Botswana (de)
- Hauptstadt:
- Gaborone 
- Int. Kennzeichen:
- BW 
- Sprache
- Setswana, Englisch, Stammessprachen 
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch 
- Währung:
- 1 Pula (P) = 100 Thebe (t) 
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +1 h 
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, dreipolige Stecker (Zwischenstecker erforderlich) 
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 14.07.2010
Sicherheit
Botsuana ist - insbesondere im touristischen Norden - im Allgemeinen ein sicheres Reiseland mit niedriger Kriminalitätsrate. Einbruchsdiebstähle und bewaffnete Raubüberfälle sind jedoch in den städtischen Gebieten von Botsuana (Gaborone und Francistown) im Anstieg begriffen. Daher sollten vor allem in der Hauptstadt Gaborone die üblichen Sicherheitsmaßnahmen gegen Kleinkriminalität (Taschendiebstählen) beachtet werden und Wertgegenstände und Dokumente (nur Fotokopien mitnehmen) im Hotelsafe deponiert werden.
Einreise
- Visumspflicht: Nein, visumsfreier Aufenthalt bis zu 3 Monaten
- Visum erhältlich: -----
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate bei Einreise
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung von Kindern: Wird akzeptiert, keine Altersbeschränkung bekannt
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug,- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (jedoch Deklarationspflicht). Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro, US Dollar, Travellerschecks oder Kreditkarten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 50 Pula, die Mitnahme von Fremdwährung bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt. Info des Österr. Zolls
Klima
Die Jahreszeiten sind gegenüber Europa um 6 Monate verschoben, der Winter entspricht demnach dem europäischen Sommer und umgekehrt. Heiße Sommer mit kurzen, heftigen Niederschlägen, im Winter gelegentlich Nachtfrost.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab. Im Jänner und Februar sind die Camps in den Naturparks wegen Hitze geschlossen.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie wegen Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphterie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Institut für Tropenmedizin Wien (Tel. 403-83-43) jedoch für Individualtouristen und Camper eine vorbeugende Impfung gegen Cholera, Hepatitis B und Tollwut. Malariaprophylaxe wird nur für die Nationalparks angeraten (besonders verbreitet im Okavango und Chobe).
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Vorsicht bei offenen Gewässern, da praktisch in allen Bilharzia vorkommt. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversiche- rung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen.
Bei Autofahrten sind ein österreichscher Führerschein mit englischer Übersetzung oder ein internationaler Führerschein und die Zulassung sowie ein Carnet de Passage mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden. In abgelegenen Gebieten gibt es wenige Tankstellen, man sollte daher immer ausreichend Benzin und Wasser mit sich führen. Achtung, in Botsuana herrscht Linksverkehr.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität gilt in Botsuana als illegal. Der Strafrahmen beträgt bis zu sieben Jahre Freiheitsstrafe.
Weitere hilfreiche Informationen
Touristeninformationen Botswana
in englischer Sprache
Das Außenministerium weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
