Bulgarien (de)
- Hauptstadt:
- Sofia
- Int. Kennzeichen:
- BG
- Sprache
- Bulgarisch
- Gängige Fremdsprachen:
- am häufigsten Russisch, zunehmend auch Englisch, Deutsch und Französisch
- Währung:
- 1 Lewa (Lw) = 100 Stotinki (St)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +1 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +1 h
- Information zur Zeitdifferenz:
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz, DIN-Steckerformen
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 01.08.2011)
Besondere Hinweise
Reisebroschüre 2011 des bulgarischen Innenministeriums (Englisch)
Der 2010 vom Gouverneur in Burgas wegen erhöhter Radioaktivität, die vermutlich von einer aufgelassenen Mülldeponie stammt, an der südlichen Schwarzmeerküste gesperrte Strand Vromos (in der Nähe der antiken Stadt Sozopol) ist nach wie gesperrt. Am Strand sind entsprechende Hinweistafeln angebracht. Der Strand ist unbewacht.
Derzeit werden an der bulgarischen Grenze bei der Einreise aus der Türkei gebührenpflichtige Desinfektionen der Fahrzeuge gegen Maul- und Klauenseuche durchgeführt. Die Gebühren betragen für PKWs € 3,--, für LKWs bis 3,5 t und Busse € 5,-- und für LKWs über 3,5 t €10,--. Durch diese Maßnahme ist mit längeren Staus und Wartezeiten an der Grenze zu rechnen.
Sicherheit
Auf der Autostraße E 80 zwischen Plovdiv und der türkischen Grenze ist es vereinzelt zu bewaffneten Raubüberfällen gekommen. In diesem Streckenabschnitt sollten Autofahrten in der Nacht möglichst vermieden werden.
PKWs sollten möglichst diebstahlsicher geparkt werden. Bewachte Parkplätze stellen nicht immer ausreichenden Schutz vor Diebstahl dar, weshalb keine Wertsachen und vor allem nicht Dokumente im KFZ verbleiben sollten. Im Falle des Diebstahls des eigenen KFZ ist eine Diebstahlsanzeige bei der nächsten Polizeistation zu erstatten, die von der zuständigen Staatsanwaltschaft zu beglaubigen ist. In der Anzeige sind genaue Angaben über Zeit und Ort des Vorfalls, Autokennzeichen und die persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepassnummer etc.) anzugeben. Autofahrten in den Nachtstunden sollten möglichst vermieden werden. Man muss mit Gefahren wie etwa unbeleuchteten Pferdefuhrwerken, Radfahrern oder streunenden Tieren rechnen. Bei nächtlichen Zugfahrten wird auf die Gefahr von Diebstählen hingewiesen.
Bei einem Verkehrsunfall, Bedrohung durch andere, Beschädigung des Autos, medizinischer Hilfe auf der Straße etc., rufen Sie die Rufnummer: 112. Die üblicherweise gebotenen Vorsichtsmaßnahmen – bei einem Verkehrsunfall, Bedrohung durch andere, Beschädigung des Autos, medizinischer Hilfe auf der Straße etc., rufen Sie die Rufnummer: (003592) 166 oder 112. Die üblicherweise gebotenen Vorsichtsmaßnahmen – in Großstädten und Touristenzentren wenig Bargeld mitführen, Photokopien von Dokumente im Hotel deponieren, Geldstrafen an Sicherheitsorgane nur gegen Quittung zahlen, Vorsicht vor Bettlerbanden, u.a. – sind zu beachten. Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsübertretungen sind im Wege einer Banküberweisung zu bezahlen. Die Empfänger-Kontonummer muß in der Strafverfügung aufscheinen. Geld sollte nur in Banken oder Wechselstuben umgetauscht werden, keinesfalls bei Geldwechslern auf der Straße. In größeren Städten bestehen auch die üblichen Bankomat-Einrichtungen. Wertsachen sollten, wenn überhaupt, nur verdeckt getragen werden. Vor Ort sollten Erkundigungen eingezogen werden, welche Stadtviertel auch bei Tage gemieden werden sollten.
