Costa Rica (de)
- Hauptstadt:
- San José 
- Int. Kennzeichen:
- CR 
- Sprache
- Spanisch 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch 
- Währung:
- 1 Colon (c) = 100 Centavos 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -7 h 
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -8 h 
- Elektrischer Strom:
- 110 Volt/60 Hertz, amerikanische Flachstecker (Zwischenstecker erforderlich) 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 14.07.2010
Aktuelle Informationen über Wirbelstürme entnehmen Sie bitte der Homepage des National Hurricane Center.
Während der Hurrikan-Saison kommt es regelmäßig zur Ausrufung des Notstandes wegen ausgedehnter Überschwemmungen.
Sicherheit
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Aufgrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Situation hat sich auch die Sicherheitslage in Costa Rica im Laufe der letzten Jahre verschlechtert, sodass es besonders in Städten und in stark frequentierten Nationalparks immer häufiger zu Diebstählen und Überfällen kommt. Besondere Vorsicht ist in den Touristenzentren, auf den Touristenrouten (z.B. Brücke über den Río Tárcoles), in San Jose (z.B. bei den Busbahnhöfen), in der Gegend von Limón (Cahuita, Puerto Viejo) und auch auf den Zufahrtsstraßen zum Flughafen geboten, da sich Diebstähle und Überfälle mehren und die Gewaltbereitschaft der Täter gestiegen ist. In letzter Zeit häufen sich insbesondere Pass- und Kreditkartendiebstähle.
Wertsachen sollten daher nur im unbedingt erforderlichen Umfang mitgeführt und auf Schmuck und sichtbar getragene Gürteltaschen ganz verzichtet werden. Gepäck sollte man nie – auch nicht in abgeschlossenen Fahrzeugen – unbeaufsichtigt lassen und Fahrzeuge nur auf gut eingezäunten und bewachten Parkplätzen abstellen. Besonders häufig werden Gepäcksstücke bei Busfahrten aus der Gepäckablage entwendet.
Dokumente sollten photokopiert und Originale sicher verwahrt werden. Fahrten im Dunkeln sollten vermieden werden.
Aufgrund häufigen Diebstahls von Reisepass und/oder Flugticket sollten Touristen nach Möglichkeit der Österreichischen Botschaft in Mexiko vor Reiseantritt eine Kopie des Passes und des Tickets zukommen lassen.
Einreise
- Visumspflicht: Nein, visumsfreier Aufenthalt bis zu 3 Monaten
- Visum erhältlich: -----
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate bei Einreise
- Cremefarbener Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Keine Angaben; empfohlen wird eigener Reisepass
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können. Bei der Ausreise ist eine Flughafengebühr von USD 26,-- sowie eine Sicherheitsgebühr von USD 6,-- zu entrichten. Beide Gebühren können auch in Colones beglichen werden.
Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten beträgt die Ausreisegebühr je nach Aufenthaltszweck zwischen 47,00 USD und 67,00 USD. Sollte die Ausreise am Landweg erfolgen, ist ab sofort keine Steuer mehr zu entrichten (bisher USD 17,--). Sollten Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung in Costa Rica anstreben, so muss diese in Österreich bei der Botschaft von Costa Rica in Wien beantragt werden.
Bei Durchreise inklusive Flughafen-Transit durch die Vereinigten Staaten wird auf die geänderten Einreise- bzw. Durchreisebestimmungen hingewiesen (verpflichtende ESTA-Registrierung für alle Reisende, Regelungen betreffend Reisepässe ohne biometrische Merkmale, Kindermiteintragung)
Einfuhr
Landes- und Fremdwährung dürfen bis zu einem Wert von umgerechnet USD 10.000,-- eingeführt werden; Deklarationspflicht ab USD 10.000,--.
Euros können bei Banken in Landeswährung umgewechselt werden. Landeswährung kann auch bei Bankomaten behoben werden.
