Chile (de)
- Hauptstadt:
- Santiago de Chile
- Int. Kennzeichen:
- CL
- Sprache
- Spanisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Gängige Fremdsprachen: Englisch, aber eher beschränkt; Deutsch, punktuell in einigen Orten im Süden des Landes
- Währung:
- Chilenischer Peso (chil$)
- Information zur Zeitdifferenz:
- In der Nacht vom 7. auf den 8. Mai 2011 (24:00 Uhr Ortszeit) werden in Chile die Uhren um 1 Stunde zurückgestellt. Die Zeitdifferenz zu Österreich wird somit 6 Stunden betragen.
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Stecker meist amerikanisches System
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 02.11.2011)
Besondere Hinweise
Seit 28.10.2011 stößt der in Patagonien gelegene Vulkan Hudson aus drei Kratern kilometerhohe Asche- und Dampfwolken aus (nächstgelegene Stadt: Coihayque). Mit einem Ausbruch in nächster Zeit wird gerechnet. Bereits jetzt kommt es zu Einschränkungen und Behinderungen im Flugverkehr. Vor einer Reise in die betroffene Region wird geraten, aktuelle Informationen über die Flugverkehrssituation an der Südspitze des Kontinents einzuholen.
Im Süden des Landes sind im Parque Nacional Puyehue (nächstgelegene größere Stadt ist Osorno) seit Juni vier Vulkane aktiv. Es ist mit weiteren Eruptionen und regional und überregional mit Ascheregen zu rechnen.
Vor einer Reise in die betroffene Region wird eine genaue Erkundigung der aktuellen Situation empfohlen.
Es kommt immer wieder zu zum Teil erheblichen Einschränkungen des Flugverkehrs in der südlichen Hemisphäre.
Sicherheit
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Die Kriminalität hat in den beiden letzten Jahren spürbar zugenommen. Chile zählt mittlerweile zu jenen Staaten mit einer hohen Anzahl an Eigentumsdelikten.
In den Großstädten sollte bei Rundgängen bzw. Restaurant- und Barbesuchen aufgrund erhöhter Kriminalität (Diebstahl, Raubüberfälle) nur wenig Bargeld sowie eine Kopie des Reisepasses (Original des Reisepasses und Flugtickets im Hotelsafe aufbewahren) mitgeführt werden.
Sicherheit bei Reisen im Land:
In Teilen Chiles gibt es vor allem in den Grenzgebieten immer noch ungeräumte Minenfelder. In den Grenzgebieten zu Peru (hier sind Minen auch in Strandnähe verlegt bzw. dorthin angeschwemmt), Bolivien und den anschließenden Grenzregionen zu Argentinien (I., II. und III. Region), sowie zu Argentinien im äußersten Süden (XII. Region) kommt die Räumung der dort vergrabenen Anti-Personen-Minen nur schleppend voran. Die Kennzeichnung der Minenfelder ist nicht flächendeckend sichergestellt (nicht zuletzt wegen extremer Witterungseinflüsse u. Vandalismus) bzw. in unwegsamem Gelände (in den sechs staatlich geschützten Naturschutzgebieten der Regionen I, II und XII) nicht vorhanden. In der V. Region (Sector Tejas Verdes - San Antonio) ist laut chilenischen Behörden die Räumung der Minen zwar bereits erfolgt, jedoch noch nicht überprüft worden. Reisende sollten sich in diesen Gebieten nur auf befestigten Straßen und Wegen bewegen sowie Warnschilder unbedingt beachten.
Weitere Informationen bezüglich Minen:
Chile ist sehr stark erd- und seebebengefährdet. Am 27.02.2010 ereignete sich ca. 90 km. nördlich von Concepción (ca. 350 km südlich von Santiago) ein Erdbeben der Stärke 8,8 Richter Skala, das schwere Verwüstungen verursachte. Auch Santiago war mit einem 2-minütigen Erdstoß der Stärke 7,2 Richter Skala betroffen. Ein nachfolgender Tsunami richtete schwerste Schäden an.Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen werden im Kathastrophenfall von den nationalen Organisationen (z.B. chilenische Zivilschutzbehörde ONEMI) gemeinsam mit den lokalen Behörden rasch getroffen und umgesetzt. Auf der Website von ONEMI werden im Falle von Katastrophen auch aktuelle Informationen betreffend Straßensperren etc. gegeben.
Die großen geografischen Distanzen, der Zustand des Straßennetzes sowie die geringe Besiedlungsdichte und das nicht flächendeckende Funktionieren von Mobiltelefonen sollten bei Reisen außerhalb des städtischen Bereiches berücksichtigt werden.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheits- lage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regel- mäßig zu überprüfen.