Einreise
- Visumspflicht: Nein, Bulgarien ist seit dem 01.01.2007 Mitglied der Europäischen Union. Es gilt daher für österreichische Staatsbürger Niederlassungsfreiheit
- Visum erhältlich: -----
- Reisedokumente: Reisepass oder gültiger Personalausweis
- Passgültigkeit: Für Aufenthaltsdauer, empfohlen wird zumindest 3 Monate bei Einreise
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung von Kindern: Wird akzeptiert, kein Alterslimit bekannt. Kinder, die im Reisepass des begleitenden Elternteiles mit eingetragen sind, benötigen für die Einreise nach Bulgarien keinen eigenen Reisepass. Dennoch wird dringend empfohlen, Kindern einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen. Bei Kindern mit Doppelstaatsbürgerschaft ist zu beachten, dass laut bulgarischer Rechtslage ein Elternteil mit bulgarischer Staatsangehörigkeit eine bulgarischsprachige, notariell beglaubigte Einverständniserklärung des jeweils anderen Elternteiles für den Grenzübertritt benötigt. Kinder, die sowohl im Besitz der bulgarischen als auch der österreichischen (oder sonstigen) Staatsangehörigkeit sind, werden von den bulgarischen Behörden ausschließlich als bulgarische Staatsangehörige betrachtet und die obgenannte Regelung kommt daher in diesen Fällen jedenfalls zur Anwendung. Dies gilt auch für Kinder, die beispielsweise mit einem österreichischen Reisepass in Begleitung eines Elternteils mit bulgarischem Reisepass reisen. Diese Bestimmung ist besonders bei der Ausreise aus Bulgarien relevant.
- Sonstiges: Wird ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen angestrebt, so ist bei der örtlich zuständigen Fremdenbehörde eine "udostoverenie" (Anmeldebescheinigung) zu beantragen. Diese wird in der Regel am selben Tag ausgestellt. Zwischen 08:30 und 18:00 Uhr stehen in Problemfällen oder bei Unklarheiten beim Grenzübertritt die Rufnummern der Grenzpolizei +359 2 982 33 08 ausländischen Reisenden zur Auskunftserteilung oder Unterstützung in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung.
- Entgegen im Jahr 2009 aufgetretenen Meldungen ist es bei der Einreise nach Bulgarien nicht erforderlich Gesundheitszeugnisse bei der Grenzkontrolle vorzulegen. Für eine allfällige Strafvor- schreibung bei Nichtvorlage eines derartigen Zeugnisses besteht somit keine Rechtsgrundlage.
- Sonstiges: Wird ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen angestrebt, so ist bei der örtlich zuständigen Fremdenbehörde eine "udostoverenie" (Anmeldebescheinigung) zu beantragen. Diese wird in der Regel am selben Tag ausgestellt.
- Bei der Einreise nach Bulgarien ist es nicht erforderlich, Gesundheitszeugnisse bei der Grenzkontrolle vorzulegen. Für eine allfällige Strafvorschreibung bei Nichtvorlage eines derartigen Zeugnisses besteht somit keine Rechtsgrundlage.
Einfuhr
Bulgarien ist Mitgliedstaat der Europäischen Union. Es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Bestimmungen zu beachten.
Landeswährung und Fremdwährung einschließlich Traveller-cheques unter einer Gesamthöhe von € 10.000,-- müssen nicht deklariert werden. Für Beträge ab € 10.000,-- (BGN + Fremdwährung + traveller cheques) muss eine Zollerklärung ausgefüllt und die Herkunft des Geldes bekannt gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die bei der Einreise ausgefüllte und von den Zollbehörden beglaubigte Zollerklärung bis zur Ausreise aufgehoben werden soll.
Mehr Informationen und wichtige Hinweise über die Zollerklärung können unter folgendem Link des bulgarischen Zollamtes abgerufen werden: Bulgarisches Zollamt
Geldwechsel ist nur in Banken und offiziellen Wechselstuben erlaubt. Als Währung empfehlen sich Euro und US-Dollar. Es ist Bankfilialen, die auch der Kunde betreten kann, der Vorzug zu geben gegenüber Gassenlokalen (Gehsteigschaltern), bei denen der Kunde vor der Wechselstube auf dem Gehsteig verweilen muss. Mit Kommissionsgebühren ist auch trotz gegenteiliger Ankündigungen zu rechnen, bzw. holt sie sich der Geldwechsler über einen schlechteren Wechselkurs. In allen größeren Städten existiert ein dichtes Geldautomatennetz. Bei Benutzung von Kredit- und Bankomatkarten ist erhöhte Vorsicht geboten.
