Georgien (de)
- Hauptstadt:
- Tbilisi
- Int. Kennzeichen:
- GE
- Sprache
- Georgisch, Russisch, Armenisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Russisch
- Währung:
- 1 Lary
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +3h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +2h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Zwischenstecker erforderlich (in internationalen Hotels auch österreichische Stecker)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 19.12.2011)
Besondere Hinweise
PARTIELLE REISEWARNUNG FÜR GEORGIEN! (seit 25.08.2008)
Das Österreichische Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten erteilt Reisewarnung, wenn in einem Land
- Krieg, Bürgerkrieg
- Verhängtes Kriegsrecht
- (Bürger)-kriegsähnliche Zustände
herrschen.
Für Reisen in die Gebiete Abchasien und Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregionen bleibt die Reisewarnung aufrecht. Die Einreise von Russland nach Georgien über diese Gebiete wird in Georgien als illegaler Grenzübertritt geahndet.
Durch Minen und nicht explodierte Munition besteht immer noch eine erhöhte Gefahr in Gebieten, die während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen waren oder von russischen Truppen nach dem Ende der Kampfhandlungen kontrolliert wurden. Die Lage im übrigen Georgien ist ruhig.
Gegen die Nutzung der Hauptverkehrsstrecke zwischen Ost und West (M1) bestehen zurzeit keine Bedenken. Die Situation kann sich allerdings jederzeit ändern.
Der Grenzübergang an der M3 („Alte Georgische Heerstrasse“, Larsi Grenzübergang) ist nicht für den internationalen Reiseverkehr geöffnet und kann nur von georgischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen der GUS-Staaten genutzt werden. Die Einreise nach Georgien über Abchasien und Südossetien wird als illegaler Grenzübertritt geahndet.
Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden. Informieren Sie sich vor und während der Reise in Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
Wir weisen Sie darauf hin, dass, nur in sehr eingeschränkten Umfang konsularische Hilfestellung geleistet werden kann.
Sicherheit
Auf Grund der schwierigen Sicherheitslage wird von Reisen in die Gebiete Abchasien und Südossetien abgeraten. Beide Konfliktgebiete befinden sich nicht unter der Kontrolle der georgischen Regierung in Tiblisi und russische
Truppen sind nach wie vor dort stationiert. Erhöhte Gefahr besteht vor allem auf Grund von Minen und nicht explodierter Munition, zudem wird jedoch auch immer wieder von kriminellen Übergriffen in diesen Regionen berichtet.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einer Reisewarnung begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. Es wird empfohlen, die Notwendigkeit von Reisen nach Abchasien und Tskhinvali Region/Südossetien jeweils sorgfältig zu prüfen und sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren sowie diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen. Es wird empfohlen vor der Reise in potentielle Krisengebiete mit den lokalen Behörden Kontakt aufzunehmen um eine eventuell notwendige Genehmigung einzuholen. Hinweise dazu geben das Georgische Außenministerium und das Reintegrationsministerium
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Tskhinvali Region/Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Es wird daher dringend geraten, im konkreten Fall rechtzeitig vorher das einschlägige Gesetz bzw. das zuständige Ministerium für Reintegrationzu konsultieren. Den englischen Gesetzestext auf der Internetseite des Parlaments finden Sie hier .
Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist gemäß dem „Gesetz über die besetzten Gebiete“ über die russisch-georgische Grenze in Abchasien und in Tskhinvali Region/Südossetien nicht möglich – es sei denn in besonderen Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die russisch-georgische Grenze in Abchasien und Tskhinvali Region/Südossetien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt nach Georgien behandelt wird. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/ Georgien eingereist wurde.
Abgesehen von den beiden Konfliktregionen und den Grenzgebieten ist die Lage in Georgien ruhig. Für alle großen Städte gilt, dass dieselben Vorsichtmaßnahmen zu treffen sind, wie in anderen Großstädten weltweit.
Wertgegenstände sollten nicht offen getragen werden und es ist anzuraten nur geringere Geldbeträge mit sich zu führen. Nach Einbruch der Dunkelheit sollten abgeschiedene Plätze gemieden sowie auf Überlandreisen verzichtet werden. Bei einem Überfall sollte kein Widerstand aufgrund der hohen Gewaltbereitschaft geleistet werden.
Einreise
- Visumspflicht: nein bis zu 360 Tage
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: mind. 3 Monate bei Ausreise
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: wird akzeptiert
- Sonstiges: Eine Verlängerung des Aufenthaltes bedarf der rechtzeitigen (mindestens 30 Tage vor Ablauf der 360-tägigen Aufenthaltsdauer) Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung beim Justizministerium von Georgien. Die beiden zuständigen Stellen befinden sich in der Abaschidse Straße 68 (in Wake) und in der Budapeschti Straße 2 (in Saburtalo). Ist die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen, liegt eine Verwaltungsübertretung vor, wenn die Ausreise nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Aufenthaltsfrist erfolgt. Der verhängte Strafbetrag kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Bis zur Bezahlung wird weder ein Visum ausgestellt noch eine Einreisebewilligung erteilt. Bei illegalem Aufenthalt von mehr als drei Monaten werden ein Jahr lang kein Visum und keine Einreisegenehmigung für Georgien erteilt. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.
Tiblisi wird von mehreren europäischen Hauptstädten sowie einigen GUS-(Haupt)Städten aus direkt angeflogen.