Einreise
- Visumspflicht: Nein, visumsfreier Aufenthalt bis zu 90 Tagen
- Visum erhältlich: -----
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Für Dauer des Aufenthaltes
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung von Kindern: Wird akzeptiert, kein Alterslimit bekannt
- Sonstiges: Bei Ankunft wird eine Touristenkarte ausgestellt, die beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden muss. Sollte diese verloren gegangen sein, kann bei der "Policia Internacional" oder bei einer der Polizeidienststellen (Carabineros) in der Provinz für Ersatz gesorgt werden.Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug,- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können
Ein- u. Ausreise mit Kindern: Bei Ein- und Ausreise in Begleitung beider Elternteile genügt zusätzlich zum Reisepass des Kindes die Mitführung von dessen Geburtsurkunde (mit beglaubigter Übersetzung) mit drei Kopien.
Wenn Minderjährige bis zum Alter von 18 Jahren allein oder in Begleitung nur eines Elternteils nach Chile reisen wollen, verlangen die chilenischen Behörden bei Ein- und Ausreise eine schriftliche Zustimmungserklärung des/der nicht mitreisenden erziehungsberechtigten Elternteils/e. Im Ausland kann diese Erklärung in Form einer öffentlichen (Notar) oder unterschriftsbeglaubigten Urkunde, überbeglaubigt durch ein chilenisches Konsulat und das chilenische Außenministerium erstellt werden bzw. kann diese Urkunde auch direkt in einem chilen. Konsulat errichtet werden. In Chile kann diese Urkunde bei einem Notar errichtet werden. (Ein Schimmeltext findet sich auf der website des chilen. Außenministeriums.)
Im Falle von Alleinerziehern ist an Urkunden weiters Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils mit jeweils drei Kopien mitzuführen bzw. andere Dokumente, aus denen die Allein-Erziehungsberechtigung (Gerichtsbeschluss über Obsorge, Vormundschaft etc.) hervorgeht.
Alle Dokumente müssen im Original und in spanischer Sprache oder in beglaubigter Übersetzung vorliegen.
Insbesondere Alleinerziehende sollten deshalb vor Antritt der Reise genaue Informationen bei der chilenischen Botschaft einholen.
Die Regelung kann im Detail - allerdings nur in spanischer Sprache - auf der Website des chilenischen Außenministeriums eingesehen werden.
Einfuhr
Reisegepäck, d.h. Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden während des Auf- enthaltes bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden. Ein Einfuhrverbot besteht für Nahrungsmittel wie Milchprodukte, Obst und Gemüse, Fleisch-und Wurstwaren sowie Pflanzen, Waffen, Drogen und Pornografie. Der cilenische zoo/phytosanitäre Dienst (Servicio Agrícola y Ganadero - SAG) überprüft penibel die Einfuhr von pflanzlichen und tierischen Stoffen und verhängt bei - auch versehentlich - nicht angezeigten mitgebrachten Waren empfindliche Strafen. Website SAG
Devisen dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden (Meldepflicht ab Gegenwert von 10.000 USD). Als Barmittel empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar. Kreditkarten werden allgemein akzeptiert (vor allem Visa und Mastercard, aber auch American Express). Weiters können mit Bankomatkarten (Maestro-Funktion) täglich bis zu CLP 200.000,00 bar behoben werden. Für im persönlichen Gepäck mitgeführte Neuwaren gilt im Allgemeinen als obere Wertgrenze USD 500,00. Jede Person ist berechtigt, Importgeschäfte durchzuführen. Bei einem Warenwert von über USD 500,00 (FOB) muss ein Zollagent eingeschaltet werden. Die Verzollung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Die geforderten Dokumente (Handelsrechnung 5-fach, voller Konnossementensatz bzw. Luftfrachtbrief dreifach) müssen vollständig sowie inhaltlich und formal fehlerfrei sein. Die chilenischen Behörden halten sich streng an die geltenden Form-und Rechtsvorschriften (Tippfehler können daher zu Verzögerungen führen).
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Die Jahreszeiten sind gegenüber Europa um 6 Monate verschoben, der Winter entspricht demnach dem europäischen Sommer und umgekehrt. Im Norden heiß und trocken, oft jahrelang keine Niederschläge. Subtropisches Klima in der Zentralzone des Landes mit milden Wintern und heißen Sommern. Im Tagesverlauf können starke Temperaturschwankungen auftreten. Nach Süden wird das Klima kälter und niederschlagsreicher.
Ratschläge
Keine besonderen Ratschläge.
