Grossbritannien (inkl. Bermuda) (de)
- Hauptstadt:
- London
- Int. Kennzeichen:
- GB
- Sprache
- Englisch
- Währung:
- 1 Pfund (£) = 100 Pence
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -1 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -1 h
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt, Stecker mit drei Kontaktstiften (Zwischenstecker notwendig)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 10.02.2012)
Besondere Hinweise
Im Hinblick auf die Olympischen Spiele 2012 in London wird auf folgende Information verwiesen:
Sicherheit
Die britischen Behörden weisen auf die Möglichkeit terroristischer Anschläge in Großbritannien hin und haben daher Landsleute sowie Reisende zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen. Daher ist ein erhöhtes Sicherheitsbewusstsein aller Reisenden erforderlich. Insbesondere in Ballungsgebieten und zu Hauptverkehrszeiten sollte man die Empfehlungen der örtlichen Sicherheitsbehörden beachten.
Derzeit gilt in Großbritannien die zweithöchste Terrorwarnstufe.
Es gelten an allen britischen Flughäfen nach wie vor verstärkte Sicherheitsmaßnahmen, jedoch gelten seit 07.01.2008 gelockerte Gepäcksbestimmungen (2 Handgepäcksstücke an manchen Flughäfen bzw. bei bestimmten Fluglinien). Bitte informieren Sie sich unbedingt vor Ihrer Reise bei Ihrer Fluglinie und Flughafen über den aktuellen Stand der Gepäcksbestimmung inklusive Handgepäck.
Die am Ende der Reiseinformation angeführten Web-Sites, wie die des Britischen Innenministeriums, enthalten weiterführende Informationen zum terroristischen Bedrohungspotential, sowie detaillierte Informationen zu verschiedenen Krisenszenarien und Verhaltensanregungen.
Wichtige Telefonnummern:
Anti-Terrorismus Hotline der Metropolitan Police für Hinweise aus der Bevölkerung auf verdächtige Vorkommnisse: 0800 789 321
Informationstelefon des Home Office (Innenministerium): 02070354848 (9:00 - 17:00)
Sicherheitshinweis zu Nordirland:
Die Sicherheitslage in Nordirland hat sich zwar seit Abschluss des Karfreitags-Abkommens (1998) kontinuierlich entspannt, ein Aufflammen von lokaler Gewalt bleibt aber - insbesondere während der sommerlichen Paraden ("Marching-season" Mitte Juni bis Mitte August) - möglich. Bei Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden paramilitärischen Gruppen kann es zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen.
Auskunft zur aktuellen Lage wird über eine Rufnummer der Polizei in Belfast, Tel.: (0044) 2890 650-222, erteilt.
Einreise
- Visumspflicht: nein
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass oder gültiger Personalausweis
- Passgültigkeit: bis inklusive Ausreisetag; ACHTUNG: s. Sonstiges
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen verlieren ab 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Es wird dringend empfohlen, für Kinder schon jetzt einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen.
- Sonstiges: Mit einem bereits als verloren / gestohlen gemeldeten Reisepass ist die Einreise in GB nicht möglich, da dieser sofort von den britischen Grenzbehörden eingezogen wird. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ein Musterschreiben dafür kann der Homepage der Britischen Botschaft in Wien entnommen werden. Der Botschaft wurden allerdings Einzelfälle bekannt, in denen trotz Vorliegen dieser Einverständniserklärung die Einreise von allein reisenden Minderjährigen durch die britischen Grenzbehörden erschwert wurde.
Für die Einreise auf die britischen St. Virgin Islands besteht für Österreicher keine Visumspflicht mehr, jedoch muss der Reisepass mindestens 6 Monate nach Wiederausreise gültig sein; der Reisende muss überdies Rückflugtickets vorweisen und über ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer verfügen.
Einfuhr
Bitte beachten Sie, dass Pfeffersprays in GB als "offensive Waffen" eingestuft werden und daher die Einfuhr und der Besitz in GB strengstens verboten sind.
Das Vereinigte Königreich ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Traveller Cheques werden von größeren Hotels, einigen Geschäften und Banken eingelöst. Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert. Eine Behebung von Bargeld ist auch mittels Bankomatkarte (Maestro, EC, Kreditkarte) über die zahlreichen Geldautomaten möglich.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (es sind die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten).
Domestizierte Katzen, Hunde und Frettchen aus Österreich dürfen ohne Quarantäne nach GB eingeführt werden. Andere Säugetiere unterliegen weiterhin den Quarantänebestimmungen. Für die Einfuhr von Katzen, Hunden und Frettchen müssen bestimmte Auflagen erfüllt sein. Weitere ausführliche Informationen dazu sind auf der Website des Department for Environment, Food and Rural Affairs zu finden.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung.
