Costa Rica (de)
- Hauptstadt:
- San José
- Int. Kennzeichen:
- CR
- Sprache
- Spanisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 Colon (c) = 100 Centavos
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -7 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -8 h
- Elektrischer Strom:
- 110 Volt/60 Hertz, amerikanische Flachstecker (Zwischenstecker erforderlich)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 18.11.2011)
Besondere Hinweise
Aktuell lösen schwere Regenfälle und Hurrikans Zerstörungen (auch in der Infrastruktur) und Überschwemmungen im ganzen Land aus, tausende Menschen werden evakuiert, Todesfälle wurden verzeichnet. Naturkatastrophen suchen Costa Rica in regelmäßigen Abständen heim, eine erhöhte Vorsicht ist daher immer geboten. Costa Rica ist grundsätzlich ein hurrikangefährdetes Gebiet. Während der Hurrikan-Saison (ca. Juni bis November) kommt es regelmäßig zur Ausrufung des Notstandes wegen ausgedehnter Überschwemmungen. Aktuelle Informationen über Wirbelstürme entnehmen Sie bitte den Medien und der Homepage des "National Hurricane Center". Zudem besteht die Gefahr von Erdbeben und Vulkanausbrüchen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.
In touristischen Zentren werden in letzter Zeit vermehrt Diebstähle und bewaffnete Raubüberfälle verzeichnet. Bitte beachten Sie die näheren Angaben unter dem Punkt "Sicherheit".
Sicherheit
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Aufgrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Situation hat sich auch die Sicherheitslage in Costa Rica im Laufe der letzten Jahre verschlechtert, sodass es besonders in Städten und in stark frequentierten Nationalparks immer häufiger zu Diebstählen und Überfällen (insbesondere Pass- und Kreditkartendiebstähle) kommt. Besondere Vorsicht ist in den Touristenzentren, auf den Touristenrouten (z.B. Brücke über den Río Tárcoles), in San Jose (z.B. bei den Busbahnhöfen), in der Gegend von Limón (Cahuita, Puerto Viejo) und auch auf den Zufahrtsstraßen zum Flughafen geboten, da sich Diebstähle und Überfälle mehren und die Gewaltbereitschaft der Täter sehr hoch ist.
Die häufigsten Verbrechen an Touristen und Ausländern sind Diebstahl und Raub. Es sollte daher nur wenig Bargeld/Schmuck mitgeführt werden. Es wird unbedingt empfohlen, keine Anhalter mitzunehmen und bei einem scheinbaren Unfall nicht anzuhalten, da Unfälle zumal vorgetäuscht werden, um den Helfer auszurauben. Werden Sie Zeuge eines Unfalls, verständigen Sie bitte die nächste Polizeidienststelle. Trickdiebstähle (z.B. das Betäuben der Opfer durch mit Äther versetzten Parfumproben, die in Einkaufszentren und auf Parkplätzen angeboten werden) kommen häufig vor. Es kann vorkommen, dass Diebe zu jeder Tageszeit in dichtem Verkehr Autoscheiben einschlagen, um Gepäck zu entwenden. Busreisende sollten ihr Gepäck nach Möglichkeit im Personenteil des Busses transportieren und nicht aus den Augen lassen.
Besondere Vorsicht wird bei allen Bank- und Geldwechseltätigkeiten angeraten. Es sollten deshalb Abhebungen immer bei Tageslicht durchgeführt bzw. Foyers in Banken aufgesucht werden. Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen Hilfe bei der Abhebung von Geld angeboten wird. Bei Überfällen sollte jeglicher Widerstand vermieden werden, das Führen und die Verwendung von Schusswaffen durch Kriminelle sind stark angestiegen. Dokumente sollten fotokopiert und die Originale sicher aufbewahrt werden. Aufgrund häufigen Diebstahls wird empfohlen, vor Reiseantritt eine Kopie des Passes und des Flugtickets bei der Österreichischen Botschaft in Mexiko zu hinterlegen. Im Falle eines Verbrechens sollte die Österreichische Botschaft Mexiko oder das Honorargeneralkonsulat in San José umgehend informiert werden.
Wertsachen sollten nur im unbedingt erforderlichen Umfang mitgeführt und auf Schmuck und sichtbar getragene Gürteltaschen ganz verzichtet werden. Gepäck sollte man nie – auch nicht in abgeschlossenen Fahrzeugen – unbeaufsichtigt lassen und Fahrzeuge nur auf gut eingezäunten und bewachten Parkplätzen abstellen. Besonders häufig werden Gepäcksstücke bei Busfahrten aus der Gepäckablage entwendet.
