Dänemark (de)
- Hauptstadt:
- Kopenhagen
- Int. Kennzeichen:
- DK
- Sprache
- Dänisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch, auch Deutsch
- Währung:
- 1 dänische Krone (dkr) = 100 Öre
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt/50 Hertz, flache Stecker
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 07.07.2011)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Westeuropäischer Standard. Für Dänemark besteht momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Einreise
- Visumspflicht: Nein
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis
- Passgültigkeit: gültig für die Dauer des Aufenthalts
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: wird bis zum 15. Lebensjahr akzeptiert
- Sonstiges: Bei Verlassen des Bundesgebietes ist laut Passgesetz stets ein Reisepass oder ein gültiger Personalausweis mitzuführen. Dies gilt trotz Wegfalls der Grenzkontrollen auch für die Einreise in alle Schengenstaaten.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Euro können problemlos gewechselt werden. Beträge von über 15.000,-- Euro oder im Gegenwert von über 15.000,-- Euro müssen aber bei einer dänischen Bank registriert werden. Kreditkarten werden im allgemeinen akzeptiert. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt, es gelten die einschlägigen EU-Bestimmungen (siehe auch Einfuhrbestimmungen nach Österreich); die Freigrenze für Waren anderer Art beträgt in Dänemark 1.350 Kronen. Spezielle Vorschriften hinsichtlich der Einfuhr von Fleischwaren.
Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Färöer ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf die Färöer durch Personen, die ihren Wohnsitz auf den Färöern haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Auch für Grönland gelten besondere Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Haustiere. Weitere Auskünfte erteilt die dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde (Fødevarestyrelsen; Email: fvst(at)fvst.dk).
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Beträge von über 15.000,-- Euro oder im Gegenwert von über 15.000,-- Euro müssen aber bei einer dänischen Bank registriert werden. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Nordeuropäisches Klima, im Sommer kühler und feuchter als in Österreich. Die Jahreszeiten sind weniger ausgeprägt.
Ratschläge
Keine besonderen Ratschläge.
Gesundheit
Europäischer Standard im Gesundheitswesen.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
Die Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist ratsam.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen sowie Fährverbindungen. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist zu empfehlen. Es gilt 0,5 Promille. Das Abblendlicht ist auch untertags zu verwenden.
Führerschein
Im Falle des Abhandenkommens Ihres Führerscheins kann Ihnen die nächste Polizeidienststelle einen Touristenführerschein ausstellen.
Für die Ausstellung eines Touristenführerscheins benötigt die jeweilige Polizeidienststelle eine Bestätigung der zuständigen österreichischen Behörde über Ihre Lenkberechtigung.
Diese Bestätigung muss folgende Informationen enthalten:
- Führerscheinnummer, Gültigkeitsdauer des Führerscheins, Führerscheinklasse (PKW, Bus, Motorrad u.a.m.)
Die Bestätigung erhalten sie an der Österreichischen Botschaft Kopenhagen.
Ein Touristenführerschein gilt nur in Dänemark und nicht über die Grenzen des Landes hinaus. Generell wird bei Fahrten ins Ausland die Mitnahme einer Fotokopie Ihres Führerscheines angeraten
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Absichtliche oder wissentliche Verletzung des Schamgefühls oder Erregung öffentlichen Ärgernisses wird mit Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren geahndet.
Das Außenministerium weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
