China (de)
- Hauptstadt:
- Peking
- Int. Kennzeichen:
- CN
- Sprache
- Chinesisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch (jedoch nur in den größeren Städten)
- Währung:
- 1 Yuan Renminbi (Y RMB) = 10 Jiao = 100 Fen
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +7 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +6 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz, Mehrfachadapter notwendig
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 22.04.2013)
Besondere Hinweise
Die gesundheitliche Belastung durch Luftverschmutzung kann je nach Wetterlage besonders in größeren Städten und stark industrialisierten Landstrichen in China sehr stark sein. Auswirkungen auf die Gesundheit sind besonders bei längeren Aufenthalten nicht auszuschließen. Dies gilt insbesondere auch für Kleinkinder, Schwangere und Personen mit Erkrankungen der Atemwege. Bei längeren Aufenthalten in China wird empfohlen, die Luftwerte ständig zu beobachten und nach Möglichkeit geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, z.B. durch hochwertige Luftreinigungsgeräte in Wohnräumen und Büros, Filtermasken im Freien, die gründliche Reinigung von Wohnräumen und Kleidungstücken in kurzen Intervallen (Staubablagerungen), die regelmäßige Prüfung der Filter bei Kraftfahrzeugen sowie der Verzicht auf sportliche Betätigung im Freien an Tagen mit starker Luftverschmutzung.
Ausländer in China müssen ihren Reisepass mit ihrem gültigen Visum oder ihre Aufenthaltsgenehmigung immer bei sich tragen. Die Polizeibehörden sind befugt, diese Dokumente zu überprüfen. Die Missachtung dieser Vorschrift kann verwaltungsrechtlich geahndet werden.
Minoritätengebiete:
Reisen in die Autonome Region Tibet und in bestimmte tibetische Siedlungsgebiete außerhalb Tibets sind genehmigungspflichtig. Die Vergabe dieser Genehmigungen kann jedoch ohne Vorankündigung kurzfristig ausgesetzt werden. Es wird empfohlen, sich vor Antritt der Reise beim Reiseveranstalter oder bei der Botschaft der Volksrepublik China in Wien (Konsularabteilung, Tel.: 01/710 36 48) über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.
Sicherheit
Die Sicherheitslage ist in den größeren Städten allgemein gut, vor Kleinkriminalität (Taschendiebstähle, Betrug mit überhöhten Kreditkartenabrechnungen und ähnliches) sollte man sich jedoch im gesamten Land in Acht nehmen. Es wird zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere auch vor „Reiseführern“, „Künstlern“, „Studenten“, „Verkäufern“ und ähnlichen, die ihre Dienste auf der Straße anbieten.
Besondere Vorsicht ist in Vergnügungsvierteln geboten. Es kommt dort immer wieder zu brutalen Schlägereien, wenn Einheimische sich in ihrer Ehre angegriffen fühlen oder der Meinung sind, dass Ausländer chinesische Frauen belästigen.
Individualreisenden in abgelegene Gebiete wird zur Vorsicht geraten. Bei Reisen in entlegene Gebiete und in Gebiete, in denen es in der Vergangenheit zu Unruhen gekommen ist, wird empfohlen, vor der Reise Verwandte oder Freunde zu informieren und mit diesen Kontakt zu halten. Auch eine vorherige Registrierung bei der Botschaft ist möglich.
Es wird empfohlen, für den Notfall Fotokopien von wichtigen Dokumenten, Visa, Kreditkarten etc. mitzuführen und die Originale sorgfältig zu verwahren.
Einreise
- Visumpflicht: Ja
- Visum erhältlich: Botschaft der Volksrepublik China
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate bei Antragstellung
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Die Verlängerung eines Visums im Inland ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zuständig sind die örtlichen Dienststellen der Fremdenpolizei, wobei jeweils teilweise unterschiedliche Bestimmungen angewendet werden können. Reisende müssen unter anderem ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen.
Bei der Einreise mit einem Gruppenvisum kann das Land nur gemeinsam mit allen Gruppenmitgliedern verlassen werden. Falls eine Person sich in China von der Gruppe trennen will, muss zuvor das Gruppenvisum geändert und für die betreffende Person ein Einzelvisum beantragt werden.
Für die Einreise nach Hongkong oder Macao (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen) besteht keine Visapflicht, für die Einreise nach China von diesen beiden Städten aus ist aber ebenfalls ein Visum erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise nach Hongkong oder Macau noch 6 Monate gültig sein.
Nach der Einreise in die VR China müssen sich Ausländer innerhalb von 24 Stunden bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle registrieren. Bei der Unterbringung im Hotel wird diese Registrierung vom Hotel vorgenommen, bei privater Unterbringung ist der Reisende selbst für diese Registrierung verantwortlich.
Einfuhr
Erlaubt ist die Einfuhr von Gegenständen des täglichen Bedarfs bis zu einem Gegenwert von 5.000 CNY in angemessenen Mengen. Weiters unter anderem 1,5 l alkoholische Getränke, 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500g Tabak, Landeswährung bis zu 20.000 CNY bzw. Devisen bis zu einem Gegenwert von 5.000 USD. Devisenbeträge über diesem Richtwert müssen bei der Einfuhr deklariert werden, wenn sie wieder ausgeführt werden sollen. Bargeld ist nach wie vor das wichtigste Zahlungsmittel im täglichen Leben, aber auch Kreditkarten werden vor allem in den großen Städten an vielen Stellen akzeptiert. Mit einer österreichischen Bankomatkarte kann an vielen Geldausgabeautomaten Bargeld behoben werden.
Eingeführte Waren müssen wieder ausgeführt werden.
