Ghana (de)
- Hauptstadt:
- Accra
- Int. Kennzeichen:
- GH
- Sprache
- Englisch, einheimische Sprachen
- Währung:
- 1 Cedi (c) = 100 Pesewas (P)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -1 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -2 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, englische Stecker (Zwischenstecker erforderlich)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 15.05.2013)
Sicherheit
Auf Grund der Mali-Hilfe einiger ECOWAS-Mitgliedsstaaten (Mitgliedsstaaten derzeit: Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo) aber auch anderer afrikanischer Staaten (wie Tschad), kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in diesen Staaten zu Vergeltungsmaßnahmen oder Anschlägen von terroristischen Gruppen kommt.
In den nördlichen Landesteilen besteht eine erhöhte Sicherheitsgefährdung mit Gefahr von Auseinandersetzungen zwischen lokalen Bevölkerungsgruppen. Ausnahmezustand und Ausgangssperren werden je nach Lage kurzfristig festgesetzt.
Die Zahl der Gewaltverbrechen nimmt generell zu. Es wird daher auf öffentlichen Plätzen und bei Autofahrten zu erhöhter Vorsicht geraten. Autofahrten sollten mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Die Missachtung der Verkehrsregeln durch viele Verkehrsteilnehmer bildet ein Risiko. Fahrten bei Dunkelheit sollten wegen Überfallgefahr sowie teilweise schlechten Straßenzustände vermieden werden.
Reisenden wird geraten, sich am Flughafen ausschließlich von ihnen bekannten bzw. sich eindeutig identifiziert habenden Personen abholen zu lassen (Entführungs- und Raubüberfallsrisiko).
Darüber hinaus ist am Flughafenareal Vorsicht vor Taschendieben geboten, ebenso wie in einigen Stadtteilen von Accra. In den Hotels in Accra und in den Touristenanlagen an der Küste wird vor Einbruchsdiebstählen gewarnt.
Vor allem Unterkünfte und Restaurants sollten im Hinblick auf Kriminalität (Überfälle und Diebstähle) besonders sorgfältig gewählt werden und seriöse Einrichtungen, trotz eventuellen finanziellen Mehraufwands, bevorzugt werden.
Soweit möglich sollten öst. Touristen eventuell unter Anführung des geplanten Aufenthaltszeitraumes eine Kopie des Reisepasses an das Honorarkonsulat in Accra senden.
Im Golf von Guinea kommt es vermehrt zu Fällen von Piraterie. Schiffe, vor allem Frachter und Tanker, werden überfallen und die Besatzungsmitglieder als Geiseln genommen oder entführt.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit erhöhtem Sicherheitsrisiko begibt, muss sich der Gefährdung bewusst sein. Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort zu informieren und diese auch während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Ghana (wie Nigeria) ist Ausgangspunkt für Internet-Betrugsversuche („Nigeria-Scam“). Faxe, Briefe oder Mails stellen eine unerwartete Erbschaft oder beabsichtigten Geldtransfer unter lukrativer Beteiligung in Aussicht. In Nigeria gibt es einen eigenen Strafrechts-Paragrafen 419 für den „Vorschussbetrug“. Die Absender behaupten, Kenntnisse von Konten Verstorbener zu besitzen und die Hilfe des Empfängers zu benötigen, um hohe Geldbeträge ins Ausland zu transferieren. Die Empfänger werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu bewegt, in Erwartung zugesagter Vermittlungsprovisionen gegenüber den Absendern finanziell in Vorleistung zu treten. Dem Opfer wird glaubhaft gemacht, ein enormes Vermögen verdienen zu können. Auf diese Gegenleistung des Geschäfts wartet der Vorschussleistende vergeblich, weil diese von Anfang an nicht beabsichtigt war.
Ebenso treten Phantomfirmen mit betrügerischen Vorschlägen an ausländische Geschäftsleute heran. In derartigen Fällen ist eine Kontaktnahme mit dem AußenwirtschaftsCenter Lagos/Nigeria empfehlenswert.
Vor Internetbekanntschaften („Internet Love Scam“) wird gewarnt. Es handelt sich ebenfalls um eine Art von Vorschussbetrug mittels Liebesgeschichte. Die Betrüger nehmen via Partnerschafts-Single-Börsen per E-Mail oder Chatsystem Kontakt auf und suggerieren ihren Opfern eine Liebesbeziehung. In weiterer Folge bitten die Betrüger ihre Opfer unter verschiedenen Vorwänden um Geld (z.B. Geld für medizinische Betreuung, für Flugtickets, Gerichts- oder Anwaltskosten, Ausreiseerlaubnisse, Schadensgutmachung nach Verkehrsunfällen, etc.). In der Regel soll das Geld nicht auf ein Bankkonto überwiesen werden, sondern z.B. per Western Union in Bar beim Empfänger einlangen.
Einreise
- Visumpflicht: Ja
- Visum erhältlich: Botschaft der Republik Ghana
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Mindestens 6 Monate bei Antragsstellung
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, doch deklarationspflichtig.
Es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollar, Euro oder britischen Pfund in bar oder Travellerschecks.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt (Wechselbestätigung aufheben). Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie die bei der Einreise nach Österreich geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Es gibt keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Das Klima ist tropisch mit zwei Regenzeiten (April bis Juni und Oktober/November). In den südlicheren Landesteilen ganzjährig sehr hohe Luftfeuchtigkeit.
Gesundheit
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Es ist speziell auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Nur der Konsum von Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich.
Auf die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen sowie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Gemüse angeraten. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Busverbindungen, Sammeltaxis.
Bei Autofahrten sind der zwischenstaatliche Führerschein und die Zulassung sowie eventuell ein "Carnet de Passage" mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von auch nur entfernt strategischer Bedeutung ist verboten.
Homosexuelle (Paare) müssen in Ghana mit Repressionen und gesellschaftlicher Ächtung rechnen. Es ist also zu empfehlen, sich in der Öffentlichkeit nicht zu exponieren. Vor allem allein reisende Homosexuelle, aber auch Heterosexuelle, werden immer wieder Opfer so genannter „setups“: Sie werden „zufällig“ von der Polizei bei sexuellen Handlungen ertappt und müssen sich dann quasi freikaufen.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