Die Mitnahme von US-Dollars in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten wird dringend angeraten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 400 Zigaretten, 50 Zigarren, 500 Gramm Tabak sowie 3 Liter Alkohol).
Ausfuhr
Landes- und Fremdwährung dürfen bis zu einem Wert von umgerechnet USD 10.000,-- ausgeführt werden; Deklarationspflicht ab USD 10.000,--. Die Ausfuhr von Antiquitäten ist verboten, die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen streng reglementiert.
Bitte beachten Sie die bei der Einreise nach Österreich geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Es gibt keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Tropisches feucht-heißes Klima mit einer Trockenzeit von Dezember bis Mai, ab 700 m subtropisches Höhenklima.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard. Die Situation in den Privatkliniken, vor allem in der Hauptstadt, ist besser. Mit zunehmender Entfernung von den Zentren nimmt die Qualität der medizinischen Versorgung ab.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Jedoch besteht seit Anfang Mai 2007 für Reisende, die aus Gebieten mit Gelb-Fieber-Risiko (Angola, Benin, Burkina Faso, Kamerun, DR Kongo, Gabun, Gambia, Guinea, Liberia, Nigeria, Sierra Leone, Sudan, Bolivien, Venezuela, Brasilien, Peru, Kolumbien, Ekuador sowie Französisch-Guayana) nach Costa Rica einreisen, die Pflicht des Nachweises einer mindestens 10 Tage vor Einreise erfolgten Gelbfieber-Impfung (Nachweis mittels "International Certificate of Vaccination against Yellow Fever").
Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Institut für Tropenmedizin Wien (Tel. 403-83-43) außerdem für Individualtouristen und Camper bei längeren Aufenthalten eine vorbeugende Impfung gegen Cholera, Hepatitis B und Tollwut. Malariaprophylaxe für ländliche Gebiete unter 500 m wird angeraten.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen, wie häufiges Händewaschen, ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden.
Es werden in Costa Rica derzeit zahlreiche Fälle von Dengue–Fieber gemeldet, die Verwendung von Mosquitoschutzmitteln ist daher unbedingt angeraten.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Besondere Vorsicht ist auch beim Baden im Meer geboten. Starke Strömungen und plötzlicher, starker Wellengang können leicht auch gute Schwimmer in Gefahr bringen. Einheimische sollten befragt und ihre Hinweise unbedingt beachtet werden. Es ist zu bedenken, dass die Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Gefahrenhinweise) häufig nicht den europäischen Sicherheitsvorstellungen entsprechen.
Costa Rica ist erdbebengefährdet, zuletzt ereignete sich im Jänner 2009 ein Erdbeben der Stärke 6,2.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversiche- rung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Taxis, Mietwagen, Busverbindungen, für entlegene Gebiete Flugverbindungen.
Touristen können den österreichischen Führerschein in Verbindung mit einem gültigen Reisepass verwenden. Voraussetzung ist der legale Aufenthalt im Land. Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten wird die Ausstellung eines lokalen Führerscheines empfohlen.
Mietfahrzeuge befinden sich zum Teil in einem bedenklichen technischen Zustand. Bei der Übernahme sollten die Funktionsfähigkeit und der äußere Zustand des Fahrzeugs gründlich geprüft und in einem Protokoll festgehalten werden.
Nachtfahrten sollten wegen des gelegentlich sehr schlechten und auch sonst von europäischen Verhältnissen stark abweichenden Zustands der Straßen, wegen ungesicherter Hindernisse sowie wegen der unzureichenden Beschilderung vermieden werden.
Bei einem Unfall muss damit gerechnet werden, dass das Mietwagenunternehmen - unabhängig von der Schuldfrage – die Kaution einbehält (bis zu ca. 2.000,-- USD). Im Falle eines Unfalls sollten die beteiligten Fahrzeuge erst nach Aufforderung der Polizei bewegt werden. In jedem Fall sollte man das Eintreffen eines Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft INS abwarten.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist in Costa Rica nicht strafbar.
Das Außenministerium weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
