Guatemala (de)
- Hauptstadt:
- Ciudad de Guatemala
- Int. Kennzeichen:
- GT
- Sprache
- Spanisch, Indianersprachen, Garifuna
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 Quetzal (Q) = 100 Centavos
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -7 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -8 h
- Information zur Zeitdifferenz:
- keine Sommerzeit
- Elektrischer Strom:
- 110 Volt/60 Hertz, amerikanische Flachstecker (Zwischenstecker erforderlich)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 29.01.2013)
Besondere Hinweise
Am 16.01.2013 kam es in Chichicastenango zu gewaltsamen Ausschreitungen. Weitere Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden. Es ist daher besondere Vorsicht geboten.
Sicherheit
Erhöhtes Sicherheitsrisiko
Die Sicherheitslage in ganz Guatemala hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert:
Die Anzahl gewalttätiger Übergriffe auf ausländische Touristen hat stark zugenommen. Kriminelle operieren meist in Gruppen, sind fast immer bewaffnet und unberechenbar. Auch im früher als sicher geltenden Antigua werden immer mehr Überfälle und Einbrüche mit gewalttätigen Tatbeständen gemeldet, sodass zu besonderer Vorsicht geraten wird. Insbesondere in der Umgebung von Antigua und in der Hauptstadt ist außerdem mit Bandenkriegen zu rechnen.
Zudem ist Guatemala zunehmend Schauplatz von gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen (vor allem mexikanischen) Drogenkartellen, bei denen es immer wieder auch zivile Opfer gibt. Aus diesem Grund wurde in manchen Provinzen (vor allem die Departments Alta Verapaz und Petén) in letzter Zeit immer wieder der Ausnahmezustand ausgerufen. Auch die Departments Izabal, San Marcos, Huehuetenango, Quiché, Jutiapa, Jalapa, El Progreso, Escuintla, Guatemala Stadt, Zacapa, Petén und die Grenzregionen zu Mexiko sind mittlerweile von den Drogenkartellen infiltriert. Auch auf den Hauptwegen zu den Maya Ruinen von Tikal kommt es gelegentlich zu Überfällen. Generell sollten die Ruinenstätten des Petén im Rahmen eines organisierten Ausflugs während des Tageslichts besucht werden. Im Department Sololá sollten Nebenstraßen und die CA-1 wegen häufiger Überfälle gemieden werden. Zudem kommt es in diesem Department vermehrt zu Fällen von Lynchjustiz. Zu besonderer Vorsicht wird auch bei Wanderungen um den Atitlán-See geraten. Auch die Stadtzentren von Chichicastenango und Panajachel sollten in den Abendstunden nicht alleine aufgesucht werden. Bei touristischen Sehenswürdigkeiten in der Umgebung von Quetzaltenango kommt es in letzter Zeit zu bewaffneten Überfällen auf Touristen. Am Rio Dulce im Department Izabal kommt es gelegentlich zu Überfällen auf Segel- und Motoryachten.
Folgende Vorsichtsmaßnahmen sollten beachtet werden: Das Mitführen Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen sollte vermieden werden. Dokumente wie Tickets und Reisepässe sollten möglichst im Hotelsafe gelassen und lediglich in Kopie bei sich getragen werden. Touristen sollten nach Möglichkeit eine Kopie des Reisepasses der Österreichischen Botschaft Mexiko zukommen lassen. Im Falle eines Überfalles sollte unter gar keinen Umständen Widerstand geleistet werden, da die Gewaltbereitschaft sehr hoch ist.
Von Autofahrten alleine oder nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Das Gepäck sollte in Lokalen und auf öffentlichen Plätzen niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Bewaffnete Überfälle finden sowohl auf Langstreckenbusse (besonders an den Grenzen zu Mexiko und El Salvador) und Stadtbusse, als auch Touristenbusse statt, wobei eine Überlandfahrt mit einer organisierten Tour eines Reisebüros noch die sicherste Variante darstellt. Taxis sollten nur von den großen Hotels genommen werden, niemals von der Straße.
Die Vulkane Acatenango und Agua waren in der jüngsten Vergangenheit Schauplätze krimineller Übergriffe auf Touristengruppen. Aus diesem Grund sollten Vulkanbesteigungen nur mit geführter Tour und Polizeischutz gemacht werden. Bei der guatemaltekischen Tourismusbehörde INGUAT (Tel.: 0052- 2421 2810) kann hiefür Polizeischutz angefordert werden.
Guatemala Stadt: besonders oft Überfälle in Zone 1 und bei den Busterminals. Die Zone 1 sollte nachts unbedingt gemieden werden, sowie generell Elendsviertel. Auch in den Zonen 9,10, 14,15 und 16 wird zu Vorsicht geraten (Taschendiebe). Derzeit kommt es vermehrt zu Überfällen auf Taxis und Shuttle-Busse vom Flughafen in die Hotelbezirke (Zonen 9 und 10). Auf der Straße nach El Salvador kommt es zwischen der Zone 10 und km 16 vermehrt zu Überfällen auf Autofahrer.
