Gebiete der Palästinensischen Behörde (de)
- Hauptstadt:
- Verwaltungssitz in Ramallah
- Int. Kennzeichen:
- PS
- Sprache
- Arabisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 neuer Shekel (NIS) = 100 Agorot
- Information zur Zeitdifferenz:
- MEZ +1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, dreipoliger Stecker (Zwischenstecker erforderlich)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 10.02.2012)
Besondere Hinweise
Die Palästinensische Behörde hat den Status eines Völkerrechtssubjekts, das "Gebiet der Palästinensischen Behörde" wird aber nicht als Staat im Sinn des Völkerrechts anerkannt. Österreich unterhält das Vertretungsbüro Ramallah als Vertretungsbehörde eigener Art.
Sicherheit
Partielle Reisewarnung (seit 23.10.2006)
Ausgenommen von dieser partiellen Reisewarnung sind die Orte Bethlehem und Jericho.
Vor Reisen in den Gazastreifen und in die Westbank wird ausdrücklich gewarnt. Westliche Einrichtungen im Gazastreifen bzw. der Westbank können zum Angriffsziel radikaler Gruppierungen werden.
Die Gefahr von Geiselnahmen besteht weiterhin, ebenso kann es immer noch zu Kampfhandlungen mit Toten und Verletzten kommen. Kurzfristige und unangekündigte Totalsperrungen des Gazastreifens sind jederzeit möglich, während diesen Sperrungen kann der Gazastreifen auch von ausländischen Staatsbürgern nicht verlassen werden. In solchen Fällen sind die Österreichische Botschaft Tel Aviv und das Österreichische Vertretungsbüro Ramallah außerstande, den Reisenden die Ausreise zu ermöglichen.
Es wird weiters dringend davon abgeraten, an einem Schiffskonvoi zur Durchbrechung der Gaza-Blockade teilzunehmen. Am 31. Mai 2010 wurden mehrere Schiffe bei dem Versuch, die Gaza-Blockade zu durchbrechen, von der israelischen Marine aufgehalten und gestürmt, wobei neun Menschen getötet und Dutzende verletzt wurden. In solchen Fällen ist eine konsularische Betreuung durch die Österreichische Botschaft Tel Aviv nur sehr eingeschränkt möglich.
Die Österreichische Botschaft in Tel Aviv bzw. das Österreichische Vertretungsbüro in Ramallah können für in Not geratene Österreicher im Gazastreifen und in der West Bank, für die eine partielle Reisewarnung besteht, nur in sehr eingeschränktem Umfang konsularische Hilfestellung leisten.
Sollte ein Aufenthalt im Gazastreifen trotz ausdrücklicher Reisewarnung unerlässlich sein, ist Folgendes zu beachten: Der Übergang Israel-Gazastreifen (Erez Crossing) wird von der israelischen Armee wie ein internationaler Grenzübergang geführt, womit das Mitführen eines gültigen Reisedokumentes notwendig ist. Der Übergang wird immer wieder unangekündigt für alle Reisenden gesperrt und lediglich für einen limitieren Personenkreis geöffnet (z.B. Diplomaten, ausländische Journalisten). Die Dienst habenden Soldaten am Übergang wurden teilweise durch eine private Sicherheitsfirma ersetzt und sind angewiesen für jeden Reisenden eine individuelle Übertrittsbewilligung einzuholen, damit ergeben sich auch bei geöffnetem Erez-Übergang oft mehrstündige Wartezeiten (die Bewilligungen können u.U. mehrere Tage in Anspruch nehmen). Es wird nachdrücklich angeraten, das Österreichische Vertretungsbüro Ramallah (s. unten) über eine Einreise zu informieren, für Notfälle im Gazastreifen kann auch der vor Ort ansässige Mitarbeiter des Vertretungsbüros unter Tel. 08-2845991 und Handy: 0599-266103 kontaktiert werden.
Im Gazastreifen und der Westbank kann es sowohl zu internen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen militanten Gruppen als auch zu Militäraktionen (u.a. Einsatz von israelischen Panzereinheiten und Raketenangriffen mit Kampfhubschraubern in Gaza, Militäroperationen in der Westbank) sowie schweren bewaffneten Zusammenstößen , sporadischen Schusswechseln auf jüdische Siedler und Siedlerautos, großflächigen und andauernden Ausgangssperren sowie der unangekündigten Totalsperrung von Checkpoints/Einreisepunkten von der Westbank bzw. dem Gazastreifen nach Israel kommen. An großen jüdischen Feiertagen kommt es erfahrungsgemäß zur Abriegelung der palästinensischen Gebiete und zur Schließung von Ein-/Ausreisepunkten.
Vor Besuchen jüdischer Siedlungen in der Westbank wird dringend gewarnt. Die Gewaltbereitschaft jüdischer Siedler ist während der letzten Jahre deutlich angestiegen.
Doppelstaatsbürger (Palästinenser/Österreicher): Österreichische Staatsbürger palästinensischer Herkunft, die noch eine gültige palästinensische Identitätskarte besitzen und die sich in der Westbank und dem Gazastreifen aufhalten bzw. einreisen wollen, werden von Israel ausschließlich als Palästinenser betrachtet und können in der Regel nur über den Grenzübergang Rafah (vom Gazastreifen nach Ägypten) oder Allenby Brücke (von der Westbank nach Jordanien) ausreisen.
Reisen in und eine Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gazastreifen) können auch von der Österreichischen Botschaft Tel Aviv oder dem Österreichischen Vertretungsbüro Ramallah nicht sichergestellt werden.
Doppelstaatsbürger sollten sich vor Ihrer Reise über die aktuelle Lage beim Österreichischen Vertretungsbüro Ramallah informieren:
Österreichisches Vertretungsbüro in Ramallah
VIP Centre, 100 Al-Kawthar Street,
Al Bireh, Ramallah
Tel.: +972 (0) 224 01 477
Fax: +972 (0) 224 00 479
E-Mail: ramallah(at)ada.gv.at
oder mit der Österreichischen Botschaft Tel Aviv in Verbindung setzen.
Telefonische Notrufbereitschaft außerhalb der Bürozeiten: +972(0)547-921892
Ein und Ausreise
Personen, die nach Gaza über Rafah (Ägypten) einreisen, müssen auf Grund der geltenden israelischen Einreisebestimmungen ausnahmslos wieder über Rafah (Ägypten) ausreisen. Die Ausreise aus dem Gazastreifen nach Israel via Erez-Checkpoint ist nur möglich, wenn die Ausreise aus Israel nach Gaza ebenso dort erfolgte.
Es liegt in der Eigenverantwortung der Reisenden, vor Grenzübertritt in den Gazastreifen sicherzustellen, dass sowohl die für Gaza zuständigen palästinensischen Behörden als auch die ägyptischen Behörden dieser Wiederausreise aus Gaza via Rafah (Ägypten) vorab zustimmen.
Die Kontaktnahme mit der ägyptischen Botschaft vor Reiseantritt wird dringend angeregt. Die Österreichische Botschaft Kairo ist ausnahmslos nur für die ägyptische Seite der Grenzkontrollen zuständig. Hilfestellungen der Österreichischen Botschaft Kairo sind, wenn überhaupt, nur sehr begrenzt möglich und erstrecken sich nicht auf Kontakte mit den für Gaza zuständigen palästinensischen Behörden. Sollten aus der Hilfestellung der Österreichischen Botschaft Kairo Kosten erwachsen, werden diese per Konsulargebührenbescheid vorgeschrieben werden.
Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen verlieren ab 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Es wird dringend empfohlen, für Kinder schon jetzt einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen.
