Georgien (de)
- Hauptstadt:
- Tbilisi
- Int. Kennzeichen:
- GE
- Sprache
- Georgisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Russisch, Englisch
- Währung:
- 1 Lary
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +3h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +2h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Zwischenstecker erforderlich (in internationalen Hotels auch österreichische Stecker)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 28.03.2013)
Besondere Hinweise
Partielle Reisewarnung für Georgien!
Vor Reisen in die Gebiete Abchasien und Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregionen wird gewarnt.
Durch Minen und nicht explodierte Munition besteht immer noch eine erhöhte Gefahr in Gebieten, die während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen waren oder von russischen Truppen nach dem Ende der Kampfhandlungen kontrolliert wurden.
Gegen die Nutzung der Hauptverkehrsstrecke zwischen Ost und West (M1) bestehen zurzeit keine Bedenken. Die Situation kann sich allerdings jederzeit ändern.
Der Grenzübergang an der M3 („Alte Georgische Heerstrasse“, Larsi Grenzübergang) ist wieder für den internationalen Reiseverkehr geöffnet. Von 2006-2011 konnte der Grenzübergang nur von georgischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen der GUS-Staaten genutzt werden. Dennoch können Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden. Vor allem ist die Sicherheitslage im Nordkaukasus zu beachten: von Reisen dorthin wird dringend abgeraten. Die Einreise nach Georgien über Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/ Georgien eingereist wurde.
Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden. Informieren Sie sich vor und während der Reise in Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
Wir weisen Sie darauf hin, dass, nur in sehr eingeschränkten Umfang konsularische Hilfestellung geleistet werden kann.
Georgien in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen.
Sicherheit
Auf Grund der schwierigen Sicherheitslage wird von Reisen in die Gebiete Abchasien und Südossetien abgeraten. Beide Konfliktgebiete befinden sich nicht unter der Kontrolle der georgischen Regierung in Tbilisi und russische Truppen sind dort stationiert. Erhöhte Gefahr besteht vor allem auf Grund von Minen und nicht explodierter Munition, zudem wird jedoch auch immer wieder von kriminellen Übergriffen in diesen Regionen berichtet.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einer Reisewarnung begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. Es wird empfohlen, die Notwendigkeit von Reisen nach Abchasien und Tskhinvali Region/Südossetien jeweils sorgfältig zu prüfen und sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren sowie diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen. Es wird empfohlen vor der Reise in potentielle Krisengebiete mit den lokalen Behörden Kontakt aufzunehmen um eine eventuell notwendige Genehmigung einzuholen. Hinweise dazu geben das Georgische Außenministerium und das Reintegrationsministerium.
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Tskhinvali Region/Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Es wird daher dringend geraten, im konkreten Fall rechtzeitig vorher das einschlägige Gesetz bzw. das zuständige Ministerium für Reintegration zu konsultieren. Den englischen Gesetzestext auf der Internetseite des Parlaments finden Sie hier.
Wertgegenstände sollten nicht offen getragen werden und es ist anzuraten nur geringere Geldbeträge mit sich zu führen. Nach Einbruch der Dunkelheit sollten abgeschiedene Plätze gemieden sowie auf Überlandreisen verzichtet werden. Bei einem Überfall sollte kein Widerstand aufgrund der hohen Gewaltbereitschaft geleistet werden.
Einreise
- Visumpflicht: Nein bis zu 360 Tage Aufenthalt
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Mindestens 3 Monate bei Ausreise
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Eine Verlängerung des Aufenthaltes bedarf der rechtzeitigen (mindestens 30 Tage vor Ablauf der 360-tägigen Aufenthaltsdauer) Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung beim Justizministerium von Georgien. Die beiden zuständigen Stellen befinden sich in der Abaschidse Straße 68 (in Wake) und in der Budapeschti Straße 2 (in Saburtalo). Ist die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen, liegt eine Verwaltungsübertretung vor, wenn die Ausreise nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Aufenthaltsfrist erfolgt. Der verhängte Strafbetrag kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Bis zur Bezahlung wird weder ein Visum ausgestellt noch eine Einreisebewilligung erteilt. Bei illegalem Aufenthalt von mehr als drei Monaten werden ein Jahr lang kein Visum und keine Einreisegenehmigung für Georgien erteilt. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.
Einfuhr
Es bestehen abgesehen von den international üblichen Einfuhrverboten keine Einfuhrbeschränkungen, größere Geldsummen und wertvolle Gegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. Euro werden akzeptiert, ebenso Travellerschecks und Kreditkarten; es gibt viele Bankomaten in Tbilisi und landesweit, was die Versorgung mit Bargeld wesentlich erleichtert. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.
Bei Einfuhr von humanitären Hilfsgütern ist die Empfängerorganisation die Zollfrage vorab zu klären.
Die Einfuhr von Lebensmitteln ist verboten.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Geldsummen ab 30.000 GEL muss bei der Ausreise deklariert werden.