Vor dem Fotografieren bzw. Filmen der einheimischen Bevölkerung (Mayas) besonders in ländlichen Gebieten, aber auch in Touristenzentren, sollte man sich der Zustimmung der betreffenden Personen versichern. In Fällen, in denen die Fotografie aus religiösen oder anderen Gründen abgelehnt wird, sollte der Wunsch respektiert werden.
Alleinreisende Frauen sollten besonders vorsichtig sein, da es immer wieder zu Überfällen und Vergewaltigungen von Touristinnen kommt.
In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Kreditkartenbetrug, sowohl bei der Benutzung an Geldautomaten als auch beim Bezahlen. Anschließend werden illegale Abhebungen von den Konten der Besitzer vorgenommen. Es wird empfohlen, nur Geldautomaten zu benutzen, die durch Kameras o. Bankpersonal überwacht werden. Sollte die Karte vom Bankomaten einbehalten werden, kann es sich um einen Betrugsversuch handeln. Beim Bezahlen sollte die Kreditkarte nur vor den Augen des Inhabers benutzt werden. Die Kontobewegungen sollten regelmäßig überprüft werden. Im Betrugsfall sollte eine Anzeige bei der guatemaltekischen Polizei oder Staatsanwaltschaft durchgeführt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Guatemala zu den Ländern gehört, in denen es regelmäßig zu Naturkatastrophen kommt (Vulkanausbrüche, Erdbeben, Hurrikans). Weiters kann es in Guatemala zu sintflutartigen Regenfällen mit Schlammlawinen in der Regenzeit kommen (Mai bis Oktober).
Durch innenpolitische Unruhen kann es landesweit immer wieder kurzfristig zu Straßenblockaden und Demonstrationen kommen.
Besondere Vorsicht ist bei Drogenkriminalität angebracht. Rauschgiftdelikte werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Die Haftbedingungen in guatemaltekischen Gefängnissen stellen eine hohe Belastung dar. Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben. Lassen Sie schon aus diesem Grund Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt. Seien Sie vorsichtig bei Personen, die während Ihrer Reise Ihr Vertrauen erwecken wollen. Nehmen Sie auf keinen Fall Aufträge (etwa Mitnahme von Geschenken für Dritte) entgegen.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Touristen können sich bei Problemfällen und zur Auskunftseinholung auch an die guatemaltekische Touristenstelle (Programa Nacional de Asistencia al Turista) wenden: Tel.: (502) 2421 2800; Homepage: www.visitguatemala.com.
Einreise
- Visumpflicht: Nein (3 Monate freier Aufenthalt)
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate bei Einreise
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Sonstiges: Da es immer wieder vorkommt, dass die guatemaltekischen Grenzorgane oft nach eigenem Ermessen von dieser Regel Abstand nehmen und eine kürzere Aufenthaltsdauer im Einreisestempel angeben, sollten Reisende, die sich bis zu drei Monaten in Guatemala aufhalten wollen und die verlangten Kriterien erfüllen, auf eine genaue Einhaltung des Visumabkommens zwischen Österreich und Guatemala – dreimonatige Aufenthaltsdauer – bei der Einreise drängen. Eine Verlängerung von 90 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Es ist darauf zu achten, dass bei der Einreise der Reisepass gestempelt wird, da es sonst zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen könnte. Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei sich haben.
Bei Durchreise inklusive Flughafen-Transit durch die Vereinigten Staaten wird auf die geänderten Einreise- bzw. Durchreisebestimmungen hingewiesen (verpflichtende ESTA-Registrierung für alle Reisende, Regelungen betreffend Reisepässe ohne biometrische Merkmale, Kindermiteintragung).
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage der guatemaltekischen Einwanderungsbehörde „Dirección General de Guatemala“: www.migracion.gob.gt (auf spanisch).
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten unterrichtet worden ist. Aus diesem Grund sollte immer auch die Botschaft Guatemalas kontaktiert werden. Nur dort können Sie rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Deklarationspflicht ab 10.000 USD. EURO werden nur bei Banco Uno umgewechselt, es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollar in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.
Produkte tierischer Herkunft (Wurstwaren, Milchprodukte, etc.) müssen am Flughafen deklariert werden (zuständige Behörde: Servicio Nacional de Cuarentena Animal).
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Guatemalas erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Deklarationspflicht ab 10.000 USD.
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Ausgrabungsgegenständen ist verboten.
Für die Ausfuhr von Tieren, Pflanzen und Edelsteinen ist eine Genehmigung erforderlich.
Bitte beachten Sie die bei der Einreise nach Österreich geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Das Klima variiert je nach Höhenlage. In den Küstengebieten und tiefergelegenen Tälern tropisches feucht-heißes Klima. Auf dem Hochplateau und im Gebirge gemäßigteres Klima. Die Regenzeit dauert von Mitte Mai bis Oktober, während der übrigen trockenen Zeit können starke Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht auftreten. Die Nächte sind zu jeder Jahreszeit ziemlich frisch.
Guatemala liegt in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone (Hurricane Saison: ca. Juni bis November). Es kommt daher immer wieder zu Unwettern und Überschwemmungen.