Es muss die Ein- und Ausfuhr von Edelmetallen deklariert werden und zwar von
- mehr als 37 g un- bzw. halbverarbeitetes Gold und Platin, einschließlich Münzen aus diesen Metallen,
- mehr als 60 g Juwelierwaren aus Gold und Platin,
- mehr als 300 g un- bzw. halbverarbeitetes Silber, einschließlich Münzen und Juwelierwaren,
- eingefassten Edelsteinen mit einer Gold- oder Platineinfassung
- sonstigen Arten von Juwelierwaren aus Edelmetallen oder -steinen.
Ein Verstoß gegen die Deklarationspflicht ist mit einer Haftstrafe bis zu 6 Jahren oder einer Geldstrafe im doppelten Warenwert bedroht. Nicht deklarierte Währungen oder Edelmetalle bzw. Juwelierwaren werden beschlagnahmt. Bei besonders gravierenden Verstößen gegen die Ein- und Ausfuhrbestimmungen kann auch das Transportfahrzeug, mit dem die nicht deklarierten Währungen bzw. Edelmetalle und Juwelierwaren transportiert wurden, beschlagnahmt werden.
Die Einfuhr von Schusswaffen, Sprengstoffen und Munition ohne die notwendige Erlaubnis ist nicht erlaubt.
Weiters ist die Einfuhr von Kulturgütern deklarationspflichtig.
Ausfuhr
Bulgarien ist Mitgliedstaat der Europäischen Union. Es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Bestimmungen zu beachten.
Die Ausfuhr von Beträgen über einer Gesamthöhe von BGL 25.000,-- durch Ausländer bedarf dann keiner Sondergenehmigung, wenn der Betrag geringer oder gleich ist mit jenem Betrag, der bei der Einreise deklariert worden ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die bei der Einreise ausgefüllte und von den Zollbehörden beglaubigte Zollerklärung bis zur Ausreise aufgehoben werden soll.
Es muss die Ein- und Ausfuhr von Edelmetallen deklariert werden und zwar von
- mehr als 37 g un- bzw. halbverarbeitetes Gold und Platin, einschließlich Münzen aus diesen Metallen,
- mehr als 60 g Juwelierwaren aus Gold und Platin,
- mehr als 300 g un- bzw. halbverarbeitetes Silber, einschließlich Münzen und Juwelierwaren
- eingefassten Edelsteinen mit einer Gold- oder Platineinfassung
- sonstigen Arten von Juwelierwaren aus Edelmetallen oder -steinen.
Ein Verstoß gegen die Deklarationspflicht ist mit einer Haftstrafe bis zu 6 Jahren oder einer Geldstrafe im doppelten Warenwert bedroht. Nicht deklarierte Währungen oder Edelmetalle bzw. Juwelierwaren werden beschlagnahmt. Bei besonders gravierenden Verstößen gegen die Ein- und Ausfuhrbestimmungen kann auch das Transportfahrzeug, mit dem die nicht deklarierten Währungen bzw. Edelmetalle und Juwelierwaren transportiert wurden, beschlagnahmt werden.
Die Ausfuhr von Schusswaffen, Sprengstoffen und Munition ohne die notwendige Erlaubnis ist nicht erlaubt.
Bundesministerium für Finanzen - Zoll
Weiters ist die Ausfuhr von Kulturgütern deklarationspflichtig.
Klima
Gemäßigt kontinental. Die Sommer allgemein etwas länger, sonniger und trockener als in Österreich, die Winter eher kürzer, milder, aber schneereich. Kühl und regnerisch im Frühjahr, im Herbst trocken und mild.
Ratschläge
Taxipreise: Bei Benützung eines Taxis – v.a. am Flughafen – wird empfohlen, sich vor Antritt der Fahrt nach dem Preis zu erkundigen bzw. auf die an der hinteren Fahrgasttür angebrachte Preisinformation zu achten. In Sofia beträgt der Preis ca. BGN 0,50 pro Kilometer. Höhere Preise sind legal, wenn sie ausgewiesen sind. Taxis, die deutlich überhöhte Preise verlangen (bis zum 10-fachen des normalen Fahrpreises!) sollten vermieden werden. Alle Taxis müssen mit einem Taxameter ausgestattet sein.
