El Salvador (de)
- Hauptstadt:
- San Salvador
- Int. Kennzeichen:
- SV
- Sprache
- Spanisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 US-Dollar = 100 Cents
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -7 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -8 h
- Elektrischer Strom:
- 110 Volt/50 Hertz, amerikanische Flachstecker (Zwischenstecker erforderlich); oftmals Stromstörungen
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 25.10.2011)
Besondere Hinweise
Aktuell lösen schwere Regenfälle Zerstörungen (auch in der Infrastruktur) und Überschwemmungen im ganzen Land aus, besonders betroffen ist die Region um San Francisco Menéndez und die gesamte Küsten- und Gebirgsregion. Am Dienstag, den 18. 10.2011 hat El Salvador den Notstand ausgerufen. Größere Straßenabschnitte und Grenzübergänge können gesperrt sein. Die betroffenen Gebiete sollten möglichst vermieden werden, nähere Informationen können der Homepage des National Hurrican Centers entnommen werden. Naturkatastrophen suchen El Salvador in regelmäßigen Abständen heim, eine erhöhte Vorsicht ist daher immer geboten.
Sicherheit
Die Sicherheitslage ist im ganzen Land als höchst kritisch einzustufen, El Salvador hat eine der höchsten Kriminalitätsraten weltweit. Zwar ist die Zahl der Enführungen leicht zurückgegangen, Diebstähle, bewaffnete Überfälle und Erpressungsdelikte (auch gegenüber Privatpersonen!) sind aber nach wie vor sehr häufig bzw. angestiegen. Es ist daher immer und überall (vor allem in der Nähe touristischer Anziehungspunkte wie inVulkan- und Küstengebieten) Vorsicht geboten. Als besonders gefährlich gelten die Hauptstadt, San Salvador, die Städte Santa Ana und San Miguel und die Departamentos La Paz, La Libertad und Sonsonate. In der Nähe der großen Hotels der Hauptstadt („Zona Rosa“) kommt es regelmäßig zu Überfällen.
Aufgrund der landesweiten hohen Diebstahls- und Überfallsrate wird empfohlen, vor Einreise in El Salvador eine Kopie des Reisepasses und des Flugtickets bei der Österreichischen Botschaft in Mexiko zu hinterlegen. Zudem sollten mitgeführte Dokumente photokopiert und die Originale - wenn vorhanden - im Hotelsafe gelassen werden. Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der eigenverantwortlichen Gefährdung bewusst sein. Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Individualreisende sollten besondere Vorsicht genießen, Wandertouren oder ähnliche Ausflüge nicht ohne kundige Begleitung vorgenommen werden. Es sollte nur wenig Bargeld mitgeführt und sichtbares Tragen von (Mode)Schmuck möglichst vermieden werden.
Im Falle eines Überfalles sollte unter keinen Umständen Widerstand geleistet werden, da die Gewaltbereitschaft sehr hoch ist und die Täter fast immer bewaffnet sind.
Ein- und Ausreise
- Visumspflicht: nein (90 Tage freier Aufenthalt)
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate bei Einreise
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: keine Angaben, eigener Reisepass wird empfohlen
- Sonstiges: Die Einreise mit einem Fahrzeug ist beim Zoll zu deklarieren.
Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können. Bei der Ausreise ist eine Flughafengebühr von derzeit ca. US-Dollar 26,00 zu entrichten.
Bei Durchreise inklusive Flughafen-Transit durch die Vereinigten Staaten wird auf die geänderten Einreise- bzw. Durchreisebestimmungen hingewiesen (verpflichtende ESTA-Registrierung für alle Reisende, Regelungen betreffend Reisepässe ohne biometrische Merkmale, Kindermiteintragung).
Reisende sollten bei der Ausreise aus El Salvador mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt eine Sonderregelung für die Ausreise: Ein touristischer Aufenthalt von max. 90 Tagen ist zulässig, Reisende erhalten in der Regel keinen Aus- und Einreisestempel an den Grenzen zwischen den CA-4-Ländern.
Einfuhr
Bitte beachten Sie die bei der Einreise nach Österreich geltenden Einfuhrbestimmungen. Bei einer Ein- bzw. Ausreise über die USA sind die besonderen Zollbestimmungen der USA zu beachten.
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Deklarationspflicht ab US-Dollar 10.000,00. Es empfiehlt sich unbedingt die Mitnahme von US Dollar in bar, Travellerschecks und/oder Kreditkarten. In vielen Geschäften und Restaurants kann mit Kreditkarten bezahlt werden, US-Dollar werden oft nur in kleineren Scheinen akzeptiert. Geld in Euro wird nicht umgewechselt, weder in Banken noch in Hotels. Für eine rasche Geldversorgung im Notfall wird zu einem Geldtransfer mit Western Union geraten, nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit Ihrer Bank in Österreich auf.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Deklarationspflicht ab US-Dollar 10.000,00. Für die Ausfuhr von Pflanzen, Tieren, Edelsteinen und Antiquitäten ist eine Genehmigung des Finanzministeriums erforderlich.
