Estland (de)
- Hauptstadt:
- Tallinn 
- Int. Kennzeichen:
- EE 
- Sprache
- Estnisch 
- Gängige Fremdsprachen:
- Finnisch, Russisch (nationale Befindlichkeiten beachten!), Englisch, vereinzelt auch Deutsch 
- Währung:
- 1 Kroon (EEK) = 100 senti. Die Kroon ist an den Euro gebunden (1 Euro = 15,6466 Kroon) 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +1 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +1 h 
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt/50 Hertz einphasig; 400 Volt/50 Hertz, dreiphasig 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 20.07.2010
Sicherheit
Westeuropäischer Standard.
Auf die Gefahr möglicher Sprengstoffanschläge wird hingewiesen. Diese haben jedoch keinerlei terroristische Hintergründe, sondern sind Auswüchse der Bandenkriminalität.
Achtung vor Taschendiebstählen. Reisepässe sollten im Hotelsafe belassen werden, führen Sie eine Kopie mit sich.
Einreise
- Visumspflicht: nein (max. Aufenthaltsdauer 90 Tage).
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis
- Passgültigkeit: für die Dauer des Aufenthalts
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: wird bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres akzeptiert
Sonstiges: Estland ist Schengen Mitgliedsstaat. Dennoch wird eine dreimonatige Passgültigkeit nach der geplanten Ausreise empfohlen.
Für eine Aufenthaltsdauer über 3 Monaten muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Diese kann im Inland beantragt werden und kostet rund 10,-- Euro.
Der Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ist mit der E-Card erbracht, die auf Verlangen vorzuweisen ist.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Bezüglich der Einfuhr von Landes- und Fremdwährung aus einem Drittstaat ist eine entsprechende Verordnung vorgesehen. Die Einfuhr von höheren Geldbeträgen (ab € 10.000,--) ist deklarationspflichtig. Konkrete Angaben darüber konnten jedoch noch nicht eingeholt werden.
Kreditkarten werden im allgemeinen akzeptiert, es gibt auch ein dichtes Netz von Bankomaten.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Weitere Informationen können Sie auch der Website der estnischen Zollbehörde entnehmen.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Bezüglich der Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung in einen Drittstaat ist eine entsprechende innerstattliche Verordnung vorgesehen und bleibt abzuwarten. Die Ausfuhr von höheren Geldbeträgen (ab € 10.000,--) ist deklarationspflichtig. Konkrete Angaben darüber konnten jedoch noch nicht eingeholt werden.
Weitere Informationen bezüglich der Ausfuhr sind auf der Website der Website der estnischen Zollbehörde zu entnehmen
Bitte beachten Sie die bei der Einreise nach Österreich geltenden Einfuhrbestimmungen.
Reisen mit Haustieren innerhalb der EU: EU-Regelungskonform
Klima
An der Küste Klima aufgrund des Ostsee-Einflusses rauh, im Landesinneren gemäßigteres, kontinentales Klima.
Ratschläge
Aufgrund des häufigen Vorkommens von mit FSME infizierten Zecken wird vor Antritt einer Reise nach Estland empfohlen, mit dem Zentrum für Reisemedizin Kontakt aufzunehmen und sich allenfalls impfen zu lassen.
Gesundheit
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, s. Ratschläge.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Flugverbindungen, Fährverbindungen. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung im ORIGINAL unbedingt mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist vorgeschrieben. Es gilt 0,0 Promille und Licht bei Tag. Winterausrüstung ist ab Mitte / Ende Oktober empfohlen und auch gesetzlich vorgeschrieben. Der österreichische Führerschein wird in Estland voll anerkannt.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Fotografieren in Grenznähe und bei militärischen Objekten ist verboten.
Homosexualität ist in Estland nicht strafbar.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, daß es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