Gesundheit
Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A wird Reisenden nach Bulgarien empfohlen.
Auf Hygiene ist besonders zu achten. Es sollte kein Wasser aus der Wasserleitung getrunken werden (nur abgekocht).
Ansonsten treten grundsätzlich keine Krankheiten auf, die nicht auch in Österreich verbreitet sind. Die hygienischen Verhältnisse in bulgarischen Krankenhäusern entsprechen nicht den westeuropäischen Standards. Auch Medikamentenmangel könnte auftreten. Vor sich abzeichnenden, notwendigen Spitalsaufenthalten sollte möglichst die Heimreise angetreten werden.
Pressemeldungen zufolge gibt es derzeit im Raum Varna (Region Golden Sands) an der Schwarzmeerküste kaum Ärzte, die Verträge mit der Nationalen Krankenversicherung abgeschlossen haben. Somit müssen ausländische Touristen die medizinischen Leistungen zunächst selbst bezahlen und nach Rückkehr bei der heimischen Krankenversicherung zurückfordern. Die Tarife der Privatärzte liegen in der Regel um ein Vielfaches über jenen der Vertragsärzte. Dies kann zu Problemen bei der Abrechnung mit der eigenen Krankenversicherung führen.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, dennoch wird Reisenden nach Bulgarien nahegelegt, aufgrund jüngster Fälle von Hepatitis A auf einen entsprechenden Impfschutz zu achten.
Zeckenschutzimpfung sowie eine Vorbeugung gegen Polio (Kinderlähmung) werden empfohlen. Wer einen längeren Aufenthalt in Sofia oder anderen größeren Städten Bulgariens plant, sollte sich wegen streunender Hunde gegen Tollwut impfen lassen.
Vorsicht
Eine Gefahrenquelle stellen die streunenden Hunde in Sofia und anderen größeren Städten Bulgariens dar, auf die Möglichkeit von Bissverletzungen samt der Gefahr der Übertragung von Infektionskrankheiten einschließlich Tollwut wird hingewiesen. Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Bei Spaziergängen in Sofia ist auf den teilweise schlechten Zustand der Gehsteige und der daraus resultierenden Sturzgefahr zu achten.
Versicherung
Seit dem EU-Beitritt Bulgariens (01.01.2007) können österreichische Versicherte bei vorübergehendem Aufenthalt in Bulgarien Leistungen auf Grundlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (s. Rückseite der österreichischen e-card) aus der bulgarischen Sozialversicherung beziehen. Bei dauerndem Aufenthalt in Bulgarien wird die Einholung des Formulars E-121 (für Pensionisten) bzw. des Formulars E106 (für Erwerbstätige) von den jeweiligen österreichischen Sozialversicherungsträgern dringend empfohlen.
Verkehr
Verkehr
Seit 01.01.2005 besteht auf dem bulgarischen Straßennetz (300 km Autobahnen und 18.000 km Fernstraßen) Vignettenpflicht. Die Vignette ist an Grenzübergangsstellen und Tankstellen erhältlich.
Bei Nichtbesitz der Vignette beträgt die Strafe derzeit (Juni 2011) BGN 300,-- bis BGN 3.000,--.
Es bestehen folgende drei Kategorien:
Kategorie 1: Lastkraftwagen und andere Fahrzeuge mit 3 oder mehr Achsen
Kategorie 2: Lastkraftwagen und andere Fahrzeuge mit 2 Achsen und Fahrzeuge für den Personentransport mit mehr als 8+1 Sitzplätzen.
Kategorie 3: Fahrzeuge für den Personentransport mit bis zu 8+1 Sitzplätzen unter 3,5 Tonnen.
Die Vignettengebühren für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung betragen für das Jahr 2011 für die
Kat.1 Kat. 2 Kat. 3
1-Tages-Vignette € 7,-- € 7,--
7-Tages-Vignette € 38,-- € 22,-- € 5,--
Monatsvignette € 110,-- € 110,-- € 13,--
Jahresvignette € 665,-- € 665,-- € 34,--
Zusätzlich zur Vignette müssen Autofahrer, die aus Rumänien kommen, für die Donau-Überquerung separate Gebühren in Höhe von € 9,- (für Privatfahrzeuge) bezahlen.