Die Ein- oder Ausreise über die russisch-georgischen Landgrenzübergänge sollte vermieden werden.
Einfuhr
Es bestehen abgesehen von den international üblichen Einfuhrverboten keine Einfuhrbeschränkungen, größere Geldsummen und wertvolle Gegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. Euro werden akzeptiert, ebenso Travellerschecks und Kreditkarten; es gibt mittlerweile viele Bankomaten in Tbilisi, was die Versorgung mit Bargeld wesentlich erleichtert. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.
Bei Einfuhr von humanitären Hilfsgütern sollte die Empfängerorganisation die Zollfrage vorab klären.
Die Einfuhr von Lebensmitteln ist verboten.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum deklarierten Betrag erlaubt.
Das Reisegepäck muss vollständig wiederausgeführt werden. Die Ausfuhr von Teppichen, handelsüblichen Antiquitäten und Kunstgegenständen ist nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums erlaubt, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Vor Geschäftsabschluss wird angeraten sich über mögliche Ausfuhrbeschränkungen zu informieren. Edelmetalle sowie Pelze dürfen nicht ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie die bei der Einreise nach Österreich geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Kontinentales Klima im Landesinneren mit eher kalten, schneereichen Wintern und warmen Sommern. An der Küste mildes Meeresklima mit kurzen und schneearmen Wintern, im Sommer warm und feucht.
Ratschläge
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und des Medikamentenmangels entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard. In entlegenen Gebieten kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinischen Betreuung gerechnet werden. Bei ernsthaften Verletzungen, Erkrankungen und operativen Eingriffen empfiehlt es sich nach Österreich zurück zu reisen, da die Ausstattung der meisten georgischen Krankenhäuser mit Geräten, Verbrauchsgütern und Medikamenten unzureichend ist.Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur die regelmäßig benötigten Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird daher dringend empfohlen. Bestehen Zweifel, dass ein Medikament nach Georgien eingeführt werden darf (zB betäubungsmittelhaltige Medikamente), wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft von Georgien in Wien empfohlen.
Häufig sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Tbilisi und Batumi gibt es einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. In privaten Einrichtungen, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung höher sein. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (bar oder per Kreditkarte) geleistet. Ein Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird daher dringend empfohlen. Für ambulante Behandlungen leichter Erkrankungen wird der „MediClub Georgia“ (englischsprachig), Taschkent Straße 22A, Tiflis, Tel. +995-32-251991 (24-Std. Mobilnummer: +995-99-581991) empfohlen. Ein weiterer qualifizierter Rettungsdienst mit englischsprachigem Personal ist 24 Stunden lang unter der Nummer +995-32-901111 zu erreichen.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet für Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig).
Abgesehen vom empfohlenen Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01- 403 8343) jedoch eine vorbeugende Impfung für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten gegen Tollwut.
Malariaprophylaxe ist nicht notwendig.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden.
Georgien in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversiche- rung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Die Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards im Inlandsflugverkehr ist fraglich, es kommt zu größeren Verspätungen. Das Straßennetz ist schlecht ausgebaut. Abgelegene Gebiete können oft nur mit Geländefahrzeugen erreicht werden.
Die teilweise aggressive Fahrweise bringt erhöhte Unfallgefahren mit sich. Von Nachtfahrten wird aus Sicherheitsgründen ausdrücklich abgeraten.
Auf dem gesamten Straßennetz werden häufig Polizeikontrollen durchgeführt. Bei Autofahrten sind der internationale Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden.Der Grenzübertritt zwischen Russland und Georgien ist für Ausländer verboten.
Kraftfahrzeuge dürfen mit ausländischer Zulassung maximal 20 Tage in Georgien bleiben (bei Transitreisen nur 10 Tagen). Können diese Fristen nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des Kfz erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Fristen drohen empfindliche Geldbußen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Homosexualität ist in Georgien straffrei gestellt. Auf Grund mehrheitlicher konservativer Traditionen werden Homosexuelle in der georgischen Gesellschaft ausgegrenzt und diskriminiert. Ebenso sind sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit unerwünscht.
Alkohol am Steuer ist verboten (0 ‰). Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis lebenslänglich). Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr.
Österreichische Staatsbürger können sich in Notfällen an das Österreichische Honorarkonsulat Tbilisi - Garekakheti St. 20,0144, 0144 Tbilisi: +995/ 32 - 77 24 75, Fax: +995/ 32 - 77 09 12, E-Mail: eviko.berger(at)gmail.com wenden.
Als Bürger eines EU-Staates können sich Österreicher in Notfällen auch an die Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten wenden: Vor Ort in Tbilisi entweder an Botschaft der Bundesrepublik Deutschland: z.Zt. Sheraton Metechi Palace Hotel, Telawi Str. 20, 0103 Tbilisi, Tel.: +995/ 32 - 44 73 00, Fax: +995/ 32 - 44 73 64; Visastelle und Konsularabteilung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland: David Agmaschenebeli Prospekt 166, 0112 Tiflis, Tel.: +995/ 32 - 43 53 99, Fax: +995/ 32- 91 16 51 oder an die französische Botschaft: Goguebachvili street 15, 380008 Tbilisi; Tel.: +995/ 32 - 99 99 76; Fax: +995/ 32 - 95 33 75; Email: ambafrance(at)access.sanet.ge
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
