französische Überseegebiete
- Hauptstadt:
- Paris
- Int. Kennzeichen:
- -
- Sprache
- Französisch
- Währung:
- siehe "Besondere Hinweise"
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 16.02.2011)
Besondere Hinweise
Die Insel Mayotte hat in einem Volksentscheid am 29.03.2009 beschlossen, sich bis 2011 als Über- seedepartement in den französischen Staat zu integrieren und wird damit Teil der Europäischen Union.
Währung
„Départements d’outre-mer“ (Guadeloupe inkl. Saint Martin, Saint Barthélemy, Martinique, Réunion und Guyane / Französisch-Guyana) sowie (aufgrund besonderer Ratsbeschlüsse und Sonderbe- stimmungen) in den „Collectivités territoirales“ (Mayotte und Saint-Pierre-et-Miquelon): 1 EURO = 100 Cent (franz.: 1 euro = 100 centimes)
„Territoires d’outre-mer“ (Polynésie française [Französisch-Polynesien mit den Gesellschaftsinseln inkl. Tahiti, Moorea und Bora-Bora, den Markisen, Tuamotu, Gambier und Austral-Inseln], Nouvelle-Calédonie (Neu-Kaledonien mit den Iles Loyauté) und die Inseln Wallis-et-Futuna: Pazifische Francs "CFP“; fixer Umrechnungskurs CFP 1.000,-- = EUR 8,38
„Terres australes et Antarctiques françaises“:
Da sich der Sitz der Verwaltung auf Réunion befindet, faktisch 1 EURO = 100 Cent
Zeitdifferenz
Antarktis (Dumont d’Urville):
UTC +10 (keine Sommer-/Winterzeit-Umstellung)
Antarktis (Kerguelen-Inseln):
UTC +5 (keine Sommer-/Winterzeit-Umstellung)
Französisch-Guyana:
UTC –3 (keine Sommer-/Winterzeit-Umstellung)
Französisch-Polynesien (Inseln Tahiti, Moorea, Maiao, Mehetia Tetiaora, Raiatea, Tahaa, Huahine, Bora Bora, Maupiti):
UTC –10 (keine Sommer-/Winterzeit-Umstellung)
Gambier-Inseln:
UTC –9 (keine Sommer-/Winterzeit-Umstellung)
Guadeloupe:
UTC –4 (keine Sommer-/Winterzeit-Umstellung)
Markisen-Inseln:
UTC –9.30 (keine Sommer-/Winterzeit-Umstellung)
Martinique:
UTC –4 (keine Sommer-/Winterzeit-Umstellung)
Mayotte:
UTC +3 (keine Sommer-/Winterzeit-Umstellung)
Neu-Kaledonien (inkl. Insel Loyauté, Insel des Pins, Thio, Mueo, Poindimie):
UTC +11 (keine Sommer-/Winterzeit-Umstellung)
Réunion:
UTC +4 (keine Sommer-/Winterzeit-Umstellung)
Saint-Pierre-et-Miquelon:
UTC –3 (Umstellungen Sommerzeit: Beginn: Erster Sonntag im April/Ende: Letzter Sonntag im Oktober (Sommerzeit = Standardzeit + 1 Std.)
Wallis-et-Futuna:
UTC +12 (keine Sommer-/Winterzeit-Umstellung)
Sicherheit
Französisch-Polynesien:
Die Gefahr terroristischer Anschläge ist relativ gering, auch hinsichtlich innenpolitischer Spannungen kam es in letzter Zeit zu keinen größeren Vorkommnissen. Grundsätzlich wird das Vermeiden größerer Menschenansammlungen und Demonstrationen empfohlen sowie angeraten, besondere Vorsicht aufgrund erhöhter Kriminalität walten zu lassen.
Zwischen November und April kann es zu Tropenstürmen kommen.
Französisch-Guyana:
Aufgrund einer relativ hohen Kriminalitätsrate wird Besuchern ein vorsichtiges Verhalten und das Meiden von Menschenansammlungen (vor allem in der Hauptstadt Cayenne) empfohlen.
Guadeloupe und Martinique:
Die beiden, zu den Französischen Antillen zählenden Inseln weisen auch eine erhöhte Kriminalitätsrate auf. Reisende sollten deshalb besondere Vorsicht walten lassen.
Betreffend immer wieder auftretender Streikaktionen und Demonstrationen wird empfohlen, die lokale Medienberichterstattung zu verfolgen.
Auf Grund der geographischen Lage kann es auf Guadeloupe immer wieder zu mitunter auch schweren Erdstößen kommen.
Einreise
Die Übersee-Departments, -Territorien und -Gebiete sowie Neu-Kaledonien unterliegen besonderen Einreise- und Aufenthaltsregeln. Sie sind nicht Teil des Schengen-Raums. Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise und Aufenthalt, der 3 Monate nicht übersteigt, folgende Dokumente:
Übersee-Departments (Départements d'Outre Mer - DOM = Guadeloupe inkl. Saint Martin und Saint Barthélemy, Martinique, Réunion, und Französisch-Guyana):
gültiger Personalausweis bzw Einreise in Saint-Martin nur mit gültigem Reisepass.
Übersee-Territorien, Übersee-Gebiete (Territoires d'Outre Mer - TOM = Französisch - Polynesien mit den Gesellschaftsinseln inkl. Tahiti, Moorea und Bora-Bora, den Markisen, Tuamotu, Gabier und den Austral-Inseln, Neu-Kaledonien mit den Iles Loyaute, Wallis-et- Futuna), Collectivités territoriales d'Outre Mer - CTOM, (Mayotte und Saint-Pierre-et Miquelon):
gültiger Reisepass.
