Bosnien-Herzegowina (de)
- Hauptstadt:
- Sarajewo
- Int. Kennzeichen:
- BA
- Sprache
- Bosnisch, Serbisch, Kroatisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch, Deutsch
- Währung:
- 1 konvertible Mark (BAM) ca. 50 -Cents
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 17.05.2011)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Die Straßen sind teilweise in schlechtem Zustand, die im Krieg oft auch entlang von Durchzugsstraßen ausgelegten Minenfelder sind zu einem großen Teil noch ungeräumt.
Es kommt immer wieder vor, dass Schilder mit Minenwarnungen entfernt werden bzw. umfallen oder durch die Büsche und Bäume verdeckt werden.
Ohne Kenntnis der genauen Lage kann daher ein Verlassen der befestigten Straßen selbst in geografischer Nähe zur Hauptstadt Sarajewo nach wie vor lebensgefährlich sein. Aufgrund des schlechten Zustands der Straßen und der ungenügenden Markierung wird von Nachtfahrten abgeraten.
Reisende mit eigenem PKW müssen sich des Risikos eines Diebstahls bewusst sein, da insbesondere Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen oder Mietwagen bevorzugtes Ziel von Autoeinbrüchen sind. Lassen Sie niemals Ihr Gepäck mit Wertgegenständen im Auto zurück. Entfernen Sie alle Hinweise (Servicekarten, Prospekte, etc.) darauf, dass es sich um einen Mietwagen handelt, von Ihrem Auto. Entsprechende Berichte weisen auch auf eine beträchtliche Häufigkeit von sehr schweren Verkehrsunfällen hin. Aus diesem Grund wird Reisenden mit eigenem PKW sehr vorsichtiges und defensives Fahrverhalten empfohlen. Häufig sind u.a. Fahrzeuge mit nicht funktionierenden Bremsleuchten zu beobachten. Zu beachten ist, dass die Polizei rigorose Verkehrskontrollen zur Einhaltung der Verkehrsvorschriften tätigt und mitunter hohe Strafen verhängt. Dazu wird angemerkt, dass bei Verkehrskontrollen immer zwei Polizisten anwesend sind, wobei mindestens einer eine gelbe Warnweste trägt.
Es kommt in BuH immer wieder zu Diebstählen von PKW und den sich darin befindlichen Ausweisdokumenten. Es wird dringend dazu geraten, keine Dokumente im abgestellten Fahrzeug aufzubewahren und jedenfalls vor der Abreise aus Österreich Kopien sämtlicher mitgeführter Dokumente gesichert bei einer Vertrauensperson zurückzulassen, um im Falle des Abhandenkommens diese Kopien rasch übermittelt erhalten zu können (z.B. zur Ausstellung eines Notpasses).
Beim Einkauf lassen Sie niemals Brieftaschen, Geldbörsen, Reisepass und Kreditkarten auf dem Schalter liegen. Achten Sie darauf, dass Sie bei der Eingabe von Pin-Codes bei Zahlautomaten nicht beobachtet werden. Bestehen Sie auf der Einhaltung eines Sicherheitsabstandes. Sollten Sie beim Einführen der Kreditkarte Schwierigkeiten haben, brechen Sie den Vorgang sofort ab. Nehmen Sie in diesem Fall von anderen unbekannten Personen keine Ratschläge an. Geben Sie niemals (außer Sie werden vom Automaten dazu aufgefordert) Ihren Geheimcode bekannt.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
- Visumspflicht: Nein, visumsfreier Aufenthalt bis zu 3 Monaten, jedoch kann an der Grenze geprüft werden ob die Reisenden über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Pro Person und geplantem Aufenthaltstag sind BAM 150,-- (d.s. zum derzeitigen Kurs € 76,69) vorzuweisen bzw. dieser Betrag in einer anderen konvertiblen Währung.
- Visum erhältlich: -----
- Reisedokumente: Reisepass, gültiger Personalausweis
- Passgültigkeit: 3 Monate nach Ausreise
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung von Kindern: Nein, jedes Kind benötigt eigenes Reisedokument
- Sonstiges: Besucher, die mit gültigen österreichischen Reisepässen einreisen, deren Gültigkeit während ihres Aufenthaltes ausläuft, können nicht mehr ausreisen, sondern müssen vor der Ausreise einen Notpass besorgen.
- Allein-, bzw. nicht in Begleitung der Obsorgeberechtigten reisende Minderjährige: Zustimmungserklärung der Obsorgeberechtigten im Original (Unterschriften müssen gerichtlich oder notariell beglaubigt sein) ist notwendig. Kinder und der mitreisende Obsorgeberechtigte besitzen nicht den gleichen Familiennamen: Es darf dringend empfohlen werden, das Original der internationalen Geburtsurkunde mitzuführen, worin der mitreisende Obsorgeberechtigte angeführt ist, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden.
