Burkina Faso (de)
- Hauptstadt:
- Ouagadougou
- Int. Kennzeichen:
- BF
- Sprache
- Französisch, Moré, Dioula u.a. einheimische Sprachen
- Währung:
- CFA-Franc
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -1 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -2 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 14.03.2013)
Besondere Hinweise
Reisewarnung: Es wird vor allen Reisen nach Burkina Faso gewarnt!
Sicherheit
Reisewarnung
Aufgrund der jüngsten Ereignisse in Mali ist von einer erhöhten Gefahr von Terroranschlägen und Entführungen auch in den anderen Ländern Westafrikas auszugehen. Auch österreichische Staatsbürger können Opfer werden. Es wird empfohlen, bei unvermeidbaren Reisen nach Burkina Faso vorab die ÖB Dakar und das Koordinationsbüro der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit in Ouagadougou zu informieren.
Die Terrororganisation "Al Qaida im islamischen Maghreb" (AQIM) ist in den burkinischen Nachbarländern Mali und Niger aktiv. Entführungen fanden bereits unweit der burkinischen Grenze statt.
Die Österreichische Botschaft Dakar kann konsularische Hilfestellung für in Not geratene Österreicher in Burkina Faso, wenn überhaupt, nur in sehr eingeschränktem Umfang leisten. Allenfalls kann über das Büro der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit in Ouagadougou konsularische Hilfestellung angefordert werden.
Einreise
- Visumpflicht: Ja, für gewöhnliche, Dienst- und Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Keine Angaben
- Cremefarbiger Notpass: Keine Angaben über Akzeptanz
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (jedoch Deklarierungspflicht). Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro, Travellerschecks oder Kreditkarten. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landes- und Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Es gibt keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Im äußersten Norden (Sahelzone) Wüstenklima. Ansonsten Sudanklima mit Regenzeit von Juni bis Oktober, dann einer trockenen und relativ kühlen Periode bis Februar und im Anschluss trocken-heiß.
Gesundheit
Von Jänner bis Mai jeden Jahres treten in einigen Provinzen Burkina Fasos regelmäßig Meningitisfälle auf, bei denen zahlreiche Opfer zu beklagen sind. Im Mai/Juni jeden Jahres sind auch vereinzelt Gelbfieberfälle zu verzeichnen.
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Eisenbahnen, Busverbindungen, Sammeltaxis. Bei Autofahrten sind ein internationaler Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss vor Einreise bereits im Nachbarstaat abgeschlossen werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität wird in Burkina Faso strafrechtlich nicht verfolgt, jedoch wird sie von weiten Teilen der Bevölkerung stark abgelehnt.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