Für Busse und LKWs bis 16 t sind BGN 68,-- (ca. € 35,--) und für LKWs über 16 t sind BGN 102,-- (ca. € 52,--) zu bezahlen.
Sofern es die Situation erfordert, muss an den Grenzen eine Gebühr für die Desinfektion des Fahrzeuges in Höhe von € 2,-- für Privatfahrzeuge bzw. € 5,-- für Busse entrichtet werden.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Zum Lenken eines KFZ mit ungebremstem Anhänger über 375 kg oder gebremstem Anhänger über 750 kg Gesamtgewicht ist gemäß bulgarischer Rechtslage die Kategorie E erforderlich. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist vorgeschrieben. Das Nichtmitführen der grünen Versicherungskarte ist strafbar und kann mit einer Geldstrafe von BGN 10,-- bis BGN 600,-- geahndet werden.
Bei langfristigen Aufenthalten darf ein österreichischer Führerschein bis zu einem Jahr nach der Einreise verwendet werden. Nach einem Jahr ist der österreichische Führerschein bei der nach dem Hauptwohnsitz zuständigen bulgarischen Dienststelle der Verkehrspolizei in einen bulgarischen Führerschein umzutauschen. Die Ablegung einer Prüfung ist nicht erforderlich.
KFZ dürfen nur mit einer gültigen Lenkberechtigung gelenkt werden. Ersatzdokumente sind nicht zugelassen. Es gibt keine gesetzliche Regelung, welche es nichtbulgarischen Staatsbürgern gestatten würde, mit einer polizeilichen Führerschein-Verlustbestätigung ein KFZ zu lenken.
Als Alkoholgrenze gelten 0,5 Promille. Bei einem Blutalkoholgehalt von 0,5 bis 1,2 Promille werden Strafen von BGN 300,-- bis BGN 600,-- und Führerscheinentzug von 2 bis 12 Monate verhängt. Im Wiederholungsfall drohen Strafen von BGN 1.000,-- bis BGN 2.000,--. Bei mehr als 1,2 Promille Blutalkoholgehalt kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden.
Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ortsgebiet von 10 km/h – 30 km/h werden mit Geldstrafen zwischen BGN 20,-- bis BGN 100,-- bestraft. Ab einer Überschreitung von 31 km/h betragen die Geldstrafen mindestens BGN 200,--. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 51 km/h beträgt die Geldstrafe mindestens BGN 350,--, zusätzlich wird der Führerschein entzogen und ein Fahrverbot von 3 Monaten verhängt.
Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb des Ortsgebietes von 10 km/h – 30 km/h werden mit Geldstrafen zwischen BGN 20,-- bis BGN 100,-- bestraft. Ab einer Überschreitung von 31 km/h betragen die Geldstrafen mindestens BGN 150,--, dazu wird der Führerschein eingezogen und ein Fahrverbot (1-3 Monate) verhängt.
Bei wiederholten Verkehrsübertretungen drohen Geldstrafen von BGN 1.000,-- bis BGN 2.000,-- und Führerscheinentzug.
Aufgrund der flächendeckenden Verkehrskontrollen und mobilen Radargeräten kommt es besonders in der Hauptreisezeit (Juni bis September) zu sehr häufigen Führerscheinabnahmen. Es wird daher besonders auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen hingewiesen.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Eisenbahnen, Busverbindungen, Flugverbindungen.
Die leistungsfähigsten Eisenbahnlinien bestehen zwischen Sofia und Varna bzw. Burgas (Nachtzüge mit Liegewagen) sowie auf der Transitroute Nisch-Sofia-Plovdiv-Istanbul. Inlandsflüge gibt es zwischen Sofia und Varna bzw. Burgas an Werk- und Sonntagen.
Für längere Taxifahrten oder vom/zum Flughafen empfiehlt es sich, den Preis im Voraus zu vereinbaren, ansonsten auf dem Einschalten des vorgeschriebenen Taxameters zu bestehen. In Sofia wurden verbindliche Obergrenzen für Taxigebühren eingeführt. Für den Tagestarif beträgt das Limit BGN 1,30 und in der Nacht BGN 1,60 pro Kilometer.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Homosexualität ist in Bulgarien nicht strafbar.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