Besondere Vorsicht ist bei Drogenkriminalität angebracht. Rauschgiftdelikte werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Die Haftbedingungen in costa-ricanischen Gefängnissen stellen v.a. für Europäer eine hohe Belastung dar. Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben. Lassen Sie schon aus diesem Grund Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt. Seien Sie vorsichtig bei Personen, die während Ihrer Reise Ihr Vertrauen erwecken wollen. Nehmen Sie auf keinen Fall Aufträge (etwa Mitnahme von Geschenken für Dritte) entgegen.
Abenteuertourismus erfreut sich in Costa Rica immer größerer Beliebtheit. Da es hierbei immer wieder zu Unfällen kommt, ist es ratsam, Abenteuertouren nur bei etablierten und autorisierten Tourismusunternehmen zu buchen.
Starke Regenfälle können gefährliche Flutwellen in Flüssen und Bächen verursachen. Es ist daher besondere Vorsicht beim Baden an Wasserfällen und in Flüssen (auch wegen Krokodilen), Wanderungen in Flusstälern und Aktivitäten wie Rafting geboten. Während der Regenzeit kommt es auch immer wieder zu Erdrutschen, die Straßen vorübergehend unpassierbar machen können.
Autofahrten und der Aufenthalt an Stränden bei Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden.
In Notfällen kann folgende Notfallnummer der Tourismuspolizei angerufen werden (auch englischsprachig): 911. Bei Beschwerden gegen Tourismuseinrichtungen können Sie auch das costa-ricanische Tourismusinstitut kontaktieren: 299-5800 o. 299-5811.
Einreise
- Visumspflicht: Nein, visumsfreier Aufenthalt bis zu 3 Monaten
- Visum erhältlich: -----
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate bei Einreise
- Cremefarbener Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Keine Angaben; empfohlen wird eigener Reisepass
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket, finanzielle Mittel) nachweisen können. Bei der Ausreise ist eine Flughafengebühr von US-Dollar 26,00 sowie gegebenenfalls eine Sicherheitsgebühr von US-Dollar 6,00 zu entrichten. Beide Gebühren können auch in der Landeswährung Colón beglichen werden.
Bei der Ausreise von Minderjährigen, die auch costa-ricanische Staatsangehörige sind oder in der Vergangenheit mit einer Aufenthaltsbewilligung in Costa Rica gelebt haben, auch wenn dieser Aufenthaltsstatus bereits abgelaufen ist, und die allein oder in Begleitung nur eines Elternteils oder einer 3. Person ausreisen, verlangen die costa-ricanischen Grenzbehörden ein sog. „Permiso de Salida“, das bei der Einwanderungsbehörde in San José oder bei der costa-ricanischen Botschaft in Wien beantragt werden kann. Ohne dieses Dokument wird eine Ausreise aus Costa Rica nicht gestattet.
Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten beträgt die Ausreisegebühr je nach Aufenthaltszweck zwischen US-Dollar 47,00 und US-Dollar 67,00. Sollte die Ausreise am Landweg erfolgen, ist ab sofort keine Steuer mehr zu entrichten (bisher US-Dollar 17,00). Sollten Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung von mehr als 90 Tagen in Costa Rica anstreben, so muss diese bei der Botschaft von Costa Rica in Wien beantragt werden: E-Mail consularaustria_costa.rica(at)chello.at
Bitte achten Sie stets auf den eigenen Pass, da dessen Verlust erhebliche Probleme mit sich bringt (u.a. kann die costa-ricanische Polizei eine Passverlustanzeige bei der Wiederausreise verlangen).
Bei Durchreise inklusive Flughafen-Transit durch die Vereinigten Staaten wird auf die geänderten Einreise- bzw. Durchreisebestimmungen hingewiesen (verpflichtende ESTA-Registrierung für alle Reisende, Regelungen betreffend Reisepässe ohne biometrische Merkmale, Kindermiteintragung)
Zudem bestehen an den costa-ricanischen Flughäfen verschärfte Sicherheitsvorkehrungen bei Reisen in und über die USA. So ist u.a. die Mitnahme von pulvrigen Substanzen (z.b. Kaffee) im Handgepäck nicht gestattet. Zusätzliche Zeit sollte aufgrund der erweiterten Sicherheitsvorkehrungen einkalkuliert werden. Bitte beachten Sie auch, dass man bei einem Notreisepass (Passersatz bei Passverlust) nicht zur visafreien Einreise in die USA berechtigt ist. Vor Rückreise nach Österreich über die USA muss ein Visum bei der Botschaft der USA in San José beantragt werden. Die Visabearbeitung kann mehrere Tage in Anspruch nehmen, sodass gegebenenfalls der Rückflug nach Österreich umgebucht werden muss.
