Belize (de)
- Hauptstadt:
- Belmopan
- Int. Kennzeichen:
- BZ
- Sprache
- Englisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Spanisch
- Währung:
- 1 Belize Dollar (Bz$) = 100 Cents 2 Belize Dollar = 1 US-Dollar
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -7 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -8 h
- Elektrischer Strom:
- 110 Volt/60 Hertz, Zwischenstecker erforderlich
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 24.10.2011)
Besondere Hinweise
Wirbelstürme können insbesondere in der Zeit von Juni bis November auftreten, wobei der Höhepunkt der Saison erfahrungsgemäß zwischen Mitte August und Mitte Oktober liegt. Große Windgeschwindig- keiten, heftige Niederschläge und extreme Brandung stellen für Menschen, die sich in den betroffenen Regionen aufhalten, eine ernste Gefahr dar. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des National Hurricane Center.
Sicherheit
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Die Sicherheitslage in ganz Belize hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert. Dabei spielen Drogenhandel und –transit eine große Rolle. Im Notfall kann die belizische Touristenpolizei um Hilfe gebeten werden.
Insbesondere in Belize-City und anderen größeren Städten hat sich die Sicherheitslage aufgrund der drastisch gestiegenen Anzahl von Gewaltverbrechen, wie Mord, aber auch durch die zunehmende jugendliche Drogenkriminalität und das Bandenunwesen verschlechtert. Überfälle auf Fußgänger sind auch tagsüber nicht ausgeschlossen. Besonders in Belize City ist nach Einbruch der Dunkelheit Vorsicht geboten. In den Touristenzonen wie etwa San Pedro besteht ein geringeres Sicherheitsrisiko. Es ist aber dennoch ratsam, Wertgegenstände im Safe im Hotel zu lassen, keinen Schmuck zu tragen und auch bei Tageslicht in Gruppen aufzutreten bzw. zu reisen. Im Notfall kann die belizische Touristenpolizei um Hilfe gebeten werden. Von Einzel- bzw. Bus-Überlandsfahrten, vor allem in der Nacht oder in abgelegene Gebiete, sollte aufgrund der allgemeinen Kriminalität und anderer Formen der Gewalt besser Abstand genommen werden. Aber auch Überfälle auf Reisegruppen und Autobusse, deren Passagiere ausgeraubt werden, kommen mit einiger Regelmäßigkeit vor. Sollte es zu einem Überfall kommen, so wird geraten, auf jede Form der Gegenwehr zu verzichten. Auch in den weiteren Touristenregionen (San Pedro Town, Caye Caulker, Placencia) kommt es immer wieder zu Gewaltverbrechen.
Besondere Vorsicht ist bei Drogenkriminalität angebracht. Rauschgiftdelikte werden mit Haftstrafen geahndet. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen stellen v.a. für Europäer eine hohe Belastung dar. Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben. Lassen Sie schon aus diesem Grund Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt. Seien Sie vorsichtig bei Personen, die während Ihrer Reise Ihr Vertrauen erwecken wollen. Nehmen Sie auf keinen Fall Aufträge (etwa Mitnahme von Geschenken für Dritte) entgegen.
In Belize darf man keine Waffen und Munition ohne Schein besitzen. Zuwiderhandeln wird mit hohen Geldstrafen und, im Wiederholungsfall, mit Gefängnis geahndet.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muß sich der Gefährdung bewußt sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
- Visumspflicht: Nein, Aufenthalt bis zu 1 Monat visumsfrei, bei einem darüber hinausgehenden Aufenthalt bis zu drei Monaten wird jedoch ein Visum benötigt, das beim Immigration Office für derzeit USD 12,50 beantragt werden kann.
- Visum erhältlich: -----
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate bei Einreise
- Cremefarbener Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Keine amtlichen Angaben; empfohlen wird eigener Reisepass.
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt (ca. 50 USD/Tag) nachweisen können. Bei Durchreise inklusive Flughafen-Transit durch die Vereinigten Staaten wird auf die geänderten Einreise- bzw. Durchreisebestimmungen hingewiesen (verpflichtende ESTA-Registrierung für alle Reisende, Regelungen betreffend Reisepässe ohne biometrische Merkmale, Kindermiteintragung).
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 100 Belize-Dollar, die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt (jedoch Deklarationspflicht). Es empfiehlt sich die Mitnahme von US Dollar in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten, letztere werden jedoch nicht überall akzeptiert. EURO werden derzeit kaum abgenommen. Geldtausch bei nicht zugelassenen Stellen ist eine strafbare Handlung unter dem Wechselgesetz und kann eine hohe Geldstrafe nach sich ziehen.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 100 Belize-Dollar, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Belize-Dollar sollten jedoch zweckmäßigerweise vor Ausreise umgewechselt werden. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt. www.bmf.gv.at/zoll
Klima
Es gibt keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Subtropisches Klima mit einer Regenzeit von Juni bis November, tropische Stürme.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen meiden; übermäßiger Alkoholgenuß setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet mit Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig).
Es kann auch vorkommen, dass ein Cholera-Impfzertifikat verlangt wird.
Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01 - 403 8343) jedoch Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten zusätzlich eine Impfung gegen Tollwut. Malariaprophylaxe für das ganze Land wird angeraten.
Denguefieber tritt örtlich begrenzt auf. Es gibt keine Prophylaxe, aus diesem Grund sollte man sich gegen Insektenstiche durch Verwendung von Moskitonetzen und Insektenschutzmitteln schützen.
Vorsicht
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuß von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluß einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Mietwagen, Busverbindungen.
Die Hauptverkehrsstraßen sind in einem relativ guten Zustand. Die Nebenverkehrsstraßen sind oftmals nicht asphaltiert. Das Verhalten im Straßenverkehr erfordert ein defensives Fahrverhalten. Während der Nacht sollte man nicht über Land fahren. Eine Pannenhilfe gibt es nicht, ein Mobiltelefon sollte daher mit sich geführt werden. Es wird dringend abgeraten, unterwegs anzuhalten, um anderen Reisenden, die eine Panne vortäuschen, Hilfestellung zu leisten.
Ein österreichischer bzw. internationaler Führerschein wird für ein Jahr anerkannt. Der Reisepass sollte mitgeführt werden. Für Aufenthalte von mehr als einem Jahr muss ein lokaler Führerschein gemacht werden (schriftliche Prüfung erforderlich).
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
In Belize gelten homosexuelle Handlungen als illegal, auch ist die Akzeptanz in der Bevölkerung diesbezüglich sehr gering.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