Bitte beachten Sie die bei der Einreise nach Österreich geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Es gibt keine Jahreszeiten in dem Sinne, das Klima ist heiß und tropisch mit hohen Tagestemperaturen und kühlen Nächten. Die Regenzeit dauert in El Salvador von Mai bis Oktober, bis zu Höhenlagen von 600 m herrscht tropisches feucht-heißes Klima, über 600 m herrscht kühleres, gemäßigteres Klima. Hurrikans und Überschwemmungen sind keine Seltenheit.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Gesundheit
Der hygienische Standard, die Versorgung mit Medikamenten und das Aufkommen von Fachpersonal in Krankenhäusern entsprechen nicht dem europäischen Standard. Mit zunehmender Entfernung von größeren Städten nimmt die Infrastruktur und Qualität der medizinischen Versorgung ab. Eine etwaig notwendige Versorgung in Privatkliniken, vor allem in der Hauptstadt, ist empfehlenswerter. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Österreich erfolgen.
Impfungen
Grundsätzlich sind bei der Einreise aus Österreich keine Impfbescheinigungen vorzulegen, bei einer Einreise aus von mit Gelbfieber betroffenen Ländern ist ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ein Zertifikat vorzulegen. Entgegen offizieller Bestimmungen kann bei der Einreise (insbesondere aus betroffenen Gebieten) eine Cholera-Impfbescheinigung verlangt werden. Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/403 83 43) daher vor allem für Individual- und Wandertouristen und Rundreisende eine vorbeugende Impfung gegen Cholera, Hepatitis A und B und Tollwut. Malariaprophylaxe für das gesamte Land, insbesondere für den Norden und für Gebiete mit Mangrovenwäldern, wird angeraten. Die Dengue-Fieber-Epidemie ist anhaltend, Erkrankungen werden zunehmend auch bei Reisenden verzeichnet. Da es keine Prophylaxe gegen die Dengue-Fieber-Epidemie gibt, sind Schutzmaßnahmen vor Mückenstichen (Mitnahme von Müchenschutzmitteln, Mosquitonetzen, etc.) besonders wichtig.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen – insbesondere vor und nach dem Essen - ist besonders zu achten. Insgesamt ist auf ständige Sauberkeit besonderen Wert zu legen. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte - wenn überhaupt - nur in abgekochtem Zustand getrunken werden.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke wird angeraten. Über den empfohlenen Inhalt einer Reiseapotheke gibt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/403 83 43) Auskunft.
Für die Vollständigkeit medizinischer Informationen wird das Aufsuchen eines praktischen Arztes empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und allfälligen Krankentransport (insbesondere Krankentransportflüge) wird nahegelegt. Österreichische Versicherungsgesellschaften bieten umfassende Reiseversicherungen an.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Taxis, Mietwagen, Busverbindungen. Im Straßenverkehr ist erhöhte Vorsicht wegen des oft schlechten Zustandes der Fahrbahnen und der allgemein gefährlichen Fahrweise geboten.
Es wird empfohlen, selbst bei kurzen Wegstrecken ein Auto (zugelassene Taxis haben ein „A“ als ersten Buchstaben auf dem Nummernschild) zu benutzen, von der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird dringend abgeraten (Ausnahme: Busverkehrsnetz zwischen den Städten, Überfälle können aber dennoch nicht ausgeschlossen werden.). Am Flughafen sollen unter keinen Umständen nicht autorisierte Taxis benützt werden. Von unbegleiteten Autofahrten - insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit - wird dringend abgeraten. Es sollten möglichst nur Hauptstraßen und keine Nebenstraßen benützt werden, die Türen und Fenster des Autos immer geschlossen sein. Es wird unbedingt empfohlen, keine Anhalter mitzunehmen und bei einem scheinbaren Unfall nicht anzuhalten, da Unfälle zumal vorgetäuscht werden, um den Helfer auszurauben. Werden Sie Zeuge eines Unfalls, verständigen Sie bitte die nächste Polizeidienststelle.
Der österreichische Führerschein kann bis zu 90 Tage verwendet werden. Für längerfristige Aufenthalte wird die Ausstellung eines lokalen Führerscheines empfohlen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und solchen von strategischer Bedeutung sollte vermieden werden. Von Konsum und/oder Mitfuhr von Drogen wird unbedingt abgeraten. Nach ha. vorliegenden Informationen ist Homosexualität in El Salvador strafbar. Verstoße gegen die Ausfuhrbestimmungen und die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen könnten zu Geld- und Haftstrafen führen. Beim Baden im Meer ist wegen der Meeresströmungen, die bis nahe an den Strand reichen, und Aufkommen von Haifischen besondere Vorsicht zu genießen.
Das Außenministerium weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
