Benin (de)
- Hauptstadt:
- Porto Novo, Regierungssitz: Cotonou
- Int. Kennzeichen:
- BJ
- Sprache
- Französisch, einheimische Sprachen
- Währung:
- CFA-Franc
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 11.01.2012)
Sicherheit
Allgemein wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
In den Großstädten sollte auf Grund der hohen Kriminalität nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten fotokopiert und gesondert von den Kopien aufbewahrt werden.
Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten. Es gibt regelmäßig Meldungen von Überfällen und bewaffnetem Autoraub. Ebenfalls ist aufgrund möglicher Überfälle in den Grenzgebieten zu Togo und zu Nigeria erhöhte Vorsicht geboten.
Aufgrund der äußerst gefährlichen Strömungen an der Küste kommt es jedes Jahr zu Todesfällen durch Ertrinken.
Im Golf von Guinea kommt es vermehrt zu Fällen von Piraterie.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für gewöhnl. Reisepässe, Dienst- u. Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde in Berlin (Englerallee 23, 14195 Berlin, Telefon: +49 30 236 314 70, Fax: +49 30 236 314 740)
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate bei Einreise
- Cremefarbiger Notpass: Keine Angaben zu Akzeptanz
- Miteintragung von Kindern: Keine amtlichen Angaben; eigener Reisepass wird empfohlen
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können. Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Einreise vorgelegt werden.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist erlaubt. Die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, jedoch deklarationspflichtig. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro, Travellerschecks oder Kreditkarten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.
Ausfuhr
Aktuelle devisenrechtliche Information müssen direkt bei der nächstgelegenen Botschaft Benins erfragt werden. Es sind keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt. www.bmf.gv.at/zoll
Klima
Es gibt keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Im Süden feucht-heißes Tropenklima mit zwei Regenzeiten (Mai bis Juni und Oktober), im Norden Tropenklima mit einer Regenzeit (Mai bis Oktober).
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Es ist speziell auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard.
Zur Vorbeugeimpfung wird dringend geraten.
Impfungen
Bei der Einreise ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben. Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Institut für Tropenmedizin Wien (Tel. 403-83-43) eine vorbeugende Impfung gegen Cholera, eitrige Gehirnhautentzündung und Japan-B-Enzephalitis, für Individualtouristen und Camper zusätzlich gegen Hepatitis B und Tollwut. Aufgrund des ganzjährig hohen Malariarisikos wird Malariaprophylaxe für das ganze Land angeraten.
Vorsicht
Auf die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen sowie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Die Mitnahme einer Reiseapotheke wird empfohlen. Beim Baden im Meer ist aufgrund der starken Strömungen ganzjährig größte Vorsicht geboten.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Busverbindungen, Sammeltaxis. Bei Autofahrten sind der zwischenstaatliche Führerschein und die Zulassung sowie eventuell ein Carnet de Passage mitzuführen. Es kann verlangt werden, an der Grenze eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Straßen bestehen neben der Nord-Süd-Achse hauptsächlich aus Pisten, von denen viele in der Regenzeit schlecht befahrbar sind.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexuelle Handlungen sind in Benin illegal.
Das Fotografieren von Regierungsgebäuden, von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Das Außenministerium weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