Verboten ist unter anderem die Einfuhr von Nahrungsmitteln, Tieren, Pflanzen, biologischen Substanzen, Funkgeräten, Waffen (auch Sportwaffen) sowie von Druckwerken und elektronischen Medien mit politisch oder moralisch unerwünschten Inhalten.
Auf den Besitz von Drogen steht die Todesstrafe.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu 20.000 Yuan, von Fremdwährungen bis zu einem Gegenwert von 5.000 USD erlaubt.
Verboten ist die Ausfuhr aller Gegenstände, deren Einfuhr verboten ist. Dazu gehören insbesondere Antiquitäten und gefährdete oder seltenen Tiere und Pflanzen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Der größte Teil Chinas liegt in der gemäßigten Zone, aufgrund der großen Ausdehnung des Landes gibt es aber regional starke klimatische Differenzen. Das Klima in Südost- und Zentralchina ist warm und feucht, im Norden im Sommer gemäßigt und im Winter extrem kalt und trocken.
Zwischen Juni und September kommt es in Südostchina häufig zu Überschwemmungen und die Küstenregionen werden in dieser Jahreszeit von Taifunen heimgesucht.
Gesundheit
Im Allgemeinen ist die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen ausreichend. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst geboten, es sollte grundsätzlich nur gewaschen und geschält gegessen werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für typische Reiseerkrankungen enthält, wird empfohlen.
Die Qualität der Krankenversorgung entspricht nicht dem westeuropäischen Standard, in den größeren Städten ist jedoch eine adäquate Versorgung gewährleistet.
Personen mit schweren, chronischen Krankheiten sollten vor Reiseantritt einen Arzt konsultieren.
Bei Reisen aus und nach der autonomen Region Xinjiang Uygur ist das Polio - Risiko zu beachten.
Bei Reisen in die Autonome Region Tibet kann es beim Auftreten von gesundheitlichen Problemen aufgrund der mangelhaften medizinischen Versorgung zu gravierenden Folgen kommen, da eine rechtzeitige Evakuierung von schwer erkrankten Patienten schwierig und auch mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Es wird grundsätzlich empfohlen, sich vor Antritt einer Reise einer gründlichen medizinischen Untersuchung zu unterziehen.
Ca. 5% der Bevölkerung Chinas sind akut an Tuberkulose erkrankt und somit Krankheitsüberträger. Die Krankheit tritt vor allem in den ärmeren ländlichen Regionen, vermehrt in den westlichen Provinzen, auf.
In letzter Zeit sind in China mehrere Personen mit dem Vogelgrippevirus H7N9 erkrankt. In mehreren Fällen verlief die Krankheit tödlich. Nach bisherigem Wissensstand wird die Krankheit nicht von Mensch zu Mensch übertragen sondern über Geflügel und Geflügelprodukte und deren Umfeld. Es wird geraten, sich von lebendem Geflügel fern zu halten und Vorsicht bei nicht gekochten Geflügelprodukten walten zu lassen.
Auch die ansteckende Hand-Mund-Fuß-Krankheit (HMFD) tritt vermehrt auf und hat vor allem in den Provinzen Anhui, Zhejiang, Guangdong und Guangxi auch zu Todesfällen bei Kleinkindern geführt.
Die Umweltbelastung in China ist vor allem in den Städten sehr groß. Bei stark erhöhten Werten ist auch bei gesunden Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sowie einer Rückholversicherung wird dringend wird empfohlen.
Verkehr
China verfügt über ein teilweise sehr modernes Eisenbahnnetz, Busverbindungen und ein gutes Inlandsflugnetz.
In den Städten Shanghai und Beijing existiert ein gut ausgebautes, modernes U-Bahnnetz.
In allen großen Städten stehen preisgünstige Taxis zur Verfügung. Vor der Benutzung von nicht gekennzeichneten privaten Taxis wird abgeraten. An Flughäfen, Bahnhöfen und ähnlichen Örtlichkeiten wird gerne versucht ortsunkundigen Fahrgästen überhöhte Preise zu verrechnen, es wird angeraten, darauf zu achten, dass der Fahrer den Taxameter einschaltet. Mautgebühren sind gesondert zu bezahlen.
Österreichische oder internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt und ausländische Touristen können in China keine Leihwagen anmieten.
Eine Einreise mit privaten Verkehrsmitteln (Auto, Motorrad) ist nur mit Sondergenehmigung möglich.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Ausreiseverbote: Bei anhängigen Gerichtsverfahren in Zivilrechtssachen, z.B. bei geschäftlichen Rechtsstreitigkeiten wird Ausländern die Ausreise bis zum Abschluss des Verfahrens verwehrt. Dies kann dazu führen, dass die österreichische Partei mehrere Monate oder in extremen Fällen auch mehrere Jahre lang China nicht verlassen darf.
Prostitution ist in der VR China illegal. Ausländer, die mit einer Prostituierten angetroffen werden, können mit einer Verwaltungshaft von bis zu 15 Tagen und Ausweisung aus der VR China bestraft werden.
Homosexualität ist in China nicht illegal, es kommt jedoch immer wieder zu behördlichen Schikanen und Strafen gegen Homosexuelle. Traditionell steht die chinesische Gesellschaft der Homosexualität ablehnend gegenüber.
Das Fotografieren militärischer Anlagen ist in China verboten.
Österreich verfolgt in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit der Staatengemeinschaft – darunter alle EU-Mitgliedsstaaten - die „Ein-China-Politik“. Österreich unterhält mit Taiwan keine diplomatischen Beziehungen und auch keine diplomatischen Vertretungsbehörden.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