Einreisebestimmungen für österreichische Staatsbürger können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten vorher unterrichtet wurde. Verbindliche Auskünfte sind daher grundsätzlich bei der costa-ricanischen Botschaft in Wien einzuholen.
Einfuhr
Bitte beachten Sie die bei der Einreise nach Österreich geltenden Einfuhrbestimmungen. Bei einer Ein- bzw. Ausreise über die USA sind die besonderen Zollbestimmungen der USA zu beachten.
Landes- und Fremdwährung dürfen bis zu einem Wert von umgerechnet US-Dollar 10.000,00 eingeführt werden; Deklarationspflicht besteht ab US-Dollar 10.000,00. Geld in Euro kann bei Banken in die Landeswährung umgewechselt werden, in Landeswährung kann auch bei Bankomaten abgehoben werden. Es empfiehlt sich unbedingt die Mitnahme von US-Dollar in bar, Travellerschecks und/oder Kreditkarten. In einigen Gegenden werden nur VISA-Kreditkarten akzeptiert. Für eine rasche Geldversorgung im Notfall raten wir zu einem Geldtransfer mit Western Union, nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit Ihrer Bank in Österreich auf.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf (inkl. wahlweise 400 Zigaretten, 50 Zigarren, 500 Gramm Tabak sowie 3 Liter Alkohol) können zollfrei eingeführt werden. Das Einführen von Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukten, Obst und Gemüse im Reisegepäck ist verboten.
Die Einfuhrbestimmungen können sich kurzfristig ändern, verbindliche Auskünfte sind von der costa-ricanischen Botschaft in Wien eingeholt werden.
Ausfuhr
Landes- und Fremdwährung dürfen bis zu einem Wert von umgerechnet US-Dollar 10.000,00 ausgeführt werden; Deklarationspflicht besteht ab US-Dollar 10.000,00. Die Ausfuhr von Antiquitäten ist verboten, die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen streng reglementiert.
Bitte beachten Sie die bei der Einreise nach Österreich geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Es gibt keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Tropisches feucht-heißes Klima mit einer Trockenzeit von Dezember bis Mai, ab 700 m herrscht subtropisches Höhenklima. Obwohl Costa Rica in den Tropen liegt, können die Temperaturen sehr stark variieren. Hurrikans und Überschwemmungen kommen oft vor.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Gesundheit
Der hygienische Standard, die Versorgung mit Medikamenten und das Aufkommen von Fachpersonal in Krankenhäusern entsprechen nicht dem europäischen Standard. Mit zunehmender Entfernung von größeren Städten nimmt die Infrastruktur und Qualität der medizinischen Versorgung ab. Eine etwaig notwendige Versorgung in Privatkliniken, vor allem in der Hauptstadt, ist empfehlenswerter.
Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Österreich erfolgen.
In Teilen Costa Ricas (vor allem an der atlantischen Küste und in der Guanacaste Region) tritt regelmäßig Dengue-Fieber auf. Die Krankheit breitet sich in der Regenzeit v.a. in tiefer gelegenen Gebieten stark aus. Die Krankheitsüberträger sind Stechmücken, insbesonders "Aedes Airitus". Die Erkrankung ähnelt in ihrer harmlosen Form einer Grippe und klingt normalerweise nach ca. 1 Woche wieder ab. Symptome sind Bauchbeschwerden, Erbrechen, Blutungen der Nase und des Zahnfleisches, Ohnmachtzustände und Abgeschlagenheit. Bei Auftreten solcher oder ähnlicher Symptome sollte unverzüglich der Arzt aufgesucht werden. Vor Selbstbehandlung mit Acethyl-Salicyl-säurehältigen Medikamenten, wie z.B. Aspirin, wird seitens der Gesundheitsbehörden abgeraten. Der Krankheitsverlauf, vor allem bei der mit Blutungen verbundenen Krankheitsvariante, kann in seltenen Fällen tödlich enden. Es wird Reisenden empfohlen, bei Besuchen im betroffenen Gebiet strenge Vorsichtsmaßnahmen zu treffen: Wirksamer Insektenschutz, den ganzen Körper abdeckende Kleidung, Hotels mit Klimaanlage und/oder nächtens Moskitonetze. Eine Impfung gegen die Krankheit gibt es nicht. Nähere Informationen erteilt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/403 83 43).
Leishmaniose kommt landesweit vor. Dies wird ebenfalls durch Mücken übertragen. Mückenschutz ist empfehlenswert. Ganzjährig kann es zu der bakteriellen Infektion Leptospirose (verursacht durch Nagetierausscheidungen) kommen. Eine medikamentöse Prophylaxe wäre Doxycyclin.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke wird angeraten. Über den empfohlenen Inhalt einer Reiseapotheke gibt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/403 83 43) Auskunft.
