Dänemark (de)
- Hauptstadt:
- Kopenhagen
- Int. Kennzeichen:
- DK
- Sprache
- Dänisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch, auch Deutsch
- Währung:
- 1 dänische Krone (dkr) = 100 Öre
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt/50 Hertz, flache Stecker
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 27.02.2013)
Sicherheit
Guter Sicherheitsstandard.
Einreise
- Visumpflicht: Nein
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis
- Passgültigkeit: Gültig für die Dauer des Aufenthalts
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Euro können problemlos gewechselt werden. Beträge von über 15.000 EUR oder im Gegenwert von über 15.000 EUR müssen aber bei einer dänischen Bank registriert werden. Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt, es gelten die einschlägigen EU-Bestimmungen (siehe auch Einfuhrbestimmungen nach Österreich); die Freigrenze für Waren anderer Art beträgt in Dänemark 1.350 DKK. Spezielle Vorschriften hinsichtlich der Einfuhr von Fleischwaren.
Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Färöer ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf die Färöer durch Personen, die ihren Wohnsitz auf den Färöern haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Auch für Grönland gelten besondere Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Haustiere. Weitere Auskünfte erteilt die dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde (Fødevarestyrelsen).
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Beträge von über 15.000 EUR oder im Gegenwert von über 15.000 EUR müssen aber bei einer dänischen Bank registriert werden. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
In Dänemark herrscht nordeuropäisches Klima, im Sommer kühler und feuchter als in Österreich. Die Jahreszeiten sind weniger ausgeprägt.
Gesundheit
Europäischer Standard im Gesundheitswesen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen sowie Fährverbindungen. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist zu empfehlen. Es gilt 0,5 Promille. Das Abblendlicht ist auch untertags zu verwenden.
Führerschein
Im Falle des Abhandenkommens Ihres Führerscheins kann Ihnen die nächste Polizeidienststelle einen Touristenführerschein ausstellen.
Für die Ausstellung eines Touristenführerscheins benötigt die jeweilige Polizeidienststelle eine Bestätigung der zuständigen österreichischen Behörde über Ihre Lenkberechtigung.
Diese Bestätigung muss folgende Informationen enthalten:
- Führerscheinnummer, Gültigkeitsdauer des Führerscheins, Führerscheinklasse (PKW, Bus, Motorrad u.a.m.)
Die Bestätigung erhalten sie an der Österreichischen Botschaft Kopenhagen.
Ein Touristenführerschein gilt nur in Dänemark und nicht über die Grenzen des Landes hinaus. Generell wird bei Fahrten ins Ausland die Mitnahme einer Fotokopie Ihres Führerscheines angeraten
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Absichtliche oder wissentliche Verletzung des Schamgefühls oder Erregung öffentlichen Ärgernisses wird mit Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren geahndet.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
