wurden von der indischen Regierung aufgefordert, das Land bis 31.10. 2009 zu verlassen und an der jeweils zuständigen indischen Vertretungsbehörde das entsprechende Arbeitsvisum zu beantragen.
Personen, die mit einem „Employment Visa“ in Indien einreisen, müssen sich gemäß der geltenden indischen Gesetzeslage innerhalb von 14 Tage bei der indischen Ausländerbehörde FRRO registrieren. Ist die Aufenthaltsdauer kürzer als 14 Tage, so muss die Registrierung spätestens vor der geplanten Abreise erfolgen.
Touristenvisa werden in der Regel mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums als single entry visa (für die einmalige Einreise) oder multiple entry visa (für die mehrmalige Ein- und Ausreise) ausgestellt.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort und ähnliches.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, doch ab einem Betrag von umgerechnet USD 10.000,-- in Reiseschecks und Bargeld deklarationspflichtig.
Es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollar, EURO oder britischen Pfund in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.
Dazu gehören auch im jeweils angeführten Rahmen: Reisesouvenirs und Geschenke (jeweils im Wert von bis zu 600 Rupien), Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak) und Alkohol (je 1 Liter Wein oder andere alkoholische Getränke).
Wertvolle Gegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden.
Der Besitz von Drogen ist strengstens untersagt und kann zu harten Strafen, bis hin zur Todesstrafe, führen.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt.
Das Reisegepäck muss vollständig wiederausgeführt werden.
Die Ausfuhr von Elfenbein, Tier- und Schlangenhäuten sowie daraus gearbeiteten Produkten und antiken Kunstgegenständen mit einem Alter von über 100 Jahren ist verboten. Exotische Vögel, wilde Orchideen und wildlebende Tiere oder Pflanzen dürfen nicht ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Im Norden und Zentralindien subtropisches Kontinentalklima mit extremen Temperaturschwankungen (eher kalte Winter, sehr heiße Sommer). Südindien tropisches Monsunklima mit heftigem Regen in der Zeit von Juni bis September (Südosten: Oktober bis Dezember).
Auch in Großstädten wie Mumbai, Bangalore und Kolkata kommt es während der Monsun-Zeit aufgrund inadäquater Infrastruktur immer wieder zu schweren Überschwemmungen.
Bei Reisen in diese Gebiete während der Monsunzeit wird auf die dadurch zusätzlich erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und des Medikamentenmangels entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard; deshalb ist auch die Infektionsgefahr gerade durch Spritzen groß (AIDS!).
Die durch Mückenstiche übertragenen Krankheiten Dengue Fieber und Malaria treten häufig auf. Auf ausreichenden Insektenschutz und entsprechende Kleidung (Bedeckung Arme und Beine) sollte geachtet werden.
Immer wieder kommt es zu Ausbrüchen von Scrub Typhus (zuletzt September 2012 in Rajasthan): Diese durch Milben übertragene Krankheit, ein typisches Zeichen sind die schwarze Wundkruste am Milbenbiss sowie typische Grippesymptome, ist durch Antibiotika leicht zu behandeln, kann jedoch unbehandelt fatale Folgen haben.
Außerhalb der Städte ist die medizinische Versorgung sehr unsicher. Vereinzeltes Auftreten der Pest in einigen isolierten Gebieten Indiens konnte bisher von den zuständigen indischen Gesundheitsbehörden jeweils eingedämmt werden.
Während der Hitzeperioden sollte Bedacht auf die herabgesetzte Leistungsfähigkeit genommen werden. Außerdem ist auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dringend empfohlen.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz mit speziellen Ermäßigungstarifen, Eisenbahnen, Busverbindungen. Es empfiehlt sich, Executive Class zu reisen.
Bei Autofahrten sind ein internationaler Führerschein und die Zulassung sowie eventuell ein Carnet de Passage mitzuführen.
Es besteht Haftpflichtversicherungszwang (Grenzversicherung).
In Indien herrscht Linksverkehr.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Photographieren in Stammesgebieten ist verboten; für archäologische Monumente benötigt man eine Genehmigung.
Die Einfuhr und der Gebrauch von nicht registrierten Satellitentelefonen ist verboten (auch bei Trekkingtouren!) . Der Gebrauch eines nicht registrierten Satellitentelefons kann zur Verhaftung des Benützers und Beschlagnahme des Gerätes führen. INMARSAT Geräte dürfen nach Registrierung verwendet werden. Für die Registrierung siehe die Website des indischen Kommunikationsministeriums. Leider kann die Botschaft bei der Registrierung nicht behilflich sein.
In einigen Bundesstaaten ist der Ausschank von Alkohol verboten.
Der Besitz von Drogen ist strengstens untersagt und kann zu harten Strafen, bis hin zur Todesstrafe, führen.
Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind in Indien illegal. Auch wenn keine Fälle der Strafverfolgung unter diesem Tatbestand bekannt sind, sollten Reisende jederzeit die lokalen Gebräuche und Empfindsamkeiten respektieren und nicht durch provokantes Verhalten auffallen. Ein Verfahren zur Aufhebung des Verbotes gleichgeschlechtlicher Beziehungen ist derzeit vor dem Supreme Court anhängig.
Die sexuelle Ausbeutung von Kindern, auch wenn sie im Ausland begangen wird, ist strafbar und wird rechtlich in Österreich verfolgt (siehe "Kindesmissbrauch im Zusammenhang mit Tourismus").
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
