Bhutan (de)
- Hauptstadt:
- Thimphu
- Int. Kennzeichen:
- BT
- Sprache
- Dzongkha, Nepali und Dialekte
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 Ngultrum (NU) = 100 Chetrum, auch indische Rupien akzeptiert
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +5 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +4 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 16.02.2011)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnl. Reisepässe, Dienst- u. Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Das Visum muss rechtzeitig vor Antritt der Reise, üblicherweise auch über das mit der Reisebuchung in Bhutan autorisierte Reisebüro beantragt werden. Nach Genehmigung der Reise durch die bhutanischen Behörden wird das Visum anlässlich der Einreise an der Grenze ausgestellt
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Keine amtlichen Angaben; empfohlen wird zumindest 6 Monate Gültigkeit bei Einreise
- Cremefarbener Notpass: Keine Angaben über Akzeptanz
- Miteintragung v. Kindern: Keine amtlichen Angaben; empfohlen wird eigener Reisepass
- Sonstiges: Nach Bhutan kann man nur über zwei Punkte legal einreisen, am Luftweg über den Flughafen Paro oder am Landweg an der Grenze zu Indien bei Phuentsholing. Die bhutanische Regierungsfluglinie Druk Air ist die einzige Fluglinie nach Bhutan und bedient die Routen ab und bis Bangkok, Kolkata, New Delhi, Dhaka, Gaya, Kathmandu, and Yangon. Es wird empfohlen, für die Einreise nach Bhutan den Luftweg zu benutzen. Gruppen- oder Individualreisen nach Bhutan müssen über ein autorisiertes Reisebüro organisiert werden. Jeder Besucher muss pro Besuchstag in Bhutan 200 USD bezahlen (inkludiert Unterkunft, Verpflegung, Transport, Touristenführungen, Kulturprogramme). Dieser Betrag wird vom staatlichen Bhutanischen Tourismusamt festgelegt und ist nicht verhandelbar
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährung. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollar und € in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten.
Computer, Mobiltelefone, Kameras oder andere Elektronische Geräte müssen bei der Einreise registriert werden, die Wiederausfuhr dieser Geräte werden bei der Ausreise vom Bhutanesischen Zoll genauestens überprüft.
Einfuhrverbot für Waffen, Munition, Sprengstoff, Drogen, Tabakprodukte (bei nachweislich persönlichem Bedarf unterliegen Tabakprodukte einer 100%igen Importsteuer). Es ist verboten, Tabakprodukte in Bhutan zu verkaufen, dies erfüllt den Tatbestand des Schmuggels und wird bestraft. Drogenbesitz, -gebrauch oder –handel werden strengstens bestraft.
Lange Freiheitsstrafen und hohe Geldbußen sind bei einer Verurteilung zu erwarten.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Fremdwährung. Die Ausfuhr von Antiquitäten und seltenen religiösen Kunstgegenständen ist verboten. Siehe Zollinformation
Klima
Im Süden subtropisches Monsunklima mit Monsun von Juni bis Oktober. Gegen Norden zu stetiger Übergang zum Hochgebirgsklima.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuß setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Institut für Tropenmedizin Wien (Tel. 403-83-43) jedoch für Individualtouristen und Camper sowie Rundreisende eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und Japan-B-Enzephalitis (südlicher Landesteil), für Individualtouristen und Camper zusätzlich gegen Hepatitis B und Tollwut. Malariaprophylaxe für ländliche Regionen im Süden wird angeraten.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuß von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluß einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Busverbindungen, Taxis und Mietwagen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind in Bhutan illegal. Auch wenn keine Fälle der Strafverfolgung unter diesem Tatbestand bekannt sind, sollten Reisende jederzeit die lokalen Gebräuche und Empfindsamkeiten respektieren und nicht durch provokantes Verhalten auffallen.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