Für die Vollständigkeit medizinischer Informationen wird das Aufsuchen eines praktischen Arztes empfohlen.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Seit Anfang Mai 2007 besteht für Reisende, die aus Gebieten mit Gelb-Fieber-Risiko nach Costa Rica einreisen, die Pflicht des Nachweises einer mindestens 10 Tage vor Einreise erfolgten Gelbfieber-Impfung ("International Certificate of Vaccination against Yellow Fever").
Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Institut für Tropenmedizin Wien (Tel. 01/403 83 43) daher vor allem Individual- und Wandertouristen sowie Rundreisenden bei längeren Aufenthalten eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und Tollwut. Malariaprophylaxe für ländliche Gebiete unter 500 m wird angeraten, Malariaerkrankungen werdern jüngst vermehrt verzeichnet.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen – insbesondere vor und nach dem Essen – ist besonders zu achten. Insgesamt ist auf ständige Sauberkeit besonderen Wert zu legen. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte – wenn überhaupt – nur in abgekochtem Zustand getrunken werden.
Besondere Vorsicht ist auch beim Baden im Meer geboten. Starke Strömungen und plötzlicher, starker Wellengang können auch gute Schwimmer in Gefahr bringen. Einheimische sollten befragt und ihre Hinweise unbedingt beachtet werden. Es ist zu bedenken, dass die Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Gefahrenhinweise) häufig nicht den europäischen Sicherheitsvorstellungen entsprechen.
Costa Rica liegt in einer Erdbeben- und Vulkanzone. Die Nationale Katastrophenschutzkommission (Comisión Nacional de Emergencias) informiert auf ihrer Homepage über eventuelle Katastrophengebiete.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und allfälligen Krankentransport (insbesondere Krankentransportflüge) wird nahegelegt. Österreichische Versicherungsgesellschaften (z.B. Uniqa) bieten umfassende Reiseversicherungen an.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Taxis, Mietwagen, Busverbindungen, für entlegene Gebiete Flugverbindungen.
Touristen können den österreichischen Führerschein in Verbindung mit einem gültigen Reisepass verwenden. Voraussetzung ist der legale Aufenthalt im Land. Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten wird die Ausstellung eines lokalen Führerscheines empfohlen.
Vergewissern Sie sich bei Taxifahrten, dass das Taxi an den Türen mit einem gelben Dreieck gekennzeichnet ist und über einen Taxameter verfügt. Grundsätzlich wird empfohlen, ein Taxi in der Hotelrezeption zu bestellen
Mietfahrzeuge befinden sich zum Teil in einem bedenklichen technischen Zustand. Bei der Übernahme sollten die Funktionsfähigkeit und der äußere Zustand des Fahrzeugs gründlich geprüft und in einem Protokoll festgehalten werden.
Nachtfahrten sollten wegen des gelegentlich sehr schlechten und auch sonst von europäischen Verhältnissen stark abweichenden Zustands der Straßen, wegen ungesicherter Hindernisse sowie wegen der unzureichenden Beschilderung vermieden werden. Während des Fahrens sollten die Türen und Fenster des Wagens geschlossen sein. Es sollten keine Wertgegenstände sichtbar zurückgelassen werden.
Bei einem Unfall muss damit gerechnet werden, dass das Mietwagenunternehmen – unabhängig von der Schuldfrage – die Kaution einbehält (bis zu ca. US-Dollar 2.000,00). Im Falle eines Unfalls sollten die beteiligten Fahrzeuge erst nach Aufforderung der Polizei bewegt werden, da dies andernfalls als Schuldgeständnis gewertet wird. In jedem Fall sollte man das Eintreffen eines Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft INS abwarten.
Mit dem 01.01.2009 sind die Strafen für verkehrswidriges Verhalten extrem verschärft worden. So droht bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss eine Gefängnisstrafe, die, sollte es dabei zu einem Unfall mit Todesfolgen kommen, bis zu 15 Jahren betragen kann.
Oftmals sind Landstraßen für längere Zeit gesperrt. Aktuelle Informationen über die Straßenverhältnisse finden Sie unter diesem Link oder telefonisch unter 800-87267486 (von Costa Rica aus).
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist in Costa Rica nicht strafbar.
Die sexuelle Ausbeutung von Kindern, auch wenn sie im Ausland begangen wird, ist strafbar und wird rechtlich in Österreich verfolgt (siehe "Kindesmissbrauch im Zusammenhang mit Tourismus").
Drogenbesitz und -handel sind in Costa Rica strafbar, bei Festnahme ist mit einer Verurteilung zu einer hohen Haftstrafe zu rechnen.
Das Außenministerium weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