Einfuhr
Die französischen Überseegebiete (Territoires d'Outre Mer - TOM = Französisch - Polynesien mit den Gesellschaftsinseln inkl. Tahiti, Moorea und Bora-Bora, den Markisen, Tuamotu, Gabier und den Austral-Inseln, Neu-Kaledonien mit den Iles Loyaute, Wallis-et- Futuna), Collectivités territoriales d'Outre Mer - CTOM, (Mayotte und Saint-Pierre-et Miquelon) gehören nicht zur EU, bei Einfuhren sind daher nach Maßgabe der Bestimmungen für Waren, die Sie in einem Drittstaat kaufen, die Eingangsabgaben zu entrichten.
Die französischen Übersee-Departements (Départements d'Outre Mer - DOM = Guadeloupe inkl. Saint Martin und Saint Barthélemy, Martinique, Réunion, und Französisch-Guyana) gehören zur EU, es gelten jedoch Sonderregelungen. Für im Reiseverkehr eingebrachte Waren aus diesen Gebieten gilt, dass bei allfälliger Abgabenpflichtigkeit kein Zoll, sondern nur die sonstigen Eingangsabgaben erhoben werden.
Ausfuhr
Die französischen Überseegebiete (Territoires d'Outre Mer - TOM = Französisch - Polynesien mit den Gesellschaftsinseln inkl. Tahiti, Moorea und Bora-Bora, den Markisen, Tuamotu, Gabier und den Austral-Inseln, Neu-Kaledonien mit den Iles Loyaute, Wallis-et- Futuna), Collectivités territoriales d'Outre Mer - CTOM, (Mayotte und Saint-Pierre-et Miquelon) gehören nicht zur EU, bei Einfuhren sind daher nach Maßgabe der Bestimmungen für Waren, die Sie in einem Drittstaat kaufen, die Eingangsabgaben zu entrichten.
Die französischen Übersee-Departements (Départements d'Outre Mer - DOM = Guadeloupe inkl. Saint Martin und Saint Barthélemy, Martinique, Réunion, und Französisch-Guyana) gehören zur EU, es gelten jedoch Sonderregelungen. Für im Reiseverkehr eingebrachte Waren aus diesen Gebieten gilt, dass bei allfälliger Abgabenpflichtigkeit kein Zoll, sondern nur die sonstigen Eingangsabgaben erhoben werden.
Bitte beachten Sie die bei der Einreise nach Österreich geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Die Wetter- und Klimadaten für die französischen Überseegebiete sind u. a. auf dieser Homepage abrufbar. Die aktuelle Wettervorhersage für diese Gebiete ist (in französischer Sprache) auf der homepage von Météo France ersichtlich.
Gesundheit
DENGUE-FIEBER:
Derzeit treten weltweit immer wieder Fälle von Dengue-Fieber Erkrankungen auf. Davon sind auch die französischen Überseegebiete, insbesondere die Karibik, Ozenanien und der pazifische Raum betroffen, wo es speziell während oder nach Regenzeiten zu vermehrten Erkrankungen kommen kann. Weitere Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre über Dengue-Fieber des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend und auf der Website des französischen Gesundheitsministeriums.
LA REUNION:
Im französischen Überseedepartement La Réunion wurden Ende 2005/ Anfang 2006 zahlreiche Infektionsfälle mit dem Chikungunya-Virus gemeldet, welche offenbar in Zusammenhang mit der besonders intensiven Regenzeit standen. Nach wie vor besteht ein Infektionsrisiko mit dieser Krankheit.
Hinweise über die Gefahr von Tropenkrankheiten in den französischen Überseegebieten finden Sie auf den Homepages des Zentrums für Reisemedizin Wien (Tel. 01-403 83 43) oder der WHO.
Impfungen
Bei der Einreise nach Französisch-Polynesien, Neu-Kaledonien, Guadeloupe, Saint Martin, Saint Barthélemy, Réunion und Martinique sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden in die Übersee-Departments (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01-403 8343) jedoch für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten auf Martinique und Französisch Polynesien eine vorbeugende Impfung gegen Tollwut. Malariaprophylaxe ist nicht notwendig.
Bei der Einreise nach Französisch-Guyana besteht Gelbfieber-Impfpflicht für alle Reisenden, die älter als ein Jahr sind. Malariaprophylaxe wird angeraten, für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten wird eine vorbeugende Impfung gegen Cholera empfohlen.
Für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten auf Mayotte wird eine vorbeugende Impfung gegen Tollwut sowie für alle Reisenden eine Malariaprophylaxe empfohlen.
Versicherung
Das Sozialversicherungsabkommen mit Österreich beschränkt sich nur auf das Kernland Frankreich selbst und die Übersee-Departments (Départements d'Outre Mer - DOM = Guadeloupe inkl. Saint Martin und Saint Barthélemy, Martinique, Réunion und Französisch-Guyana). Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Wer keine e-card besitzt, muss vor der Reise beim Sozialversicherungsträger eine "provisorische Ersatzbescheinigung" lösen.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankentransport wird empfohlen.
Da die französischen Überseegebiete (Territoires d'Outre Mer - TOM = Französisch - Polynesien mit den Gesellschaftsinseln inkl. Tahiti, Moorea und Bora-Bora, den Markisen, Tuamotu, Gabier und den Austral-Inseln, Neu-Kaledonien mit den Iles Loyaute, Wallis-et- Futuna), Collectivités territoriales d'Outre Mer - CTOM, (Mayotte und Saint-Pierre-et Miquelon) nicht zur EU gehören, ist zur Absicherung der medizinischen Betreuung in Notfällen auf jeden Fall eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Homepage der Österreichischen Botschaft in Paris
Touristeninformation "Maison de la France":
Offizielle Informationsseite über den Tourismus in Frankreich
