El Salvador (de)
- Hauptstadt:
- San Salvador
- Int. Kennzeichen:
- SV
- Sprache
- Spanisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 US-Dollar = 100 Cents
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -7 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -8 h
- Elektrischer Strom:
- 110 Volt/50 Hertz, amerikanische Flachstecker (Zwischenstecker erforderlich); oftmals Stromstörungen
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 06.05.2013)
Sicherheit
Die Sicherheitslage ist im ganzen Land als höchst kritisch einzustufen, El Salvador hat eine der höchsten Kriminalitätsraten weltweit. Zwar ist die Zahl der Entführungen leicht zurückgegangen, Diebstähle, bewaffnete Überfälle und Erpressungsdelikte (auch gegenüber Privatpersonen!) sind aber nach wie vor sehr häufig bzw. angestiegen. Es ist daher immer und überall (vor allem in der Nähe touristischer Anziehungspunkte wie in Vulkan- und Küstengebieten) Vorsicht geboten. Als besonders gefährlich gelten die Hauptstadt, San Salvador, die Städte Santa Ana und San Miguel und die Departamentos La Paz, La Libertad und Sonsonate. In der Nähe der großen Hotels der Hauptstadt („Zona Rosa“) kommt es regelmäßig zu Überfällen.
Aufgrund der landesweiten hohen Diebstahls- und Überfallsrate wird empfohlen, vor Einreise in El Salvador eine Kopie des Reisepasses und des Flugtickets bei der Österreichischen Botschaft in Mexiko zu hinterlegen. Zudem sollten mitgeführte Dokumente photokopiert und die Originale - wenn vorhanden - im Hotelsafe gelassen werden. Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der eigenverantwortlichen Gefährdung bewusst sein. Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Individualreisende sollten besondere Vorsicht genießen, Wandertouren oder ähnliche Ausflüge nicht ohne kundige Begleitung vorgenommen werden. Es sollte nur wenig Bargeld mitgeführt und sichtbares Tragen von (Mode)Schmuck möglichst vermieden werden.
Im Falle eines Überfalles sollte unter keinen Umständen Widerstand geleistet werden, da die Gewaltbereitschaft sehr hoch ist und die Täter fast immer bewaffnet sind.
Halten Sie die Türen und Fenster Ihres PKW geschlossen. Nehmen Sie keine Anhalter mit und halten Sie auch nicht bei einem scheinbaren Unfall, sondern verständigen Sie die nächste Polizeidienststelle.
Besondere Vorsicht ist bei Drogenkriminalität angebracht. Rauschgiftdelikte werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen in El Salvador stellen eine hohe Belastung dar. Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben. Lassen Sie schon aus diesem Grund Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt. Seien Sie vorsichtig bei Personen, die während Ihrer Reise Ihr Vertrauen erwecken wollen. Nehmen Sie auf keinen Fall Aufträge (etwa Mitnahme von Geschenken für Dritte) entgegen.
El Salvador liegt in einer Erdbebenzone. Es können im Land immer wieder Erdstöße verspürt werden. Weitere Informationen (auf Englisch) zu Erdbeben erhalten Sie beim Nationalen US- Geologieinstitut.
Badende sollten sich bewusst sein, dass die Küstenregionen El Salvadors eine starke Strömung und einen sehr hohen Wellengang aufweisen können.
Einreise
- Visumpflicht: Nein (90 Tage freier Aufenthalt)
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate bei Einreise
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Die Einreise mit einem Fahrzeug ist beim Zoll zu deklarieren.
Bei Durchreise inklusive Flughafen-Transit durch die Vereinigten Staaten wird auf die geänderten Einreise- bzw. Durchreisebestimmungen hingewiesen (verpflichtende ESTA-Registrierung für alle Reisende, Regelungen betreffend Reisepässe ohne biometrische Merkmale).
Reisende sollten bei der Ausreise aus El Salvador mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt eine Sonderregelung für die Ausreise: Ein touristischer Aufenthalt von max. 90 Tagen ist zulässig, Reisende erhalten in der Regel keinen Aus- und Einreisestempel an den Grenzen zwischen den CA-4-Ländern.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten unterrichtet worden ist. Aus diesem Grund sollte immer auch die Botschaft El Salvadors kontaktiert werden. Nur dort können Sie rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Deklarationspflicht ab 10.000 USD. Es empfiehlt sich unbedingt die Mitnahme von US Dollar in bar, Travellerschecks und/oder Kreditkarten. In vielen Geschäften und Restaurants kann mit Kreditkarten bezahlt werden, US-Dollar werden oft nur in kleineren Scheinen akzeptiert. Geld in Euro wird nicht umgewechselt, weder in Banken noch in Hotels. Das Abheben bis zu 400 USD mit der Bankomatkarte ist an den meisten Geldautomaten möglich. Eine rasche Geldversorgung im Notfall kann durch Western Union erfolgen.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden.
Rechtsverbindliche Zollinformationen zur Einfuhr von Waren sind bei der Botschaft El Salvadors zu erfragen.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Deklarationspflicht ab 10.000 USD. Für die Ausfuhr von Pflanzen, Tieren, Edelsteinen und Antiquitäten ist eine Genehmigung des Finanzministeriums erforderlich.
Wenn keine Genehmigung vorliegt drohen Geldbußen und Haftstrafen.