Das Reisegepäck muss vollständig wiederausgeführt werden. Die Ausfuhr von Teppichen, handelsüblichen Antiquitäten und Kunstgegenständen ist nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums erlaubt, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Vor Geschäftsabschluss wird angeraten sich über mögliche Ausfuhrbeschränkungen zu informieren. Edelmetalle sowie Pelze dürfen nicht ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie die bei der Einreise nach Österreich geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Kontinentales Klima im Landesinneren mit eher kalten, schneereichen Wintern und warmen Sommern. An der Küste mildes Meeresklima mit kurzen und schneearmen Wintern, im Sommer warm und feucht.
Gesundheit
Die Lage in den Krankenhäusern, vor allem außerhalb der Hauptstadt, entspricht oft nicht mitteleuropäischen Vorstellungen, ist aber im Ergebnis für die Grundversorgung ausreichend. In entlegenen Gebieten kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinischen Betreuung gerechnet werden. Bei ernsthaften Verletzungen, Erkrankungen und operativen Eingriffen empfiehlt es sich die Behandlung in Österreich durchführen zu lassen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur die regelmäßig benötigten Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Bestehen Zweifel, dass ein Medikament nach Georgien eingeführt werden darf (zum Beispiel betäubungsmittelhaltige Medikamente), wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft von Georgien in Wien empfohlen.
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden.
Häufig sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Tbilisi und Batumi gibt es einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. In privaten Einrichtungen, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung höher sein. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (bar oder per Kreditkarte) geleistet. Ein Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird daher dringend empfohlen. Für ambulante Behandlungen leichter Erkrankungen wird der MediClub Georgia (englischsprachig) empfohlen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Tbilisi wird von mehreren europäischen Hauptstädten sowie einigen GUS-(Haupt)Städten aus direkt angeflogen. Die Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards im Inlandsflugverkehr ist nicht gesichert; es kommt zu größeren Verspätungen.
Die Ein- oder Ausreise über die russisch-georgischen Landgrenzübergänge sollte vermieden werden.
Das Straßennetz ist schlecht ausgebaut. Abgelegene Gebiete können oft nur mit Geländefahrzeugen erreicht werden. Die teilweise aggressive Fahrweise bringt erhöhte Unfallgefahren mit sich. Von Nachtfahrten wird aus Sicherheitsgründen ausdrücklich abgeraten.
Straßen in höher gelegenen Regionen (wie etwa die Verbindung von Akhaltsikhe nach Batumi über Khulo) werden im Winter nicht geräumt und sind für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Auf dem gesamten Straßennetz werden häufig Polizeikontrollen durchgeführt. Bei Autofahrten sind ein in der EU ausgestellter Führerschein oder der internationale Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden. Bei Einreise mit dem eigenen PKW nach Georgien gelten besondere Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 90 Tagen für das Kraftfahrzeug im Lande vor. Können diese Fristen nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des Kfz erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Fristen drohen empfindliche Geldbußen.
Alkohol am Steuer ist verboten (0 ‰).
Georgien verfügt zwar über ein Eisenbahnnetz, jedoch wird der öffentliche Verkehr großteils über ein dichtes Netz an preisgünstigen Minibussen abgewickelt. Diese entsprechen teilweise westlichem Standard, verkehren aber oft auch in überfülltem Zustand. Für den ausländischen Reisenden stellt sich die Problemtatik, dass die Fahrziele ausschliesslich in georgischen Schriftzeichen angeschrieben sind.
In den Städten sind Englischkenntnisse unter der jüngeren Generation und in Dienstleistungsbetrieben durchaus verbreitet; bei Personen ab 40 Jahren sind Russischkenntnisse häufig.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Homosexualität ist in Georgien straffrei gestellt. Auf Grund konservativer Traditionen werden Homosexuelle in der georgischen Gesellschaft ausgegrenzt und diskriminiert. Ebenso sind sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit unerwünscht.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis lebenslänglich). Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr.
Österreichische Staatsbürger können sich in Notfällen an das Österreichische Honorarkonsulat Tbilisi wenden.
Als Bürger eines EU-Staates können sich Österreicher in Notfällen auch an die Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten wenden: Vor Ort in Tbilisi entweder an Botschaft der Bundesrepublik Deutschland: z.Zt. Sheraton Metechi Palace Hotel, Telawi Str. 20, 0103 Tbilisi, Tel.: +995/ 32 - 44 73 00, Fax: +995/ 32 - 44 73 64; Visastelle und Konsularabteilung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland: David Agmaschenebeli Prospekt 166, 0112 Tiflis, Tel.: +995/ 32 - 43 53 99, Fax: +995/ 32- 91 16 51 oder an die französische Botschaft: Goguebachvili street 15, 380008 Tbilisi; Tel.: +995/ 32 - 99 99 76; Fax: +995/ 32 - 95 33 75; Email: ambafrance(at)access.sanet.ge
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