Einfuhr
Es empfiehlt sich die Mitnahme von € in bar (in kleineren Scheinen, möglichst nicht 50er und 100er), die landesweit als Währung akzeptiert werden; Kreditkarten werden nur in Ausnahmefällen bzw. in den Städten akzeptiert. In größeren Städten ist ein Bargeldbezug über Bankomat problemlos möglich.
Bei der Einfuhr von Gütern aller Art in größeren Mengen (also nicht haushaltsmäßigen Mengen), auch wenn diese für wohltätige Zwecke oder als Spenden vorgesehen sind, müssen durch die empfangende Organisation/Stelle die entsprechenden Importdokumente vorbereitet werden (unbedingt direkte Kontaktaufnahme mit jener Zollstation über welche die Einfuhr abgewickelt werden soll). Sind die Waren für Privatpersonen gedacht, so empfiehlt es sich im Vorfeld mit einer humanitären Organisation, die in Bosnien und Herzegowina tätig ist, in Kontakt zu treten, die bei der Einfuhr der Güter behilflich ist. Bei Spenden ist immer zu bedenken, dass durch den Empfänger der Waren Abgaben zu entrichten sind, deren Höhe sich nach der Art und dem Alter der gespendeten Güter richtet.
Ausfuhr
Keine Angaben. Informationen des österr. Zolls
Klima
Kontinentales Klima im Landesinneren mit kalten Wintern und warmen Sommern, in Küstennähe mediterranes Klima mit weniger ausgeprägten Temperaturschwankungen.
Ratschläge
Keine besonderen Ratschläge.
Gesundheit
Die medizinische Versorgung ist nur in den größeren Städten in Ansätzen existent, entspricht aber nicht dem westeuropäischen Standard. Abseits der großen Städte ist eine medizinische Versorgung nicht gesichert.
Es wurden aus den Gegenden um Banja Luka und Prijedor immer wieder Meningitis-Fälle berichtet, weswegen allgemein zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen, insbesondere beim Kontakt mit Personen, die anscheinend an Grippe (hohes Fieber, Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen) erkrankt sind, geraten wird. Bei Kindern können zusätzlich folgende Symptome auftreten: Erbrechen, Krämpfe. Beim geringsten Verdachtsmoment wird der umgehende Besuch eines Arztes empfohlen.
Seit Anfang 2011 werden wieder vermehrt Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem H1N1 Virus gemeldet. Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen (regelmäßiges Reinigen der Hände, vermeiden großer Menschenansammlungen, Konsultation eines Arztes bei Anzeichen eines grippalen Infekts etc.) sind im derzeitigen Stadium angemessen.
Vorsicht
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Gewisse Impfstoffe (z.B. Röteln) sind mitunter in BuH nicht erhältlich.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der zusätzliche Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Allerdings ist eine uneingeschränkte Benutzung der Flughäfen im Lande nicht gewährleistet.
Verkehr
Durch Gesetzesänderung wurde die erlaubte Promillegrenze bei Autofahrern auf 0,3 Promille herabgesetzt. Verstöße gegen diese Vorschrift werden streng geahndet.
Inhaber eines österreichischen Führerscheines sind zum Lenken eines Kraftfahrzeuges vom Zeitpunkt der Einreise nach Bosnien und Herzegowina bis zur Dauer von sechs Monaten berechtigt. Bei einem längerfristigen, ständigen Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina müsste eine Umschreibung des österreichischen Führerscheines bei der für den Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina zuständigen Behörde (in der Föderation BuH die Kantonalen Innenministerien, in der Republika Srpska das Entitätsinnenministerium und im Brcko Distrikt die Abteilung für das öffentliche Register) beantragt werden. Anlässlich dieser Umschreibung wird der österreichische Führerschein von der ausstellenden BuH-Verkehrsbehörde vorübergehend einbehalten. Diese Behörden sind neben der Umschreibung auch für die Neuausstellung und die Verlängerung von Führerscheinen, sowie für die Führerschein-Evidenz zuständig.
Es kommen jedoch immer wieder Fälle vor, in denen Autofahrer mit ausländischen Führerscheinen in der Republika Srpska Bußgeldzahlungen zu leisten haben, da sie keinen internationalen Führerschein mit sich führen. Einige Polizeidienststellen in der Republika Sprska (in der Föderation BiH sind noch keine Fälle bekannt geworden) stehen auf dem Standpunkt, dass gem. bosnisch-herzegowinischer Straßenverkehrsordnung (§ 188 Abs. 2) alle ausländischen Fahrzeuglenker (egal wie lange sich diese im Staatsgebiet aufhalten) über einen bosnisch-herzegowinischen oder einen internationalen Führerschein verfügen müssen. Diese Rechtsauslegung ist jedoch umstritten und es wurde seitens der Botschaft bereits eine Klarstellung verlangt, da Bosnien und Herzegowina als Vertragsstaates des Internationalen Übereinkommens über den Straßenverkehr (Wien, 1968), sich dazu verpflichtet hat, alle nationalen Führerscheine der anderen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anzuerkennen.