Gesundheit
Die Lage in den öffentlichen Krankenhäusern entspricht sowohl vom Hygienestandard als auch von der Ausrüstung her nicht dem europäischen Standard. Die Privatkliniken - vor allem in den Großstädten - haben internationalen Standard. Die Versorgung mit Medikamenten ist im Allgemeinen als ausge- zeichnet zu bezeichnen. Apotheken in den Städten sind in ausreichender Zahl vorhanden. Mit zunehmender Entfernung von den Großstädten nimmt die Qualität der medizinischen Versorgung ab.
Chilenische Gesundheitseinrichtungen erbringen im allgemeinen erst Leistungen wenn die Kosten- tragung vorweg geklärt ist, dies auch im Falle von Akuterkrankungen oder Unfällen. Es empfiehlt sich daher entsprechende Bescheinigungen über das Bestehen von Versicherungsschutz oder liquide Mittel mit sich zu führen.
In Chile ist die Giftspinne „araña de rincón“ verbreitet; ihr Biss muss sofort behandelt werden. Es empfiehlt sich, das Tier dem behandelnden Arzt zu zeigen.
Im April 2010 sind in der Stadt Antofagasta aufgrund der hygienischen Situation bei der Müllbeseitigung Fälle von Cholera aufgetreten.
Impfungen
Bei Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise über ein Infektionsgebiet mit Gelbfieber ist eine Impfung erforderlich. Generell wird diese Impfung allen Reisenden empfohlen. Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01 - 403 8343) jedoch für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten eine vorbeugende Impfung gegen Tollwut. Malariaprophylaxe ist nicht notwendig.
Vorsicht
Wegen Choleragefahr sollte besonderes Augenmerk auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie etwa häufiges Händewaschen gelegt werden. Auf den Konsum von rohem Gemüse, Salaten, ungeschältem Obst, rohen Meeresfrüchten und Fischen sollte verzichtet werden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.
Auf den Osterinseln scheint die Gefahr des durch Stechmücken übertragenen Dengue-Fiebers gebannt. Es wird dennoch zur Vorsicht geraten: den ganzen Körper abdeckende Kleidung, Hotels mit Klimaan- lage und/oder nächtens Moskitonetze, Aufenthalt im Freien vor allem nach Regenfällen und während der Dämmerung meiden. Die Erkrankung ähnelt in ihrer harmlosen Form einer Grippe und klingt normaler- weise nach ca. 1 Woche wieder ab. Symptome sind Bauchbeschwerden, Erbrechen, Blutungen der Nase und des Zahnfleisches, Ohnmachtzustände und Abgeschlagenheit. Bei Auftreten solcher oder ähnlicher Symptome sollte unverzüglich der Arzt aufgesucht werden. Eine Impfung gegen die Krankheit gibt es nicht. Nähere Informationen erteilt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01 - 403 8343). Bei Campingreisen sind Vorsichtsmaßnahmen gegen das Hanta-Virus, das durch Mäuse übertragen wird, angebracht.
Die UV-Belastung ist von November bis Mai sehr hoch. Es wird die Mitnahme von Sonnenschutzmitteln mit hohem Lichtschutzfaktor empfohlen. Gute Sonnenbrillen und Kopfbedeckung sollten nicht vergessen werden.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist ratsam.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen im Gesundheitsbereich mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport ist empfehlenswert. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Hauptdurchzugsstraßen sind gut ausgebaut, entsprechen aber oft nicht mitteleuropäischem Standard. Nebenstraßen außerhalb der städtischen Gebiete sind meist nicht asphaltiert. Die Fahrweise ist nicht immer rücksichtsvoll. Der österreichische Führerschein der Klasse B wird akzeptiert. Für alle anderen Fahrzeuge (Motorrad etc.) ist ein internationaler Führerschein in Verbindung mit dem österreichischen Führerschein erforderlich.
Österreicher, die sich länger als 90 Tage in Chile aufhalten, müssen ihren Führerschein beim zuständigen Gemeindeamt unter Vorlage einer gültigen chilenischen Aufenthaltserlaubnis sowie des österreichischen Originalführerscheins umschreiben lassen (Reaktionsfähigkeit wird überprüft).
Öffentliche Verkehrsverbindungen:
Gut ausgebautes Inlandsflugnetz, gute Busverbindungen. Überregionalen Personenverkehr der Eisenbahnen gibt es nur mehr auf der Strecke Santiago-Temuco. In Santiago gibt es drei U-Bahn Linien und ein dichtes Netz von Buslinien. Taxis, vor allem sogenannte Linientaxis, sind im Verhältnis zu Österreich ein preiswertes Transportmittel.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Fotografieren von militärischen und polizeilichen Anlagen ist verboten.
Homosexualität ist in Chile nicht strafbar, jedoch existieren unterschiedliche Bestimmungen für homosexuelle und heterosexuelle Handlungen bezüglich des Schutzalters.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
