Deutschland (de)
- Hauptstadt:
- Berlin
- Int. Kennzeichen:
- DE
- Sprache
- Deutsch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 Euro (EUR) = 100 Cent
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt/50 Hertz, Schukostecker / Euro-Stecker
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 17.06.2013)
Sicherheit
Guter Sicherheitsstandard
Die deutschen Behörden weisen auf die Möglichkeit terroristischer Anschläge in Deutschland hin und haben daher Landsleute sowie Reisende zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen. Aus diesem Grund ist ein erhöhtes Sicherheitsbewusstsein aller Reisenden erforderlich. Insbesondere in Ballungsgebieten, bei größeren Menschenansammlungen sowie zu Hauptverkehrszeiten sollte man die Empfehlungen der örtlichen Sicherheitsbehörden besonders beachten.
Zusätzliche Informationen können auf der Homepage des Bundesministerium des Inneren abgerufen werden.
Einreise
- Visumpflicht: nein
- Visum erhältlich: -----
- Reisedokumente: Reisepass; Personalausweis
- Passgültigkeit: Reisepass: bis zu 5 Jahren abgelaufen, Personalausweis und Kinderpass: gültig
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Auf Verlangen haben Reisende, die aus der Bundesrepublik Deutschland in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) ausreisen oder aus einem Mitgliedsstaat der EU in die Bundesrepublik eingereist sind, mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr mündlich anzuzeigen (§ 12a Abs. 2 Zollverwaltungsgesetz). Die Anzeigepflicht auf Verlangen gilt auch bei der Durchreise. Bedienstete des Zolls, der Bundespolizei und der Landespolizei in Bayern, Bremen und Hamburg sind befugt, die Anzeige mitgeführter Zahlungsmittel zu fordern (§ 1 Abs. 3b Zollverwaltungsgesetz) und die Richtigkeit der Anzeigen zu kontrollieren. Kontrollen sind an jedem Ort in der Bundesrepublik Deutschland möglich. Bei Nicht- oder Falschanzeige des mitgeführten Bargeldes und der gleichgestellten Zahlungsmittel droht eine empfindliche Geldbuße. Die Pflicht zur Anzeige und die Kontrollen der befugten Behörden bedeuten keine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel dürfen in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden.
Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt. Deutschland ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung (mit oben erwähnter Anzeigepflicht in bestimmten Fällen).
Bitte beachten Sie die bei der Einreise nach Österreich geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Atlantisches bis kontinentales Klima ohne extreme Temperaturschwankungen zwischen den Jahreszeiten.
Gesundheit
Europäischer Standard im Gesundheitswesen. Die Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die regelmäßig benötigte Arzneimittel beinhaltet, ist ratsam.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Gemäß der entsprechenden EU-Gesetzgebung wurden bislang in zahlreichen Städten Deutschlands Umweltzonen eingerichtet.
Ausschließlich Fahrzeuge mit einer entsprechenden Feinstaub - Umweltplakette dürfen in diese Umweltzonen einfahren. Die Umweltplakette gilt dann grundsätzlich für alle deutschen Umweltzonen für die Lebenszeit des Fahrzeugs, sofern sich das Kennzeichen nicht verändert. Diese Regelung gilt auch für ausländische Kraftwagen. Vergehen werden mit einem Bußgeld über 40 EUR sowie einem Punkt im deutschen Verkehrs-Zentralregister in Flensburg geahndet.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:
BM für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist zu empfehlen.
Grundsätzlich gilt die 0,5 Promillegrenze. Seit 2007 gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,00 Promille) für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Verstöße gegen dieses Verbot führen im Regelfall zu einem Bußgeld in Höhe von 125 EUR und zu zwei Punkten im Verkehrszentralregister. Bei Fahranfängern, die sich noch in der Probezeit befinden, verlängert sich zudem die Probezeit um weitere zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar mit Kosten bis zu 200 EUR angeordnet.
Notrufnummern im Falle eines Unfalls:
- Polizei (0049) 110
- Feuerwehr, Rettungsdienst, Krankentransport (0049) 112; in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist diese Notrufnummer noch nicht überall installiert, dort wäre je nach Aufenthaltsort 19 222 (Handy: Vorwahl +19 222) oder 112 zu wählen.
Pannenhilfe: Die ADAC-Notrufzentralen vermitteln Tag und Nacht Pannenhilfe unter der Rufnummer 01802/22 22 22.
Auf Autobahnen kann Pannenhilfe über die (privatisierten) Notrufsäulen angefordert werden. Verlangen Sie im Pannenfall Hilfe ausdrücklich durch den ADAC.
Hilfeleistungen durch Straßendienst-Fahrzeuge von ADAC-Vertragsfirmen sind kostenpflichtig.
AvD-Pannenhilfe: täglich von 0.00 - 24.00 Uhr. Rufnummer 0800-990 99 09.
Kostenlose Pannenhilfe für ÖAMTC-Schutzbriefinhaber. ÖAMTC Notrufstation München: Tel: (089) 76 76 6322
Führerschein
Bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheins ist eine Verlustanzeige bei den örtlichen Behörden durchzuführen. Eine durch die Deutschen Behörden ausgestellte Verlustbescheinigung für den gestohlenen / verlorenen Führerschein wird nicht als Ersatz des Führerscheins akzeptiert. Von den Deutschen Behörden wird kein Ersatzführerschein ausgestellt.
Anerkennung EU- oder EWR Führerschein
Begründet der Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Führerscheine aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten werden in Deutschland unbeschränkt anerkannt und brauchen, auch bei Wohnsitzbegründung in Deutschland, n i c h t umgeschrieben werden.
Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge zu führen noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monaten verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexuelle Handlungen sind in Deutschland nicht strafbar. In Deutschland ist eine Verpartnerung gleichgeschlechtlicher Paare nach dem Gesetz möglich.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