Gesundheit
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur abgekocht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
In den ländlichen Gebieten Guatemalas kann Malaria auftreten. In Teilen Guatemalas tritt regelmäßig Dengue-Fieber auf. Die Krankheit breitet sich in der Regenzeit vor allem in tiefer gelegenen Gebieten stark aus. Die Krankheitsüberträger sind Stechmücken, insbesondere "Aedes Airitus". Die Erkrankung ähnelt in ihrer harmlosen Form einer Grippe und klingt normalerweise nach ca. 1 Woche wieder ab. Symptome sind Bauchbeschwerden, Erbrechen, Blutungen der Nase und des Zahnfleisches, Ohnmacht und Abgeschlagenheit. Bei Auftreten solcher oder ähnlicher Symptome sollte unverzüglich der Arzt aufgesucht werden. Vor Selbstbehandlung mit Acethyl-Salicyl-säurehältigen Medikamenten, wie z.B. Aspirin, wird seitens der Gesundheitsbehörden abgeraten. Der Krankheitsverlauf, vor allem bei der mit Blutungen verbundenen Krankheitsvariante, kann in seltenen Fällen tödlich enden. Es wird Reisenden empfohlen, bei Besuchen im betroffenen Gebiet strenge Vorsichtsmaßnahmen zu treffen: Wirksamer Insektenschutz, den ganzen Körper abdeckende Kleidung, Hotels mit Klimaanlage und Moskitonetze. Eine Impfung gegen die Krankheit gibt es nicht.
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der oft unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den öffentlichen Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard.
Die Situation in den Privatkliniken, vor allem in der Hauptstadt, ist besser. Mit zunehmender Entfernung von den Zentren nimmt die Qualität der medizinischen Versorgung ab.
Außerdem nehmen die Krankenhäuser Patienten erst auf, wenn geklärt ist, ob eine adäquate Krankenversicherung vorhanden ist, oder ob der Patient genügend finanzielle Mittel hat. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird daher dringend empfohlen, ein Nachweis dessen sollte mitgeführt werden.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt (siehe auch Punkt "Gesundheit"). Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Reisende sollten daher immer einen Nachweis hinsichtlich einer Krankenversicherung bei sich haben.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Überlandbusse. Diese sind allerdings meist in schlechtem Zustand. Von deren Benutzung ist weiters aufgrund der schlechten Sicherheitslage abzuraten. Für Reisen nach Tikal bestehen regelmäßige Flugverbindungen. Die Anmietung von Leihwagen ist möglich. Reisende sollten sich weitgehend auf Hauptstraßen beschränken und Nebenstraßen meiden. Reisen mit Mietwagen erfordern jedoch besondere Vorsicht: Nur sehr sporadisch aufgestellte Wegweiser und Hinweisschilder machen die Orientierung für Landesunkundige durchweg schwierig. Wie in allen Ländern gilt es, sich die Klauseln des Vertrags genauestens erläutern zu lassen, besonders im Hinblick auf eine obligatorische Selbstbeteiligung und den üblicherweise berechneten „perdida de uso“ (Nutzungsausfall). Im Schadensfalle wird dieser dem Mieter nach Tagessätzen für die Zeit berechnet, in der das Auto voraussichtlich durch Reparatur ausfällt! Taxis ohne Lizenz sollten gemieden werden. Lizenzierte Taxis erkennt man an den Kfz-Schildern, die mit dem Buchstaben „A“ beginnen und einer Lizenznummer, die auf den Seitentüren vermerkt ist. In der Hauptstadt sollten nach Möglichkeit die gelben "Funktaxis" (Taxi Amarillo), die nur über Telefon angefordert werden können, genutzt werden.
Seit kurzem können unter der Telefonnummer 1500 für die Hauptstadt, Antigua und die Anlegestellen der Kreuzfahrtschiffe geprüfte Taxifahrer vermittelt werden. In Guatemala Stadt wird zudem von der Benutzung von Stadtbussen (rot) und den Bussen Transurbano abgeraten. Auf öffentliche Busse werden immer wieder Anschläge verübt.
Nach Unfällen kann in den meisten Fällen kein Schadenersatz von den Busunternehmen und Inlandsfluggesellschaften erhalten werden.
Der österreichische Führerschein wird in den ersten 6 Monaten des Aufenthalts anerkannt. Es muss eine spanische Übersetzung des Führerscheines mitgeführt werden. Diese Übersetzung muss den Stempel der österreichischen Vertretung (Honorarkonsulat) aufweisen. Der Reisepass sollte ebenfalls mitgeführt werden. Bei Aufenthalten von mehr als 6 Monaten ist die Ausstellung eines guatemaltekischen Führerscheines erforderlich.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung sollte vermieden werden.
Vor kurzem wurde als Maßnahme zur Bekämpfung der Gewalt das "ley seca" eingeführt, welches Alkoholkonsum nach 1 Uhr nachts verbietet. Daher sperren alle Lokale um diese Uhrzeit.
Homosexualität wird am ehesten in den Ballungszentren akzeptiert, weniger jedoch im ländlichen Raum.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