Bei Führerscheinverlust hat sich in der Praxis bislang folgende Vorgangsweise bewährt: Erstens sofortige Meldung an die nächstgelegene Polizeidienststelle, dann Kontaktaufnahme mit der österr. Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, damit diese eine Bestätigung per Fax oder E-Mail übermittelt, wonach die betroffene Person einen österreichischen Führerschein besessen hat. Diese Bestätigung wird von der Botschaft mittels Stempel und Unterschrift überbestätigt (nicht beglaubigt) und ermöglicht in der Regel gemeinsam mit der polizeilichen Verlustmeldung das Fahren in BuH.
Es darf darauf aufmerksam gemacht werden, dass gem. Artikel 186, Abs. 8 des Gesetzes über Grundlagen der Verkehrssicherheit von Bosnien und Herzegowina eine Person jünger als 23 Jahre im Zeitraum von 23:00 bis 05:00 Uhr kein Fahrzeug lenken darf, außer der Beifahrer ist älter als 25 Jahre, ist im Besitz eines gültigen Führerscheines und wurde im letzten Jahr nicht auf Grund eines Verstoßes gegen das erwähnte Gesetz verurteilt.
Auf Grund einschlägiger Erfahrungen der Botschaft wird darauf hingewiesen, dass es im Falle von Verkehrsunfällen mit Personenschäden in BuH der gängigen Rechtssprechung entspricht, Ausländer ohne festen Wohnsitz in BuH bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens in Untersuchungshaft zu nehmen. Die Möglichkeit der Kautionserlegung wird in diesen Fällen äußerst zurückhaltend angewandt. Es darf daher darauf hingewiesen werden, besondere Vorsicht im Straßenverkehr walten zu lassen und ein äußerst defensives Fahrverhalten in BuH an den Tag zu legen.
Bei Autofahrten ist neben Führerschein und Zulassung immer auch die grüne (internationale) Versicherungskarte mitzuführen. Da es in Bosnien und Herzegowina keine verlässliche staatliche Kontrolle über den Versicherungsstatus der zugelassenen Fahrzeuge gibt, empfiehlt sich der Abschluss einer Kaskoversicherung. Für Fahrten durch Bosnien und Herzegowina darf - entsprechend der Jahreszeit, jedoch bereits ab spätestens Mitte November - Winterausrüstung (2007 wäre es schon Ende Oktober gewesen) empfohlen werden. Insbesondere in den Wintermonaten kann es aufgrund der Witterungsverhältnisse (starker Nebel und Schneefall) zu einer eingeschränkten Benützung des Flughafens Sarajewo kommen.
Bei Fahrten in entlegene Gebiete muss damit gerechnet werden, dass es unter Umständen keinen Zugang zu Mobiltelefonnetzen gibt.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Die Homepage des Sarajewoer Flughafens liefert laufend aktualisierte Fluginformationen.
Wallfahrtsort Medjugorje:
Bei einem Besuch des im Süden von Bosnien und Herzegowina gelegenen Wallfahrtsortes Medjugorje sollte man sich bewusst sein, dass der Aufstieg zu den auf den Bergen gelegenen Wallfahrtstätten wegen des schwierigen Geländes und der sommerlichen Temperaturen von bis zu 40 Grad Celsius sehr anstrengend und für ältere oder gesundheitlich angeschlagene Personen ungeeignet sein kann. Vorsichtsmaßnahmen wie die ausreichende Mitnahme von Wasser, Verpflegung (Medikamente!) und Mobiltelefonen, sowie das Zusammenbleiben in Gruppen werden dringend empfohlen.
Laut Mitteilungen österreichischer Reisender sind im Zentrum von Mostar Individualreisende zur Inanspruchnahme von diversen „Dienstleistungen“, z.B. Stadtführungen, gezwungen worden, wohingegen Gruppenreisende nicht belästigt wurden. Die angeblichen „Guides“ legen teilweise ein bedrohliches Verhalten an den Tag. Zu erhöhter Aufmerksamkeit in den Touristenzonen der Stadt wird deshalb geraten. Gemäß den Beobachtungen der Reisenden war in den geschilderten Fällen ein Tätigwerden der örtlichen Polizeikräfte nicht feststellbar.
Zur Strafbarkeit sexueller Handlungen liegen keine Informationen vor.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
