Côte d'Ivoire (de)
- Hauptstadt:
- Yamoussoukro (Regierungssitz: Abidjan)
- Int. Kennzeichen:
- CI
- Sprache
- Französisch, Baoulé, Diula, Senufo u. a. einheimische Sprachen
- Währung:
- CFA-Franc
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -1 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -2 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 14.03.2013)
Besondere Hinweise
Partielle Reisewarnung!
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten warnt vor allen Reisen außerhalb der Hauptstadt Abidjan. Von touristischen Reisen sollte auch nach Abidjan Abstand genommen werden.
Auch nach der Machtübernahme durch die legitime Regierung ist die Sicherheitslage vor allem außerhalb Abidjans noch nicht unter Kontrolle. Menschenansammlungen sollten daher weiterhin unbedingt gemieden werden.
Es kommt verbreitet zu Raubüberfällen, Schießereien und Plünderungen.
Sicherheit
Partielle Reisewarnung!
Aufgrund der jüngsten Ereignisse in Mali ist von einer erhöhten Gefahr von Terroranschlägen und Entführungen auch in den anderen Ländern Westafrikas auszugehen. Auch österreichische Staatsbürger können Opfer werden.
Es wird empfohlen, vor Reisen die zuständige österreichische Botschaft in Dakar und das Honorarkonsulat in Abidjan zu kontaktieren.
Einreise
- Visumpflicht: Ja, für gewöhnliche Reisepässe. Nein, für Dienst- und Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Botschaft der Republik Côte d’Ivoire in Wien
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate bei Einreise
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Die Visumantragstellung bei der zuständigen Botschaft der Republik Côte d’Ivoire muss ausnahmslos persönlich erfolgen.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (jedoch Deklarationspflicht). Es empfiehlt sich die Mitnahme Euro, Travellerschecks oder Kreditkarten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Wertvollere Gegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Fremdwährung ist ohne weiteres bis zu einem Betrag von 300.000 CFA-Francs erlaubt, darüber hinaus im Ausmaß des bei der Einreise deklarierten Betrages. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie die bei der Einreise nach Österreich geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Tropisches Klima. Im Süden gleichmäßig heiß und feucht mit einer großen (Mai bis Juli) und einer kleinen (Oktober bis November) Regenzeit. Nach Norden zu trockener (Regenzeit von Juni bis September).
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten im Landesinneren sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den öffentlichen Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard. Die Anzahl der HIV-Infektionsfälle ist im Anstieg.
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Eisenbahnen, Busverbindungen, Sammeltaxis. Bei Autofahrten sind ein internationaler Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss vor Einreise abgeschlossen werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten. Einheimische sollten nur nach vorheriger Zustimmung fotografiert werden.
Homosexualität wird in der Côte d’Ivoire strafrechtlich nicht verfolgt, jedoch wird sie von weiten Teilen der Bevölkerung stark abgelehnt.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
