Dschibuti (de)
- Hauptstadt:
- Dschibuti
- Int. Kennzeichen:
- DJ
- Sprache
- Arabisch, Französisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 Dschibuti Franc (FD) = 100 Centimes (c)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +2 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 20.04.2011)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Erhöhte Sicherheitsgefährdung
Durch die exponierte Lage im Horn von Afrika und die hohe westliche Truppenpräsenz sind Anschläge terroristischer Gruppen nicht auszuschließen. Die derzeitige Lage in Somalia hat zu verstärkten Polizeikontrollen geführt. Es wird empfohlen, erhöhte Vorsicht walten zu lassen.
In den grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal) besteht das Risiko bewaffneter Zwischenfälle, da reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vorhanden und immer noch Waffen aus dem Bürgerkrieg im Umlauf sind.
Auch das Grenzgebiet zu Somalia sollte wegen der labilen Lage in Somalia und erhöhter Überfallgefahr gemieden werden.
Wegen der Gefahr von Unfällen, Anschlägen und Überfällen wird von der Benützung der Eisenbahnlinie von Dschibuti nach Dire Dawa (Äthiopien) abgeraten.
Die Distrikte Tadjoura und Obock wurden 2004 als minenfrei erklärt, dennoch sollten nur häufig befahrene Straßen benützt werden.
In den umliegenden Gewässern kommt es immer wieder zu Piratenüberfällen, die sich sowohl gegen Fischerboote und Jachten als auch gegen Handelsschiffe richten. Für aktuelle Informationen wird auf die Website des IMB Piracy Reporting Centre verwiesen.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheits- lage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
- Visumspflicht: ja
- Visum erhältlich: Botschaft der französischen Republik, Konsularabteilung
- Reisedokumente: gültiger Reisepass
- Passgültigkeit: gültig für die Dauer des Aufenthalts
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: nicht akzeptiert
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können
Einfuhr
Gegenstände des täglichen Bedarfs können problemlos eingeführt werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollar und Euro in bar, da Reiseschecks und Kreditkarten nur in der Hauptstadt verwendet werden können.
Die Einfuhr von Waffen, Drogen aller Art und pornographischem Material ist verboten. Die Einfuhr von Alkohol ist bis zu einem Liter pro Person gestattet.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie die bei der Einreise nach Österreich geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
In den Monaten Mai bis Oktober sehr heiß mit extremer Luftfeuchtigkeit. Das ganze Jahr nur geringe Niederschläge.
Ratschläge
Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich in Verhalten und Kleidung dem islamisch geprägten Land anpassen.
Personen dürfen ohne ihr ausdrückliches Einverständnis nicht fotografiert werden.
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten allen Reisenden zu empfehlen).
Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01 - 403 8343) jedoch für Individual- touristen und bei längeren Aufenthalten eine vorbeugende Impfung gegen Cholera, eitrige Gehirnhaut- entzündung (Meningokokken – Meningitis) und Tollwut, für Rundreisende allenfalls gegen Cholera.
Malariaprophylaxe für das gesamte Land wird dringend empfohlen.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vom Genuss von rohem Obst und Salaten wird abgeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkran- kungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversiche- rung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Die Infrastruktur außerhalb der Städte ist unzureichend, über weite Strecken fehlen Tankstellen und Einkaufsmöglichkeiten. Überlandfahrten und Touren in die Wüste sollten daher nur in Begleitung eines erfahrenen lokalen Führers und in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unter Mitnahme von ausreichenden Vorräten an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen unternommen werden. Nächtliche Überlandfahrten sollten unbedingt vermieden werden.
Bei Autofahrten sind der zwischenstaatliche Führerschein und die Zulassung sowie eventuell ein Carnet de Passage mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss bei der Einreise abgeschlossen werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind gesellschaftlich tabuisiert; mit einem harten Durchgreifen der Sicherheitsbehörden oder verärgerten Reaktionen der Bevölkerung muss gerechnet werden.
Das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken u.ä.) ist ebenso verboten wie der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit.
Drogendelikte werden mit harten Strafen geahndet, die Haftbedingungen sind prekär.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