Die Ausfuhr von kulturell wertvollen Gütern unterliegt Beschränkungen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einreisebestimmungen
Klima
Ozeanisch mildes Klima mit geringen Temperaturunterschieden, aber häufigen Niederschlägen, insbesondere in Wales, Schottland und Nordirland. Vermehrt kalte Winter mit Schnee.
Ratschläge
Bitte informieren Sie sich unbedingt vor Ihrer Reise bei Ihrer Fluglinie und Flughafen über den aktuellen Stand der Gepäcksbestimmung.
Weitere Informationen finden Sie unter BAA-Flughafeninformation
Bei den meisten Fluglinien darf die Größe des Handgepäcks nach wie vor die Abmessungen 56cm x 45cm x 25cm (einschließlich Räder, Tragegriffe und Seitentaschen) nicht überschreiten.
Seit 06.11.2006 gibt es neue Maßnahmen betreffend die Mitnahme von Flüssigkeiten durch die Sicherheitskontrolle:
• Es dürfen nicht mehr als 100 ml jeglicher Flüssigkeiten, welche in einzelne Behälter abgefüllt sein müssen, mitgenommen werden.
• Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastiksack (max. 20cm x 20cm) aufbewahrt werden. Der Plastiksack darf nicht überfüllt werden.
• Pro Person ist ein Plastiksack (max. 1l) erlaubt.
• Dieser Plastiksack mit Inhalt wird durchleuchtet.
• Flüssigkeitsbehälter mit Inhalt von mehr als 100 ml müssen ins Reisegepäck gegeben werden.
Ausnahmen davon sind:
- Rezeptpflichtige Arzneimittel in flüssiger Form, sofern nachweislich authentisch, unerlässlich für den Flug (z.B. Bedarf für Diabetiker) und nur in der für den Flug erforderlichen Menge
- Milch und Flüssignahrung für Babys (der Inhalt jeder Flasche bzw. jedes Glases ist von dem das Kleinkind begleitenden Fluggast zu probieren)
Anmerkung: Als Flüssigkeiten gelten auch Gels, Pasten, Lotionen, flüssige/feste Mischungen und der Inhalt von Druckbehältern, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfüm, Deodorant, Rasierschaum, Sprühdosen usw. nicht aber Früchte.
Gesundheit
Europäischer Standard im Gesundheitswesen.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die regelmäßig benötigte Arzneimittel beinhaltet, ist ratsam. Um allfällige Probleme zu vermeiden, wird die Mitnahme einer ärztlichen Bestätigung angeraten.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), mit der eine gültige Versicherung nachgewiesen werden kann. Im Krankheitsfall ist die Vorlage der Krankenversicherungskarte erforderlich. Die alleinige Vorlage des Reisepasses bzw. Personalausweises ist nicht ausreichend.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen, in London U-Bahnen.
Führerschein
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Siehe auch Information der EU-Kommission betr. Führerschein.
Eine bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheines durch die Metropolitan Police ausgestellte Verlustanzeige, berechtigt vorübergehend zum Lenken eines Kraftfahrzeuges im Vereinigten Königreich.
Es gilt Gurten- sowie Sturzhelmpflicht.
Achtung, im Vereinigten Königreich herrscht Linksverkehr.
LONDON LOW EMISSION ZONE für Dieselfahrzeuge ab 3.5 Tonnen - Inkrafttreten ab 4. Februar 2008.
Weitere Informationen finden Sie hier.
In London gibt es die City Maut, eine Tagesmaut in Höhe von dzt. 10,00 GBP für Teile der Innenstadt. Weitere Informationen finden Sie unter LONDON CONGESTION CHARGE
Für PKWs und Motorräder gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung 30 mph (48 km/h) [Stadtgebiet] - 70 mph (112 km/h) [Autobahn]. Weitere Informationen finden Sie hier.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist im Vereinigten Königreich nicht strafbar.
Isle of Man:
Die Isle of Man ist nicht Teil des Vereinigten Königreiches, es bestehen aber aus historischen Gründen besondere Beziehungen. Obwohl die Isle of Man nicht Mitglied der EU ist, besteht freier Verkehr von Personen und Waren.
Weitere Informationen hier.
Kanalinseln:
Die Kanalinseln (Jersey und Guernsey) sind nicht Teil des Vereinigten Königreiches, es bestehen aber aus historischen Gründen besondere Beziehungen. Die Beziehungen mit der EU beschränken sich auf den freien Verkehr von Waren, d.h. es besteht keine Niederlassungsfreiheit.
Informationen des Tourismusoffice
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Visit Britain - Britischer Tourismusverband (in deutsch)
Britisches Fernsehen und Radio
Sicherheitsbeurteilung der Metropolitan Police
Informationen zur Krisenszenarien und Verhaltensanregungen
Speziell für London