Bitte beachten Sie die bei der Einreise nach Österreich geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Es gibt keine Jahreszeiten in dem Sinne, das Klima ist heiß und tropisch mit hohen Tagestemperaturen und kühlen Nächten. Die Regenzeit dauert in El Salvador von Mai bis Oktober, bis zu Höhenlagen von 600 m herrscht tropisches feucht-heißes Klima, über 600 m herrscht kühleres, gemäßigteres Klima. Hurrikans und Überschwemmungen sind keine Seltenheit.
In der Saison der Regenzeit kann es zu schweren Regenfällen, Zerstörungen (auch in der Infrastruktur) und Überschwemmungen im ganzen Land kommen, 2011 war die Region um San Francisco Menéndez und die gesamte Küsten- und Gebirgsregion besonders getroffen, im Oktober 2011 wurde der Notstand ausgerufen. Größere Straßenabschnitte und Grenzübergänge können gesperrt sein. Die betroffenen Gebiete sollten in dieser Zeit möglichst vermieden werden
Wirbelstürme können insbesondere in der Zeit von Juni bis November auftreten, wobei der Höhepunkt der Saison erfahrungsgemäß zwischen Mitte August und Mitte Oktober liegt.
Aktuelle Informationen über Wirbelstürme entnehmen Sie bitte dem National Hurricane Center of the USA.
Gesundheit
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Der hygienische Standard, die Versorgung mit Medikamenten und das Aufkommen von Fachpersonal in Krankenhäusern entsprechen nicht dem europäischen Standard. Mit zunehmender Entfernung von größeren Städten nimmt die Infrastruktur und Qualität der medizinischen Versorgung ab. Eine etwaig notwendige Versorgung in Privatkliniken, vor allem in der Hauptstadt, ist empfehlenswerter. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Österreich erfolgen.
Ganzjährig besteht nur ein geringes Risiko der Malariaübertragung in den Provinzen Santa Ana, Ahuachapán und La Union. Dagegen tritt regelmäßig Dengue-Fieber auf. Die Krankheit breitet sich in der Regenzeit v.a. in tiefer gelegenen Gebieten stark aus. Die Krankheitsüberträger sind Stechmücken, insbesondere "Aedes Airitus". Die Erkrankung ähnelt in ihrer harmlosen Form einer Grippe und klingt normalerweise nach ca. 1 Woche wieder ab. Symptome sind Bauchbeschwerden, Erbrechen, Blutungen der Nase und des Zahnfleisches, Ohnmacht und Abgeschlagenheit. Bei Auftreten solcher oder ähnlicher Symptome sollte unverzüglich der Arzt aufgesucht werden. Vor Selbstbehandlung mit Acethyl-Salicyl-säurehältigen Medikamenten, wie z.B. Aspirin, wird seitens der Gesundheitsbehörden abgeraten. Der Krankheitsverlauf, vor allem bei der mit Blutungen verbundenen Krankheitsvariante, kann in seltenen Fällen tödlich enden. Es wird Reisenden empfohlen, bei Besuchen im betroffenen Gebiet strenge Vorsichtsmaßnahmen zu treffen: Wirksamer Insektenschutz, den ganzen Körper abdeckende Kleidung, Hotels mit Klimaanlage und Moskitonetzen. Eine Impfung gegen die Krankheit gibt es nicht.
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion.
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen – insbesondere vor und nach dem Essen - ist besonders zu achten. Insgesamt ist auf ständige Sauberkeit besonderen Wert zu legen. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte - wenn überhaupt - nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke wird angeraten.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und allfälligen Krankentransport (insbesondere Krankentransportflüge) wird nahegelegt. Österreichische Versicherungsgesellschaften bieten umfassende Reiseversicherungen an.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Taxis, Mietwagen, Busverbindungen. Im Straßenverkehr ist erhöhte Vorsicht wegen des oft schlechten Zustandes der Fahrbahnen und der allgemein gefährlichen Fahrweise geboten.
Es wird empfohlen, selbst bei kurzen Wegstrecken ein Auto (zugelassene Taxis haben ein „A“ als ersten Buchstaben auf dem Nummernschild) zu benutzen, von der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird dringend abgeraten (Ausnahme: Busverkehrsnetz zwischen den Städten, Überfälle können aber dennoch nicht ausgeschlossen werden.). Am Flughafen sollen unter keinen Umständen nicht autorisierte Taxis benützt werden. Von unbegleiteten Autofahrten - insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit - wird dringend abgeraten. Es sollten möglichst nur Hauptstraßen und keine Nebenstraßen benützt werden, die Türen und Fenster des Autos immer geschlossen sein. Es wird unbedingt empfohlen, keine Anhalter mitzunehmen und bei einem scheinbaren Unfall nicht anzuhalten, da Unfälle zumal vorgetäuscht werden, um den Helfer auszurauben. Werden Sie Zeuge eines Unfalls, verständigen Sie bitte die nächste Polizeidienststelle.
Bei Anmietung eines PKW ist auf ausreichenden Versicherungsschutz zu achten. Der Internationale Führerschein sollte mitgeführt werden.
Der österreichische Führerschein kann bis zu 90 Tage verwendet werden. Für längerfristige Aufenthalte wird die Ausstellung eines lokalen Führerscheines empfohlen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und solchen von strategischer Bedeutung sollte vermieden werden. Von Konsum und/oder Mitfuhr von Drogen wird unbedingt abgeraten. Nach ha. vorliegenden Informationen ist Homosexualität in El Salvador strafbar. Verstoße gegen die Ausfuhrbestimmungen und die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen könnten zu Geld- und Haftstrafen führen. Beim Baden im Meer ist wegen der Meeresströmungen, die bis nahe an den Strand reichen, und Aufkommen von Haifischen besondere Vorsicht zu genießen.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
